Volltext Seite (XML)
Sächsische vorszeitung Bezugsbedingungen: 1«»«« w»ch«»ta« L Uhr mtt d«m Varum d«, sol^»d«« »E— vt« vqug»-«bi»hr »«trägt IZÜ Mark »^«»hrltch o»«r« Pf, für t«ö<« Monat, vi« ^«^w,ag- ist V br^h« d-rch dt« k^Uch«n vohmchLltrr, dt« candbkt«fträger und durch »«Ur- So,«u v«< frrtrr v«f«ruug tu» yau, «h«»t poft noch dt« 2uftkllung»grb«hr von «L pfg. Lüe^amm.ttdr. vorfzettung vrerdrn. Anzeiger für Stadt und Land mit der Beilage: ^Illustrierter Lonntagr-Blatt" Amtsblatt für die Rgl. Nmtshauptmannschasten Dresden-Llltstudt und Dresden-Neustadt, für das Ngl. Amtsgericht Dresden, die Ngl. Zorstrentämter Dresden, Moritzburg, Tharandt und die Gemeinden Gberlößnitz und Radebeul Anzeigen-Preise: vt« «tnspalttg« S«tl« 1» pfg., unter .«ug«Iandt» 40 pfg. kluzietaeu.Unuahm« erfolgt dt» mittag, 12 Mr — nnuah»«st»lle« stud: Unser, (beschäftrMle, klein« M«ttzn«r Luss« Ur 4, 2»oaltd«uda»k, Kaat«nst«tu » Vogler, Sud MoN«, s. L. v«,b« » Lo. in tkipzir,. /ru itfmt a. IN; » llohl tu lt«ff«l^rf: t)ugo Mü<t>lor h,Uätzsch«n. broda, Dtto vittrtch tu N«Ü^ndoi1, tu c«tlMttz.N«»oftr<t. tmll Uobau in 5«rk»»ttz. Nud Lrtmm tu Vr«»d«u»wrlfuttz, Zrt«drtch leuch«» tu Losfedaud«, Uetnh. wotth« tu Moritzburg, Otto llunath tn Lotto, Mar Zrurtch tu coschvttz. Telephon: vrerden, Nr. 2416. Dresden, Mittwoch, den 15. März 1405. Nr. 62. 67. Jahrgang. Das -Neueste. Der Seniorcnkonvent des Reichstag« beschloß einen Arbeitsplan für die Reichstagsverhand lungen, demzufolge der Etat bis zum 30. März er ledigt werden soll. Im preußischen Abgeordnetenhause erklärte der preußische Finanzminister Frhr. v. Rheinbaben, ri»e Reichsfinanzreform müsse unbedingt er folgen, welcher Weg zu wählen sei, sei aber noch nicht entschieden. - Der Studententag in Eisenach beschloß die offizielle Beteiligung sämtlicher Hochschulen an der Schillerfeier in Weimar. In Philadelphia sind Gerüchte verbreitet, daß eine Revolution gegen den Präsidenten Castro von Venezuela vorbereitet werde. Die „Köln. Zig." meldet in einem augenscheinlich inspirierten Berliner Telegramm, man werde mit Recht annehmen, daß nach den ungeheuren Verlusten der Russen und der Japaner bei beiden Völkern der Wunsch nach Frieden sich in verstärktem Maße geltend macht. Das zweite russische Pacific-Geschwader ist zurückberufen worden. Die Japaner sind auf der Verfolgung bis 25 Meilen nördlich von Mukden vorgedrungen. S ta ck e l- bergs und Sarubajews Korps, welche die Linie Mukden-Fuschun bewachten, sollen aufgerieben sein. Die Fahne des Wilna-Regiments wurde erbeutet. Die japanische Regierung protestiert in einer Note gegen die von russischer Seite erhobene Beschuldigung, daß Japan die Neutralität chinesischer Gebiete verletzt habe. Der sächsische Gemeindetag und die Gettreindesieuerreform. Die Referate über die Neuregelung des sächsischen Gemeindesteuerwesens, mit der sich bekanntlich der nach Dresden einberufene sächsische Gemeindelag vom 23. bis zum 25. März eingehend beschäftigen wird, werden ein geleitet durch generelle Erörterungen über die Stellung nahme der Zweiten Ständekammer und die Erklärungen der Regierungsvertreter in den Verhandlungen über die Reform. Referenten über diesen Punkt sind Landtags abgeordneter Langhammer-Chemnitz und Bürgermeister Letschel-Dresden. Folgende Leitsätze