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und persönlichem Anteil in ihrem Berkehr herrscht. Aber wir begreifen diese Förmlichkeit und Distanz, wenn wir sehen, daß Saturn in Goethes Horoskop ebenfalls an der Stelle von Schillers Sonne steht, eine gewisse Kühle und Ferne konnte bet aller Wertschätzung nicht über wunden werden. Es ist anzunehmen, daß beide diese Hemmung stark empfunden und wohl auch unter ihr gelitten haben! Wie sehr aber Goethe durch den frühen Tod des Freundes berührt wurde, läßt sich an der Gestirnstellung der traurigen Maitage des Jah res 1806 ermessen: eS bildeten sich böse MarS -, Jupiter- und N e p t u n konstellationen und im 11. — für Freundschaft bedeutsamen Horoskop feld« — befanden sich die beiden Unglücksplaneten Saturn und UranuS, die schon im Geburtsbilde Goethes feindlich zueinanderstanden. Auch die schreckenvolleu Oktobertage des Jahres 18V6, iu denen die beherzte Chri» ftiane den verstörte« Geheimrat vor dem Uebersall französischer Soldaten schützte, »eist eine Reihe charakteristischer Gestirn, stellungen ans, die hauptsächlich durch die beiden für Krieg. Kampf und Zerstörung in Betracht kommenden Planeten Mars und Uranus gebildet wur den. Als 1816 der Tod ihm die treue Hausfrau entriß, stand der Schicksalsplanet Saturn, der so ost Krankheit, Verlust und Tod ankündet, in schlechten Aspekten zum Schutzhoroskop. Ernste Konstellationen bildeten sich im Som- mer 1828: Saturn bestrahlte das Liebesgestirn BenuS, Jupiter blickte dieSonne freund- lich an, Neptun berührte die Stelle des MarS: eS mußte manches Beglückende, aber durch den letztgenannten Aspekt viel Verwirren- deS inS Leben Goethes kommen: die Neigung der jungen Ulrike von Levetzow weckte noch ein mal leidenschaftliches Verlangen nach Leben und Liebe in dem jugendlichen Greis, doch folgte als bald Entsagung und Verklärung im Kunstwerk. Die seelische Erschütterung zog jedoch schwere Er krankung nach sich: eine mächtige Direktion der Sonne, die einen feindlichen Aspekt zum Uranus bildete, brachte den Dichter an den Rand des Grabes. Aber diese Direktion wirkte auch stark auf die geistige Einstellung: Goethe mied mehr und mehr Menschen, Hof und Gesel ligkeit, widmete sich in diesen letzten Jahren, von denen er sagt: „wo ich mir die Welt beseit'ge, um die Welt an mich zu zieh'n", nur noch den Dingen, die ihm geeignet erschienen, seine Idee vom Menschentum zu erfüllen. Als endlich der Tod an Goethe herantrat und sein reiches Leben sich zum Ende neigte, stand Jupiter — -er Glücksstern — tm 4. Felde — das (außer Familie und Häuslichkeit) auch noch als Symbol des LebenSendeS betrachtet wird. Er berührte den Mondort deS GeburtSbtldeS — das wunderbare Dasein hätte nicht schöner und harmonischer sich vollenden können als unter die sem glücklichen Aspekt! Jahresbetrag des Teilerlasses von dem gv samten Nutzungswert des Grundstücks, ayo ohne Ausscheidung der nach 8 4 des Auf- Wertungssteuergesetzes befreiten Gebäude, teile, zu berechnen. Richtlinien lürdenTeilerlahvonAuswerlungssteuer Zu der Verordnung des Sächsischen Fi nanzministeriums vom 21. Dezember 1931, den Grundstückseigentümern die Aufwer- tungssteuer für di« Zeit nach dem 31. März 1932 auf Antrag weiterhin teilweits« zu er lassen, gibt das Finanzministerium jetzt im Ministerialblatt für die Sächsische innere Ver waltung Nummer 6 vom 16. Mürz 1932 Richtlinien heraus. Darnach ermühigt sich, soweit der Teilerlab zu gewähren ist, der Normalsteuersatz der Aufwertungssteuer, der mit Wirkung vom 