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Blasewitz Sonnabend, 6. MSrz 1S2V. «,sch->nl I-drn Wochinlag nachm 4 Uhl wr dl» folgmdm Tag Bezugspreis: durch die Poft viertelt- 6.- ausschließlich Bestellgeld; durch Boten frei ins Haus vierteljährlich V—, monatlich 2.10; bei Abholung in der Meteboslsstelle viert«»liä brück, 5 40. monatlich l 80 Anzeigen-Preis: die Saeivaltene Grundzeile oder deren Rau» 70 Pf., im Texttelle die Zeile 1.«0 Mk, für An- und Verkäufe an» dergleichen 65 Pf., Tabellen- und schwieriger Satz 50 "/o Aufschlag. Anzeigen-Annabme für die nächste Nummer bis norm. II Ilbr. SäöbUcke DWlW<MWDM «au Dr-«»r- >I»07 <1 IN 1 9 I ü für die Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt «ad Dresden-Neustadt, da» Amtsgericht Dresden für die Superintendentur Dresden II, das Forstrentaml Dresden »,» für die Gemeinden: Blasewitz, Weitzer Hirsch, Lanbegaft, Dobritz, Wachwitz, Niederpoqrttz, Hofterwttz, Pillnitz, Wettzig, Schönfel» Publikations-Organ und Lokalanzeiger für Loschwitz, Rochwitz, Bühlau, die Lößnitzgemeinden, Dresdm-Striesen, -Neugruna und -Tolkewitz Dr«d and «erlag r «ldgan-AWchUrwederei ««» «erta,»«»stait Hrrwa» D«^r a U». - Prozeß Erzberger-Helffertch. «m gestrigen 22. Bexhandlungstag, zu welchem Erzberger vorläufig nicht erschienen war, ergriff Erster Staatsanwalt , Clausewitz das Wort zu seinem Plädoyer über das Thema der „Unwahrhafttgkett en". Die Tonart dieses «naeklagcvertreters ist noch etwas schärfer als am Vor- »erhandlungstag. Der Anklagevertreter stellt fest, Laß Erz- oerger nach Ansicht des Angeklagten nicht nur in einem oder -cm andern Falle von der Wahrheit abgewichen sei, sondern daß er einen Hang zur Unwahrhaftigket t habe, daß ex gewohnheitsmäßig lügenhaft sei. Dieses onnte zum großen Teil Helfferich beweisen. Im Fall Pöplau sei der Wahrheitsbeweis vollständig- erbracht. Es "gebe sich die merkwürdige Tatsache, daß von den beiden Ver nehmungen Erzbergers in d«m Strafverfahren in Sachen Mylau sein«, eidliche Aussage der unetdlicheu Aussagewiderspräche. Im Falle der Steuervor - tage und der Neise nach Berlin ist ebenfalls der Be- veis der Wahrheit erbracht. Was die Vorgänge im Früh jahr ISI7 anbetrtfft, so hat Helfferich behauptet, Erzbcrger mibe seine Friedensaktion auf Anstiften des österreichischen kaiscrhauscö begonnen, während Erzbcrger dagegen behaup tete, er sei im Auftrage der deutschen Regierung gefahren. Auch hier ist es Helfferich gelungen, den Beweis der Wahrheit :>vll zu erbringen. Die Friedensresolutton ist nicht o zustande gekommen, wie Erzbcrger behauptet. Der Ange klagte Helfferich sagt, daß die Erzbergersche Friedensaktiou der Anfang vom Ende sei, während Erzberger hier bekundete, daß seine Fricdensaktion und Resolution mit Hilfe der Negie rung erfolgt sei. Diese Darstellung Erzbcrgcrs i st nich t richtig. Auch in diesem Falle hält die Staats anwaltschaft den Nachweis dessen, was Helfferich behauptet hdt, ,'ür erbracht. Nun möchte ich die Fratze aufwcrfcn, ob Erz- sergersBerhalten in dieser Sache ein offenes war? Das muß ich in Abrede stellen. Auf den Vorhalt Beihmanns: Sie überfallen mich ja wie Ziethey aus dem Busch, hat Erzbcrger erklärt: Meine Rede ist ja aar kein Vorstoß gegen die Regierung, sie bezweckt vielmehr, eine rragfähige Mehrheit für die Negierung zu schaffen. Nun ist aber einwandfrei festgestellt, daß Erzberger in einer Unter redung am Morgen des nächsten Tages, am 7. Juli, in Ge- ? nwart des Oberstleutnants Bauer dem Abgeordneten