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Zweites Blatt Ar. 162 Mittwoch, den IS.Luli 19S2 Aß vanarbettSlostgkett »eicht «icht. Die Vtschaftigung im sächsischen Baugewerbe Hal Ach tu der letzten Zett, trotzdem jetzt der Höhe punkt der ^lausaison erreicht ist, kaum ver ringert. Sie beträgt noch immer 77.4 Prozent, so daß also mehr als drei Biertel aller Bau arbeiter erwerbslos sind gegen M.1 Prozent in der gleichen VorjahrSwocye. Etwa SS 400 Ba», «beiter sind erwerbslos. gs. Ablösung der AufwertvngSsiener. An Preisen Ler Grundstückseigentümer besteht die Befürchtung, es könnte derjenige, der die Auf wertungssteuer (MietzinSstener) auf Grün der Reichsnotverordnung vom 8, Dezember ISN abgelöst hat, durch eine spätere Aenderung der Gesetzgebung gegenüber solchen Personen benachteiligt werden, die von -er Ablösungs möglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben. Demgegenüber weist die Dresdner Industrie- and Handelskammer daraus hin, daß di« frü here Reichsregierung in feierlichster Form er klärt hat, eine solche Benachteiligung werde niemals erfolgen. Um dieses Versprechen gesetzlich zu verankern, regte die Kammer beim KirtschaftSministerium eine gesetzliche Bestim mung an, wonach für den Fall, daß für die Ablösung der Aufwertungssteuer künftig wei tere Erleichterungen getroffen werden sollten, demjenigen, der aus Grund -er jetzigen Be stimmungen abgelöst hat, ein Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich zusteht. gS. Das deutsch-belgische Abkommen über de« Reiseverkehr. Zwischen der deutschen und -er belgischen Regierung wurde in Berlin eine Vereinbarung über den deutschen Sommer reiseverkehr während der Monate Juli, August und September 1932 nach Belgien geschlossen. Danach werden deutsche Erholungsreisende, ähnlich wie dies unlängst mit der Schweiz und -er Tschechoslowakei geregelt worden ist, auch Vir Reife» »och belgische» Seebäder» und Sur- WM W WWklM Verfaffungsfeiern und Versaffungswettlömpse in den Schulen Laut Verordnung -eS Ministeriums für Volksbildung und WirtschaftsministertumS hat die Verfassunasfeier in den Schulen in diesem Jahre in der Woche vom 29. August bis 3. Sep tember stattzufinden. Den Schulen wird über lassen, die Feier in -er Schule ober mit turne- rischen und sportlichen Veranstaltungen, Schul wanderungen oder mit Gautreffeu mehrerer Schulen zu begehen. Schulen, in Lenen der 11. Aimust nicht in die kommerferien fällt, haben die BerfassungSfeier auf Leu 11. August zu legen. Mit Rücksicht auf die Zeitlage wird beson ders zur Pflicht gemacht, bei den Veranstaltun gen alles Parteipolitische auSzuschalten. Es ist daS in den Vordergrund zu rücken, was allen Deutschen gemeinsam ist. Insbesondere ist die Verbundenheit jedes einzelnen mit seinem Vaterlande zum Ausdruck zu bringen, besten Einheit durch bas Verfastungswerk erhalten worden ist. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist für Lehrer und Schüler verbindlich. Der Tag ist unterrichtsfrei. Turnerische und sportliche Wettkämpfe, die zur Feier des Verfastungstages stattftndcn, be absichtigt die Reichsregierung auch in diesem Jahre durch Verleihung und Auszeichnungen besonders zu fördern. Die sächsischen Industrie- und Handelskammern zur Unfall- Versicherung Die Dresdner Industrie- und Handels kammer nahm Veranlassung, sich mit dem Ent wurf einer Verordnung -es ReichsarbeitS- mtnisters über Unfallverhütung in der Un fallversicherung zu beschäftigen. Aus Grund -er Erörterungen der sächsischen Kammern untereinander wurde in einem gemeinschaft lichen Bericht dem sächsischen Wirtschafts- Ministerium dargelegt, daß -ie bisherige Handhabung des Aufsichtsdienstes sich bewährt habe, bei der die Beschäftigung ehemaliger Arbeitnehmer versicherter