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Sette 5. - „«»fische Dorfzeittmg." - 14. September 1905. ArnMche Bekanntmachungen. Folgende im Grundbuche für Laubegaft, früher auf den Namen des Privatmann- Ernst Wilhelm Wedle, hier, eingetragenen, jetzt herrenlosen Grundstücke sollen «i» 28. Septeimder IVttS, vormittags 9 Uhr, an der Gerichtsstelle, Lothringer Straße 1,1, Zimmer 131, im Wege der Zwangsvoll streckung versteigert werden: 1. Blatt 599, Flurstück 423, nach dem Flurbuche 13^ AB groß, auf 10 050 M. geschätzt; 2. Blatt 600, Flurstück 424, nach dem Flurbuche 15,i Ar groß, auf 11 325 M. geschätzt; 3. Blatt 603, Flurstück 427, nach dem Flurbuche 14^ Ar groß, auf 10 950 M. geschätzt. Die Grundstücke bilden Baustellen und liegen in Laubegaft, an der Earolaftratze. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grund stücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. (Zimmer 72.) Dresden, den 22. Juli 1905. 8 2a. 77 05. Nr. 3. Königliches Amtsgericht, Abt. m. Das im Grundbuche für Reichender^ Blatt 804, auf den Namen Anna Helene vbl. Vetter, geb. Kresse, hier eingetragene Grundstück soll am 2«. LSVS, vormittags '/,1V Uhr, an der Gerichtsstelle, Lothringer Straße 1, I, Zimmer 131, im Wege der Zwangsvoll streckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 19,<; Ar groß, auf 980 M. geschätzt, um faßt das Flurstück 640, besteht aus Hutung und liegt in Reichenderg, an der nach Moritzburg und Radeburg führenden Staatsstraße. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. (Zimmer 72.) Dresden, den 22. Juli 1905. 8 2s. 75/05. Nr. 2. Königliches Amtsgericht, Abt. m. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des in Gostritz verstorbenen Guts besitzers Bernhard Maximilian (Hrosimann ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschuffes der Schluß termin uaf I«. Olstobbr Bk-O«. vormittags 9 Uhr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Lothringer Straße 1, I, Zimmer 69, be stimmt worden. Dresden, den 13. September 1905. 1 L 39/05 Königliches Amtsgericht. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Jngenieursehefrau Eva Winter geb. Schmidt, früher in Blascwitz, jetzt in Berlin, ist zur Abnahme der Schluß- rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der ! Gläubiger über die nicht verwertbaren Bermögensstücke der Schlußtermin 1«. Olttvlxrr Ist««, vormittags 9 Uhr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte, Lothringer Straße 1, l, Zimmer 69, bestimmt > worden. Dresden, den 13. September 1905. k lll. 109/01. Königliches Amtsgericht. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schankwirts Ernst Rudolf Frohn* in Kemnitz soll mit Genehmigung des Königlichen Amtsgerichts Dresden, sowie des Gläubigerausschuffes die Schtußverteilung erfolgen. Nach dein auf der Gerichtsschreiberei daselbst niedergelegten Berzeichniffe sind «32 M. 47 Pf. bevorrech tigte und 34 «34 M «st Pf. nichtbevorrechtigte Forderungen zu berücksichtigen. Die Teilungsmaffe beträgt st3l M 2st Pf. Dresden, den 11. September 1905. st«r Oumlllo 8t«!!«. Wegen Reinigung bleiben die hiesigen Gemeindeamtsräume, sowie das Königliche Standesamt und die Sparkasse . , i FH. tttr-F FA Sonett» geschloffen. Radebeul, am 11. September 1905. Werner. Idoe 8t«n<lembenmt« Schaale Bekanntmachung. Eingegangen find: Gesetz und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 13. und 14. Stück, Jahrgang 19V5, enthaltend: Nr. 48. Verordnung, die Verleihung de- Enteignungsrechtes für den Bau einer neuen öffentlichen Straße zwischen Schwarzenberg und Konradswiese bei Bockau bett. S. 173. „ 49. Verordnung, die am 1. Dezember 1905 vorzunehmende Volkszählung betr. S. 174. „ 50. Verordnung, die Vornahme von Ergänzungs- und Ersatzwahlen zur ll. Kammer der Ständeversammlung betr. S. 183. „ 51. Verordnung, den Handel mit Giften betr. S. 184. „ 52. Verordnung, die Eröffnung der Landes-Erziehungsanstalt für Blinde und Schwachsinnige zu Chemnitz betr. S. 185. Ferner ist eingegangen: Reichs - Gesetzblatt Nr. 36. Verordnung wegen Aenderung der Verordnung vom 23. Dezember 1875 über die Pensionen und Kautionen der Reichsbankbeamten. S. 713. