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Sächsische Donnerstag, den 27. Oktober Rr. 2SS 1932 »gsspaltoa« Petit-Zetle mit 23 Soldpfenmaen berechnet, Reklamen die 4 geipalten« Zeü« ^owpfenai-en. Anzeigen u. Reklamen mit platzvorschnften und «chrmengen Satzarten werden mit SvL t-ssion — Aufschlag berechnet. Schluß der Anzeigenannahme vorn». 11 Uhr Für da« Ersch«dw» I der Anzeigen an bestimmten Tagen oder Plätzen, iowi« für telephonisch« Aufträge »irb " Vitz. 4 I keine Gewähr qeleistet. InsernonSbeträge «lnb sofort bei Erscheinen der Anzeige fällig. * I Set späterer Zahlung wird der am Tage der Zahlung gültige ZeilenpretS in Anre' «mag gebracht. Rabattanspruch erlischt: b. verspät. Zahlung, Mage ob Konkurs b. Auftraggebers Erschein« täglich mit den Seilagen- Amtl. Fremden« und Kurlist«, Agrar-Warte, Radio-Zeitung, Rur et»». 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Doran« Nasewitz, Loschwttz, W«»b«r «Irsch, Bühlau, Rochwitz, Wachwltz und voun.^»^" Stadtteil« Niederpoyritz, «ostrrwitz, Pillnitz, W.ihig and S»Sn!,i>7 ^?^ m. verwaltung-b«zirk) der w.meinde« Verlag aibgau-Such-nutere, und V«rtags<mftatt Hsrumnn Seyer 0 VresdewSlafmvitz. _ ' fvtzvrr der AmlshaUptmaNNschasl Dresden. Mmm aus W Wl» M LM Der erst« Eindruck, der sich auS dem Studium -eS Leipziger Urteilsspruchs und seiner Be gründung ergibt, ist der einer ungeheuerlichen Zwiespältigkeit. Allein bet näherem Durchdenken des komplizierten Stoffes ergibt sich, daß nicht das Urteil zwiespältig oder gar zweideutig, sondern nur der durch den Richter spruch geschaffen« nunmehrige Zustan- zwiespälttg ist. Selbstverständlich konnte der StaatSgerichtS- hos nicht völlig aus die Würdigung politischer Tatsachen und Gesichtspunkte verzichten. Nicht umsonst sind mehrer« der Richter, aus denen sich daS Kollegium -usammensetzte, selbst Minister gewesen. Sie waren und blieben sich der Kom pliziertheit der Materie bewußt und vergaßen nicht, daß Verleugnung der politischen Gegeben heiten daS zu sprechende Urteil zu einer wert, losen, ja vielleicht sogar gefährlich«« Formalie stempeln würde. Die Richter von Leipzig haben Recht gefpro« che« ohne Scheu vor de« Folge« ihres Gpr», ches, aber auch nicht ohne daS Bestreben, diese Folge« »ach Möglichkeit -« entschärfe«. Was nun auf Grund deS Urteils eintritt, ist allerdings ein« Situation von beispielloser Ver worrenheit. ES eristi«r«n nunmehr in Berlin zwei, manche Leute sagen sogar: drei Regierun gen: das Kabinett Braun, Dr. Bracht und seine Mitarbeiter und endlich daS Reichskabinett. Jedenfalls ist festzustellen, daß das Kabinett Braun in einer Anzahl seiner wichtigsten Funk tionen durch den Staatsgerichtshof bestätigt worden ist; der Absatz 1 des Artikels 48 RD.: „Wenn ein Land die ihm nach der Reichsver fassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident eS dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht an halten", wird vom StaatSgerichtshof ausdrück lich als nicht anwendbar für die Begründung d«S Vorgehens gegen das Kabinett Braun be zeichnet, damit ist also die am LV. Juli erfolgte Ex^utio« gege» Preuße« als ««zalässig charakterisiert. Die preußischen Minister sind nicht abgesetzt, sondern es ist ihnen auf Grund der Notverord nung vom 20. Juli nur «in Teil ihrer Funk tionen genommen; insbesondere ist auch der dem preußischen Kabinett im ganzen und einzelnen Ministern besonders gemachte Vorwurf der Pflichtverletzung zurückgewiesen. Das also ist, in ganz groben Zügen, der wesentliche Tenor des Leipziger Urteils, so weit es positiv für die preußische Regierung aus zuwerten ist. Was das Vorgehen des