Betriebe schon vor gesehen war. Darüber hinausgehende Be stimmungen seien nicht erforderlich. Es würbe insbesondere darauf hingewiesen, daß keine Veranlassung bestehe, die Selbstverwaltung -er Berufsgenostenschaft weiter einzuschränken. Die Kammern haben sich weiter dafür aus gesprochen, daß eS zur Sanierung der Unfall versicherung vielmehr notwendig sei, weit reichende materielle Reformmatznahmen vor- zunehmen. Bekanntlich sind die Berufs- «nossenschaften gezwungen, die aus früheren Jahren übernommene, sich noch steigernde Kentenlast auf eine sich rasch vermindernde Zahl von noch arbeitenden Betrieben, mit der Maßgabe umzu legen, daß sich die vielfach nur im Wege des Zwangsbeitreibungsverfahrens hereinzubekommenden Beitragsleistungen für -le einzelnen Berufsgenossen wesent lich erhöhen und somit für -ie noch arbeitenden Betriebe zu einer vielfach unerträglichen Mehrbelastung geführt haben. Hier zeige sich deutlich ein steigendes Mißverhältnis von LeistungSpfltcht und Leistungsfähigkeit, wo durch sich der Druck auf den Arbeitsmarkt letz te» Endes sehr erheblich verschärfen würde. Angesichts -er abgesunkenen Lebenskosten er scheine außer den bereits früher erhobenen Forderungen eine allgemein« Kürzung auch ter laufenden Leistungen um 20 v. H. im Interesse der zwingend notwendigen Ent- katzuug Ler Betriebe berechtigt. orten auf Antrag die Genehmigung erhalten, über di« Freigrenze hinaus bis zu 500 Reichs- mark oder Devisen im Laufe eines KalenLer- monats mitzunehmen. Anträge sind an dt« zu- ständige DevtsenbeschaffungSstell« zu richten. DaS sonst für solche Reifen vorge schrie bene amtsärztliche Zeugnis ist nicht erforderlich. Di« belgische Regierung hat entsprechende Ge- genleistungen im Warenverkehr -»gesichert. Di« Vereinbarung tritt am 14. Juli in Kraft. gS. Der Reichstarifvertrag -er deutsch« Bankangestellten gilt -iS zum JahreSschluß 1SS2 Die bisherigen Gehaltssätze und -i« Mantel bestimmungen im Reichstartfvertrag für daS deutsche Bankgewevbe konnten mit der einmona- Ligen Kündigungsfrist -um jeweiligen Monats- ende, erstmalig zum 80. Juni dieses IahreS ge- kündigt werden. Die Unsicherheit und Unüber, stchtlichkeit -er gegenwärtigen Zeit wie -er fol- genden Monate veranlaßt« den Deutfchnationa- len HandlungSgehilfen-Berband, Reichsfach, grupp« Banken, wie auch -ie übrigen Angestell- ten-Organisattou«, mit dem Arbeitgeberverband über die BerlSngerung und Sicherung -er be- stehenden Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Da- Ergebnis -er in Berlin abgeschlossenen Verhandlungen teilt uns Ler DHV. nun mit: Mantel, und GehaltSbestimmungen unterliegen einer vierteljährlichen Kündigungsfrist. Erst, malig kann die Kündigung zum Schluß dieses Jahres erfolgen. gS. SS Jahre Sächsische Landesstelle für Kuustgewerbe. Die Sächsische Landesstelle für Kunstgewerbe, gegründet am 18. Juli 1907, be. steht jetzt 25 Jahre. In dieser Zeit hat Lie Lan- desstelle auf allen ihren Aufgabegebieten wert volle Arbeit geleistet. Sie hat die Interessen, insbesondere Les sächsischen Kunsthandwerks, auf vielen in- und ausländischen Ausstellungen vertreten und den Ausstellern mit Rat und Tat betgestanden. Ein besonderes Ruhmesblatt in der Geschichte der Landesstelle ist die Dresdner Ausstellung für religiöse Kunst 1922, -ie ste Ein Werbeanto für de« Tierschutz Der deutsche Tierschutzverein startet« kürzlich in Berlin ein Auto zu einer Werbcfahrt in -ie Provinz. Die beiden Beauftragten des deutschen Tierschutzvereins, die diesen Start unternehmen, werden in der Provinz Vorträg« und Filmvorführungen für den Tierschutzge- danken halten. — Unser Bild zeigt das Propaganda-Auto, links den Vorsitzenden des deutschen TterschutzvereinS, Kuhlwein, wie «r di« Besatzung des Werb«-Autos