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Sk. L3. vuttest. Gllchstfche Dorfzeitnng nnd Mb^Mpreß«. Freitag, hen 22. April l-Lt. » Weitere verteil»»«-« studr» t» Zukunft »icht «ehr butt. Die geringe« zurzeit «och »ortzuubeue« Mleftchreftbe» Nllube lBrvtuusstrtch »»» Schwetueftuiftlb sowie Viudflets«h- kmrfervenj — durchweg gute W«re — kSuueu zu de« äußerst zurLckgeftstteu Eiuheitspreis —» » Mk. für die <W»vr««»- Dwft bs». 1» «k. für die 8»»^Sr«»«,D»se »»» jeder««,« — jedoch »»r kistenweise fzu 4S »»d so D»se»j — bet der «e» „ßenicheft Eiukaus »»d Verwert»«« »»» Flrischrreirohpro. dukte» »»d Nohstvfteu. Schluchthvfrtug. Gaftwtrtschaftsgebäude, «»re»» der städtische« Fleischwerteiluug. Vachhalter Sommer, täglich i« de« St««de« »»» 8 dis r Uhr käuflich erworben «erde». Dresden, mn 20. April 1W1. (1362 Der R«t z» Dreobe«. Koks sür Wohanngs-Ientralheiznngen. Die auch im Frühjahr und Sommer fortlaufende Koks- gewtnnung und die Notwendigkeit, die bestehenden Koks- avschlüfse der Händler im Interesse der Gesamtkohlenversor gung Dresdens nach Möglichkeit auszunutzen, gibt Anlah zu folgenden Bestimmungen, die traft 8 28 der Bekanntmachung des NeichSkvblenkommissarS vom 30. Dezember 1920 in Ver bindung mit dessen früherer Bekanntmachung vom 18. Oktober 1017 über die Regelung des Betriebes der Oeizungsanlagcn usw. erlassen werden: Braune Zus«tzk«rte» 8 1. Für Wohnnngszentralheiznnge», die mit Koks ge feuert werden, werden bra»«e Z»satzkarte» mit Gültigkeit für die Heizmvnate Oktober 1821 bis mit April 1922 bereits jetzt auSgegeben. Diese Zusatzkarten lauten nur ans Koks und dürfen nur mit KokS beliefert werden. Zusatzkarten für andere Brennstoffe als Koks können in diesen, Jahre an Inhaber von Wohnungen mit Zentralhei zung vorläufig nicht auSgegcbeu werden. Autragstellung. 8 2. Braune Zusatzkarten rverden nur an die Inhaber solcher Wohnungen mit Zentralheizung ausgegeben, in de«e» keine betriebsfähigen Oese« vorhanden find. Für alle diejenige» Haushaltungen «it Zeutralheizun«, welche bereits i« »ergangene» Wi»ter eine braune Zusatzkarte erhalte» habe«, bedarf eS eiuer besoudere» «»tragstell»»« «icht; für die ei nver leibten östlichen Bororie Bluftwitz. Losch» wist. Weitzer Hirsch Biihla», Rochioitz. Laubegast. Leube», Do britz. KleiuzschachWitz können Antraqsvordrucke bei den für diese OrtStetle bisher zuständigen Ortskohlenstellen entnom men und an diese auSgefüllt zurürkgegeben werden. Im übrt- gen liegen Antragsvordrucke im Kohlenamte, Frdbelstratze 1. Zimmer 9, i« der Zeit »»« 2. bis 91. Mai 1921 zur Tut. nähme auS. Versorgt ein und dieselbe Anlage sämtliche Wohnungen eines Hauses, so hat der Hauswirt oder sein Stellvertreter einen Dammelautrag für alle beteiligten Haushaltungen zu stellen. Gruubsätze für die Bewillig»»«. - 3. Die Bewilligungen ersolgen nach den Unterlagen vom vorigen Winter. Bewilligt wird grundsätzlich wiederum der Bedarf für zwei Wohuräume in jeder Wohnung, unge achtet der Höhe der Wohnungsmiete. Zuschläge für die Warmwafferbereitung können auch in diesem Jahre nicht ge währt werden. . Bei Sammelheizungen ist neben dem Wohnungsinhaber der Grundstückseigentümer -zav. sein Vertreter, bei Etagen heizungen der Wohnungsinhaber dafür verantwortlich, daß in jeder Wohnung die Heizkörper von nicht mehr als 2 Wohn» räumen offengehalten werden. Zustellung der bra»»en Zusatzkarte« 8 1. Die braunen Zusatzkarten werden als portopslich, tige Dienstsache zngestellt. Anmeldung der braunen Zusatzkarte». 8 5. Die braunen Zusatzkarten sind spätestens binnen 8 Tagen nach dem Tage der Ausstellung beim Händler an zumelden. Verspätete Anmeldungen können vom Lieferanten zurück gewiesen werden. Belieferung der braunen Karte«. 