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Ar«md«a. m»b Kmststx Agrar-Wart«, Radio-Zeitung, 7tm atu Diartei- I Anzeigen ward« di« »gesvalleae Pattt-Zeti« mit LS Soldefeaatg« beeeednek, Ttekiam« di« 4 ge,patte« ZeKi stünden Lachen,Au» alter u. neuer Zett, M»d«v-Z«it«n-,Schn!<Miusterdl>q«. Der Dezuqspre« beträgt frei taSHaus s mit 100 Golbpf««t-en. Anzeigen u. KeNam« mit Platzvarschriften und schwierigen Satzarten werb« mit «X „natt.M.r.10, durch blepost ohne Zustellgebühr monall M.r.20. Für Fälle HSH Gewalt, ^x^Sst^ Aufschlag berechnet. Schluß dar Anzeigenannahme veem. «Uhr Für da« Erschein« Krieg, Streik, usw. hat der Sezieher keinen Anspruch auf Lieferung b,«.Nachlieferung der I L«evaNWN UND «rpevlnon i der Anzeigen an bestimmt« Laa« oder Plätzen, sowie für wiephonisch« Aufträge vir» Zeitung ob Mikzahl.d. Lesegeld«,. Druck: Liemen, Landgraf Nächst., Dreckden-Freital. I BsM0lNM ^NsfolUlupV Ott I keine Gewähr geleistet. Insertion^»eträg« sind sofort bei Erschein« der Anzeige fätNg. Lei unveri. eingesandt. Manuskript« ist Rückporto beizuftig. Für Anzeigen, welche durch l A I Elei späterer Zahlung wird der am Tage der Zahlung gültige Zest«prei, in «nre nung zm»,pr.aufqegeb werden, könn. wir eine Verantwort, bez. der Nichtigkeit nicht übernehm - —> > 9Ä Jahrgang > gebracht. Nabattanspruch erstscht: b.verspät.Zahlung, Mage ob Konkur, d. Auftraggeber, Freitag, den 7. August Ar. 1S2 1SS1 öMMe MMW U Sie spur- mö MEn In Ausführung der Reichspräsidenten verordnung vom 5. August 1931 erläßt das sächsische Innenministerium eine "ec- o duung, in der die Spar- und Girokonti ermächtigt werden, soweit es zur Beschaf- sunsi flüssiger Mittel notwendig sein sollte, ü? »selverbindlichkeiten gegenüber der Garantie- und Akzeptbank, AG., ein- zngehen. Die Staatsregierung hat im übrigen durch Pereinbarungen mit der Reichsbank und der Garantie- und Akzeptbank, AG, Berlin, Vorsorge getroffen, daß die Spar kassen durch Vermittlung der Sächsischen Girozentrale nach Aushebung der nir Barauszahlungen noch bestehenden Be schränkungen den Ansprüchen der Sparer auf Rückzahlung ihrer Einlagen Genüge leisten können. Eine Garantieleistung des sächsi schen Staates gegenüber der Garantic- und Akzeptbank. AG., für die den Spar kassen zur Verfügung zu stellenden Kre dite ist nicht notwendig geworden. VW MM VMNllMM MMMMN Nachdem die Reichsregierung die fälligen Reichssteuerüberweisungen gegenüber den jenigen Ländern, die Notenbanken besitzen, zurückgchalten und sie auf die Ausnutzung des erweiterten Notenkontingents verwiesen hat, hat die sächsische Regierung demgegen über bei den zuständigen Reichsstellen nach drücklich die Freigabe der dem Lande Sachsen dorent- haltenen ReichLstrue Überweisungen ge fordert. Der Erfolg der Verhandlungen war, datz die sächsische Regierung 4 Millionen Mark flüssig machen konnte zur Verteilung - conto der Reichssteuerüberweisungen, und zwar wird dieser Betrag nach dem für den Ge meindeanteil an der Einkommensteuer be stehenden Schlüssel verteilt werden. Dadurch werden den Gemeinden die Beträge we nigstens auf direktem Wege, d. h. für die bezirksangehörigen Gemeinden nicht ans dem Umweg über die Bezirksoerbände, zuflietzen. Preußischer Vorstotz gegen Vo ksentscheid Ein demagogischer Mißgriff Tie preußische Staatsregieruna hat um Donnerstag durch die zuständigen Re gierungsstellen de« preußischen Zeitungen