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AmtNebei» ^ell. In sämtlichen Amtsblättern abzudrucken. Tie nachstehende Bekanntmachung über die Berwenduug »»» Rüben bei der Bereit»«« vo» Roggenbrot vom 5. Februar 1917 (RGBl. S. 101) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 163 II N Ib Dresden, den 10. Februar 1917. Ministerium de- Innern. Bekanntmachung über die Berwenduug von Rüben bei der Bereitung von Roggenbrot. Bom 5» Februar 1917. Auf Grund des 8 6 der Verordnung über die Bereitung von Backware vom 26. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 418) und -er Verordnung zur Aenderung dieser Verordnung über d«e Bereitung von Backware vom 18. Januar 1917 (Reichs-Gesetz blatt S. 68) in Verbindung mit 8 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt: 8 1. Zur Bereitung von Roggenbrot können statt Kartoffel Rüben, mit Ausnahme von Zuckerrüben, verwendet werden. Dabei entsprechen Hundert Gewichtsteile Trockenrüben hun dert Gewichtsteilen Kartoffelstöcken und hundert Gewichtsteile frischer Rüben fünfzig Gewichtstcilen gequetschter oder ge riebener Kartoffeln. 8 2. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung In Kraft. Berlin, den 5. Februar 1917. Der Präsident des Kriegseruährnngsamts. von Batoeki. In sämtlichen Amtsblättern abzudrucken. Im Veterinärbezirkc Stadt D r e s d c n ist die Maul- nnd Klauenseuche ausgcbrochen. 144 II V Dresden, den 10. Februar 1917. Ministerium de- Innern. Hundesperre. Am 9. dieses Monats ist in Kleinwolmsdorf ein aus Groß röhrsdorf stammender Hund — männlich Airedale-Terrier, gelb mit schwarzem Sattel, etwa 4 Jahr alt — getötet worden. Rach der bezirkstierärztlichcn Untersuchung ist dieser Hund der Tollwut dringend verdächtigt. Es wird daher gemäß 8 40 des Reichsviehseuchengesetzes tn Verbindung mit 8 114 der hierzu erlassenen Ausführungs vorschriften des Bundesrats vom 7. Dezember 1911 für die Ortschaften Arnsdorf, Bühlau, Borsberg, Cunnersdorf bei Schön feld, Großerkmannsdorf, Grünberg mit Gutsbezirk, Gönnsdorf mit Gutsbezirk, Kleinwolmsdorf mit Guts bezirk, Kleinröhrsdorf mit Gutsbezirk, Srieschendorf, Kleinerkmannsdorf, Leppersdorf, Lotzdorf mit Gutsbe zirk, Liga» mit Gutsbezirk, Lomnitz mit Gutsbezirk, Laugebrück mit Gutsbezirk, Loschwitz, Malschendorf, * Pappritz, Rochwitz, Rockau mit Gutsbezirk Helfenberg, Reitzendorf, Schullwitz, Schönborn, Schönfeld mit Guts bezirk, Seifersdorf mit Gutsbezirk, Ullersdorf mit Guts bezirk, Wachau mit Gutsbezirk, Wallroda, Weißig, Wei, der Hirsch und Zaschendorf, sowie die Stadt Radeberg die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller dort vor handenen Hunde auf die Dauer von drei Monaten, und zwar bis mit S. Mai 1917 angeordnet. Der Festlegung gleichzuachten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorb versehenen Hunde an der Leine. Die Ausfuhr von Hunden aus dem gefährdeten Bezirke ist nur mit polizeilicher Genehmigung nach vorheriger tier ärztlicher Untersuchung gestattet. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie dabei fest angeschirrt und mit einem sicheren Maulkorb versehen werden. Die Verwendung von Hirtenhnnde« zur Begleitung von Herden und von Jagd hunden bet der Jagd ohne Maulkorb und Leine ist unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit des Ge brauchs festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe verseh »u an der Leine geführt werden. Diejenigen Hunde, die von dem tollwutkranken Hunde gebissen worden oder mit ihm in Berührung gekommen sind, müsse« sofort getötet werden. Die Besitzer der Hunde haben zu gewärtigen, -aß Hunde, die den vorstehenden Bestimmungen zuwider umherlaufend be troffen werden, sofort getötet werden. Für die im Dienste der Polizei verw-ndeicn Hunde kön nen für die Dauer des Dienstgebrauchs Ausnahmen von den Vorschriften des 8 114 der Bundesratsvorschriften durch die Ortspolizeibehörden zugelafsen werden. Die Ortspolizeibehörden haben an geeigneten Stellen in -er Gemeinde oder des Gutsbezirks Tafel» mn der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Hundesperre" leicht sichtbar anzu bringen. Vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften -er Hundesperre werden nach 8 74 des Viehseuchengesetzes mit Gefängnis bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe von fünfzehn bis zu dreitausend Mark geahndet, während fahrlässige Zu widerhandlungen nach 8 57 der Sächsischen Ausführungsver ordnung vom 7. April 1912 mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft werden. (444 Dresden-Neustadt und Radeberg, den 12. Februar 1917. Die KS«igliche A«iVha«p1«a«»schaft. Der Gtadtrat zu Radeberg. 44S i. In daS Handelsregister ist heute eingrlragen worden auf Blatt 14156: Die Firma «. Voigt L L». tn Niedersedlitz. D-r Fabrikbesitzer Larl Heiurtch Alt««»» in Dresden ist Inhaber. Er hat d«S Handelsgeschäft mit der bisher nicht eingetragenen Fing« von dem Schlossermetster Richard «dolf Arth»r Voigt in Niedersedlitz und dem Fabrikbesitzer Julins Otto Meuzclj o , in Leuben erworben, die unter dieser Firma eine offene Han- delsgesellschaft errichtet hatten. Er hastet nicht für die im Be triebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten der bis herigen Inhaber. (454 Dresden, den 18. Februar 1917. , keß. 424, 17. KöuiftlitfteS Amtsgericht, Abt 'N Das im Grundbuche für Klotzsche Blatt 673 auf den Na men Georg Gustav William Röchle eingetragene Grundstück soll am 27. Februar 1917, vormittags S Uhr an der Gerichtsstelle, Lothringer Straße 1, I, Zimmer 131, im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach -em Flurbuche 10,4 Ar groß, auf 78 460 Mark geschätzt, besteht aus einem freistehenden Wohn gebäude und Garten und liegt in Klotzsche, Kaiser - Wilhelm, Platz 1. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. (Zimmer 120.) Dresden, den 2. Januar 1917. 5 14/15 3. Königliche- Amtsgericht, Abt. III. (453 Weitzer Hirsch. Ocff, -rmmdnat-ßhm- Donnerstag, den 15. Februar 1917, abends 7 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses. Tagesordnung: 1. Haushaltplan. 2. Ortsreklame. 8. Einquartierungskoftcn. 4. Lesehalle. 5. Kriegsküche. 6. Weitere Einschränkung der Straßenbeleuchtung. 7. Verschiedenes. Anschließend nichtöffentliche Sitzung. 