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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 18.06.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-06-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-193206188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19320618
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19320618
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
-
Jahr
1932
-
Monat
1932-06
- Tag 1932-06-18
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Monat
1932-06
-
Jahr
1932
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Aus der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgenchts Aus -er Rechtsprechung beS Oberverwal- tungSgertcht» teilt die Pressestelle diese- Gericht- folgende» mit: Sin Bürgermeister hatte einem Gtadtverord- neten, der wegen eines seiner Partei ang«hören- den Bürger- bet ihm aus dem Rathau- vorsprach, gewisse A«»kÜ«fte persönlicher Art über diesen Bürger ans der Ratssitzung gegeben. Der Stadtverordnete hatte ste an den Betroffenen weitergegeben. Der Stadtverordnete war von den Stadtverordneten wesen Verstoße- gegen feine Geheimhaltungspflicht bestraft worden. Hierzu erkannte da- Oberver- waltungsgericht folgende-: Ein Bürgermeister verletzt seine Schweige pflicht nicht, wenn er einem einzelnen Stadtver- ordneten Auskunft über eine amtliche Geheim- Haltung erfordernde Angelegenheit gibt: denn die gemeinsamen Aufgaben begründen ein besondere- Vertrauensverhältnis zwischen Rat und Stadt verordneten. Sine solche AnSknnft verpflichtet aber den einzelnen Stadtverordneten, der sie erhält, seinerseits zur Verschwiegenheit über die so erlangte Kenntnis: die- gilt auch im Verhältnis zu demjenigen, dessen Prtvatinteresse dir Geheimhaltung erforderlich macht (8. 8.1982). * An vielen Orten hat «S sich eingebürgert, Zeitungen in sogenannten ZeitungSkästen auSzuhangen. Solche auSgehängten Zeitungen sind nach den Bestimmungen des Reichs- und LandeSpreß- gesetzes al- „Plakate "anzusehen. Der AuShang darf demnach nur nach den Vor schriften dieser Gesetze und etwaigen besonderen örtlichen Bestimmungen erfolgen (226 l 1981). Die Gemeinden brauchen den Sah der Auschlagsteaer znr Grund, und Gewerbesteuer nicht notwendig jährlich neu festzusetzen. DaS Oberverwaltungsgericht trägt keine Bedenken, in Uebereinstimmung mit dem Ministerium des Innern und der Gemeindckammer die Fest, setzung de- für die Zuschlagsteuer matzgebenden Hundertsatzes der Staatssteuer durch Steuerord- nungsnachträge aus unbestimmte Zeit für zulässig zu erachten (228 U 1931). * Die StratzenreinignngSabgabe, die nach dem Grundstück-werte oder dem Grund- stückSertrage erhoben wird, kann bei Sckgrund- stücken, für die die Gemeinde nur die eine an- grenzende Stratze reinigt, nur zu einem ent- sprechenden Teile gefordert werden. Enthält daS OrkSgesetz keine nähere Bestimmung, so wird dem am besten Rechnung getragen, wenn der Bemessung der Gebühr derjenige Teil de- Er- träges zugrunde gelegt wird, welcher der An- liegelänge an der von Ler Gemeinde gereinigten Straße im Verhältnis zu der nicht von der Ge meinde gereinigten Straße entspricht (49 H 1932). * Eine kirchliche Stiftung war zur Grund, steuer herangezogen worden. DaS fragliche Grundstück enthält außer einer Kapelle mit Nobenkapellen, Sakristeien, Unter- richtS- und