en klundaebung gegen den Volksentscheid in Preußen zngestellt, deren Veröskent- lichnng den preußischen Zeitungen ns Grund der Notverordnung vom 17. Jnli auf der ersten Seite, an erster Stelle und in Fettdruck, in der nächsten Nummer zur Pflicht gemacht wird. Stahlhelm appelliert an den Reichspräsidenten Das Bundesamt des Stahlhelms, Abt. Volksentscheid, hat in Verfolg der Kund- «tbung der preußischen Staatsregierung gegen den Volksentscheid an den Reichs präsidenten Generalfeldmarschall v. Hin denburg ein Schreiben gerichtet, in Sem W SWOM VM WMIWM MWMW Abhebungen bis zu 300 Mark monatlich ohne Kündigung möglich Verordnung über Sparguthaben vom 6. August 1S3L Durch die Verordnung des Reichspräsidenten Uber die Spar- und Girokassen vom 5. August 1931 ist den Sparkassen die Möglichkeit eröffnet worden, geeignete Unterlagen zu schaffen, auf die sie sich durch Vermittlung der Akzept- und Garantiebank bei der Reichsbank die nötigen Kassenmittel verschaffen können. Es besteht daher keine Notwendigkeit mehr, de« Zahlnngsverkehr der Sparkassen weiter zu beschränken, zumal das Verhalten der Bevölkerung am ersten Tage des freien Zahlungsverkehrs bet den Ban ken den Erwartungen entsprochen hat, die der Reichskanzler in seiner Rundfunkrede ausge sprochen hat und auch anzunehmen ist, datz die Inhaber von Sparguthaben die gleiche Be sonnenheit und das gleiche Vertrauen an den Tag legen werden. Schon vom morgigen Sonnabend an soll sich daher der Zahlungsver kehr, soweit es sich um Guthaben auf Sparkonten und Sparbüchern handelt, im wesentlichsten so wie vor den Bankfeiertagen gestalten. Aller dings wird er sich in den Grenzen halten müssen, die schon die — früher nicht überall strenge innegehaltene — Mustersatzung des Spar- und Giroverbandes vorsieht. Diese Satzung schreibt bekanntlich vor, datz innerhalb eines MonatS bis zu SVV Mark ohne vorherige Kündigung abgehoben wer den können, während die Abhebung größerer Beträge von der Einhaltung gewisser Kündigungsfristen abhängig ist. Verordnung über Spargnthaben vom 6. August 1981. Amtlich wird mitgeteilt: Auf Grund der Ver ordnung des Reichspräsidenten vom 15. Juli 1931 (RGBl, l, S. 365) wir- verordnet: Artikel 1: Vom 8. August 1931 an gelten für Guthaben aus Sparkonten und Sparbüchern sbei Banken, Sparkassen aller Art und Genossenschaften) bis auf weiteres folgende Bestimmungen: 8 1: Bis zum Höchstbetrage von 300 Reichsmark werden Zahlungen (Barauszahlungen und Ueberweisungen) ohne vorherige Kündigung geleistet. Satzungsbestimmungen, die den An- sprach auf eine Zahlung ohne vorherige Kündi gung aus eitze» niedrigeren Betrag beschränken, bleibe» unberührt. SL: (1) Die Zahlung eines höheren Betrage- al- insgesamt eines Betrages von 300 Reichsmark innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat kann nur gefordert werden, wenn eine rechtzei tige Kündigung erfolgt ist. (2) Die Kündigungsfrist beträgt, soweit keine längere Frist ausdrücklich vereinbart worden ist, für Beträge von mehr als 300 Reichsmark bis zu 1000 Reichsmark einen Monat, für Beträge über 1000 Reichsmark drei Monate. 