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. S. 714. , 37. Bekanntmachung, betreffend die Ratifizierung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Abkommens über Berwaltungsmaßregeln zur Ge währung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel durch Portugal. S 715. Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden Italiens und der Schweiz zu den am 12. Juni 1902 im Haag abge schlossenen Abkommen über das internationale Privatrecht. S. 716. „ 38. Kaiserliche Verordnung, betreffend Zwangs- und Strafbefugnisse der Verwaltungsbehörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee. S. 717. Kaiserliche Bergverordnung für Deutsch-Südwestafrika S. 727. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Nummer XXXVs in Anlage 8 zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 750. Dieselben liegen 14 Tage lang zu jedermanns Einsicht hier aus. Radebeul und Oberlößnitz, den 12. September 1905. vle -»einelnckevoe-tLncke. Werner. I. B.: Fuchs, Gem.-Aeltester. Straßensperrung. Die Reßdenzßraße, zwischen der Pestalozfistraße und dem Dorfplatze in der Flur Mockritz, wird wegen bauplanmäßigen Ausbaues derselben mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschast zu Dresden-Altstadt auf die Zett vom FH. dtA «rrt FL F-tt-L für allen Reit- und Fährverkehr gesperrt. Letzterer wird über Kleinpestitz und Kaitz verwiesen. Uebertretungen der Sperre werden auf Grund von § 1 der Verordnung vom 9. Juli 1872, den Verkehr auf öffentlichen Wegen betreffend, bestraft. Mockritz, den 7. September 1905. Weber. Handelskammer Dresden. Die Dresdner Handelskammer hielt heute vormittag von ' .11 Uhr an eine öffentliche Sitzung ab, in welcher der Vorsitzende, Herr Kommerfienrat Collen- dusch, zunächst Gelegenheit nahm, Herrn Geh. Kommerzien rat Heuschkel aus Anlaß seines vor 25 Jahren erfolgten Eintritts in eine sächsische Handelskammer herzliche Glück- wünsche auszusprechen. Der Gefeierte dankte herzlichst und tiefgerührt für die ihm gewordene Ehrung und versicherte, solange als tunlich der Handelskammer auch weiter seine Dienste widmen zu wollen. In die Tagesordnung ein- tretend, brachte Herr Syndikus Schulze die wichtigeren, seit letzter Sitzung erledigten Eingänge, die diesmal außer- ordentlich zahlreich vorhanden waren, zum Vortrag. Zu einer längeren Debatte kam es bezüglich eines Wunsches einer Dresdener Firma, ein Verzeichnis der Mani festanten zu veröffentlichen. Der Vorsitzende sagte zu, die Sache auf dem Deutschen Handclstage zur Aus- spräche zu bringen. Sodann erstattete Herr Kammer mitglied Hoffmann Bericht über eiu vom Ministerium de- Innern gewünschtes Gutachten über die vom Münchener Kaufmannsgerichte beim Bundesrate beantragte Einführung von HandelSinspektoren zur Ueberwachung der für die Handelsangestellten erlassenen Schutzbestimmungen. Der Referent des 5. Ausschusses kam nach eingehenden Dar legungen zu dem Resultat, daß ein Bedürfnis zur An stellung von Handelsinspektoren nicht bestehe, daß die Handelsgehilfen auch ohne Handelsinspektoren schon heute in der Lage seien, ihre Wünsche zum Ausdruck zu bringen und daß schließlich die Kaufmannsgerichte die Aufgaben der Handelsinspektoren bereit- erfüllten. In der Debatte wnrde besonder- hervorgehoben, daß der verband Deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig sehr warm für die Anstellung von Handelsinspektoren eintrete, während bezüglich de- Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes darauf hingewiesen ward, daß seitens des Verbände- von den Mitgliedern Auskünfte eingesordert wurden, die ein direkte- Mißtrauen gegen die Prinzipale bedeuteten. Be tont wurde ferner, daß die Handelskammer Leipzig sich gleichfalls ablehnend zu der Anstellung von Handelsinspek toren verhalten habe. Die schließliche Abstimmung ergab volle Uebercinstimmung des Plenums mit den Ausführungen des Referenten und somit die Ablehnung der Anstellung von Handelsinspektoren. Hierauf berichtete Herr Kammermitglied Eckhardt über ein vom Ministerium