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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 29.04.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-04-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-192504297
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19250429
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19250429
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
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Jahr
1925
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Monat
1925-04
- Tag 1925-04-29
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Monat
1925-04
-
Jahr
1925
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Die Kaöro-Beitung Neue amtliche öestkmmungen über -en Rundfunk. Vielfach sind Zweifel laut geworden, ob jemand nach er» folgier Anmeldung als Rundfunkteilnehmer sogleich oder erst nach Empfang der Genchmigungsurkunde mit dem Bau einer Anlage beginnen darf. Zur Klärung dieser Zweifel sind soeben vom Reichspostministerium folgende Bestimmungen getroffen worden: Ist di« Anmeldung al» Rundfunkteilnehmer beim znfkan- digen Zustell-Postamt eingegangen, so ist. der ARmeldende berechtigt, ein« Rundfunkempsangvanlage mtt Detektorgerät — ohne Röhren —. oder mit gestempeltem Röhrenempfangsgerät — beide» auch in Verbindung mit einem Niederfrequenzver« stärler, zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Der Monat, in dem die Anmeldung erfolgt, gilt als Lersuchsmonat. Di« Anmeldung kann bi» zum Schluffe des Monats schriftlich widerrufen werden. Nach dem Widerruf der Anmeldung ist der Verkehrsbetrieb einzu st eilen und die Anlage aufzu» geben. Wird die Anmeldung nicht innerhalb des Anmelde monats zurückgezogen, fo gilt sie als endgültig. Der An» meldemonat bleibt jedoch in allen Fällen gebühren» frei. Die Gebühren werden daher ab 1. April stets erst vom Beginn de, auf den Anmeldemonat folgende» Monat» an eingesordert werden. Auf Empfangsanlagen, zu deren Errichtung und Betrieb die Audionversuchserlaubnis nölig ist, finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung, weil den Funlfreunden in Len Laboratorien, Bastelstuben ufw. der Funkvereine Gelegen» hei, geboten ist, mit ihrem Empfangsgerät vor Errichtung einer Eigenen Empfangsanlage Versuche anzustellen. Die bisherigen »Bedingungen für die Erlangung der Audionoersuch». Erlaubnis sollen in kürzester Frist übrigen» wesentlich «rleichtert werden. Die Prüfung, an der im Interesse aller Rundfunkhörer unbedingt festgehalten werden mub, soll sich kkünftig jedoch in der Hauptsache auf den Nachwei» erstrecken, Latz der Prüfling in der Lage ist, «inen ungestemplten Röhren, «mpfangsapparat ohne Störung seiner Nachbarn richtig zu be dienen. Die Verhandlungen hierüber, die z. Zt. noch schweben, dürften demnächst abgeschlossen sei». Ueber das Ergebnis wer» Len wir berichten. Als „Angehörige sonstiger Reichs- und Landesbehörden" And neuerdings auch die Lehrer anzusehen. Die für die Angehörigen der genannten Behörden hinsichtlich der Erteilung Lei Audionoersuchsertaubni» getroffene Regelung gilt also auch jür die Lehrer. Die Verwendung von Niederfrequenzverstär- kern, sowohl von selbsthergestellten als auch von fertig ge- kauften, ist künftig allgemein auf Grund der einfachen — fogenannten „weitzen" Rundfunk-Tellnehmergenehmigung zu lässig. Hierbei ist es gleichgültig, ob der Niederfrequenzverstär» kcr nur eine oder mehrere Röhren enthält. Für Hoch frequenzverstärker gilt diese Regelung nicht, auch wenn sie mit einem Detektor verbunden sind. Eine Stempe lung von Niedersrequengverstäkleru findet künftig nicht «ehr statt. ! Für Echwingdetektoren kommen dte für das Schwingaudion vorgesehenen Einschränkungen auch in Zukunft nicht zur Anwendung. Die Etörungsgesahr, die u. ll. durch kleine, sich an der Berührungsstelle bildende Lichtbogen ein. treten kann, ist gering, da der Lichtbogen rasch abreibt. Die Deutsche Reichspost erwartet jedoch, datz derartige versuche, zu mal unter Anwendung von gröberen Hilfsspannungen, nicht iu den Hauptzeiten de» Rundfunk» ausgesührt werden. t. - K Hauseigentümern, di« der Deutschen Reichspost die so genannte „HausbesitzerklSrung" (Genehmigung reichseigene Vor richtungen zur Einrichtung von Fernsprechstellen auf dem Grund stück anzubringen) abgegeben haben, wird die Mitbenutzung von reichseigenen Lachgestängen auf ihren Häusern zur An» Lringung von Luftdrähten — sofern der Mitbenutzung an sich keine Bedenken entgegenstehen ohne Erhebung einer A» erkennungsgebühr gestattet. -- Die Mitbenutzung von Bodengestängen der Deutschen Reichspost zur Anbringung von Luftleitern der Rundfunkteil nehmer kann nur ganz ausnahmsweise in Einzelfällen gestattet werden. Die Luflleiter wären in diesem Falle durch da» Per- ssonal der Deutschen Reichspost unter Verwendung de« bei der sTelegraphenverwaltung gebräuchlichen Bauzeug» herzustellen. Die Mindestdauer der Gebührenpflicht beträgt künftig — auch für die vorhandenen Rundfunkteilnehmer — allgemein sechs Monate lbisher zwölf Monate). Dies gilt auch für In haber der Audionversuchserlaubnis und der Dorführungsgeneh migung. Die Ecbührenpflicht beginnt jedoch, rote bereit» oben bemerkt ist, für Teilnehmer ohne Audion-Verfuchserlaubnts künftig erst mit dem Anfang de» auf di« Anmeldung folgen den Monat», sofern die Anmeldung nicht bis zum Schlüsse de« Anmeldemonats zurückgezogen worden ist. Die Einziehung der Gebühren wird ab 1. April erst zu Beginn jedes Monats erfolgen. Eine Erweiterung der Bestimmungen über Erlab oder Ermässigung der Rundfunkgebühren war über di« vor» « handcnen Bestimmungen nicht angängig. Die Gebührenfreihrit der Blinden und Schwerkriegsbeschädigten und zumal die monatliche Gebührenerhebung zehrt tatsächlich bereit« einen beträchtlichen Teil der Rundfunkgebühren auf. In England ist man wegen der auberordentlich hohen Verwaltungskosten auch heute noch nicht von der jährlichen Gebührenetnziehung ab- gegangen. Es ist daher zu verstehen, dab die Postverwaltung i gegen säumige Zahler, die ihr« Rundfunkgebühren nicht ent- i richten, auch in Zukunft in der bisherigen Weise vorgehen wird. Das Publikum sollte es sich zur Regel machen, den Betrag für den Unterhaltungs-Rundfunk — monatlich 2 Mark — zu Be ginn des Monats gleich bercitzulegen. Die Gebühr für Rund- * sunlcmpiangsanlagen für öffentliche Vorführungen beträgt vom 1. April 1925 an nur noch 10 RM. monatlich Gebühren, die zu dem bisherigen Satz von 3V RM. me^tlich über den l. April hinaus im voraus bc'bhlt sind, werden aus di« künftigen Mo- naisgebühren von 10 RM. voll anaereLnot. , - t Di« Gebühren für