liegen hierzu vor: Per Gemeindetag hält eine gesetzliche Regelung des Gemeindesteuerwesens für notwendig; die Regelung hat sich zu erstrecken auf die Fragen der Vorausbelastung, der Befreiung von Steuern, der Zulässigkeit von Steuer arten, der interkommunalcn Steuerpflicht, des Beginns und Endes der Steuerpflicht, auf die wichtigsten Begriffs bestimmungen, wobei auch daS Erfordernis der Ver- hältnismäßigkeit näher bestimmt werden möchte. An die allgemeinen Erörterungen schließen sich Resrrate über die Regelung der Schul- und Kirchen anlagen und die Gemeinde Einkommensteuer. Zu ersterer berichtet Bürgermeister Blüher-Freiberg nach Leitsätzen, welche einmal Erstreckung der Reform auf das Schul wesen, ferner Wahrung der konfessionellen Charakters der Volksschule, Gewährleistung des Rechtes der kon fessionellen Minderheit auf eine eigene Schule im Be darfsfälle und endlich Neuregelung des Kirchensteuer wesens nach Verabschiedung der Gemeinde- und Schul steuerreform auf Grund eingehender statistischer Unter suchungen verlangen. Gewünscht wird, daß der Entwurf der Vorlage vor ihrer Einbringung beim Landtage so zeitig veröffentlicht wird, daß die politischen und kirch lichen Gemeinden Stellung dazu nehmen können. Die Leitsätze über die Gemeinde-Einkommensteuer (Referent Bürgermeister vr. Mettig-Reichenbach) bezeichnen die Einkommensteuer als die Hauptsteuer im System der Gemeindesteuern. Ergänzt soll sie, um das fundierte Einkommen nach der Leistungsfähigkeit stärker zu treffen, durch eine allgemeine Vermögenssteuer und eine obliga torisch zu fordernde Grundsteuer werden. Zu erheben ist die Gemeinde-Einkommensteuer im allgemeinen auf Grund der Veranlagung der StaatSeinkommensteuer, deren Klaffen — bei Offenhaltung der Möglichkeit einer Unterteilung derselben — zugrunde zu legen find. Was die Feststellung der Steuersätze angehl, so sind gleich mäßige Zuschläge zur Staatseinkommensteuer nicht obliga torisch zu verlangen, vielmehr die' Aufstellung selbständiger Sätze gestattet, vorausgesetzt, daß an einer progressiven Belastung festgehalten wird. Die Befreiungen von der Gemeinde-Einkommensteuer sind nur in dem jetzigen Umfange beizubehalten. Fällt der Abzug des Fünftels für die Festbesoldeten, so soll er durchweg, also auch für die Staatsbeamten in Wegfall kommen. DaS inter kommunale Steuerrecht ist gesetzlich zu urdnen, und zwar nach dem Vorbild des preußischen Kommunal- abgabengesehes, jedoch ist die Besteuerung des aus außer deutschem Grundbesitz und Gewerbebetriebe fließenden Einkommens, sei es auch in der Form der Besteuerung des Verbrauchsaufwands, zulässig, soweit nicht auf Grund der Gegenseitigkeit abgeschlossene Staatsverträge entgeqenstehen. Bezüglich der Grundsteuer (Referent Bürgermeister Rüder-Roßwein) wird verlangt, daß der Grundbesitz in der Regel durch eine allgemeine Steuer voraus belastet wird, Ausnahmen kann das Ministerium deS Innern bewilligen. Die Bestimmung des Regierungs entwurfs, daß diese Steuer ein Viertel des gesamten durch direkte Steuern aufzubringenden Bedarfs betragen soll, wird als Eingriff in das SelbstbestimmungSrecht der Gemeinden abgelehnt. Dagegen soll durch die Ge meindegrundsteuer mindestens soviel aufgebracht werden, wie durch Staatsgrundsteuer. Die Befreiungen sind nur im