des Innern gewünschtes Gut achten über dessen Entwurf einer Verordnung für das Königreich Sachsen betreffend den Verkehr mit Nahrungs und Genußmitteln. Nach eingehendem Referate kam der Berichterstatter des 5 Ausschußes zu dem Schluffe, dieses Gutachten so zu faßen, daß die Handelskammer die geplante Regelung des Verkehrs mit Nahrungs- und Genuhmitteln für unnötig und für großen Teil- schwer oder nicht durchführbar sowie bedenklich halte. Der Referent führte u. a. aus, daß die bereits bekannt gewordene Ver ordnung im Publikum viel Unzufriedenheit erregt und bereits Anlaß geboten hätte, gelegentlich des gegenwärtigen Kampfes in recht augenfälliger Weise gegen die Regierung zu wirken. Nach kurzer Debatte trat die Kammer einstimmig dem Ausschuß-Gutachten bei. Vorher hatte der Herr Bor- sitzende noch darauf aufmerksam gemacht, daß augenschein lich bei Aufstellung der Verordnung nicht daran gedacht worden ist, daß nach ihrem Inkrafttreten Tausende von Heimarbeitern brotlos würden. Zum Schluffe der öffent lichen Sitzung wurden die Herren Kammermitglieder Heuschkel, Eckhardt, Wagenknecht und May als vier weitere Mitglieder für die Beratung de- ersten Ausschußes über Erhebung von Sonderbeiträgen und dergl. gemäß § 19 des Handels- und Gewerbekammer-GesetzeS gewählt. Danach trat die Kammer gegen 1 Uhr in die vertrauliche Beratung ein. Gin nener Beruf. Es gibt mancherlei Berufe, von denen der gewöhn liche Menschenverstand sich nichts träumen läßt, und besonder» die praktischen Engländer wissen irgend welche besondere Erfahrungen, die sie gemacht haben, oder die Besonderheit ihrer Lage sehr gut auszunutzen, um damit recht anständige Summen Geldes zu verdienen. So er zählt eine englische Zeitschrift von einem Herrn in Lon don, der aus vornehmer Familie stammt und Marine offizier a D. ist, der sich ein schöne- Stück Geld da- mit verdient, daß er Empfehlungen gibt. Wenn jemand in fremde Länder reisen und Empfehlungen haben möchte, um sich in der Fremde bald heimisch fühlen zu können, so wendet er sich an diesen Herrn, der ihn gegen ein angemessenes Honorar mit den besten Empfeh lungen versieht, so daß er überall in der Welt Freunde und Gastfreundschaft findet. Ehe er aber als Kunde angenommen wird, muß er selbst gesellschaftliche und geschäftliche Referenzen aufgeben, und erst wenn diese befriedigen, wird der freundliche Herr seinen Wünschen nachkommen Der ehemalige Marineoffizier mußte den Dienst aufgeben, nachdem er bei einem Angriff auf ein arabisches Sklavenschiff eine schwere Wunde davon getragen hatte. Da er außer seiner kleinen Pension nur geringe Mittel hatte, versuchte er, zunächst ohne Erfolg, auf verschiedene Weise einen kleinen Zuschuß zu verdienen. Eines Tage- bat ihn ein Freund, der nach Labrador zur Karibu-Jagd ging, um Empfehlungen an Leute in jener Gegend, da er wußte, daß der Offizier mehrere Jahre dort zugebracht hatte. Dieser kam gern der Bitte nach. Bei näherem Ueberleaen kam er nun auf den Gedanken, daß er während seiner Dienstzeit mit „den besten Leuten" in allen Teilen der Welt in Berührung gekommen wäre und diese Beziehungen als „berufsmäßiger Borfteller" doch nutzbar machen könnte. Er unternahm zunächst noch eine Reise um die Welt, um die Zahl seiner Bekannten zu vergrößern, und nach seiner Rückkehr ließ er sich in einem vornehmen Viertel deS Westend zur Au-übuna seine- eigenartigen Berufes nieder, lieber seine Erfahrungen erzählt er selbst folgender: „Ich verschicke nie Zirkulare und suche nie jemand anzulocken, und doch habe ich reichliche Gelegenheit, solche Empfehlungen mittugeben. Die meisten Leute, die da draußen in den Kolonien feftsitzen, heißen sehr gern neue Bekannte willkommen, wenn sie nur ange nehme Leute sind. Ost genug schreiben mir meine Leute in der Fremde, ich möchte ihnen doch wieder Bekannte empfehlen; aber ich bin auch sehr sorgfältig bei der Aufnahme meiner Kunden und empfehle sie nur, wenn ich sicher bm, daß fie meinen Freunden in Melbourne oder Montreal willkommen sind. Ich achte auch darauf, nicht etwa Leute mit entgegengesetztem Temperament