Prüfung und Stempelung des Gerätes bleiben unverändert. Jede Empfangs- oder Verstärkerröhre, sowie jede Röhrenfassung der zu prüfenden Geräte kostet wie bisher 0.S0 RM. Die Gebühr für ein Doppel einer verlor,n- gegangenen Genehmigung-Urkunde ist auf 0,30 RM. jestgesetzt. vom Sau .vorschriftsmäßiger" Außen- tust! eiter. Die von einer Empsangsantenne aufgesangene Energie ist der vom Funksender aufgewendeten Kraft gegenüber verschwindend klein, oft sogar bei zunehmender Entfernung Senber-Empsänser so gering, dab der Fernhörer nur ungenügend zum Ansprechen ge bracht wird. Durch diese Tatsache werden Funksreunde in Verlegen heit gebracht, die aus Bequemlichkeitsgriind-n (Batteriewartung u. ä.) oder der Kostenfrage wegen vor Anschaffung und Betrieb eines Röhrcnverstärkers zurückschrecken. Zum Tröste sei diesen Funk- teilnebmern getagt, das, ein guter, vorschrtftsmähig angelegter Autz.nluftleiter den bequemsten, aus die Dauer billigsten und ver zerrungsfreiesten Verstärker darstellt. Häufig wird man aber auch nur mit „gemischten" Gefühlen dem Bau einer Hochantenne näher, treten, wenn man an die Widerstände denkt, die von Hausbesitzern. Ortspolizeibehörden und ähnlich-« .^ständigen Stellen" auszu gehen pflegen. Da die Frage der Pflicht zur Zulassung von v—o—o —. AussenluMeikern noch immer nickt snrMch geklärt ist, begegnet man dem am meisten vorgebrachten Einwand der obengenannten Stellen, dab di« Antenne «ine Blitzgefahr für das Gebäude dar stellen soll, am besten dadurch, dab man versichert.««»» werde einen „vorschriftsmäbigen" LuktleUer errichten, der nach dem Urteil erster Fachleute den Gebäudeblitzableitu ersetzt bezw. unterstützt. Wie mutz nun aber ein, „vorschriftsmässige" Hochantenne be- schaffen sein? Als Anhaltspunkt sollen die „Leitsätze für den Bau von Hochantennen für den Rundfunkempfang" des B D. E. (Der- band Deutscher Elektrotechniker) dienen, die auch von Behörden als matzgebend anerkannt werden. Bekannt ist. dab man die Lust leiter als Einleiter, oder Mehrleiterantennen, als Linear». L«. T-, Schirmantennen usw. bauen kann. In Städten ist darauf »u i achten, dab die Freiantennen von der Strabe her möglichst unauf- fällig sind, weshalb hier Eindrahtantennen zu empfehlen sind, j Für d'e kurzen Rundfunkwellen eignen sich am besten T-Antennen. j deren Niederfübrung in der Mitte liegen mub. L-Antenncn '. können manchmal von Vorteil sein, wenn es sich um die Aucnut. I zung ihrer geringen Richtwirkung bandelt. Rach den Vor schriften der D. R.-P. sDeutschen Reichsvost) darf die Gesamtlänge ' de, für den Bau verwendeten Drahtes höchstens 100 Meter betragen. In Kleinstädten und auf dem Lande darf mit Genehmigung der D. R.-P. darüber hinausgegangen werden, fall, es sich um Gegenden handelt, die vom nächsten Rundfunksender sehr entfernt liegen. Für gewöhnlich genügt jedoch eine Spannweite des wage, rechten Teiles von 30—50 Meter. Gestatten die örtlichen Verhält nisse eine derartige Spannweite nicht, so «rziehlt man ähnliche s Erfolge mit Mehrleiterantennen. deren Einzeldräbt« einen Min- i dcstbesiand von 1,50 Meter aufweisen sollen (gewöhnliche Rah- s menlänge etwa 2 Meter). Dem öffentlichen Verkehr dienende Plätze und Stratzen sowie Bahnkörper dürfen nur mit Geneb. migung der zuständigen Stellen überspannt werden (Ortsvolizel- . behörden. Bahnverwaltung u. a.) Bei elektrischen Bahnen ist auch das Einoerständni» de» Bauunternehmer» erforderlich. Während di« Kreuzung von Hochspannungsleitungen lüber 250 Volt mit Ausnahme der elektrischen Stratzenbahnen mit etwa 500 Volt) grundsätzlich verboten ist. soll bei Annährung die Antenne von der anderen Anlage einen Mindeststand (horizontal) von 10 Meter aufweisen; jedenfalls mub Berührungsgefabr auch bet Drahtbruch vollkommen, ausgeschlossen sein. Kreuzungen mit elek- Irischen Bahnleitungen find unter Beobachtung besonderer Dor. sichtsmabregeln auszubauen. Nabe Starkstrom-Niederspannungs»«, lagen erfordern keinen besonderen Schutz, fall, eine blank« B«. rübrung beim Reiben der Antenne völlig unmöglich ist. Besondere Beachtung verdienen die folgenden Sicherheitsmagnahmen: Sind die spannungfübrenden Drähte der Starkstromleitung nicht als „Wetterfest umhüllte Leitungen" nach den „Normen für umhüllte Leitungen in Starkstromanlagen" «»»geführt, so mub der Stark- stromdraht mit Sckutzdräbten oder einem Schutznetz versehen wer de«, die beide Erdoerbindung erhalten. Erft nachdem diese ge. forderten SicherbeitsNsatznabmen im Einvernehmen mit dem be. treffenden Elektrizitätswerk von Fachleuten getroffen worden sind, darf mit dem Bau der Einleiterantennr begonnen werden. Kommt man in den Bereich von Fernmeldeleitungen (Telegra phen- und Fernsprechleitungen), so ist wie folgt zu verfahren: Bei Parallelfiidrung ist ein« Mindeftentfernung von 5 Meter etnzu- dalten; Kreuzungen find in einem Abstand von wenigsten« i Meter möglichst rechtwinklig, nicht aber in einem Winkel unter 60 Grad auszuführen. Ist bet Drahtbruck der Antenne eine verüb, rung beider Anlagen nicht ganz ausgeschlossen, so mutz «ine der fraglichen Leitungen wetterfest umbüllt sein. Im Interesse der weiteren Ausbreitungen des Rundfunks ist von Antennenbauern auf die Anbringung etwaiger weiteren Luftleiter in der Räbe Rücksicht zu nehmen. Durch Parallelführung zweier Antennen erreicht man unerwünschte Kopplungen, weshalb auf «inen Mindeftbestand von 5 Meter zu achten ist. Die Entker nung bei Kreuzungen soll wenigstens 2 Meter betragen. Als An tennenleitermatenal kommt in Frage Draht aus bartgezogenem Kupfer oder Bronze (40 Kg. Zugfestigkeit je <Luadratmillimeterj Für Städte ist wegen der zerstörenden Wirkung durch Ranchaaic >ie D.rwendung feindrahtiger Litzen (Einzeldrähte unter 0L5 Aichk M Alls IbütR FZA »ltz l auch bei Auftreten der vöchftzugspannun, (Rauhreifbelasttnm. Te», peraturschwankungen, Wind) eine vierfach« Sicherheit gegeu Zer« reiben vorhanden sein. (10 Kg je mm'.) t Je höher sich der Draht über dem Gebäude befindet, desto wirk-- lamer ist die Antenne. . . Wegen der Absorptlonswirtung durch- Metalldächer ist Hier auf einen Abstand zu halten, der die Mindest höhe üb r Dach von 2 Meter überschreitet. Diese Entkernung isst auch deshalb notwendig, um die Arbeiten von SchotnsteinkegernH Dachdeckern und Feuerwehrleuten nicht zu erschweren. Als Ssiih, punkte kommen neben eigentlichen Masten Schornsteine, Hausck giebel. Ausbauten u. ä. in Frage; an alle diese Teil« ist «benfaüE die Forderug zu stellen, dab sie bei Auftreten der Höchstbelastung noch ein« vierfache Sicherheit gegen Umbruch bieten. Auf Antro» gestattete auch die D. R.