bisherigen Umfange beibehalten, der Maßstab der Veranlagung ist durch die Gemeinden festzufetzen. Besitzwechselabgaben und Zuwachssteuern (Referent Ge meindevorstand Kleinhempel-Wilkau): Erstere sind vor zuschreiben; einer Mindestgrenze von und einem Höchstsätze von 2 Prozent der Kaufsumme darf die Aufsichtsbehörde nur ausnahmsweise die Genehmigung versagen. Diese Sätze haben sich außer auf die poli tische auch auf die Schulgemeinde zu beziehen. Wert- zuwachssteuern bei Veränderungen nn Besitz von unbe bautem Gelände infolge Veräußerungen sind zu gestatten. Bei Feststellung der Beträge ist in Rücksicht zu ziehen einmal der Wertzuwachs und dann der Zeitraum, innerhalb dessen er eingetreten ist. Je kürzer er ist, desto höher die Angabe. Mindest- und Höchstsätze sind vorzuschreiben. Kopfsteuer, Schanksteuer, Betriebssteuer ftr Klein handel mit Branntwein und Spiritus, Biersteuer, andere Verbrauchssteuern, Tanzsteuern «Referent Bürger meister Schneider-Pirna und Vogt-Waldheim): Betreffs der Kopfsteuer ist den Leitsätzen der Gesetzgebungs deputation der Zweiten Kammer beizutreten, wonach eine solche nicht neu eingeführt werden darf und die Aufhebung oder Herabsetzung einer bereits bestehenden von der Aufsichtsbehörde unter Umständen verfügt werden kann. Die obligatorische Einführung der Be triebssteuer ist abzulehnen, fakultative Einführung ist zuzulassen. Die Biersteuer ist obligatorisch vorzu schreiben, ebenso die Tanzsteuer. Zur Einführung weiterer Verbrauchssteuern als der genannten bedarf es ministerieller Genehmigung. Die obligatorische Einführung einer Gewerbesteuer (Referenten Stadtrat Professor vr. Lehmann und Stadtverordneten - Vizevorsteher Spieß-Pirna) für die Gemeinden ist abzulehnen, die Erhebung einer solchen und einer Umsatzsteuer von Großbetrieben im Klein handel, ferner einer Filialsteuer den Gemeinden nach wie vor zu gestatten. Ein Bezirksausgleich (Referenten Bürgermeister vr. Eberle-Rossen und Gemeindevorstand Rudelt- Druben), wie ihn der Regierungsentwurf vorfah, ist fallen zu lasten, vor allem wird die Zuweisung von Sparkastenüberfchüsten als nicht empfehlenswert be zeichnet. Ein Ausgleich der Ausgaben für Wegebau und Schulwesen kann durch veränderte Verteilung von Hause au- m Verbindung mit einer Aenderung der B,zirssorganisation erfolgen. Eine derartige Aenderung ist bald in Anyriff zu nehmen. Der Einbringung eines hierauf bezüglichen Entwurfs soll ebenfalls eine recht zeitige Veröffentlichung, welche eine Stellungnahme der Gemeinden ermöglicht, vorauSgehen. Politische Weltschau. Deutschs Reich- Der Kaiser, der am Sonn tag abend wieder in Berlin eingetroffen war, unternahm gestern früh mit der Kaiserin einen Spaziergang im Tiergarten. Danach besuchte der Monarch den Reichs kanzler und hörte später Borträge. Die kaiserliche Familie auf Schl oßUrville. Der diesjährige Besuch der kaiserlichen Familie auf Schloß Urville wird nach den bisherigen Dispositionen gegen Mitte Mai erfolgen. Bei dieser Gelegenheit wird der Kaiser der Einweihung der Gedenkhalle auf dem Krieger-Friedhofe bei Gravelotte und der Ent hüllung des von dem Monarchen gestifteten großen Friedensengels beiwohnen Die kaiserlichen Prinzen und das militä rische Grüßen. Um Irrtümer über die Art des Grüßens der Söhne des Kaisers