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In strenger Regelmäßigkeit wird cS umgeben von mächtigen Sandstein- vasen im Stil der Zett um 1750; retchgeschwun- gene Henkel und malerisch komponierte Re liefs, die mythologische Vorgänge, wie z. V. den Raub der Europa, darstellen, dienen den Basen als Schmuck. Die Statuen der Megara und des Herkules, die von hohen Sandstein- sockeln auf das Meer von Rosen hcrabschaueu, sind zwischen Rokokos und Klassizismus stehende Arbeiten, wie auch die Trophäen, aufgerichtete Panzer und Helme, je von einem Putto bekränzt, die Knösflers Hand zum Schmucke des Prinzenpalais geschaffen hat. Das Palais wurde 1855—57 gründlich auS- gebaut von Prinz Georg, dem späteren König, dem es nach den Hausgesetzen der Wettiner als Zweitgeborener zum Wohnsitz diente. 1781 mar das gesamte Grundstück zur Sekundoge- nitur des sächsischen Kurhauses geschlagen wor den. Im Jahre 1888 opferte Prinz Georg den nördlichen Teil des Parks, um eine gerade Verbindung der inneren Stadt mit dem Gro- ßen Garten zu ermöglichen. Nach dem Verkauf an eine Baugesellschaft ließ diese auf dem Gar tengelände mächtige Häuserviertel von statt- lichem Aussehen erstehen. Vor der neuen Um- fassungsmauer mit den zwei TorpavillonS, di« den stillen alten Park an der damals angeleg ten Johann-Georgen-Allee abschließt, erwachte nun großstädtisches Leben. Seit kurzem hat sich im Prinzenpalais sowohl der Dresdner Fecht-Club wie der Dresdner Frauen-Club ein schönes Slubheim gegründet, und so lebt in den Räumen des alten Palais der Geist seines Begründers, des Chevalier de Saxe, fort in der Uebung ritterlichen Sports und in der Pflege geistiger und künstlerischer Interessen und feiner Gesellschaftskultur. Hannah Oehme. Donnerstag, den S. Oktober Ztr. 2S» Ein alter park mit neuem Namen Allgemeinheit zugänglich ge Da» Prinzeapalai» im Vlüherpark Ihr ist die kleine Einsiedelei zu verdanken, die sich heute fast im Grün versteckt und einst einer und BenuS, erwarb der Chevalier de Saxe aus dem Brühlschen, später Marcolinischen Garten Johann Georg Chevalier de Saxe, der August- de- Starken und der Fürstin «irska, in diesem Park und Schloß daS »tue» Grandseigneurs führte. Der alte Sohn Lubo- Leben Herr, das schöne Besitztum der cs 1778 an die Antonia verkaufte. Chevalier de Saxe umgab sich mit einem gro- ßen Hofstaat — trotz seiner Zurückgezogenheit und seiner Hingabe an eine vortreffliche Bibliothek. Dem großen Garten, der vom Kaitzbach durchflossen wurde, prägte er durch Umformung den Stil des französischen Garten- kllnstlerS Le N^tre auf. Die noch heute erhal- tenen Gandsteingruppen von Lorenzo Mattel- US Meisterhand: Merkur und Minerva, MarS riesigen Voliere benachbart war, in der Hun- derte von Bögeln hausten. Zum Idyll eines Rindenhäuschens am Teich fügte 1782 Prinz Anton die Romantik einer künstlichen Ruine, die noch heute die Parkbesucher in ihren selt- samen Stimmungszauber einspinnt. Sie schaut au- wie ein zu Natur erwachtes Bild Caspar David Friedrichs. Die Ruine ahmt einen ver- sunkenen dorischen Tempel nach. Von einer Nische zwischen Säulen fällt Wasser nieder in