-P. d'e Mitbenutzung ihrer Robrstiindert als Antennenstützpunkte gegen eine einmalige Anerkennungsgebühv und Erstattung der Selbstkosten, falls die Errichtung des Luftleiters sonst unmöglich oder zu kostspielig ist und die Reichsanlagea wede« baulich noch elektrisch nachteilig bes.nflubt werden. Mit der Able^ tung verbindet man die Antenne zweckmäbig durch fabrikmässig her-, gestellte Klemmen. Kerbverbinvunsen. Quetsch. oder Würgebülseizj In den Drähten, die unter Zug stehcn. find Lötungen unstatthaft. Auch von Isoliennaterialien (Eier- oder Cattclisolatorens ist ein« vierfache Sicherheit gegen Bruch »u fordern. De» Durchscheurrn» wegen darf die Lerweirdung von Kausche» nicht vernachlätzigt werden. t Die LustlcUer müssen aber nicht nur gegen mechanisch« Ern- flösse, sondern auch gegen elektrische Einwirkungen geschützt werden- öier wird häufig die Tatsache nicht genug beachtet, dab di« Anten nen nicht nur durch wirkliche Gewitter aukgeladen und so zu «'«er Gefahrenquelle rvrrden. sondern dab auch Hagelschauer, Schnee» treiben und Regen oit elektrische Ladungen mit sich führen, di« fw an die Antenne abgeben. Aübenlustleiter sollen deshalb allgemein mit einem Ueberspannungsschutz (Blitzableiter) für etwa ZOO Doltz gesichert sein, der aub:n oder innen, entfernt von leicht brennbarem; Material, angebracht sein kann. Während Zimmer- und Rahmem. antennen dieses Schutzes nicht bedürfen, wird er ebenfalls für Luft leiter innerhalb der Dachstühle eines Hauses gefordert. In An»; tennen, die durch Starkstromfrelleitungen gefährdet find, ist noch, hinter dem Spannungsschutz von auben gesehen eine Sttomsiche^ rung mit Patronen für 2 Amveres Abichmelzstromstärk« ein»»- schalten. Den weiter erforderlichen Erdungsschalter kann mam ebenfalls innen oder außen anordnen, jedoch mutz fein Griff isolierst oder dauernd mit Erde verbunden sein und di« Kontakte minde stens 6 Ampere« aushalte». Di« Zuleitung zur Sckutzerdung mutzl von doppeltem Querschnitt wie die Lntennenzuiührun« bei Ver wendung von Kupfer sein. Als ein« vorschriftsmäbige Blrtz^ ableitererd« gelten Wasserleitung. Gasleitung und Heizung*» rohr, falls diese an die Wasserleitung angeicklosien sind. Anders Blitzerden stellt man sich durch Versenkung gröberer MetallmafsaM (Eisenschienen. Drabtzaungeweb« u. a.) in da» Grundroasser de« In der Erdleitung sind Knicke und Aufwartsfiihrungen möglichst? zu vermeiden. Wie die einzelnen Schutzvorrichtungen zu schaUerr sind, geht aus der Zeichnung hervor. Da die Freiantennen den verschiedensten zerstörenden En», flössen ausgesetzt find, mutz weiter gefordert werden, dab fick dias < Antenncnbesitzer von Zeit zu Zeit über den Zustand seine» Lust-, leiter« unterrichtet und ttnter Umständen Ausbesserungen vorae^i . men labt, da er persönlich für jeden Schaden tzaitbar ist. Sraaue NechnunKSlrgimg -es NtM-kaks Eaglan-. Aus dem englischen Parlament erfährt man di, überrascheddL Kunde, dab die Britisch« Rundkunkgesellschaft vom DeneralvoG-, meister angewiesen sei, dem Beauftragten der Pofibehörde ibrent Geschäftsbericht zugänglich zu machen. Die Postbebörd« hat sichf ein« Nachprüfung der Rechnungslegung und ihre Stellungnahme hierzu Vorbehalten. j Die RundsunkgeselNchast gibt gleichzeitig in ihrer Facheett» schritt „The Radio Times" au» freien Stücken über ihre Finanz«» und Pläne