455 Weißer Hirsch, am 18. Februar 1917. Der W-meindevorftand Weitzer Hirsch. KnihMng du Mwegt. Die hiesigen Hausbesitzer werden nochmals darauf hinge- wicsen, daß sie zur Reinhaltung der vor ihren Grundstücken gelegenen Fußwege und zur Beseitigung der Eisglätte da selbst durch Bestreuen mit Sand verpflichtet sind. Bei dem herrschenden Arbeitermangel und der Inanspruchnahme der wenigen Gemeindearbeiter für andere notwendige Leistungen muß die Reinhaltung der Fußwege -en Hausbesitzern auf erlegt bleiben. Die Not der Zeit macht es dopeplt zur Pflicht, daß jeder nach Kräften zur Erhaltung der öffentlichen Ord nung und Sicherheit beiträgt. Weißer Hirsch, den 13. Februar 1917. (445 Der Gemeinbevorftand Weitzer Hirsch. Mehl-Verkauf. In den 6 hiesigen Handlungen wird auf Grund der Kundenlisten Mittwoch, den 14. Februar, für die unter bliebene Kartoffelbelieferung vergangener Woche Weizenmehl abgegeben und zwar auf den Kopf der Einwohner 600 Gramm zum Preise von 30 Pfg. gegen Vorzeigung der Ausweiskarte und Abtrennung der Kartoffelmarken. 456 Weißer Hirsch, am 13. Februar 1917. , Der ErnährunqSanSschuft. Weitzer Hirsch. Kartoffel-Verkauf. Mittwoch, -en 14. dieses Monats, nachmittags von 3- 5 Uhr erfolgt Ausgabe von Kartosfelanweisnngeu im Rathause (Gemeindekasse) gegen Bezahlung (5(4 Pf. für das Pfund Kar toffeln) und gegen Abtrennung der entsprechenden Kartoffel marken. Die Belieferung geschieht auf 2 Wochen mit 6 Pfund pro Kopf: das Geld ist möglichst abgczählt bereit zu halten, die Auswetskartc mitzubringen. Kriegsküchenteilnehmer erhal ten nur die Hälfte der vorbezeichneten Menge und haben die Wochenkarte vorzulegen. Die Ausgabe der Kartoffeln selbst erfolgt im Hofe des Parkhotels und zwar an die Inhaber der Auswciskarten Rr. 1—299 Mittwoch, den 14. Februar, nachmittags 8—5 Uhr und Nr. 291—596 Donnerstag nachmittags 1—5 Uhr; an alle Uebrigeu Freitag Nachmittag. 457 Weißer Hirsch, am 18. Februar 1917. Der ErnährungSauSschuft Weitzer Hirsch. Kriegsküche. Die Ausgabe der Wochenkarten für die gegenwärtigen KriegSküchentettnehmer auf die nächste Woche erfolgt Freitag, den 16. dieses Monats, uachmittags von 8—5 Uhr im Rat» Haufe (Gemeindekaffe). DaS Geld ist möglichst abgezählt be reit zu halten, die ablaufenden Wochenkarten, desgleichen Fleischmarken und Kartoffelkarten sind mitzubringen. Neue Teilnehmer können sich vorläufig in die auf der Polizeiwache auSliegende Liste etntragen; die Frage ihrer Zu lassung entscheidet sich Sonnabend, den 17. dieses MonatS. Die Wochenkarten solcher neuer Teilnehmer können ev. an diesem Tage von 9—10 Uhr vormittags in der Gemeindekasse gelöst werden. (458 Nichtgemeindemitglteder und Kurgäste müssen des An dranges wegen von der Teilnahme an der Kriegsküche ausge schlossen bleiben. Weitzer Hirsch, am 13. Februar 1917. , s Der Ge»et»ve»«rft«»d. Kleidung der bürgerlichen Bevölkerung betreffend. Wegen Erlangung von Bezugscheinen wird daraus hin gewiesen, daß die Antragsteller in jedem Fall, auch wenn ihnen ein Vordruck aus einem Geschäft auSgchäudigt worden ist, sich zu einer der nachgenanntcn Vertrauenspersone» zur Antragstellung zu begeben haben. Hierauf erst erfolgt die Ab fertigung im Gemeindeamt und zwar werktäglich von 10 Uhr. Verwilligung kann nur erfolgen, wenn ein nachweislich dringender Bedarf für die nächste Zeit vorlicgt: Sprechzeit: 1. Frau Oberpostass. Adele Bader, Weißer Hirschstr. 91-, keine bes. Stunden. 2. Frl. Priv. Gertrud v. Baumaun, Pillnitzerstr. 27, täglich 2—3 Uhr, außer Mittwoch und Sonntag. 3. Frau Registrator Anna Born, Bismarckstr. 5, täglich 10 bis 12 Uhr, außer Donnerstag und Sonntag. 4. Frau Musik-ir. I. Franz, Fischhausstr. 