einen kleinen von Pflanzen teilweise über wucherten Weiher, über den sich eine Trauer- Zwischen den hohen alten Bäumen webt der geheimnisvolle Zauber von zwei Jahrhunder ten, in den geradlinigen Lindenalleen und »nter dem dichten Dach mächtiger Kastanien »etstert eine wechselvolle Vergangenheit. Ver witternde Gandsteingruppen ragen als Zeugen der Kunstfreude einstiger Besitzer in die Ge- geawart, verschlossene Pavillone bewahren ge- treulich die galanten Erlebnisse, die sich im Lchutze ihrer Mauern absptelten, damals, als in der Friedrichstadt. Nach seinem Tode fiel an den Malteserorden, Kurfürstinmutter Maria »er» ist er der «acht worden. Wer vermutet Parkanlage von weide neigt. Die seitliche Arkadenreihe stellt eine zerstörte Wasserleitung dar; die Absicht des Menschen, der bereits bei der Schaffung -er Anlage den Reiz des Verfalls vortäuschen wollte, ist inzwischen von der Zerstörerin Zeit unterstützt worden. Auf der nahen Bank sitzen mit Vorliebe junge Ltebesleutchen, deren Ge- fühlSlyrtk in diesem romantischen Parkwinkel vlüherpark heißt seit dem Frühjahr -er große Garten d«S Palat» de» Prinzen Johann Georg in Dresden. Solange da- Grundstück B<- fitztum der Wettiner war, blieben die Park- »»lagen hinter einer geheimnisvollen Stein mauer verborgen, umkreist von der Phantasie der vorübergehenden. In diesem Gommer wurde der Park in daS Ausstellungsgelände »inbezogen, und seit dem Schluß der Inter- »attonalen Hygiene-Ausstellung j20. Septem- mttten in der Großstadt eine solch eigenartigem Retz? der hier als Siebzigjähriger das Zeitliche seg- »etr, soll noch zuweilen tu den Gängen de- Parks spuken. Nach verdienstvollem Leben als Ober- tesehlShaber der sächsischen Armee und als ihr Neorganisator hatte der Chevalier -e Taxe Kränkungen erfahren, die in ihm den Wunsch »ach Einsamkeit erweckten. Er erwarb deshalb im Fahre 17S4 ein großes Grundstück vor dem Pirnaische» Tore, daS schon selt dem 17. Jahr- hundert im Besitze mehrerer Familien gewesen war und ihnen dank des .Rechenbergschcn Lust- Hause-* von 1658 als Sommersitz gedient hatte. Johann Georg nahm sogleich die Umgestaltung »nd Verschönerung seines neuen Besitzes vor. Aach Plänen von KrubsaciuS wurde ein neues Palais im Rokokostil erbaut und ein geräu. «tae» RetthauS mit Arkaden errichtet; die PMe boten Raum für sechzig Pferde. Der S0/60 IM Mast'. .OM V. . .»M . . . .LV rerven >»««i. a.7! «w» . 0.7! ... 0.7! m . . L»! »I»», . 0-8» . .PV.1.00 . .«L1.8S l« .ALIM >. ML« NS- do« Pf. dar« »5 V» »Min« . . . n.1.10 . . .N.1.10 . . .kl. 1.10 . . .«.I.ro . fi L»! . . .N.1.10 . . . n.1.40 . . . fir.« Künstliche Ruine im Blüherpark Statuen des Herkules und der Megara Zur Abgabe der Vermögens-Erklärung 1931 in Verbindung mit der Steueramnestie- Verordnung Die Vermögenserklärung 1981 war ur- sprünglich bis zum 80. Juni 1931 abzugeben. Die Frist wurde auf Grund der Ersten Steucr- amnestieverordnung vom 23. Aug. 1981 (ReichS- gesetzbl. I S. 449) bis zum 15. September 1931 verlängert. Auf Grund der Zweiten Steuer- amnestieverordnung vom 19. September 1931 lReichsgesetzbl. l S. 493) ist die Amnesttefrist und die Frist