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Amtliche Bekanntmachungen. Im laufenden Monate sind die Herren Gutsbesitzer Karl Otto 2<deibe in Leuteritz als Gemeindevorstand, Otto Menzel in Rennersdorf als Gemeindeältester, Kohlenhändler Ernst Liebegott Preuster in Cossebaude als zweiter Gemeindeältester > und der bisherige Amtsgerichtsaktuar Ernst Max OlauS als Gemeindevorstand für die Gemeinde Reick in Pflicht genommen, sowie die Herren Gutsbesitzer Pkttipp in HintergerSdorf und Gemeindevorstand Voigt in Kemnitz zu Mitgliedern, Rittergutsbesitzer Winkler in Wurgwitz und Gemeindevorstand Lamme in FördergerSdorf zu stellvertretenden Mitgliedern der Kör-Kommission gewählt worden. Königliche Amtskauptmannfcdaft Dresden-Altstadt, am 31. Januar 1905. s9j Krug von Nidda. Schw. Die Bekanntmachung, betreffend die Zwangsversteigerung des im Grundbuche für Nikderlötznitz Blatt 1171 auf den Namen des Steinbildhauers Moritz Hermann Odert eingetragenen Grundstücks wird dahin berichtigt, daß das Grundstück nicht Brühlstraße 2d, sondern Brühlstratze 2 in Niederlötznitz gelegen ist. Dresden, den 2. Februar 1905. 2 2a. 130/04. Königliches Amtsgericht, Abt. IH. Das im Grundbuche für Niedersedlitz Blatt 295 auf den Namen des Privat manns Paul Bernhard Zek in Mügeln eingetragene Grundstück soll am 4. ^prill Ik)«», vormittags S Uhr, an der Gerichtsstelle, Lothringer Straße 1,1, Zimmer 131, im Wege der Zwangsvoll streckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 12^ Ar groß, auf 65,000 M. geschätzt, besteht aus einem freistehenden Eckhause, Hof, Vorgarten, sowie Wäschetrockenplatz und ttegt in Niedersedlitz an der ViSmarck- und Leubener Strotze, Brandkataster Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. (Zimmer 72.) Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke find, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 29. Dezember 1904 verlautbarten Bersteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Bersteigcrungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Mejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Dresden, den 31. Januar 1905. 8 2a. 122/04. Königliches Amtsgericht, Abt. m. si4^ Aus der Provinz. — EoSwig, 1. Februar. Die an Melancholie leidende Dame, die, wie wir berichteten, aus der Heilanstalt des vr. Pierson entwichen war, ist wieder wohlbehalten zurück gebracht worden. — Leipzig, 1. Februar. Tödlich verunglückt ist gestern nachmittag in der Menckestraße in L.-Gohlis der 36 Jahre alte Geschirrführer Otto Oskar Vogel. Der bedauernswerte Mann stürzte während der Fahrt von seinem mit Kohlen beladenen Wagen und wurde hierauf überfahren, wobei er auf der Stelle den Tod fand. — Lichtenstein, 1. Februar. Der im 75. Lebens jahre stehende Privatier Friedrich Forbrig hier, der an Altersschwachsinn litt, ist nachts dadurch, daß er das Fenster mit der Tür verwechselte, aus seiner Wohnung in den Hof hinabgestürzt und am andern Morgen mit schweren Kopfverletzungen tot aufgefunden worden. — Plauen i. B., 1. Februar. Rechtsanwalt und Notar Franz Moritz Kirbach, ehemaliger Teilnehmer an den Dresdner Märzaufständen und nachmaliger sächsischer freisinniger Landtagsabgeordneter, ist hier im Alter von fast 80 Jahren gestorben. — Durchgehende Pferde rannten gestern abend in die anläßlich eines Maskenfestes