Strese- urailn genau das Gegenteil von dem gesagt hat, waserBethmanngegcnüber äußerte. Denn Erz berger hat in dieser Unterredung erklärt, dir Regierung des Kanzlers müsse gestürzt werden, Vcthmann sei bis zum näch sten Dienstag besorgt. Dies? Unterredung ist dem Neben kläger offenbar sehr peinlich, denn er konnte sich auf sie nicht genau besinnen. Erzbergcr gibt einen Gesinnungswechsel zu. Dieser Wechsel kann aber frühestens am Abend des 7. Juli wttgefunden habe». Am 8. Juli sollte eine Unterredung mit der Obersten Heeresleitung stattfinden. In einer Vorbespre chung am Abend des 7. Juli soll, wie Erzberger behauptet, ein Offtzer ihm mitgeteilt haben, die Herren der Obersten Heeresleitung seien bereits abgefahren, und Erzberger sagt weiter, daß er ans Erbitterung darüber, daß Bethmann Holl weg diese Unterredung verhindert hat, erst zu der Erkenntnis gekommen sei, daß der Kanzler beseitigt werden müsse. Wie dem auch sei, der Anlaß zu einer Gcsinnungsändcrung Erz- » rqers kann erst nach der Unterredung mit dem Abg. Stxese- mann und dem Oberstleutnant Bauer etngetreten kein, wäh rend er doch schon am Morgen des 7. Juli zu Strcsemann -i sagt hat, der Kanzler müsse weg. Dies habe ich ckur zur Chiarakterisierung des Nebenklägers angeführt. Nun zu den Vorkommnissen in des- Hauytverhandlung selbst, aus denen der Angeklagte dcn*Bew'is für die Lügen haftigkeit des Nebenklägers führen will. Nach wei ter Ueber- zeugung scheiden hier die Fälle der angebliche„ Blankovoll macht für den Patentverkauf und auch dar Fall Wolff aus. Bedenklicher aber liegen die drei anderen Fälle. Im Falle Richter hat Erzberger zunächst auf eine Frage des Ange klagten, ob er als Minister an geschäftlichen Unternehmungen b leiligt sei, dies zunächst in Abrede gestellt, dann hat sich aber htransgestellt, daß die Richtcrsche Fabrik erst begründet wurde, als Herr Erzberger sich schon in amtlicher Täjigk-it lc.and. Diese Aussage des Nebenklägers erscheint danach bedenklich. Auf die Frage, ob er der Firm Richter StaatSaufträgc ver schafft habe, lautete die Antwort des Nebenklägers: „N i e u n d nimmer!" Es hat sich aber herausgestellt, daß Erzberger als Staatssekretär ein Empfehlungsschreiben für die äirma Richter an das Etsenbahnmiutsterium gerichtet und für die Vorführung einer neuen Konstruktion der Firma einge- ircten ist und daß der Firma Richter auch ein kleiner Probe auftrag erteilt worden ist. Bei der großen Zahl von Empfeh. lnngsschretben, die Erzbergcr für Personen, mit denen er in Geschäftlicher, freundschaftlicher oder partcifrcundlicher Bezie hung stand, gegeben hat: ist es ja möglich, daß ihm dieses Empfehlungsschreiben aus dem Gedächtnis e^ntschwunden ist. Recht bedenklich sind die Angaben deS Nebenklä gers im Fa ll e Thysscn. In dem Vorverfahren hat Erz berger erklärt, daß bis zu seinem Eintritt in den AufsichtSrat der Firma Berger keine geschäftlichen Beziehungen zwischen ihm und Thyssen bestanden. Dann hat Erzbcrger energisch vestrittcn, daß schon vor -er Gründung der G. m. b. H. für das Kowatsch-Berfahren Thyssen für das Unternehmen Mittel zur Verfügung gestellt hak. Die Beweisaufnahme hat aber er- «eben, daß zwischen Thyssen und Kowatsch schon im Jahre ISl2 geschäftliche Beziehungen bestanden haben, -pst Thyssen ISIS für die Vornahme von Sprengversnche» Mittel z»r Verfü gung gestellt hat, und daß im Jahre 1914 ein loses Konsortium geründet worden sei. Ebenso bedenklich ist die Aussage des Nebenklä gers tm Fall Berger, in dem er auf die Frage