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Sächsische p«ch.*«schWh : Amt M. LtE uüt « b«tr. u»»«tl.M. 1932 Mittwoch, de« 14. «September 7lr. 216 ^osia»« bi« 4 gepalt«« ^«a» tg« Satzart« ward« mit soL ancheiai iLgllch mit den Settag«: «»L. «ndch« Lach«, Aus alt« n. u««r Zeth Mi 5a,chl. )0psg TcLgerloha. barch dl« poft ohr > d'asewih^ollewches^tr^ La-e-remm- M -Miiye vre-v«, '7^'' D-eLde« für die Stadtteile Dieses Glatt eath«t die amttiche« Vedanxtmatbunse« de» Rates zu^esv^A, Gemeinde» „as«w^, Losch««-, Meitzer Hirsch, »ühl«. «ochwitz «->-«»- Dr«d.«. Niederpoyritz, -ofterwitz, PMnitz, Weitzig »nd SchLnfeld, sowie So liegen die Dinge! Ein staatsrechtliches Kolleg zur Belehrung für den heimgeschickten Reichstag Jie Mlerm m W an Sie MWna oedaNen Amtlich wird mitgeteilt: Der Reichstags- Präsident hat in der Sitzung des Reichstages vom 12. September unter Nichtachtung der Vorschriften der Verfassung und der Ge schäftsordnung die Verlesung der vom Reichs präsidenten erlassenen Auflösungsverordnung verhindert. Er hat heute dem Reichskanzler mitgetetlt, daß nach seiner Auffassung die Auflösung des Reichstages erst nach der Ab stimmung wirksam geworden sei. Ebenso hat Auflösung gegen Artikel 48 Abs. 3 Satz 2 ver stoße. SS ist selbstverständlich^ daß der Reichs, Präsident betagt ist, den Reichstag an der konkreten Ausübung eines ihm im all» gemeineu zufteheude« Rechts durch Aus» lösung zu hindern, menn diese Ausübung zu einer Gesährdang deS Wohles des dentschea Volkes za sührea droht. Die Entscheidung, ob das der Fall ist, steht allein im Ermessen des RetchSprLst-e«. teu. - I Im übrigen kann daran erinnert werben, daß der erste Reichstag der deutschen Repu blik am 18. März 1S24 durch den Reichspräsi denten Ebert mit folgender Begründung auf- gelöst wurde: „Nachdem die Reichsregterung festgestellt hat, daß ihr Verlangen, die aui Grund der Ermächtigungsgesetze vom 13. Ok tober und 8. Dezember 1928 ergangenen und von ihr als lebenswichtig bezeichneten Ver ordnungen zurzeit unverändert fortbestehen zu lassen, nicht die Zustimmung der Mehrheit des Reichstags findet, löse ich auf Grund deS Paragraphen 26 der Reichsverfassung den Reichstag auf." Der Tatbestand »ar der gleiche mie am 12. September 1SS2. Auch damals handelte eS sich darum, -aß die Gefahr bestand, daß der Reichstag von seinem Recht zur Aufhebung von Verordnungen Ge brauch machte. Ebensowenig wie am 12. Sep tember 1932 hatte damals vor der Auflösung St« Abstimmung stattgefundeu. Die «ns- lSsung würbe widerspruchslos anerkannt. der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung die Nechtsgültigkeit der Ab stimmung des Reichstages behauptet. Diese Auffassung erkennen der Reichs präsident «nd die Reichsregiernng nicht an. Darüber, an welchem Zeitpunkt die Aus lösung des Reichstages erfolgt, entscheidet lediglich der Reichspräsident. Die Auflösung kann entweder durch Verlesung der Verorb» nung vor dem Reichstag oder durch ihre Zu stellung an den Reichstagspräsidenten erfolgen. Mit dem Augenblick dieser Zustellung wird die Auflösung wirksam. Die Reichsregterung hat sich bereit erklärt, mit den nach Artikel 36 der Verfassung be stellten Ausschüssen zu verhandeln. Sie muß aber, bevor sie in diese Verhandlungen ein tritt, völlige Klarheit darüber haben, daß die noch vorhandenen Organe deS Reichstags der letzten Wahlperiode, das sind das Reichstags- Präsidium und die beiden nach Artikel 86 der Reichsverfassung bestellten Ausschüsse, die von dem Reichspräsidenten vor den Abstimmun gen beschlossene Auflösung des Reichstags und die darüber hinaus für die Rcichsregie- rung sich ergebende staatsrechtliche Stellung anerkennen. Solange der Reichstagspräsident und die Ausschüsse auf dem Standpunkt stehen, daß die Neichsrcgierung rechtmäßig gestürzt sei, können sie unmöglich verlangen, daß diese selbe Regierung vor den Ausschüssen erscheint. Auch aus diesem Grunde muß die Reichsregiernng daraus bestehen, daß der Reichstagspräfident und die Ans schüsse ansdrücklich zngebe«, daß die am 12. September im Reichstag dnrchgeführ- ten Abstimmungen nichtig sind. Dies Eingeständnis ist die unerläßliche Vor aussetzung dafür, daß die Reichsregierung Vertreter in die beiden Ausschüsse entsendet. Wenn der heute im ersten Ausschuß ange nommene Antrag Wegmann die Auflösung deS Reichstages beanstandet, weil eS