einen Uebcrblick unter dem selbstbewufsien Titel: „Eint grotzer Unternehmen enthüllt sich". Etwas merkwürdig mute» di« ersten Wort« an, nämlich die Erklärung, die OettentlichkeiS batte jetzt das Recht der Kritik, nachdem die Gesellschaft dem Ziel sehr nahe wäre, der Gesamtheit de» britischen Volke, di« denkbar; beste Unterhaltung und Bildung für den denkbar geringsten Preisj zu vermitteln. Zugegeben, dah das Ideal auf diosem Gebiet« noch nicht erreicht sei, so scheint es doch, als ob die kurz« Spanne, di» die Ausgaben noch von dsr Vollendung trennt und dadurch ml kritischen Seitenbieben verleitet, sich immer mehr und immer: rasche« verringert, genau in dem Mabe, wie der englisch« Rund funk die ähnlichen Dienste in alle Well überflügelt. Dafür könnten^ so schreibt die-B. B. C". glauttatte und unbefaagene Stimme» des gesamten Auslandes angefiivtt werden. z Trotz alledem verstummen di« Angriffe nicht, die al, offeassi Misstrauensvotum die Meinung vergällen. Wenn es sich auch wohl dabei, wie die „B. B. T." glaubt, um schlecht unterriAele, Wirtschastsianatiker bandelt, so müsse doch einmal frei heraus gesagt werden, wie es eigentlich um di« Finanzen des Rundfunks bestellt sei. Die Britische Rundkunkgesellickast bezeichnet sich selbE al« kein aus Gewinn abgest llte« Geschäftsunternehmen. Dast Grundkapital von etwa 70 000 Pfund Sterling ist non der Funkr, industtie «ingebracht worden. Die Dividenden sür dieses Grund» kapital find aus 7t Prozent beschränkt. Alle, was darüber «st Einnahmen auskommt, wird zum weiteren Ausbau des RundfunL, betriebes verwendet oder an die Postbebörde abgefiibrt. Von der jährlichen Rundfunkgebühr von 10 Schilling werden 2tz Schilling vo» de» Postbehörde zurückbehalteu, die übrigen 7t Schilling erhält die Rundfünkgeselllchatt. l Im abgelaufenen Iabr betrug die Einnahme rund 480 000 Pfund Sterltna. Die Ausgaben verteilen sich überschläglich zu. 50—50 Prozent au? die Programme. 15—20 Prozent auf Gehälter und Löhne, der Rest von 20—25 Prozent entfällt auf Mieten. Steuern, technisch« Verbesserung. Strom. Licht, Heizung und Rechtsgeschäfte. Für di« Programmgestaltung kann im neue« Iabre — rnfolg« Stabilisierung Ser persönlichen Ausgaben — ein noch gröberer Anteil der Gelder verwendet werden. Was dann noch als Ueberschub bleibt, wird der Postbehörde mit dem Ziel der weiteren künftigen Verbilligung der Gebühren zugefübrt. i Die Aufgaben, die die Britisch« Rundsunkgesellschatt in nächster Zeit vor sich siebt, bestehen in erster Linie in technischer Vervollkommnung des Betriebs: Ausdehnung und Verbesserung der Drahtverbindungen zwischen den Sendern und Erweiterung der Sendebereich« zu der Gestalt, dab jeder Einwohner England» wenigstens «ine Sendestcll« auf Detektorgerät empfangen kann.' Di« »wett« wichtige Ausgabe betrifft das Programm, dessen Dar-' bietunoen nach erfolgreiche« Unterhandlungen mit andere« künsterischen Unternehmen voraussichtlich bald erhöbt werde«, können, und die Ausgestaltung der Technik des Scndespiel». die? zur höchsten Vollendung gebracht werden soll. Daneben will ma« gut« Musik. Wissenschaft und gemeinnützige Vorträge mit be-i sonderem Eifer pflegen, wobei auch di« Vorlesung durch Gesprächs and Pitiligädipfsi» «och hzisüt wUütA chü» —
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