verabschiedet. selbst durchführte und leitete. Die LandeSstell« begann ihre Tätigkeit im Anschluß an die Dresd ner Gewerbeausstellung 1906 mit einer „Um frage in Sachen des Geschmackes", Lie vor alle» die Klärung des Verhältnisses -wischen Künstler und Hersteller dienen sollte. Biel hat -ie La»- desstelle für die künstlerische Erziehung auf all« Gebieten deS öffentlichen Lebens geleistet, und die 25-Jahr-Feier gibt erwünschten Anlaß, ihrer Arbeit in Dankbarkeit zu gedenken. Erster Vorsitzender war Geheimrat William Lossow, der damalige Direktor -er Kunst-Gewerbeschule, sein Nachfolger wurde im Jahre 1914 Professor Earl Groß, der heute noch die Leitung innehat. gS. Die Aussicht »der -ie Hilfsberussschul«. Das Ministerium für Volksbildung hat be stimmt, daß vom 1. Juli 1982 au auch die HtlfsberusSschuleinrtchtungen, die unter eigener Schulleitung stehen o-er einer Berufsschule angegltedert find, der Aufsicht des Gewerbe schulrats und des Bezirksschulamtes B unter stehen. Di« Aufsicht üb«r di« bisherigen HilfS- berufsschuleinrichtungen dagegen, die einer Hilfsschule angegliedert sind und derselben Leitung wie di« Hilfsschule unterstehen, ver bleibt bei dem Bezirksschulrat und dem Be- zirksschulamt V. gs. Umschulung -er Kin-er vou Mitglieder» eines Elternrates. Das Ministerium für Volksbildung hat den Schulbezirken mit meh reren Volksschulen empfohlen, in -er OrtS- schulordnung für Kinder von Elternratsmit gliedern zu bestimmen, daß sie für die Wahl zeit des Mitgliedes in ihrer bisherigen Schul« verbleiben, auch wenn sie infolge einer Aende- rung des Wohnbezirks ihrer Schul« an sich umzuschulen sein würden, es sei denn, daß unüberwindliche Schwierigkeiten dieser Rege lung entgegenstehen. gs. Reichs, Mechaniker»- Dresden. Der Reichsverband -es Mechanikergewerbes e. B„ Sitz Bremen, hält vom 14. bis 17. Juli in Dresden seine diesjährige Verbandstagung ab. Die Veranstaltungen finden im Gewerbe haus Dresden-A., Ostra-Allee 13, statt. Mit der Tagung ist eine umfangreiche Industrie- und Fachausstellung verbunden. Sie zeigt die tech nischen Fortschritte auf dem Gebiete des Fahr- rad-, Nähmaschinen- und Kraftsahrzeugbaues, sowie der Zubehör- und Tei le-Industrie. Die Ausstellung findet ebenfalls im Gowerbehaus statt. Sie ist geöffnet Donnerstag, Freitag und Sonnabend dieser Woche von nachmittags 4 bis abends 7 Uhr und am Sonntag, dem 17. Juli von vormittags 9 bis nachmittags 5 Uhr. In der Ausstellung sind u. a. auch Gesellen- un- Meisterstücke verschiedener Mechaniker- Innungen nnd der Deutschen Mechaniker schulen Braunsberg O.-P., Bielefeld, Altona und Chemnitz ausgestellt. Sie -eigen echte deutsche Handwerkskunst. Wir machen ganz besonders auf -ie interessant« Ausstellung auf merksam. Aus dem Lande Bestimmungen über Güterfernverkehr Zahlreiche Anzeigen über Zuwiderhandlung gen gegen die Bestimmungen über Güterfern verkehr beweisen, daß die Unternehmer mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichend vertraut sind. Wer über 50 km Entfernung Güter mit Kraftfahrzeugen gegen Entgelt für ander« befördern will, hat folgende Bestimmungen zu ersüllen: Sämtlich« im Güterfernverkehr verwendeten Kraftfahrzeuge müssen au beiden Setten in schwarzer Balkenschrift auf weißem, rot ge rundetem Grunde -te Aufschrift „Genehmigter Güterfernverkehr" und die Angabe -eS Stand- orte- des Kraftfahrzeuge» enthalten. Für die Randbreite, -ie SchrtftHSHe, die Strichstärke, den Abstand -wisch« d« einzeln« Zeilen und vom Rande gelten die gleich« Barschriften, wie für dt« Ausführung des hinter« Kenn zeichens -e» Kraftfahrzeuges. Die Kraft fahr- -enge müssen ausserdem t» deutlicher Schrift aus beiden Seit« die Bezeichnung -e- Unter nehmers tragen. Der Unternehmer U verpflichtet, dafür zu sorg«, daß