Wohnräumen usw. auch Expedition-- räume. DaS Oberverwaltungsgericht hat dazu für di« letztgenannten Räume ausgesprochen, baß solche kirchlichen Amt-räume (Amtszimmer deS Pfarrers, PfarramtSexpeüttion, Aktenräum« und dergl.) einer Religionsgesellschaft nicht gemein- nützigen und, auch wenn die Religionsgesellschaft al- Körperschaft des öffentlichen Recht- an- erkannt sei, nicht öffentlichen Zwecken im Sinne -er BefretungSvorschrift in 8 8 Abs. 1 unter k) -e- Grundsteuergesetzes dienten. Set ein bebau, te- Grundstück räumlich nach steuerbegünstigten und steuerpflichtigen Zweckbestimmungen ein geteilt so sei bei der Prüfung (n. 8 8 Abs. 8 Satz 2 -es Grundsteuergesetzes), welche Zweckbestim- mungen überwögen, von dem zahlenmäßig zu er- mittelnden Nutzungswert der Räume auS- zugehen: Grundfläche, Rauminhalt oder gemet- ner Wert der Räumlichkeiten seien als Ver- gleichsmaßstäde ungeeignet (147 11 1930). * Die Etuleg», von Gasrohren in öffentlich« Straße« bedarf nicht der gewerbepoltzetlichen Genehmi- gung, weU -te Rohre nicht -er Erzeugung, son dern nur der Zuleitung deS GaseS dienen. Sie Das erste Bauwerk im Stil«, den man spä ter mit „Dresdner Barock" bezeichnete, wurde das Japanische PalaiS. Der kunstltebende kur- sächsische Kabtnettminister UN- GeneralfelL- marschall Jako- Heinrich Graf von Flemming war sein Erbauer. Im stillen Wasser des runden Bassin» auf dem in friedlicher Ruhe dahindämmernden Katser-Wtlhelm-Platz spie gelt sich da» stolze prunkvolle Gebäude, da» sich durch regelmäßig« Gliederung auSzeichnet. Ur- sprünglich trug e» den Namen „Holländisches Palais". Chroniken verzeichnen e» oft noch so. Heut« kenn«n wir e» al» Japanische» Pa lais, in dem di« Lande-btbltothek ihr« Heimstätte hat. Graf Flemming hatte «» zwar einst für seinen Privatbedarf erbauen lassen, verkaufte es aber wieder und zweimal ging eS in den Besitz August de» Starken über. Der kunst- liebende Fürst erkor eS sich »um Sommersitz, auch beabsichtigt« er so manche Veränderung im Innern de» PalaiS, starb jedoch, noch ehe er seinen Plan zur Ausführung bringen konnte. Es war aber keineswegs vorgesehen, -atz einst im Holländischen PalaiS über «ine Mil- lion Bücher ihre Heimstätte finden würden. Rauschende Feste hatte man in ihm feiern wol- len, Fürsten und Adlige sollten bet den Hof. festen den großen Festfaal beleben. Aber nur eine kurze Spanne klirrten dort Gäbel, rausch- ten seiden« Gewänder, kokettierten Damen un- Herren. Bald wurde e» still im PalatS. Ruhige Bewohner zogen «in. ES fehlte ihnen zwar nicht an Kostbarkeit, Farbenfreudigke't und zuweilen auch nicht an Zartheit, aber sie waren stumm und ließen sich nur bewundern. Diese seltsamen lautlos«« Gäste waren Kunst- schätze, übriggeblteben aus jener prunkvollen Zeit Augusts des Starken, und neue waren auf Veranlassung eines späteren Regenten mit den alten vereint worden. Es war im Jahre 1782, al- Friedrich August, mit dem Beinamen der Gerechte, be schloß, das herrliche Gebäude, da- von Schrift- stellern deS 17. Jahrhundert- mit dem spani schen Eskurial verglichen wurde, zu einem öffentlichen Museum umzubanen. Durch die Inschrift: „dlusrwm usuii publloo padvns", die unter dem Kapitol angebracht wurde, gab er seinen Willen kund. bedarf auch flm Gegensatz za d«r Einlegung von Wass«rleitungsrohrcn) nicht -er baupolizeilichen