vor dem Etablissement „Prater" stehende Menschenmenge. Dabei wurden drei Personen verletzt. Ein Knabe erlitt einen Nasenbeinbruch und Unterleibsverletzungen, ein Mädchen Kopf- und Beinbeschädigungen, während einem anderen Mädchen einige Zähne eingeschlagen wurden. — Zittau, 1. Februar. Der König hat dem hoch- betagten Donathschen Ehepaare in Reibersdorf, das im Herbst die diamantene Hochzeit feierte, nachträglich ein Gnadengeschenk von 60 M. durch den Ortspfarrer zu gehen lassen. — Zwickau, 1. Februar. Die Entscheidung der Kreishauptmannschaft über die Bürgermeisterwahl ist heute eingetroffen. Danach wird die am 30. November 1904 erfolgte Wahl des Bürgermeisters Münch als gültig und . laut Städteordnung auf Lebenszeit geschehen erklärt.' Der Wahlprotest des Kaufmanns Bär und der Rekurs des Stadttals Haupt sind als unbegründet zurückgewiesen worden. Gleichzeitig hat die Kreishauptmannschaft die Bestätigung Münchs ausgesprochen. Der Stadtrat ist an gewiesen worden, Münch als Bürgermeister nunmehr ander weit für sein Amt zu verpflichten. Vom russisch-japanischen Kriege. Ein Telegramm General Kuropatkins vom 31. Januar meldet: Um 5 Uhr morgens griffen einige japanische Bataillone aus Sandepu das Dorf Baitaitze in geschlossenen Kolonnen an, ohne zuvor die Artillerie wirken zu lassen. Unsere Truppen schlugen den Feind zurück. Unser Verlust ist 3 Soldaten tot, 2 Unter offiziere verwundet. Während des Tages beschoß unsere Artillerie mehrere japanische Abteilungen südöstlich von Sandepu. Unser linker Flügel steht in den Bergen. Nachts herrscht eine Kälte von 25 Grad. Der österreichische Dampfer „Siam", mit Cardiff-Kohlen nach Wladiwostok unterwegs, ist gestern bei Hokkaido beschlagnahmt worden. Der deutsche Zolltarif. (Schluß.) Aus den Oesterreich-Ungarn gemachten Zugeständ nissen sind jene für Gerstenmalz- und Mehl hervorzuheben, für Mehlzoll ist die Basis Weizenzoll mal 1,85 anstatt bisher mal 2,1 gewählt. Der Mehl zoll ist auf 10 M. 20 Pf. festgesetzt. Dies ist durch die Erhöhung des Weizenzolls ermöglicht. Bei dem Zoll für Gerstenmalz wurde (unter Festhaltung eines den bisherigen Zoll übersteigenden absoluten Satzes 3 aber unter Verringerung der bisherigen Spannung zum Malzgerstenroll) auf 5"/« M. herabyeganaen. Oester- reich-ungarischerseits war anfangs em wesentlich nied- riberer Satz verlangt worden. Die deutsche Mälzerei wird auch unter den neuen Verhältnissen lebenskräftig bleiben, zumal Oesterreich-Ungarn den Wegfall der bis herigen Eisenbahn-Refaktien in Aussicht stellte, wodurch einer lebhaften Klage unserer Interessenten abge holfen wird. Nachstehende Zusammenstellung läßt bei den wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnissen erkennen, was gegenüber dem bisherigen Vertragszustand durch die neuen Verträge erreicht ist: Roggen nach den neuen Verträgen 5 M. (nach den alten 3,50 M.), Weizen und Spelz 5,50 M (3,50 M.), Malzaerste 4 (2), andere Gerste l,30 (2), Hafer 5 (2,80), Mais und Dari 2 (1,60), Malz aus Gerste 5,75 (3,60) Hopfen Rohgewicht 20 (brutto 14), Weintrauben in Fässern oder Kesselwagen 10 (4), Pferde reinen Kalt bluts Stückzölle 50 M. (bis 1000 M. Stückwert), 72 (bis 1200), 75 (bis 1500), 120 (bis 2500), andere Pferde 72 M. (bis 1200 Wert), 120 (bis 2500 Wert) gegen bisherigen Pferdezoll von 10 