6, Montag, Diens ¬ tag, Donnerstag, Freitag 10—12 Uhr. 5. Frau Robertine verw. Fahning, Prinzeß Lvuisastr. 7, Dienstag, Freitag 3—6 Uhr. 6. Frau Kunstmaler B. verw. Gensch, Malerstr. 4, Montag 10— 12, (44—(45, Dienstag 10—12, Mittwoch (44 bis (45„ Donnerstag 10—12, (44—(45, Freitag 1t! bis 12, Sonnabend (44—(45 Uhr. 7. Frau Prokurist Günzel, Carolastr. 19, Mittwoch, Donners ¬ tag 10—1 Uhr. 8. Frau Kontrolleur Clementine Kräh, Weißer Hirschstr. 26, Dienstag, Freitag 9—12 Uhr. 9. Frau Kaufm. Elisabeth Kurtz, Viktoriastraßc 5, Montag, Donnerstag 10—1 Uhr. 10. Frau Priv. Emilie verw. Lorenz, König Friedrich August ¬ straße 17, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9—12 Uhr. 11. Fran Lehrer Neuer, Schillerstraße 23, Montag, Donners ¬ tag 10—12 Uhr. 12. Frl. Richter, Pillnitzerstr. 28, Mittwoch, Sonnabend 14—12 Uhr. 13. Frau Kaufm. Schade, Grundstr. 103, Dienstag, Donners tag, Freitag 2—6 Uhr. 14. Frau Elisab. Schimke, Schillerstraßc 22, Dienstag, Frei ¬ tag 3—5 Uhr. 15. Fran Eiskellereibes. Schramm, Grundstr. 86, Dienstag, Freitag 2—5 Uhr. 16. Frl. Lehrerin Helene Wolff, Körnerplatz 7, III, Montag, Mittwoch 3—5 Uhr. 17. Herr Carl Dcnhardt, Sprachheilanstaltsbcs., Schweizerstr. Nr. 18, Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 11— 1 Uhr. 18. Herr Einhorn, Privatus, Wilhelminenstr. 12, Montag, Mittwoch, Sonnabend 8—10 Uhr. 19. Herr Otto Gieße, Versicherungsbeamter, Friedrich Wieck ¬ straße 41, täglich 8—9 Uhr. 20. Herr Häntschel, Oberlehrer a. D., Bautznerstr. 66, Mitt ¬ woch 6—7 Uhr. 21. Herr Herrmann, Professor, Leonhardistr. 1, Dienstag, Frei ¬ tag 11—1 Uhr. 22. Herr Aug. Krösch, Kaufmann, Pillnitzerstr. 120, keine bes. Stunden. 28. Herr Alfred Reichel, Fabrikant, Malerstr. 11, Dienstag, Freitag 9—11 und Mittwoch nachm. unbestimmt. 24. Herr Schichtmeyer, Bildhauer, Pillnitzerstr. 57, Montag, Mittwoch, Sonnabend 10—1 Uhr. Loschwitz, am 12. Februar 1917. i ' - Der Gemei«devorfta«b. Loschwitz. Butter wird Mittwoch, den 14. Februar, in den Geschäften mit Kundenlisten gegen gültige Buttermarken abgegeben. Auf den Einwohner kommen 62,5 Gramm — Pfund, Preis 39 Kranke, die Butterzuschußkarten erhalten haben, könneu den ihnen zustehenden Butterzuschuß bei ihrem Butterlirf.'- ranten entnehmen. Bezugscheine werden am selben Tage vormittags zwischen 10—12 Uhr beliefert, auf die Wochenliefcrung 50 Proz. Loschwitz, am 13. Februar 1917. 45l Der ErnahrungSarrSschuß. Loschwitz. Speise-Oel wird Donnerstag, den 15. Februar, abgegeben. Auf den Einwohner kommen 25 Gramm, Preis 15 -f. Die Geschäftsinhaber haben die cingegangenen Marken 1 mit Lieferschein bei Herrn Friedrich Schmidt, Schillerstr. Nr. 25, abzugeben und dortselbst daS Oel gegen Barzahlung in Empfang zu nehmen. Loschwitz, am 13. Februar 1917. (452 Der ErnährungSa«ssch«ft. Buhla«. Kartoffel-Verteilung. Donnerstag, den 15. Februar 1917, kommt eine kleine Menge Kartoffeln als Notstandslieferung zur Vertei lung. Jeder bezugsberechtigte Einwohner hat die für die Zeit vom 12. bis 18. Februar 1917 gültigen Kartoffelmarken nebst grünen BezugSauSweise« bis Mittwoch, de« 14. Februar, mittags 18 Uhr in einem hiesigen Geschäfte zwecks Belieferung abzugehen. Später abgegebene Marken werde« nicht beliefert. Bühlau, am 12» Februar 1917. (446 Der Ge»et»bev»rft««d.