Genehmigung, weil ste weder Voraussetzung noch Zubehör von Hochbauten ist; -te- gilt auch dann, wenn die Straße dem Anbau dient (141 1932). * I« der Sächsischen Schweiz drohte» Teile eine» bekannte« KelSkegel» a«f die i» Tale hinsühre«-« Staatsstraße ad »«stürze«. Die AmtShauptmannschaft gab dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Kel» steht, auf, die den Verkehr gefährdenden FelStetle auf seine eigenen Kosten zu beseitigen. Auf die Einwen dungen de- Grundstücksbesitzers erkannte das Vberverwaltungsgericht: Die Verpflichtung zur 8 eseitigung der gefährlichen FelSstelle treffe nicht den Wegebaupflichtigen, sondern den Eigenttimer des Grundstückes, auf dem sich der Felsen befände (265 l 1930). * Ein OrtsbauordnungSnachtrag hatte die Entschädigung für abgetretenes Straßenland verschieden geregelt, je nachdem die Grundstücke, deren Besitz die Leistung-Pflicht au-löste, an der einen oder anderen Straße oder Gtraßeustrecke anltegen. Auf Anfechtung dieser Bestimmung hat da» Oberverwaltung-gertcht au-gesprochen: Voraussetzung für die RechtSbeständtgkeit -er Noch im selben Jahre begann man mit einem großen Umbau, den -er Hofconbucteur Kunzsch unter Leitung d«S Hofbaumeisters Schabe ausführte. In den zehn Räumen des Erdgeschosses wurden die antiken Bildwerke untergebracht. Um den herrlichen Gemälden einen wirkungsvollen Hintergrund zu geben, hatte man die Wände -er Räume mit Arabes ken versehen, grau in grau malen lassen. Auch -te fünf, nach Raffaelschen Zeichnungen tn far- btger Wolle gewebten Tapeten, -ie Szenen aus dem alten Testament darstellten, hatte man im Erdgeschoß mit etnrethen können. Der zehnte Raum, -er -te ägyptischen Mumien, -ie Sar- kophage, Graburnen und andere Gefäße in sich barg, war getreu nach dem Muster -es Lo- lumbartumS -er Livia eingerichtet worden. Da- erste und zweite Stockwerk, daS schon von 1728 bis 1727 der Kunstkammer zur Ber- gung ihrer Schätze gedient hatte, baute man aus und vollendete «S im Innern. Rament- lich -er weltberühmten Porzellansammlung, die schon seit 1728 im Japanischen PalatS aus- gestellt war, schenkte man besonder« Beachtung. Die Schätze im Japanischen PalatS gingen ins Unermeßliche. Zu all diesen Kostbarkeiten gesellten sich 1786 desselben Jahr«S -te Bücher, di« hi» zu j«ner Zett in den Pavillons -es Zwingers untergebracht wurden. Die nicht geringe Anzahl zu verstauen, war keine Klei- nigkett und man konnte sich nicht anders helfen, als die kostbare Porzellansammlung aus den Geschossen in den Keller zu verbannen. Ein trauriges LoS für so prachtvolle Schätz«, maga- zinartig, wenn auch noch dem Publikum zu- gängig, ausgestellt zu werden. Erst 1878 wur den ste im Johanneum untergebracht. Von Jahr zu Jahr kamen immer mehr Bücher hinzu, denn die Anzahl der Leser wuchs zusehends. Bal- macht« eS sich erforderlich, all die Kunstschätze, -te Münzsammlung tnbegrif- sen, anderweit unterzubringen und das Japa nische PalaiS bis zum heutigen Tage nur für Bücher, Handschriften und Musikalien zur Verfügung zu stellen. Erst vor kurzem be- endete man den seit 1927 begonnenen Umbau, der die Landesbibllothek im Innern zu einer vorbildlichen, neuzeitlichen Bibliothek ge- staltete. Vorschriften einer OrtSbauordmmg ist, -aß fk weder mit den Reichs- oder LandeSgefetzen oder mit sich selbst, noch auch mit allgemeinen