M. bis 2 Jahre und 20 M. für ältere, Saugfohlen frei wie bisher, abgesetzte Fohlen 30 gegen bisher 10, Rindvieh 8 M. Doppelzentner Lebendgewicht (gegen bisherigen Stück zoll für Bullen, Kühe 9, Jungvieh 5, Kälber 3, Ochsen 25,50), außerdem Zugeständnisse für bestimmte Schweizer Rassen. Schafe Lebendgewicht 8 M. gegen bisherigen Stückzoll 1 Mark, Schweine Lebendgewicht 9, bisher Stückzoll 5, Hühner und Federvieh Doppelzentner 4 (bisher frei), Fleisch frisch 25 (15 oder 17), Butter friscy 20 (16), Rotwein und Rotweinmost zum Ver schnitt 15 (10), Margarine 20 (16), Speisebohnen 2 (1,50), frische Kartoffeln von Mitte Februar bis Ende Juli 1 (frei), Rotkohl, Weißkohl, Wirsingkohl 2>50 (frei), Rosen 12 (frei), Pflanzen in Töpfen 10 (frei), Pflanzen ohne Erdbällen 6 (frei), andere 5 (frei). Bau- und Nutzholz: rohes, hart Doppelzentner 0,12 M. oder Festmeter 1,08 M. (bisher 0,20 oder 1,20), weich 0,12 oder 0,72 (0,20 oder 1,20), beschla genes hart 0,24 oder 1,92 (0,30 oder 1,80), weich 0,24 oder 1,44 (0,30 oder 1,80), gesägtes hart 0,72 oder 5,76 (0,80 oder 4,80), weich 0,72 oder 4,32 (0,80 oder 4,80), Eisenbahnschwellen hart 0.24 oder 1,92 (0,30 oder 1,80), weich 0,24 oder 1,44 (0,30 oder 1,80), Quebrachoholz 2 (frei), Galläpfel in Sumach (frei), andere dahin fallende Gerbstoffe 2 (frei), tierische Er zeugnisse, Federvieh geschlachtet 14 (12), nicht lebende Karpfen 10 (frei), Strachinokäse, Gorgonzola, (von China Parmesankäse 20 bezw. 15 (15), Hartkäse in Stück gewicht von mindestens 40 (früher 50). Andere Ver tragszölle: Mehl außer Hafermehl 10,20 M. (7,30), Baumöl in Fässern frei (2), Milchzucker, gew. Back werk 10,20 (7,30), Teigwaren 15,50(13,50), Schokolade 50 (80), mineralische Schmieröle 6 (10), Schwerbenzin zu Mvtorenbetrieb 2 (6), Gasöl zu Motorenbetrieb und Karbonierung von WassergaS 3 (6), roher Tafelschiefer eine (0,50), Dachschiefer 0,65 (0.50), Kasein, Käsestoff- Gummi usw. 6 (frei), Gerbstoffauszüge von Eichenholz, Fichtenholz, Kastanienholz flüssig 2 (frei), fest 4 (frei), andere flüssig 4 (frei), fest 8 (frei). Rohseide ungefärbt zweimal gezwirnt 120 (140), weißgefärbt 120 (140), anders gefärbt 140 (140), Seidenzwirn aus Florettseide für Einzelverkauf 50 (frei; 36), Seidensammet, Seiden plüsch 750 (600), dichte Gewebe, anderweit nicht ge- nannt, ganz aus Seide 450 (600), teilweise aus Seide 350 (450), ganz seidene Wirkstoffe und Wirkwaren 500 (600), teilweise aus Seide 400 (500), wollene Fuß bodenteppiche geknüpft 150 (100), gewebt 100 (100), wollene Gewebe im Gewicht von mehr als 200 bis 700 Gramm auf den Quadratmeter 150 (135), Baum wollgarn eindrähtig roh ftir Feinheitsnummern über 32 bis 102 englisch gestapelt 18, 22, 25, 28 (18, 24), aus geschnittener Baumwollsammet gebleicht oder gefärbt 130 (120). . Weitere wichtige Vertragszölle: Paumwolle, Plattstichgewebe unverändert, andere Baumwollgewebe, roh wiegend 40 bis 80 Gramm auf den Quadratmeter, gestaffelt nach Fadenzahl 80, 100, 120, unter 40 Gramm 100, 125, 150, zugerichtet, gebleicht, Rohgewebezoll plus 20 M., gefärbt, bedruckt oder buntgewebt, Rohgewebezoll plus 50 M. (bisherige Zollsätze im einzelnen nicht vergleichbar 80, 100, 120), Baumwolle-Unterkleider 80 (95), gestickte Baumwoll spitzen 300 (350), Leinengarn eindrähtig, roh nach Femheitsnummern 5,50, 6, 