des An geklagten, ob schon vor seinem Eintritt in den Aufsichtsrat der Firma Berger er sich in gewisser Hinsicht -er Firma Berger gegenüber zum Eintritt in dcn Aufsichtsrat gebunden habe, er klärt hat, daß er während seiner schiedsrichterlichen Tätigkeit sich in keiner Weise gebunden hatte. Durch die Zeugenaus sagen ist aber erwiesen, daß Erzberger sich schon zu der Zeit, als er als Schiedsrichter für die Fa. Berger fungierte, sich zum Eintritt in den Aufsichtsrat bereit erklärt hat. Das geht aus seiner eigenen Aussage im Vorverfahren und aus der Aussage des Kommerzienrats Berger hervor. In der Hauptverhand lung hat Erzberger das dann auch zugegeben. Dieser Fall ist meines Erachtens nach ?tn sehr wichtiger Punkt. Ich stelle es dem Gericht anheim, wie wett cS diese Punkte zur Beurtei lung der Frage, ob der Beweis für einen Hang zur Unwahr heit bet dem Nebenkläger geführt ist, heranziehen will. Tie Staatsanwaltschaft sieht den Beweis für di« Behauptung eines Hanges zur Unwahrheit als nicht erbracht an. Erster Staatsanwalt v. Clausewitz wendet sich dann zu der Behauptung des Angeklagten der gemeinen Denun ziation zu und hält den Vorwurf der Denunziation für- erbracht. In den Fällen Jahnke und im Fall Düster berg habe sich tzesetgt, daß der Nebenkläger sich auf eine nicht anständige Artend Weise in den Besitz von Briefen besetzt hat. Besonders zum letzten Fall erklärt Staatsanwalt v, Clausewitz, er hätte dcn Brief aus Spaa in den Papierkorb geworfen und hätte sich dcn oorgcnommcn, der es gewagt habe, ihm eine solche Mitteilung zu machen. Auch in diesen Fällen hält die Staatsanwaltschaft -en Wahr heitsbeweis für erbracht. Oberstaatsanwalt Krause stellt nunmehr, wie gestcr'i schon kurz mitgZilt, den Strafantrag, in welchem er bekanntlich eine Verurteilung des Angeklagten zu 300 Nkk., sowie Publikationsbefugnis und Unbrauchbarmachung der Platten der Broschüre fordert. Nunmehr ergreift der Verteidiger Helfftrichs, Dr. Als berg. das Wort und zergliedert in mehrstündiger Rede die einzelnen Anklagcpunktc und die Ergebnisse der Verhandlung. Er schloß mit den Sätzen: Dieser Prozeß ist für den Mann, der mit seinen ewigen Bußpredigten über schnöden Mamw >n gestiegen ist, zu einer Tragödie des schrankenlosen Individualismus geworden. Darf er sich wundern, wenn ihm von denen, die im harten Kampf gegen ihn gestan den haben, dieser Widerspruch zwischen Lelwsorm und Lebens form nicht verziehen wird? Darf er sich wundern der Gefolg schaft, die der Angeklagte bei diesem Kampf in den weiteste Kreisen des Volkes gesunden hat? Wahrlich nicht, denn tief imBolkei st eincnurzuberechtigteAb Neigung gegen die politische Macht des Gcldverdie- ncns begründet. Dort findet der Angeklagte auch Ver ständnis für die starken Gefühle, die ihn mit wuchtigem Ham merschlag dcn Schutzwall zertrümmern ließen, den der Neben kläger vor sich aufgcrichtct hatte. Und sollte der Ange klagte bei seinen Richtern dieses Verständ nis nicht finden? Ein Richter, der diesem Hause ange hört, hat einen vor wenigen Monaten in den „Preußischen Jahrbüchern" veröffentlichten Aufsatz über di' Erziehung des Richters mit den vom tiefsten Ethos durchglühten Worten ge schlossen: „Wehe dem Richter, der das Unrecht nicht fassen kann!" Wehe dem Politiker, so darf ich .diese Worte umwandeln, der nicht fassen kann die Unreinheit der Politik! Mit reinem Schild ist der Angeklagte in diesen Kampf gezogen. Mit reinem Schild kehrt er aus ihm zurück. Die Sorge seiner Freunde, die die Schwere dcd Kampfes gegen den mächtigen Minister des neuen Deutschland nicht uut.'r- schätzten, hat ibn in diesem Kampf geleitet. Heute aber kann er ihnen mit Stolz zurufen: Ich hab's gewagt! Um 2i/>i Ubr wird die Sitzung geschlossen. Die Verhand lung wird am heutigen Freitag um Uhr fortgesetzt. Es wird zunächst Geheimrat v. Gordon und dann Rechtsanwalt Dr. Friedländer sprechen. Deutsche Nationalversammlung. 