Recht», grundsätzen oder mit den Gesetzen folgerichtige« Denkens im Widerspruch stehen. Insoweit un- terliegen auch die ordnungsgemäß zustande gekommenen Ortsgesetze der Nachprüfung durch aS Oberverwaltungsgericht. OrtSgesetze könne» nur RechtSsätze schaffen, die innerhalb des Ort», gebiete- allgemein gelten. Dabet kann zwar die Ausgestaltung eines allgemeinen Grundsatzes stir einen tn tatsächlicher Hinsicht besonders gelager- ten Fall eine besondere Regelung erfordern. Doch kann ein OrtSgesetz nicht für eine gleich, artige Leistung wie Abtretung von Straßenland ^ie Frage der Entschädigung in der angefocht«. nen Weise verschieden regeln (4111981). * Schließlich hat sich da- Oberverwaltung», gericht grundsätzlich mit der Bestimmung der sächsischen Sparverordmm, über de« Ansschlnß der Anfechtungsklage bei Sündignng von Gemetndebeamtea und der ihr zugrunde liegenden Reich-präsiden. tenverordnung vom 24. August 1931 befaßt und dazu im wesentlichen dem Sinne nach folgende» ausgesprochen: Eine geordnete öffentliche Finanzverwaltung in den Ländern bildet eine wesentliche Stütze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ihre Störung oder Gefährdung enthält zugleich eine Störung oder Gefährdung der öffentliche» Sicherheit und Ordnung. Ob die Störung ober Gefährdung so erheblich ist, baß Maßnahmen aus Grund von Artikel 48 der Reichsverfassungg«. troffen werden müssen und welche Maßnahme» zu Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit un- Ordnung nötig sind, unterliegt dem Pflicht, mäßigen Ermessen -er anordnenden Stelle. Die Nachprüfung dieser Fragen durch ein Gericht kann sich nur darauf erstrecken, ob -ie Annahme einer erheblichen Störung oder Gefährd»», außerhalb des Bereichs einer vernünftigen Lr. Wägung lag und ob die getroffenen Maßnahmen ihrer Art nach völlig ungeeignet waren, dem Notstände abzuhelfen: dieser Fall würde nament- lich dann vorltegen, wenn da- Einschreiten auf ein rein willkürliches Vorgehen htnauSltefe. Artikel 48 der RetchSverfassung enthält nicht -ie Schranke, daß ber Reichspräsident nur an« ordnen könne, wa- für daS ganze Reich ober mehrere Länder Rechtens sein solle: sie kann auch nicht anderen Bestimmungen der ReichSversas. sung entnommen werden. Die Prüfung deS Einwande-, die ErmSchti- gungSverordnung de- Reichspräsidenten enthalte keine zeitliche Begrenzung, erübrigt sich im vor. liegenden Falle, weil -ie angefochtene Bestim- mung der Gparverordnung, wie sie schon au» den Eingangsworten zum Ersten Teil Kap. V Art. 1 („DaS Gesetz über die Verwaltung-recht»- pflege ... ist in folgender Fassung a»zu- wenden") ergibt, eine Dauerregelunc, jedensM nicht beabsichtigt. Der Ausschluß der Anfechtungsklage für Fälle der Kündigung von Gemetn-ebeamte» bedeutet keine Verletzung von Artikel 107 der RetchSverfassung. Richtig ist, daß im Wege deS Artikels 48 der Reichsverfassung nur basjenig« vorgeschrieben oder verboten werden darf, wofür ein einfache», nicht aber ein verfaflung-änderndeS Reichsgesetz erforderlich und ausreichend ist. Der Streitfall betrifft aber gar nicht Rechte von Beamten, die durch Lie Reichsverfassung gewährleistet wer ben. ES handelt sich vielmehr lediglich um eine Frage -e- Verfahrens. In dieser Beziehung sind die Länder in ihren pflichtmäßigen Er« messen frei. Die für den Streitfall in Betracht