zu verhüten, hat der Kaiser der Garnison in Potsdam in Erinnerung bringen lassen, daß die Prinzen des königlichen Hauses, die im 1. Garderegiment z. F. Dienst tun, nur die Honneurs ihrer Charge zu beanspruchen haben. Diese neue KabinettSorder des Kaisers ist ergangen, weil besonders in letzter Zeit vielfach Mißverständnisse vorgekommen sind und Offiziere und Mannschaften vor den Söhnen des Kaisers Front gemacht hatten. Der Seniorenkonvent des Reichstages hat gestern, entsprechend den Vorschlägen de- Bureaus, in Aussicht genommen, den Etat noch bis zum 3l. März d. I. zu erledigen Mit dem vom Präsidenten Grafen Ballestrem vorgeschlagenen Arbeitsplan erklärten sich alle Parteien einverstanden, ohne eine Bindung auf jede Einzelheit zu übernehmen. Die Reichsfinanzreform, die der Reichsschotz- sekretär Frhr. von Stengel angesiindigt hat, wurde am gestrigen Montag auch im preußischen Abgeordneten hause diskutiert. Bei der Debatte über den Etat der indirekten Steuern erklärte Abg. von Heydebrandt, die Konservativen hätten die größten Bedenken gegen die Reichserbschaftssteuer und die Reichsvermögenssteuer. Die preußische Regierung müsse dem entschieden wider sprechen. Der Redner kündigte für die dritte Lesung des Etat- einen entsprechenden Antrag an. Auch Redner des Zentrums und der Freikonservativen sprachen sich gegen direkte Reichssteuern aus, während die Frei sinniben solche Steuern nicht direkt von der Hand wiesen. Minister Frhr. von Rheinbaben erwiderte, eine Reichs finanzreform müsse unbedingt erfolgen; welcher Weg zu wählen sei, sei noch nicht bestimmt. Er könne deshalb heute noch keine Erklärung akgeben, von einem Weg fall der preußischen Erbschaftssteuer könne aber keine Rede sein. Die diesjährige öffentliche Hauptversamm lung des Zentralvereins für Binnenschiffahrt findet in Berlin im großen Saale des Kreishaus- LandratSamts Teltow (Berlin VV., Viktoriastraße 18) statt. Außer geschäftlichen Mitteilungen und Wahlen der Rechnungsprüfer, des Vorstandsrates und der Mit glieder des Großen Ausschusses, stehen folgende Bor träge auf der Tagesordnung: „Das Fahrwasser der Elbe von Böhmen bis zur Nordsee" (Berichterstatter: Wasterbaudirektor Geheimrat Bubendey Hamburg) und „Umschlagsvorrichtungen für Eisenbahnen und Wasser wege" (Berichterstatter: Generaldirektor Pohlig-Magde- burg). Zum 12. Punkt der Tagesordnung sind Anträge der Mitglieder vorgesehen. Wieder eine englifcheChina-Phantasie. Die Londoner „Morning Post" meldet aus Schanghai von gestern: Hier geht das Gerücht, daß zwischen Frankreich, Rußland und Deutschland ein geheimes Einvernehmen bezüglich der Provinzen Schantung, Kwangsi. der Mand schurei und der Monaolei bestehe. Man sagt, die Mächte hätten einen Meinungsaustausch mit dem chine sischen Auswärtigen Amte gepflogen. Dazu bemerkt das „Wölfische Telegraphen-Bureau": Nach den von uns an amtlicher Stelle eingezogenen Erkundigungen beruht daS Gerücht auf freier Erfindung. Zwischen den genannten Mächten besteht keine geheime Abmachung irgend welcher Art. Für Südwestafrika. An alle Universitäten, Akademien und Hochschulen des deutschen Reiches wendet sich daS Direktorium der akademischen Lesehalle der Berliner Universität mit einem Aufruf, der zv Bei trägen für eine vom Direktorium der akademischen Lese»