148. Sitzung vom 4. März 1920. Auf der Tagesordnung sicht die zweite Beratung eines Gesetzentwurfes zur Ergänzung des Gesetzes zur Verfolgung von Kriegsverbrecher: und Kriegsvergehen vom 18. Dezember 1019. Abg. Dr. Kahl lDtsch. Vp.) erklärt als Berichterstatter, daß es sich um ein Ausnahmegesetz für einen Ausnahme zustand handele. Ein Trost sei es, daß der unbestechliche Wahr- hcttssinn des Reichsgerichts aus der Katastrophe retten wird, was zu retten ist. Justizmtnistcr Schiffer: Die Vorlage ist nur ein Schritt weiter auf unseren Leidenswege«. Kein Unschuldiger darf bestraft werden, kein Schuldiger darf seiner Strafe entgehen. (Zwischenruf: Der Verband wird entschei den.) Der Vorbehalt des Verbandes ist ein Vorbehalt der Macht, nichts des Rechts. Er wird das Reichsgericht nicht be einflussen. Nachdem noch Abg. Dr. Ouarck (Soz.) verlangt hatte, daß auch die gegnerischen Kriegsverbrecher zur Verant wortung gezogen werden müßten, ist der Gesetzentwurf er ledigt. Es folgt die Abstimmung über den 8 12, Ziffer 12, Absatz 1 deS ReichSetnkommensteuergesetzeS, der unter Ableh- nun« de» dazu vorliegenden deutschnattonalen Antrages in der Ausichußsassung angenommen wird. Nunmehr folgte die zweit« Beratung des Entwurf- eines LandeSsteuergesetzcs. Nach knxher Debatte wirs die «eiterberatnng auf Freitag nachmittags 1 Uhr vertagt, Sächsische Volkskammer. 98. Sitzung vom 4. März 1920. Auf der Tagesordnung sicht die allgemeine Vorberatung über die Vorlage Nr. 54, über einen Gesetzentwurf über, La» religiöse Erztehungsrecht. Nach 8 1 der Vorlage bestimmt die religiöse Erziehung der Kinder, die mit dem erfüllten vierzehnten Lebensjahre endet, der Erziehungsberechtigte. Di« bisher rechtsgültig abgeschlossenen Verträge über die reli giöse Erziehung der Kinder bleiben unberührt. Die Gesetze über die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehe" werden aufgehoben. Abg. Dr. Kaiser lDtsch. Vp): Meine politischen Freunde sind nicht imstande, der Vorlage zuzuutm- men. Gerade aus rechtlichen Gründen sind gegen das Gesetz erhebliche Bedenken zu erheben. Die religiöse Erziehung ist ein Teil der Fürsorge für das Kind. Wenn sic ihm genom men wird, so wird dem Vater ein wesentlich." Teil seines Er- ziehungSrcchtes genommen. Dadurch, daß die Verfügung über die religiöse Erziehung des Kindes lediglich dem Erziehungs berechtigten zugesprochcn wird, wird der Mutter eines ihrer bisherigen größten Rechte genommen. Ich wundere mich, da» heute auf der Rednerliste nicht alle Frauen des Hauses sieben, um dagegen Einspruch zu erbeben. Vom Standvunkt der ehe lichen Gemeinschaft aus ist das Verfahren der Regierung iu dem vorliegenden Entwurf sehr anfechtbar. Ich habe die Emp ftndung, daß hier um des Dogmas willen ein Gesetz geschaf sen werden soll, das sich in der Praxis nicht halten lassen wird. Es ist nicht so, daß Religion in dem Sinne Privatsachc ist, daß sich der Staat gar nicht darum zu kümmern hat. Unser Staac begeht den Fehler, daß er nicht sehen will, daß es tatsächlich noch Religion gibt. Die Religion ist wirklich vorhanden. Si? greift