kommenden Bestimmungen der Gparverordnung sind gültig. Die Klage wurde al- unzulässig verworfen (121 m 1931). Das Japanische Palais 150 Jahre Heimstätte Oesfeatlicher Sammlungen Ich kann nicht warten und zusehen. „Wir gehen morgen nach Königsberg." Roeder wendet besorgt ein: „Wir sind noch ohne jede Nachricht von Berlin." Seydlitz sagt leise: „Die Konvention sieht vor. daß wir den Raum zwischen —' haben die Stärke ihrer Armeen stark übertrieben^ Wittgen- stein hat vielleicht die Hälfte der Leute zur Verfügung, die er vorgab. zu haben, und diese Hälfte ist matt, abgekämpft, unlustig. Bei den anderen russischen Führern ist es nicht anders, Porck muß zusehen, wie Macdonald seinen taktisch ausgezeichnet angelegten Rückzug durchführt. Er erklärt Roeder und Seydlitz am 4. Januar kurz: der entreißt, der Neuaufbau muß innen beginnen, das alte Morsche, Verwitterte, Verkalkte, die toten Ideen und die überholten Gedanken, die vor dem Ansturm des Gegners so leicht zusammenbrechen konnten, müssen mit hinausqe- räumt werden. Das neue Haus muh neu sein vom Keller bis zum First, wehe dem Land, wenn die jungen Leute alte Köpfe auf den Schultern und vermoderte Gehirne mit sich tragen! Davon hat mir Legrand erzählt. Begreifst du, daß mir das nicht gleichgültig war?" „Ich habe mich immer nur in der Welt herumKetrieben. Eva, ich hab« so spät gesehen, wohin ich gehöre, ich konnte mich nicht viel mit Gedanken belasten; ich hatte zusammen brechen müssen — bi» jetzt, bis vor wenigen Tagen — bi» Ragnit." Der Arzt kommt wieder und bittet Eva, Friedrich ein Schlafmittel zu geben. Er nimmt di« Medizin, sie verdunkelt das Zimmer und geht hinaus. det sich ihr zu: „Ich habe ein« Bitte an dich, Eva, du mußt mir ver leihen." Sie ist erstaunt. „Was sollte ich dir verzeihen, Fritz?" „Ich war in Zweifeln, ja — bitte, lache nicht. Eva — ich dachte daran, daß du — daß dir Legrand nicht gleich Standarten im Nebel Rowan »a« Herbert v. Feeder»»»« s. Copyright by: Tarl Duncker Verlag, Berlin W. 62. 40. Fortsetzung Der Arzt hat den Raum kaum verlassen, als Seydlitz »intritt und Friedrich, der etwas lebhafter geworden ist, begrüßt: „Eie haben sich tavfer gehalten, Herr Hauptmann, wir alle bedauern Ihre Blessur und -offen auf schnelle Heilung. General Porck hat die Absicht, Sie aufzusuchen, ehe wir die Stadt v«rlassen. Die Botschaft, die ich Sie zu überbringen bat, ist ja nun durch die Ereignisse überholt — der Brief.." „Ist vernichtet, Herr Masor — ich war unvorsichtig ge nug, in das Treffen zu kommen — ich konnte nicht mehr heraus — ich muß Eie und Exzellenz Yorck um Pardon bit- ten." gültig sei." Sie sieht ihm sehr ernst in die Augen: „Du hast recht. Fritz, er ist mir auch nicht qleichaHltiq. ich habe «hm viel zu verdanken, nicht nur, daß er dich ge- rettet hat." I „Ich weiß selbst. Seydlitz, was die Konvention vorsieht. Friedrich errötet und senkt den Kopf. I ich kenne den Käfig, in den man uns einsperren will. „Er hat mich manche, ander» zu sehen gelehrt, als ich aber —" . es vordem konnte. Der Weg in die Freiheit kann nl^' nur Er haut mit der Faust auf den Tilch, daß das Tmlenlaß mit Eisen. Blut und Hingabe erfochten werben, man lvll umsä"t und sich ein breiter, bnn'e'blancr Strom über die. nicht nur an den Boden denken, den man dem Feinde wi«-1 ausgebreitetr Karte von Ostpreußen ergießt; Porck