an einem konkreten Anlaß zur Auflösung fehle, wie er angeblich in Artikel 26 der Reichsverfassung gefordert werde, so ist darauf zu erwidern, daß Artikel 25 Absatz 1 die Auslösung völlig in das sreie Ermesse« des Reichs» Präsidenten stellt. Das geht unzweifelhaft aus seinem Wortlaut hervor, in dem keinerlei Vorschrift über den Charakter des Anlasses zur Auflösung gegeben wird. Sinngemäß muß es auch dem Reichs präsidenten unbenommen sein, zur Vorbeu gung drohender Gefahr den Reichstag aufzu lösen. Ebenso unbegründet ist die weitere Be hauptung im Anträge Wegmann, daß die WüWMStMMW-WMg MMMM Zwischen dem Reichstsaspräsi-enten Göring und dem Reichspräsidenten von Hindenburg hat am Dienstag ein Brief wechsel stattgefunden. Reichstagspräsi dent Göring hat im Sinne der Entschlie ¬ ßung des Neichstagsausschusses zur Wah rung der Rechte der Volksvertretung an den Reichspräsidenten einen Brief gerich tet und darin den Reichskanzler «nd de« Reichsinnenminister des offenen Br«- ches der Verfassung beschuldigt. Er verlangt von dem Reithspräsidenten »» k st sr, z,, W WM i > , Da, -NuHSI-na.dtdret HI»»ead«r„ Reichspräsident von Hindenburg hat bekanntlich den am q, Dekret vom 12. September wieder aufgelöst. Unser Bild zeigt das^w?,^" ^<hStag durch dessen Uebergabe im Reichstag sich tumultarisch! Aeuen kuUteu.^ als dem berufenen Hüter -er Verfassung die Anweisung, -aß der Reichskanzler und der Reichsinnennrinister unverzüg lich vor dem Ausschuß erscheinen. Der Reichspräsident hat darauf an den Reichstagspräsidenten ein Schreiben gv- richtet, i« dem er die Beschuldigungen gege« den Reithskanzler nnd den Reichs- inneuminister mit Nachdruck zurück, weist und Anerkennnng seiner, -es Reichspräsidenten. Order über die Auflösung des Reichstages »nd An erkennung der damit geschaffene« Rechtslage verlangt. In diesem Falle würde dem Erscheinen des Reichskanzlers und des Reichsinncn. Ministers vor dem Ausschuß nichts mehr im Wege stehen. In Regierungskreisen ist es stark auf. gefallen, -atz -er Brief des Reichstags. Präsidenten Mring an den Reichsprafi. denten Hon Sudenburg ohne Anrede un- ohne Schlußformel abgefatzt worden ist. Man wcistdarauf hin, daß dies ein erst- maliger, bis jetzt noch nicht dagewesener Vorgang sei. Der Reichspräsident habe daraufhin auch in der gleichen Art geant wortet. * Richt Urheber, sondern nnr Beauftragter Göring hat nach Empfang dieses Schreiben» sofort folgende Antwort erteilt: ,-Sehr geehrter Herr Reichspräsident; Mein heutiges Schreiben enthielt nicht -e» Ausdruck einer Willenskundgebung von mir, mithin auch keineswegs einen von mir per sönlich erhobenen Vorwurf des VersafsungS- bruches durch den Reichskanzler bzw. Reichs minister des Innern, sondern — bis auf den letzten von mir angefügten Schlußsatz — den Wortlaut einer vom Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung gefaßten Ent schließung, die ich als Präsident des Reichs tages auf Beschluß -es Ausschusses verpflichtet war, an Sie, Herr Reichspräsident, weiter zuleiten. Ich habe daher Ihre Antwort vom heutigen Tage an den Herrn Vorsitzenden dieses Ausschusses übergeben. In ausgezeichneter Hochachtung habe ich die Ehre zu sein Ew. Exzellenz sehr ergebener (gez.) Hermann Göring." MMe.MerMOUWenl nlm eMn m Reichotagspräfldent Göring hat am DienStag an den Reichspräsidenten von Hindenburg einen zweiten Brief gerichtet. Dieser zweite Brief gibt in einer zusammenfassen-den Darstellung der Vorgänge im Reichstag seinen amtlichen Stand punkt als Reichstagspräsident wieder. Der Brief beginnt wie folgt: „Hochzuver- ehrender Herr Reichspräsident! Euer Exzellenz! AlS Präsident des Reichstages beehre ich mich, ergebenst mitzuteilen, daß der Reichstag in sei- ner Sitzung vom 12. September im Wege na. mentlicher Abstimmung beschlossen hat, di: von der Regierung Papen gegcngezeichnete Notver ordnung vom 4. und 6. September des Herr» Reichspräsidenten nach Artikel 48 Abs. 3 Sah 2 außer Krast setzen zu lassen und ein dieSbezüg- licheS Verlangen an Sie, Herr Reichspräsident, zu stellen. DeS weiteren hat der Reichstag in demselben Abstimmungsakt der Regierung Pa pen mit einer überwältigenden, bisher noch nie dagewesenen Mehrheit das Vertrauen deS deut schen Volkes entzogen. Der Reichstag gibt seiner Erwartung hier» mit Ausdruck, daß Sie, Herr ReichsprSsi» entspreche»- dem Vorschrift«, der