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IV«. 4. Freitag, den 88. Lanuar 1844 für den Bürger und Landman». 's! ^.' N I " . " , Rtdigirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers C. Heinrich. ' Ern unte^haltenires Wochenblatt Dieses Wochenblatt tostet vierteljährlich 12t Ngr. oder 10 gGr. Alle Postämter und Buchhandlungen nehmen Bestellungen darauf an. Jeden Monat wird eine Lithographie beigegeben. Einzelne Nummern kosten 1 Ngr,3 Pf. Etwaige Beiträge werden unter der Adresse: „An die Redaction d. S. Dorfz. in Dresden," erbeten. Politische Weitsrharr- U. Großbritannien. Sir Hudson Lowe, Napoleon's vielberuchtigter Wachter auf der In sel St. Helena, ist an einem kürzlich erlittenen Schlaganfall gestorben. Einige sehr interessante Documente, auch eine von ihm eigenhändig ge schriebene^ Denkschrift über die auf sein Wächter amt bezüglichen Ereignisse, so wie Lord Bathurst's Instructionen über die Behandlung des Kaisers, sollen" sich , in den Händen eines seiner Freunde befinden, dem. er sie zur Veröffentlichung nach sei nem Tode anvertraut hat. Es soll dadurch er- wiesen werden, daß die strenge, ja grausame Be handlung seines Gefangenen, die man Hrn. Lowe zum Vorwurfe machte, durch die gemessensten Be fehle des Ministeriums vordeschrieben war. Ue- brigens hat Hudson Lowe für sein strenges Wäch- teramt, daß er, mögen seine Freunde dagegen sa gen, was sie wollen, jedenfalls recht „eon amore" ausgeübt, bis zu seinem Lebensende viel leiden müssen. , Sein berühmter Landsmann, der eng lische Dichter Thomas Moore, schrieb auf ihn ein giftiges Epigramm, welches sich etwa so übertra gen läßt:. f, ,Herr, Eu'r Name klingt verdächtia:, Low zu deutsch heißt niederträchtig." In der ersten Woche dieses Jahres kam, wie die Leipz.,Zeitung berichtet,-vor einem der Lon doner Polizeigerichte ein Fall vor, welcher wahr haft empörerid genannt werden muß. Ein Mäd chen, Elisabeth; Anders, angeblich aus Frankfurt a. M., verklagte ihren Dienstherrn, einen Deut schen, Namens Gerlach, wegen übler Behandlung. Bor Gericht stellte sich heraus , daß der genannte Gerlach drei Mädchen im Dienste hält, die mit Drehorgeln in der Stadt herumgehen, umzu fingen. Das Geld, welches sie verdienen , gewöhnlich fünf Schilling (IH LHlr.) des Tags, müssen sie nach Hause bringen, und die erwähnte Anders hatte imal in einem Monate Schläge bekommen, weil Sec^tcr 2ahrg. l. Mnirtal, . sie weniger nach Hause brachte. Dafür erhalten sie ein Frühstück des Morgens um acht Uhr, wenn sie sich auf den Weg machen müssen, und bei ihrer Rückkehr um neun Uhr des Abends ein Abendessen, bestehend aus Kartoffeln mit Wasser, und in die Tasche für ihr Mittagseffen — einen Penny (8 Pfennige). In dem vorliegenden Falle war auch ein Lohn stipulirt worden, und zwar in folgender sonderbaren Weise: Gerlach hatte das Mädchen in Deutschland engagirt mittels ei nes regelmäßigen Vertrags mit ihrer Familie, ihr 54 Kreuzer Lohn dle Woche ^ufichernd, welches Geld aber dem Bruder der Elisabeth Anders nach / Deutschland geschickt werden solltet. Mit Recht Md dieser abscheuliche MensHenverkauf in einem engli schen Blatte mit dem Namen „Sclaverei^ ge- brandmarkt; jene Mädchen werden schlimmer be handelt als die Sclavcn; sie müssen von acht Uhr des Morgens bis neun Uhr des Abends bei jeder Witterung, Jahr aus, Jahr ein, einen Karren, worauf die schwere Drehorgel liegt,, durch die Stadt ziehen (in London ist es nach einem neuen Gesetze verboten, Hunde zum Ziehen zu gebrau chen), und um das Mitleiden desto mehr zu er regen, giebt ihnen der Dienstherr ein kleines Kind mit, das auf der Orgel im Karren sitzt und friert und zittert; das ist einmal Lastviehdienst und Bet tel — und wie es bei solchem Leben und so ärm lichem Lohn mit der Moral stehen muß, braucht kaum erwähnt zu werden. Geld wird den Un glücklichen nicht in die Hände gegeben, um ihnen ihre Rückkehr unmöglich zu machen, und die mit ihnen in Deutschland abgeschlossenen Contracte ge ben nach dem Buchstaben des englischen Gesetzes ihren Dienstherren eine unbeschränkte Gewalt über sie in die Hände. Der Magistrat, welcher in dem vorliegenden Falle die Elisabeth Ander- nicht als Magd, sondern als Lehrling und ihre Dienstleistung als ein Gewerbe betrachtete, mußte also nach jenem barbarischen Gesetze das Mädchen