ist in verzweifelt«! Stimmung. Was halten er „Unsinn, Hardekow, bitten Sie lieber den Himmel und! und seine Leute von der Konvention erhofft? Zuerst einen Demoiselle van Raben, Sie rasch wieder gesund zu machen,!allgemeinen Aufschwung, kräftigstes Nachsetzen der Russen ich glaube, Porck hat etwa« vor mit Ihnen. Und jetzt geben — Triumph. Eie mir noch einmal die Hand, ich habe draußen zu tun. wirs In der Wirklichkeit sieht alles anders aus. Dre^Russen wollen in drei Tagen spätestens weiter, das neue Jahr ' ' " fängt recht bewegt an." Er küßt Eva noch di« Hand, ist draußen. Friedrich wen- „Ich habe meinen Kopf sowieso verwirkt, jetzt will ich nicht hier im Dreck hocken bleiben, die verdammten Russen kriechen wie die Schnecken, ist ja auch nicht ihr Land, in dem sie marschieren! Seydlitz, geben Sie den Befehl weiter: Fertig machen zum Abmarsch — Richtung Königsberg'" Die Offiziere salutieren. Seydlitz tritt noch einmal an den General heran: „Exzellenz wollten den Hauptmann Hardekow noch ein mal aufsuchen." Porck schlägt sich mit der Hand an die Stirn: „Gut, daß Sie mich erinnern, der Bursche soll satteln!" Eva ist wie immer bei Friedrich, der schon besser aus- sieht als vor vier Tagen. Porck tritt unangemeldet ein, eilt auf den jungen Offizier zu, der sich krampfhaft bemüht, im Bett eine Art von militärischer Haltung einzunehmen, drückt ihn an beiden Schultern in die Kissen zurück: „Liegen bleiben, Hauptmann, jetzt werden Sie mir schnell gesund, verstanden?" „Jawohl, Exzellenz." „Sie haben ja die beste Pflege, nicht wahr, Eva? Wie lange wird es denn noch dauern, bi» der junge Mann transportfähig ist?" „Wenn alles so gut geht wie bisher, zehn Tage viel leicht." Porck überlegt kurz: „Hören Sie zu. mein Sohn. Ich werde meiner Frau in Marienwerder schreiben, daß Ihr beide kommt. Wenn es geht, wird sie Euch in meinem Hause unterbringen, sonst gibt es in der Stadt Unterkunft. Ich habe einen Auftrag für Ste, Hardeksw, einen Auftrag, der einen ganzen Kerl erfordert und der vorderhand nicht gerade öffentlich zu werden braucht. Ich muß Leute haben, wir brauchen eine stärkere Macht, um die Franzosen vorwärts zu treiben. Ich kann keine Aushebungen veranstalten, aber e» könnten sich ja Leute freiwillig melden." Er senkt die Stimme, fixiert Friedrich scharf: „Die werden Eie mir einexerzieren. fertig machen, nicht auf die alte preußische Art, von der Sie nicht, verstehen, sondern als Jäger. Sie haben doch auch unten in Afrika gedient?" lä»rtte»ung folgt). W Vangen Solksgenos »»endlich vt»n das 5 «<»n die »düng alle! steht. Und sicher Beol Denn n e i gehenden l Handwerke schast. Ne »irrten, bai richt gerin Arbeitslose scheint die irre Krage Zu sehr «tsehe vers deutschen 4 irgend jem »ungsschim Noch in immer läu mögens fü nfgenomn (krebste -i ten sind, - beim beste chen sind, t Nicht nn sein, -st Dabei ist seit Jahre Massivität, Sermögen selbst von sich wird l sitz kleine gröber. Z i» den Et, teren Lie indem Leu nammen 1 Beditrfniss solches sei eigenen E Etats zu und Gem« ten, die a ist unsere, ren klar d Aböhung »ögens Sermögen beibt, Nü tröge her« leit zur Rindereir zieht. Tr Mästung die AnSla ten könne weiterer ten der § »enden M und stünd me löt be en eu m, V< w, di, av ni sch bö re te al in ei sck M N e
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