Reiches betrifft, so wird di« Ernennung des Reichskommissars als gerechtfertigt erklärt. Zulässig bleibt auch die Uebernahme eines Teiles der Funktionen der preußischen Kabinettsmitglieder durch den Reichskommissar resp. seine Beauftragten, denn die Voraussetzungen für ein Einschreiten auf Grund des Absatzes 2 deS Artikels 48 RV waren gegeben. Dieser Absatz des Artikels 48 lautet: „Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicher heit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten . . ." Der Reichspräsident konnte, da — wie gesagt — diese Voraussetzung gegeben war, „«ach psltchtmäßigem Ermessen ,» tzer A»f. fassung gelange«, daß eS geböte« sei, xicht «nr die polizeiliche« Machtmittel Preußens i« die Hand des Reiches z« legen, sonder« di« g-f->tz»t»« staatliche« Machtmitlol d«A Reiches ««d Preußens in einer Ha«d znfa«, meazufasie« und die Politik des Reiches und Preußens in eine Bahn zu lenken." So weit rechtfertigt sich, nach -em Wortlaut der Urteilsbegründung, das Vor- gehen der Reichsregierung. Aber, fo heißt es weiter in der Begründung: ,Her Artikel 17 -er Reichsverfassung schreibt vor, -aß jedes Land eine freistaatliche Verfassung haben muß, die ich auf der Volksvertretung aufbaut, er gewähr- eistet jedem Lande den Bestand einer aus dem Land hervorgehenden eigenen Landesregierung. An die Stelle dieser Landesregierung kann auch vorübergehend kein anderes Organ gesetzt werden." Es ergibt sich also, daß die preußischen Mini- ter Hirtsiefer, Steiger, Schreiber, Schmidt, Grimme und Klepper imRecht waren, als sie es ablehnten, einer Einladung -eS Reichskanz lers zu folgen, in der eine andere Persönlichkeit als Ministerpräsident Braun als preußischer Ministerpräsident" zeichnete. Wie erinnerlich, ind di« genannten Minister am 20. Juli auf I Grund jener Weigerung der Führung der Ge- I schäfte als Staatsminister enthoben worden. Die Verworrenheit der SiMatio» darf ««d soll «icht beschönigt werbe»». ^ie darf es um so weniger, je ernster man die Notwendigkeit bejaht, -er schon am Abend des M. Juli Reichskanzler von Papen selbst in seiner Rundfunkrede Ausdruck gegeben hat: „ . . . -aß alsbald eine Beendigung des auf Grund der Notverordnung geschaffenen Zustandes ein treten" möge. Das ««tscheibende Wort wirb dabei der Preußische Landtag z« sprechen haben . . . wen« er sich der Lage gewachsen zeigt. Im Interesse der Reichsregierung aber und -es Reiches selbst wie- es liegen, wenn -er Leip ziger Spruch loyal und unter Berücksichtigung der merkwürdigen Verschiebungen, die sich in- zwischen in -er innerpolitischen Tatsachenwelt vollzogen haben, zur Grundlage -eS weiteren Handelns gemacht wird. Sie einzige Möglichkeit: Bemühungen um ein vernünftiges Neben einanderarbeiten MWMWklMM Die alte preußische Staatsregierung hat nach Beendigung ihrer gestrigen Sitzung eine Erklärung veröffentlicht, aus Ler hervorgeht, daß sie zwar die Rechte wahr- zunehmen gedenkt, die ihr der Staats, gerichtshvf zugesprochen hat, -aß sie aber andererseits dabei vermeiden will, den Gegensatz zur Reichsregierung bzw. kom missarischen Regierung zu verschärfen. In der Erklärung des Ministeriums Braun- Severing finden sich die Worte: „Möglichst reibungslose Zusammenarbeit" und die Zusicherung, daß eS sich „lediglich von den Interessen des Reiches und -es Landes" leiten lassen wolle. Das ist ein deutliches Friedensangebot an die Reichsregierung, das noch dadurch unterstrichen wird, -aß auf feiten der preußischen Regierung die Neigung besteht, wenn möglich, mit dem Reichskanzler persönlich ^ur Klarstellung der Lage Fühlung zu nehmen. In politischen Kreisen mißt man den gestrigen Ausführungen des preußischen Mini sterpräsidenten vor der deutschen Presse große Bedeutung bei, -a sie zum mindest«« gezeigt haben, daß von feiten L«S alt«n Gtaatsmini- Li.