für die Abgabe der Vermögens- erklärung noch einmal verlängert worden, und -war bis zum 15. Oktober 1931. Zweck dieser Maßnahme ist, solchen Steuerpflichtigen, die auf dem Gebiet der Vermvgensteuer, Einkommen steuer, Körpcrschaftsteuer, Umsatzsteuer, Erb- schaftsteuer (Schenkungsteu«r) und Gewerbesteuer gefehlt haben, eine letzte Gelegenheit zu geben, wieder steuerehrlich zu werden. Hierfür sind zwei Wege vorgesehen: Entweder die Erlangung der Amnestie durch Selbstanzeige bei den Steuer, behörden nach Maßgabe -er Ersten Steueramne- stieverordnung ober durch Erwerb von steuer freier Reichsbahnanleihe nach Maßgabe der Zweiten Steueramnestieverordnung. Wer steuer- liche Verfehlungen auf dem Gebiet einer -er obenbezeichneten Steuern begangen hat und sich im einzelnen über die Wege, Steueramnestie zu erlangen, unterrichten will, kann bei ieder Reichssteuerbehörde falsa z. v. auch bei eine« für ihn nicht zuständige« Finanzamt oder beim Landessinanzamt) ohne Namensnennung nähere Auskunft einholen. Die Auskunft erfolgt vor behaltlich der Entscheidung im Vcranlagungs- »-er Rechtsmittelverfahren. Wer aber von dieser letzten Gelegenheit, wie der steuerehrlich zu werde», keine» Gebrauch macht, wird rücksichtslos von der vollen Schwere des Gesetzes betroffen werden. Dies gilt ins- besonders für denjenigen, der in seiner Vermö genserklärung 1931 steuerpflichtige Vermögens gegenstände nicht angibt. In dieser Beziehung sind die Strafvorschriften in der Amnestiever ordnung vom 19. September 1931 außerordentlich verschärft worden. Es wird auf jeden Kall mit einer Freiheitsstrafe, und zwar mit Gefängnis nicht unter 8 Monaten, in schweren Fällen sogar mit Zuchthaus bis -« 1v Jahren bestraft, 1. wer vorsätzlich in der BermögenSerklärung 1981 steuerpflichtige Vermögensgegenstände im Gesamtwert« von insgesamt 8000 Mark einer bestehenden Rechtspflicht zuwider nicht angtbt oder nicht vorhandene Verbindlichkei ten abzieht, oder 2. wer vorsätzlich ein« bereits abgegeben« Ver- Mögenserklärung 1931 bis zum Ablauf der Erklärungsfrtst nicht mit entsprechend b«. richtigt, oder 3. wer vorsätzlich einer bestehend«» R«chtS- pflicht zuwider eine Vermögenserklärung 1981 bis zum Ablauf der Amnesttefrist nicht abgibt, obwohl das steuerpflichtig« Gesamt vermögen nach dem Stande vom 1. Januar 1981 die Vermögensteuerfretgrenze über- steigt, oder 1. wer vorsätzlich in dem sich auf die Bermö- genserklärung 1981 beziehenden Steuer- ermittlungsverfahren auf besonderes Befra- gen dem Finanzamt unrichtig« Auskünfte gibt. Neben dieser Freiheitsstrafe ist auf Geldstrafe zu erkennen, deren Höchstbetrag unbegrenzt ist. Im übrigen bleiben die Vorschriften der Reichs abgabenordnung unberührt. Mit Rücksicht auf diese außerordentlich stren gen Strafbestimmungen wird jedem Steuerpflich. tigen in seinem eigenen Interesse dringend empfohlen, die etwa bereits abgegebene Vermö genserklärung nochmals einer eingehenden Ueberprüfung daraufhin zu unterziehen, ob auch in der Vermögenserklärung alle steuerpfUchtigen Bermögensgegenstände richtig angegeben worden sind. Dies gilt vor allem auch für in- oder aus ländische