6,50, 9,50, 12,50, frei (5, 6, 9, 12), eindrähtig gebleicht, gefärbt, gedruckt (12, 13), 16,21, (12, 15, 28), Jutegarn ein- und mehr drähtig, roh Staffelzölle nach Feinheitsnummern 4, 5, 7 (4, 5, 9, 12), Rollhaare aus Pferdehaaren 5 (frei), nicht besonders genanntes halb- oder ganz gares Leder im Stückgewicht über 3 Kilogramm. Kernstücke 33 (18, 30, 26), ganze Häute, Kopfteile usw. 30 (18, 30, 36), Leder zu Treibriemen 22 (18), Schweineleder 18 (18), Kalbleder 1 bis 3 Kilogramm, Naturfarbiges 25 (18, 36), anderes 40 (18, 36), zugeschnittenes Handschuh leder und Lederhandschuhe 125 (1001, Möbel- und Möbelteile grobe, Weichholz roh 4H0 (3), grobe Möbel- und Möbelteile furniert, bearbeitet 15 (10), Papier, Halbzeug aus Holz, Stroh rc. 1,25 (1), Pappen aus Holzstoff 1,50 (1), Pflastersteine aus hellgrauem Granit nicht über 350,000 Doppelzentner jährlich aus Oester- reich-Ungarn (frei), im übrigen 20 Pf. (frei). Eisen und zwar schmiedbarer Guß, Schmiedestücke usw. roh nach Gewichtsstaffeln 3,50, 3,75, 4,50, 6, (30, 5, 6 nach Beschaffenheit), desgleichen bearbeitet 5,50, 6, 7, 10, 13 (5, 6, 10, 24 nach Beschaffenheit), Eisenbau teile 4^0 (3, 6), Feilen nach Länge 28, 2V (15), Kratzenbeschläge 40 (36), Maschinen, Dampfmaschinen und einzelne andere Kraftmaschiuen rc. nach Gewichts staffeln 11, 7,50, 6, 5, 4,30, 3,50 (bisher nach Be schaffenheit 2,50, 3, 5, 8), Dampfmaschinen zum Schiff bau frei (wie bisher), Spinnereimaschinen 4 (3, 5), Webstühle 4 (3, 5), Werkzeugmaschinen nach Gewichts staffeln 12, 8, 6, 5, 4 (nach Beschaffenheit 2,50, 3, 5, 8). An Dynamomaschinen nach Gewichtsstaffeln 9, 6, 5, 4 (bisher nach Beschaffenheit 2,50 3, 5, 8), Motor wagen, Motorfahrräder nach Gewichtsstaffel 100, 75, 70, 40, 25, 15 (bisher 8 oder nach Beschaffenheit). Die Erziehung der Töchter fürs Leben. (Nachdruck vrrboten.) Die Ausbildung der jungen Mädchen in den höheren Töchterschulen ist jetzt eine sehr vielseitige und viel mehr Wissenszweige umfassendere, als dies vor Jahren der Fall war. Das mag auch aut und insofern richtig sein, als heutzutage an das Wissen und Können auch des weiblichen Geschlechtes hohe Anforderungen gestellt werden. Bei aller Ausbildung auf geistigem Gebiete darf aber das wirkliche, alltägliche Leven nicht derart in den Hintergrund geschoben werden, daß ihm nur widerwillig irgend welche Ansprüche erlaubt sind. So manches junge Mädchen der höheren Stände (der gut situierte, bürgerliche Mittelstand mit einbegriffen) führt, bei richtiger Beleuchtung besehen, ein wirkliches Drohnen leben, durch welches es weder sich, noch andern nützt. Sie hat vielleicht allerlei kleine Talente und mancherlei Gaben mitbekommen, die gepflegt werden. Aber es ge schieht nicht in der fleißigen, ausdauernden, von kun diger Seite geleiteten Weise, durch welche sie befähigt wurde, im Notfall auf eigenen Füßen zu stehen. Sie malt und stickt, spielt Klavier und treibt die in der Schule erlernten fremden Sprachen etwa solcherart weiter, daß sie, wenn es hoch kommt, einmal ein unter haltendes, gerade Mode gewordenes Buch recht flüchtig in der Ursprache durchlieft. Wie aber werden diese oberflächlichen Menschen durch das Leben kommen? Sind sie vorbereitet, dem Sturm zu begegnen, der früher oder später da» Fun dament ihres Seins erproben wird? „Glück und Glas,