- Sitz.., ... --».mach. Zur Besprechung -es UrtetlSspruchs des GtaatsgerichtS^ ^e" preußische Ministerium im Preußen gegen das Reich versammelte sich daS ^genannt« -- Bild zeigt die Teilnehmer an preußischen Wohlfahrtsministerium »u einer Atzung. Steiger, Hirtsiefer, Braun, -er Sitzung, sitzend von links nach rechtS: di« M n uer Ministerialdirektor Brecht, -ch.-Ib-r und S.».rln^ Nrh.nd «nl«: > Ministerialdirektor Badt und Ftnanzwln^« steriumS nichts unternommen wird, um künst- liche Konflikte mit dem Reichskommissar h«r- beizuführen. Wenn nicht alles trügt, fo wird man von beiden Seilen den Weg der Ver handlungen beschreiten und die auch jetzt noch vorhandenen Schwierigkeiten durch Verstän digung verkleinern. Ob freilich di« ReichS- regierung so weit geht und den Wunsch des preußischen Ministerpräsidenten auf Einengung der Befugnisse des Reichskommissars auf das wirklich Notwendige erfüllt, ist noch zweifel haft. Hier wir- wohl di« letzte Entscheidung über die Taktik der nächsten Wochen erst nach -er Reichstagswahl fallen. Erst -an« wirb sich auch zeige», ob even- tuell der Pre«tzische Laudtag, ber «»mittel bar nach der Reichstagswahl znsamme«» treten soll, eiuev «e«ea Ministerpräsident«» za wähle« vermag und damit die Frag« -eS Kabinetts Otto Braun endgültig bereinigt wird. Das «ine ist jedoch unzweifelhaft, -aß durch -i« Vorgänge der letzten Stunden die gefährliche Kluft zwi- schen dem Reichspräsidenten und der Reichs- regi«rung auf der «ine«, und den parlamen tarischen und außerparlamentarischen Mächte» auf -er anderen Seit« noch «iumal verkleinert worden ist. SöS MOMW « WIM MW Wil Tie zuständigen Reichsstellen haben sich am Mittwoch zu -er Erklärung -er Re- gierung Braun-Severing schon darum nicht geäußert, weil Reichskanzler von Papen gestern nicht in Berlin weilte. Tas Neichskabinett wird vermutlich mor gen zusammentreten, um sich mit -em Dienstag-Urteil -es StaatsgerichtshvfeS offiziell zu befassen. Die Krage ist: wie wird es sich zu den Bemühungen der alten Preußenrcgierung stellen. Die preußi schen Wünsche lausen offenbar auf eine scharfe Abgrenzung der Kompetenzen deS Reichskommissars einerseits, -er alten preußischen Minister andererseits hinaus, wobei sich die Herren Braun, Severing usw. -urchaus der Tatsache bewußt sein dürften, daß ihrer Tätigkeit im Rahmen eines solchen Kompromisses große poli tische Bedeutung unter keinen Umständen zukommen dürste, wenn man von dem moralischen Eindruck absehen will, den eine solche „Rehabilitierung" gerade jetzt in einer Zeit des Wahlkampfes in der Öffentlichkeit unbedingt Hervorrufen müßte. HW" MM WW Zwischen dem Staatssekretär deS Reichs präsidenten, Meißner, «nd dem Vertreter Preußens vor dem StaatSgerichtshof, Ministerialdirektor Dr. Brecht, hat am Mittwochabend eine Besprechung statt- gefunde», die sich «m die Ausführung deS Leipziger Urteils drehte. Zu dieser Besprechung erfährt die Ber liner Börsen-Zeitung, daß man die „Mög lichkeit einer Zusammenarbeit" und die „Ab grenzung" der in Leipzig Herrn Brau« zuer kannten Hoheitsrechte und der dem ReichS- kvmmifsar zustehenden Exekutiv-Rechte er örtert habe. Gerüchtweise verlautet sogar, daß di« von Braun gewünschten direkt« „Ausgleichsverhandlungen" mit dem Reichs« kommissar beziehungsweise dem Reichskanz ler auf dem Weg« über d«n Staatssekretär Dr. Meißner angebahnt werden sollen. Das Blatt erführt weiter, daß «S sich «n «in«