Wertpapiere, in- oder ausländische Ka- pitalforderungen, in- oder ausländische Beteili gungen, in- oder ausländische Zahlungsmittel, Ansprüche aus in- oder ausländischen Versiche rungen, ausländischem Grundbesitz sowie für Schmuck, und Luxusgegenstände, die nicht zur Ausstattung der Wohnung des Steuerpflichtigen gehören; derartige Schmuck- und Luxnsgegen- stände sind, worauf nochmals hingewiesen wird, dann steuerpflichtig, wenn der gemeine Wert am 1. Januar 1931 für den einzelnen Gegenstand 1000 Mk. oder für all« Gegenstände dieser Art 10 000 Mk. überstiegen hat. Hat der Steuer pflichtig« in der Erklärung Bermögensgegen- stände nicht angegeben, so ist er in der Lage, die alt« Erklärung zu berichtigen oder sie zum Zwecke der Einreichung einer neuen, berichtigten Vermögenserklärung zurückzuverlangen. tige dann in Höhe des erworbenen Anleihebe trages von der Vermögensteuer für die nicht an- gegebenen Werte befreit. Für die Höhe -cs zu erwerbenden Anleihebetrages ist der Wert -er nicht angegebenen Bermögensgegenstände am 1. Januar 1931 (nicht am Zeichnungstagc) maß gebend. Hat ein Steuerpflichtiger seine Vcrmögens- erklürung noch nicht abgegeben, so muß er, um sich nicht strafbar zu machen, die Erklärung spä testens bis zum 15. Oktober 1931 abgeben. Ist er aus besonderen Gründen hierzu nicht in der Lage, so muß er rechtzeitig bei seinem Finanzamt Antrag auf Fristverlängerung stellen. Es wird aber schon jetzt darauf hingewiesen, daß ein« Fristverlängerung im Hinblick darauf, daß die Vermögenserklärung ursprünglich schon im Juni abgegeben werden sollte, nur ganz aus nahmsweise bei Vorliegen wirklich stichhaltiger Gründe gewährt werden wird. Erwirbt ein Steuerpflichtiger, -er sein« Vermögenserklärung noch nicht abgegeben hat, bis zum Ablauf der Erklärungsfrist Reichsbahnanleihe, so ist er be- rechtigt, sein am 1. Januar 1931 vorhandenes Vermögen um den Betrag zu kürzen, den er für den Erwerb der Anleihe aufzuwenden hat. Endlich wird noch darauf hingewiescn, daß m Veranlagungsversahren in verstärktem Um- ange als bisher von dem Pflichtigen eine cideS- stattliche Versicherung verlangt werden wird, ob, oweit er nicht Reichsbahnanleihe erworben hat, wirklich alle, insbesondere auch Lie ausländischen steuerpflichtigen Vermögensgegenstände, ange geben worden sind. Hat ein Steuerpflichtiger in seiner Vermö- aenSerklärung steuerpflichtige Vermögensgegen- stände nicht angegeben, und scheut er sich, eine Berichtigung vorzunehmen, so kann er sich auch dadurch vor Strafe wegen -er zu niedrigen An gaben in -er Vermögenserklärung schützen, daß er steuerfrei« Reichsbahnanleihe, mindestens in Höhe des Betrages der nicht angegebenen steuer, pflichtigen Werle, biS zum 15. Oktober 1931, dem Tage deS Ablaufs der Amnestiefrist, erwirbt. Unter dieser Voraussetzung ist der Steuerpflich Wundseln durch »bermühia« Schwelbrand»» rung an Mßcn u. anderen Körperteilen (Wolf), Sonnen- u.Glet» schrrorand. Sofort lch«erts!illend u. keilend L«vd»r-F<s-Lrim« (dlaur P«»ung> auch «V Koometitum für Hönde u. Gesicht. Tube LV W. «. 1 Ml. in alle» Lhlorodont- Bertausrstellrn zu habe». ViwSlLllkeil