tief in das Leben der Familie und des Staates ein. Mit dem Gesetz werden Wir dasselbe erleben wie mit dem KirchenauStrittSgesetz, «ämlich, daß es nach einigen Woche: geändert ivcrdcn muh. — Abg. D. Rendtorff (Dtschnai. Vp f: Die Vorlage enthält Bestimmungen, di« zu lebhaftem Widerspruch reizen. Der Satz, daß die religiöse Erzi'hung dem Erziehungsberechtigten -usteht, ist im Hinblick aus dar KirchenaustrittSgesctz und das Volksschulgcsetz völlig über flüssig. In einer ganz undemokratischcn Weise wird das Rech: der Mutter völlig ausgcschaltet. Gegenüber den sogenannten Mischehen bedeutet das Gesetz einen geradezu terroristischen Eingriff. In die Erziehung der Kinder wird eine Unsicherher: gebracht, die die Kinder völlig schutzlos macht. Die Vorlag - greift in rücksichtsloser Weise in die zarten Fäden des r<li giösen Lebens in der Ehe ein. Auch die Kinder sind Staats bürger und lmbcn ein Recht darauf, daß der Staat ihrer reli giösen und geistigen Entwicklung nicht tm Wege steht. Der Antrag auf Ucbcrweisung der Vorlage an deEechts- ausschuß wird angenommen. — Nächste Sitzung Dienstag, 9. März, mittags 1 Uhr. Politische Ruchrichte«. Reichstag,-wähle« erst Ende -es Jahres» Nach dem, was die Boss. Ztg. aus dcn Reihen der Mehr heiteparteien hört, bat der Antrag der beiden Rechtsparteien auf Auflösung der Nationalversammlung im Ntai keine Aus ficht auf Annahme. Die Mehrheitsparteien würden sich vor aussichtlich für die Hinausschiebung der Wahlen bis zum Jahresende entschließen. Krisis i« Reichskabinett? Die sozialistische Korrespondenz sagt, daß der Versuch, das Reichswirtschaftsministerium durch einen Zcntrumsmanu zu besetzen, von der Sozialdemokratie durch Stellung der Ka binettsfrage zurückgcwiesen werden müsse. » Kommt mau zur Einsicht? Haag, 4. März. Laut „N. Courant" meldet „Svenin^ Standard", daß der Oberste Rat ein Memorandum über die Teuerung veröffentlichen wird, dessen beide ersten Abschnitte sich mit Deutschland befassen. Es heißt darin, Deutschland sei für den gesamten Welthaushalt unentbehrlich. Ohn? deutsche Erzcugungskraft und deutsche Organisation gehe die Kaufkraft Europas zugrunde, und Europa werde von Amc rika und Japan überflügelt. Die Alliierten müßten Deutsch land bei seinem Wiederaufbau behilflich sein. Wenn mau Deutschland und Frankreich nicht ungefähr in denselben Zu stand zurückbrtnge wie vor dem Kriege, damit die Industri' beider Länder wieder fortfahrcn könne zu arbeiten, künn 7 das wirtschaftliche Gleichgewicht nicht wieder hergestellt werden. . Kein, Flucht -es hessische« Großherzogs. In der holländischen Presse der letzten Tage waren viel fach (Gerüchte verbreitet, wenach am Abend des 6. Februa r der Großhcrzvg von Hessen und sein Sohn bei Zevenaar übe- die Grenze nach Holland geflüchtet sein sollen, nachdem br reits am 5. Februar 8 Deutsche, deren Namen auf der Aus- ltefcrungSliste ständen, gleichfalls über die Grenze gekommen seien. Wie das deutsche Konsulat in Zevenaar amtlich fest stellt, ist am 6. Februar lediglich Prinz Wolfgang von Hessen aus Homburg nach Holland gereist, aber schon am 9. Februar nach Deutschland zurückgekebrt. Weder der Großherzoq von. Hessen noch andere Fürstlichkeiten habe» in diesen Tagen di? holländische Grenze passiert, ebensowenig Offiziere oder son stige Militärperfonen. Kintz Altkluge geg«, Wilson. Parts, 4. Mär». Der Berichterstatter de» „Echo de Parts" meldet ans Washington, hast -er ehewnlige Präsident Daft «ilfon unklar, ans die Verwerfung »«» Friedens,«.