1. April 1932 ab nach der zwanzigprozentigen Steuersenkung 40,8 v. H. des Nutzungswerts beträgt, in Ge meinden mit mehr als 300 000 Einwohn, um 2,4 v. H. mit mehr als 50 000 Einmohn, um 2L v. H. mit mehr als 30 000 Einwohn, um 8,2 v. H. mit wenig, als 30 000 Einwohn, um 3^ v. H. des Nutzungswerts. In dem Falle des § 16 Abs. 1 des Auf wertungssteuergesetzes (bei Grundstücken, die am 31. Dezember 1918 entweder unbelastet waren oder deren dingliche privatrechtlvche Belastung nicht mehr als 50 v. H. des Frie denswertes betrug) ermäßigen sich die nach der Verordnung vom 21. Dezember 1931 gesenkten Steuersätze einheitlich tm ganzen Freistaat Sachsen um 1,6 v. H. des Nut zungswerts. Im Falle des § 17 des AufwertungS- steuergesehes (bei Eigenhüusern) darf der teilweise Erlab nicht dazu führen, daß als Aufwertungssteuer weniger als 9,6 v. H. des Nutzungswerts zu entrichten sind. Für steuerpflichtig« Gebäude, in denen Geschäftsräume überwiegen, für di« nach der Vierten Verordnung des Reichspräsi denten vom 8. Dezember 1931 die Vor schriften des Reichsmietengesetzes keine An wendung mehr finden, kommt der Teilerlah nicht in Betracht. Die Gewährung des Teilerlasses ist da von abhängig, ob die Abforderung der vollen Steuer als eine besondere Härte tm Sinne von 8 30 des Auswertungssteuer- gesetzes anzusehen ist. Das Dorliegen einer besonderen Härte will das Finanzministe rium im Regelfälle dann anerkennen, wenn das Einkommen des Grundstückseigentümers 12 000 RM. nicht übersteigt. Weist der Antragsteller nach, daß seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch besondere Umstünde in erheblichem Mähe beeinträchtigt wird, so kann der Erlah auch beim Uebersteigen der 12 OOO-RM.-Grenze gewährt werden. Ueber- steigt das Einkommen 15 000 RM., .so ist der Erlast unbedingt abzulehnen. Der Antrag auf Teilerlah der Auf- wertungssteuer ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu erklären. Er ist bei der Steuerbehörde anzubringen, die zur Ent scheidung über die Erlahanträge zuständig ist. War dem Grundstückseigentümer auf An trag bis zum 31. März 1932 Teilstundung nach der Verordnung vom 30. März 1928 bewilligt, so bedarf es keines neuen An trags auf Teilerlah. Der bereits gestellte Antrag auf Teikstundung gilt als Antrag auf Teilerlah vom 1. April 1932 ab. Es ist jedoch von Amts wegen zu prüfen, ob die nach diesen Richtlinien geforderten Voraus setzungen für den Teilerlah vorliegen. Trifft der Teilerlah mit Befreiungs ansprüchen nach 8 4 des Aufwertungssteuer- gesetzes (betrifft Nutzungsberechtigte mit einem Arbeitslohn, der dem Steuerabzug nicht unterliegt, oder einem entsprechend ge ringen sonstigen Einkommen) zusaminen, so gehen die letzteren vor, da es sich um gesetz liche Ansprüche handelt. Die Befreiung nach 8 4 ist also in voller Höhe des jeweils für das Grundstück geltenden gesetzlichen Steuer satzes ohne Berücksichtigung des Teilerlasses auszusprechen. Gleichzeitig ist auch der Geschäftliches oku. Wir verweisen auf die Anzeige, TtNllicht, Seife betr., die während dre'..r Generation» die bewährteste Helferin für Wäsche und Haut gewesen und noch ist. ^OrifirmatiOriS- Soridss--ZXr7SSdo1 bl o ck s e n e H r m b o n ck - u b r»n ^ciit 3Udsr SOO j,,t. 5- Qolct-lDoublä lv a»l>r» 6»r. 6- ^cbt Lols 585 9/° Soiicts Scirweirsr 10 3t«ine SHdse 6oIck-Oc>ud!ä ^cbt 6o!ö 800 ze»t. IO 585 9- 10- 17? Obren blutbo- u. dlugsa - Präzision Z50 Nu.t.r 15-250 LK llbrenbsus?rsrision V»r»»Q<i 6. w k. 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