über jede Sendung Beförderungs papiere ausgeiertigt werden. Die Beförde rungspapiere begleit« da» Gut und sind »ach Beendigung -er Beförderung von dem Unter nehmer fünf Jahre aufs «bewahren. Di« Be förderungspapiere sind eine Ladelist« »ach vor geschriebenem Master. In dieser Sadeltst« sind alle auf dem Kraftfahrzeug verladene» Sendun gen aufzuführen, gleichviel, ob die einzeln« Sendung über 50 km oder auf kürzere Ent fernung befördert wird. Berd« Sendungen unterwegs zu- oder abgelad«, so ist dies in der Ladeliste zu vermerken, lieber jede Sen dung im Güterfernverkehr ist ein Frachtbrief ngch vorgeschriebenem Muster doppelt auszu- fertigeu. In di« Frachtspalt« der Ladeliste und der Frachtbrief« ist stets -er Frachtsatz sür 100 kg und die ausgerechnete Fracht, auch bei frankier ten Sendung« einzutragen. Der Unter nehmer ist dafür verantwortlich, daß die be fördert« Sendungen, dte sür sie in d« Frachtbriefen und in der Ladelist« angegeben« Gewichte nicht überschreiten, daß -ie in der Ladelist« als Tarisfracht« verzeichneten Fracht- betrüg« mit den Beförderungspretsen deS ReichSkrainvagentarifo übereinstimm«, -aß die Güter nach den Angaben -er Ladeliste be fördert werd«. Falsche Gewichtsangaben und di« Beladung -es Fahrzeuges über dt« -uge- lassene Tragfähigkeit hinaus werden streng be straft. Die Unterschrettung« der Sätze -es Rclchskrattlvagentarifs sür Güter UN- Tiere wird mit dem 100sachen -eS Unterschiedes -wisch« de» vereinbart« und den vom Reichs- verkehrSminister festgesetzt« Beför-erungS- preisrn bestraft. Dt« besonder« Borschrist« -er 4. A«de- rung der Bekanntmachung des Reichskraft wagentarifs für Güter und Tiere find gena» zu beacht«, damit Bestrafung« vermied« werben. An Spediteure dürfen von der Tariftracht keine Vergütung« für Spes«, Provtsiosten, VersichernngSgedühren ufw. ge zahlt werd«. Jede Rückvergütung (Rabatt usw.) au Verfrachter ist verbot« und wird einer Frachtunterbietung gleich behandelt. Di« Vorschriften über dte gesetzliche Arbeitszeit de» Fahr- und Begleitpersonals und die gewerbe- polizeilichen Vorschrift« über die Einhaltung der Sonntagsruhe find zu beachten. — Chemnitz. Selbstmordversuch Bei dem Vorfall auf -er Geibelstraße, wo ein zwanzig- jähriger Mann ans Sehma mit einer Schuß- wun-e aufgefun-en worden war, handelt eS sich, wie das Kriminalamt mitteilt, vermutlich um einen Selbstmordversuch aus verschmähter Liebe. Der Verletzte liegt noch Vernehmung», unfähig im Stadtkrankerchaus darnieder. — Chemnitz. Ranbüberfall. Montag vor mittag drang ein Unbekannter in das in Auerswald unweit der KinderheilstStte be findliche Wochenendhaus eines Chemnitzer Arztes und verlangte von -er Hausangestellte» nnter Drohung -i« Hergabe von Geld. Da ste sich zur Wehr setzte, flüchtete der Täter ohne Beute und entkam. — Colbitz. Schwerer Uusall durch leicht sinniges Fahr«. Auf der steile» Bergstraße bei Srischenmühl« verunglückte die 18jährige Maria Zacharias aus Tautendorf mit ihrem Fahrra- tödlich Gegen de» Rat ihrer Freu», -innen, -ie Abfahrt nicht -n wagen, fuhr ste -och hinnnter mit -« Wort«: ^JHr Feigling«, wen» ihr nicht mitsahreu wollt, fahre ich eben allein." Sie verlor aber auf -em vom Reg« ausgewaschenen und mit zahlreich« Waffer- rinn« durchsetzt« Weg -ie Gewalt über da» Ra-, fuhr mit voller Wucht gegen ein« Lete- graphenmast und war sofort tot. — Grimma. Die Seiche -e» ertränke»« Monteur» gefund« Am DienStagmittog wurde in Grimma au -er Gattersburg -ie Leiche eine» ertrunkenen Manne» au» -er Mulde geborgen. ES handelt sich dabei um de« Monteur, der am Freitag in Kösser« einem vom Gerüst gestürzten Kollegen helfen wollte, Labei aber selbst «mS Leb« kam. Orv886 und (Qualität ent8ek6iden. 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