8 0. Die Belieferung der braunen Zusavkartcn ist dem einzelnen Lieferanten nur insoweit gestattet, als durch sie die laufende Belieferung der Bezugsscheine und seiner Händler kundschaft nicht beeinträchtigt wird Zur Lieferung sreigegeber» wird zunächst die Hälfte der bewilligten Gesamtmenge. Abschreibung der Lieferungen. 8 7. Der Lieferant hat jede Tetlliefenmg auf der Rück seite der braunen Zufatzkarte am Tage der Lieferung »»ter Beifügung dieses Tage» abznschreibe« und sie gleichzeitig t» die vorgeschriebene beso»dere K»»de»liste einzuiragen. Au» der Kundenltste mutz di« laufende Belieferung jeder braunen Zulatzkarte jederzeit ersichtlich fein. Die braunen Zusatzkar- ten sind nach Ablauf ihrer Gültigkeit unaufgefordert de« Kohlenamt ctnzusenden. « KokSverbranch 8 8. Haushaltungen, die sich mittels der braunen Zu,atz. karten mit Koks etndecken, unterliegen ebenso wie alle and«, reu Haushaltungen den jeweils bekanntgegebenen allgemei nen Berfeuerungsbeschränkunge«. Borzeitiaer Verbrauch von Koks ohne besondere Geneh migung des Kohlenamtes ist verboten, ebenso der Verbrauch des Kokses für andere Zwecke oder in andere« Grnadstücke». als für die er ausdrücklich bewilligt ist. Rachbewilli«»»gen finden in solchen Fällen aus keine» Fall statt. Strafbestimmungen. 8 0. Lieferanten, die gegen die Vorschriften in 8 1 Ab satz 2 8 v und 8 7. und Verbraucher, die gegen die Vorschriften in 8 3 und 8 8 verstoßen oder die sich auf braune Zusatzkarten andere Brennstoffsorten als Koks liefern lassen, werden nach den eingangs erwähnten Vorschriften oder den an Stelle dieser Bestimmungen etwa tretenden Vorschriften mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Ferner kann auf Einzie hung der Brennstoffe erkannt rverden, aus die sich die Zu widerhandlung bezieht, gleichviel ob sie dem Täter gehöre» oder nicht. Im übrigen finden die Vorschriften der Rats- bekanntrnachung vom 30. Oktober 1918 über den BerkHr mit HauSbrandkohle in der Stadt Dresden einschließlich der zu gehörigen NachtragSbekanntmachunq allenthalben entspre chende Anivendung. Dresden, den 20. April 1921. (IAN Der Rat za Dresden. Volle Kapelle Auserlesene« Programm, u. s. eigene Kompositionen Entsag V,8 vtzr u«, ^ Kubisch veak« Freitag »nlüklicd ckes kkren-Tibenü küktleiTn KIpeNmrlr.Ksufmann tzronuMkonrert Hotel Demnitz, Loschrvitz Jede» Freitag der beliebte """ Heim- md Dam-W Musik und Verkehr erstklassig. Helbig-Kapelle. Ne«: Die sehenswerte Sauldekorutio». Herren VW Alexander Arndt! Dlasewitz Gespenster ff/,8) Eva. das Fadri kmädchen (7) Hol' mich der Teufel (7) 1050 1500 29oo ßAlubsofa, guter Gobelinbez . «0 wirklich billig verkäuflich. Dresden, Ammonstr. 65, III. «!M* Hirsch, mit dem Aut druck größten Bedauerns zurück und warne vor Weiterverbrettung. (18S4 Alfred Riedel. »du verkaufe«: Hochherrschaft- o I'ches CoupL auf Gummi, nut blauem Tuch ausgeschlagru, klein. 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Anzeigen und Bestellungen für die Sächsische Dorfsettung und Slbtzuupreffe nimmt an Fm KkNk, MW, Dresdner Struße 18. 1 gs«nlredei-»e, massiv Holz, ziemlich neu, großer Nach beliebter Sommerfrische des Erzgebirges <jtähe KivSdorftz wird für 4—5 Monate von An fang Mai ein bessere» ehrliche» fkäulein für Verkauf und kleinen Hauihalt gesucht, diejenigen, die schon im Verkauf tä'ig waren, werden be vorzugt. Angebote mit Gehalts ansprüchen werden u .Sommer aufenthalt- a. d. Gesch. d. Bl erb. r«x>* Für l. oder 15. Mai zuverlässiges Hausmädchen zu kinderlosem Haushalt gesucht St,,dn,»«.sr» 1,11. ('«" Nach einem arbeitsreichen Leben verschied sanft am Mittwoch mittag meine gute Frau Ernestine Schultheiß. In tiefer Trauer Oskar Schultheiß. Blasewitz, Sommerstraße 4. Beerdigung Sonnabend, den 23.April mittags 12 Uhr Johannisfriedhof. (1368 stonr. Klavier-llntrnlcdt wird erteilt Vlufewitz, Seidnitzer Strerße 8, puvt. (98l* Illi! «Ml! MMMlUlVM kornruk 24st. 6rnnck»tr»,»e 2ü. 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