8 »: Ist vor Inkrafttreten dieser Verordnung eine Kündigung erfolgt, so wird der Zeitraum vom 13. Juli 1931 bis zum 7. August 1931, soweit er in die Kündigungsfrist fällt, nicht mit gerechnet. Artikel 2: Diese Verordnung tritt am 8. August 1931 in Kraft, zu derselben Zeit tritt der Artikel 5 der Siebenten Verordnung über die Wiederauf, nähme des Zahlungsverkehrs nach den Bank feiertagen vom 1. August 1931 (RGBl. I, S. 419) außer Kraft. es darauf hinweist, daß diese Kundgebung unter unberechtigter Berufung auf die Notverordnung ergehe. Der Reichspräsi dent wird gebeten, dieses Verfahren abzu stellen und zu verhindern, daß preußische Blätter das Gegenteil von dem zu schrei ben gezwungen seien, was sie als Wahr heit und Recht erkannt hätten. Antwort der DNVP. an die Preutzenregierung Auf die von der preußischen Regierung in preußischen Zeitungen ausgegebene Kundgebung gegen den Volksentscheid wir- in den ».Mitteilungen der Deutsch nationalen Volkspartei" eine Anwort er teilt, in der es u. heißt: Mit der Auf- zwingung dieses Aufrufes gegen den Bolksenscheid ist die Pressefreiheit prak tisch beseitigt. Der Gebrauch, den die preußische Regierung von der Notverord nung des Reichspräsidenten v. Hindenburg macht, ist der beste Beweis dafür, daß von Volksrechten in dieser Demokratie nicht mehr viel zu sehen ist. Mk AMO zur MMilW MNW Den Angelsachsen isteSbittererErnst, wenn sie von Europa eine baldige und mög lichst vollkommene Abrüstung ver langen. Das hat di« große Kundgebung in der Albert-Halle zu London bewiesen, auf der vor wenigen Tagen erst Ministerpräsident Macdonald und die früheren Ministerpräsi denten Lloyd George und Mr. Baldwin, also die Führer aller großen englischen Parteien, sprachen und die Abrüstungsforderung des englischen Volkes vor der ganzen Welt er hoben. Den Franzosen wurde dabei ganz ungemütlich. Der amerikanische StatSsekretür Stimson erhielt bei seiner Abfahrt von Amerika nach Europa zwar den Auftrag, seinen Beitrag zur Lösung aller europäischen Fragen zu liefern, doch wußte die ganze diplomatische Welt, daß Staatssekretär Stimson die Ab rüstungsfrage ebenso in Fluß und einer Lösung näherbringen sollte, wie Schatz sekretär Mellon sich vornehmlich an der Lö- fung der internationalen Finanzf-agen zu beteiligen hatte und in der Tat auch teil nahm. Von den Friedensgesprächen Stim- sonS in Rom und Paris ist wenig durchge- fickert. In Berlin unterhielt sich der ame rikanische Staatssekretär, wie man weiß, sehr eingehend über militärische Fragen. Auch Macdonald und Henderson schnitten anläß lich ihres Berliner Aufenthalts das Ab rüstungsproblem an, zumal Henderson als Präsident des Weltabrüstungskongresses, der am 3. Februar 1932 in Genf zusammentritt, alles Interesse daran hat, jetzt schon das Terrain zu fondieren, damit er über di« Wünsche und Forderungen der einzelnen Staaten klar im Bilde ist. Man geht nicht fehl, wenn in den vertraulichen Unter haltungen, die in den allerletzten Tagen im schottischen Hochland zwischen Staatssekretär Stimson und Ministerpräsident Macdonald stattfanden, gleichfalls im Mittelpunkt der Erörterungen di« AbrüstungSsorg« der An gelsachsen gesucht werden müssen. Di« Er fahrungen, di« Staatssekretär Stimson in Paris machte und über die in der franzö sischen Regierungspresse kein« Zweifel g«- I lassen werden, zeigen sehr deutlich, wie äußerst kritisch sich jetzt schon di« AbrüstungSvorv«rhandlung«n zug «spitzt haben. Aber auch der internationale Sozialisten kongreß, der soeben in Wien tagte, hielt sich verpflichtet, zu dem in Fluß gekommenen Auf dem Wege «ach Nom Die deutschen Minister bei -er Abreise vo« Berlin, link- Curtiu», rechts Brüning.