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16. n Hand, r. tninchen- , was fix für gute he kleine mannig- ng allein wird ze rr Spar- r Sei« ndos sind » Richard rng einst- norimung chend den e richtig- jGrschelnt teden Wochentag nachmittag, 5 Uhr: für den folgenden Tag. Beilagen: „Ist«ft»ierte» Unterhaltnngeklatt" r »Rach Feierabend" — »Für anfere Franen" „«artliche Freardea« «ab Karlifte" Amtsblatt für die Kgl. Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt «.Dresden-Neustadt das König!. Amtsgericht Dresden, . Bezagsgebützr. » : durch die Post vierteljährlich 2.10, monatlich —.70 r ; desgleichen frei ins Hau» , 2.52, „ * —.84 ; i : durch Boten frei ins Haus » 2.40, , —.85 r : bei Abholung in der Expedition „ 2.—, „ —.70 r Inserate kosten die 6 gespaltene Petitzeile 20Pfg., ; kleine Anzeigen 15 Pfg., die ReklameKettr 50 Pfg. r Anzeigenannahme bis mittags 1 Uhr. für die König!. Superintendentur Dresden II, das König!. Forstrentamt Dresden und für die Gemeinden: Blasewitz, Weitzer Hirsch, Laubegast, Dobritz, Wachwitz, Niederpoqritz, Hosterwitz, Pillnitz, Weitzig, Schönfeld 4 . Publikationsorgan und Lokalanzeiger für Loschwitz, Rochwitz, Bühlau, die Lößnitzgemeinden, Dresden-Striesen, -Neugruna und-Tolkewitz henräuber ein und relsteinen. > gelber er in der ige Unter- Frrasprrcher: Amt Dresden Nr. 20 800 Dr««k «ad Verlag: Elbgau-B»chdr««kerel «»d Berlagaanftalt Herneann Be,er lk T». Lelegr.-Adreffe: Elbgaapresse BlasemtO stwon»e»e«t«- ««d ««aeigeu-Axatzmestrlle» find die Hauptgeschäftdslell« »lafetattz, rolkewitzerstr. 4; ferner in Di »Nb» Altstadt r Sämtlich« Annoncen-Expedtttanen, v. Hertzschuch, Grüns straße S; Dresden Renstadt: L. Heinrich, Kl. Meißner Gasse Nr. 4, K Bieltch Nachf. «Max Dürr), Lutherplatz 1: Dresde»«L»t1a r Otto Kunach, Hamburgerftr. 66; DneOden-Kststlstritz r Stud. Grirmn. Rudowripstr. 12; Vühla«: Buchh. Fr. Rettberg, Bautznerstr. 22; Loffedande r Buchhandlung Gustav Tetzner, Mtttelftt. (Gele Schulstr.) ; Gefielstdarf r G. Kohl; Landegast r Fnm Lämp«, Fübrfir. 18. Frau Fr. Schumann, Hauptstr. 38, Levbaitz-Reaostra: Kaufm. Karl Schnabel, KSnigMlatz 2: SafchNitz: Frau «em». Nichtzee, Gnmdstr. 12: Niedeesttlttz r Buchhandlg. M. Ruppert, Schulstraße 1SG Pillnitz r Kaufm. Fr. Wilh StStzner; Nadedenlr E. Nollau, Oststr. 3; Reitzendorf r Otto Dittnch - SchSnseld r I. Reischel, Bor-bergftr. SOf; Weißer Hirsch rBuchyandlg. Hille, Loschwitzersn. (Ecke Bautznerstr.); WUSdrnff r O. Reinhard, Hutmachermstr., sowie alle Annoncen.Expeditionen Deutschland«. — Wönnnaneents-VestelnnDe« «ich stet sidntUchen Bastanstalten des In- «ad LnslandaO. Stadt Maarau, zur Insel thein und neter, für erworben, und dann Wie die urchtbares h nach ^8 genden ist r Schaden istmaun. Dr. onore Kluge, ch, Riesa. - ad Ems. - CarlGahng, Dehnert, Dr, berg, Nieder- Therese verw. 8i«n «irrt, <115 rnenert rsLeL., ae» Str. 8«, (NebenstM - s tahlnng. rüdche», sch ucht Stellung in bess. Haust. khenstr.z.Ul. ß I oder 8a»l> chlungsfähiga iruno «Schmal rerstr. 3. (1021'1 ilr! - k Federwaße» gl. ohne Feom zu,. «°K i-Kalllicht billig sgl, etm gur .2. A. Glacht. d. (10111 Nr. 180. I Blasewitz, Sonnabend, den 5. August 1S16. l 78. Jahr-. vem kngland der „Ssrslong'-Mörder und de; „Ning Ztepben". Die letzten Lebenszeichen von „8 IS Kopenhagen, 3. August. (WTB.) Die „Ber- lingske Tidende" meldet aus Göteborg: Gin Fischer aus Äarstrand fand am Skagerrak eine Flasche, die den letzten Bericht des Kommandanten Löwe von dem am 2. Februar 1916 in der Nordsee verunglückten Luftschiff „L. 19" ent hält. Der Bericht, an den Korvettenkapitän Strasser ge richtet, lautet: „Mit 15 Mann auf der Plattform des „L. 19", unter 3 Grad östlicher Länge, schwimmt die Hülle ohne Gondel. Ich versuche, den letzten Bericht zu erstatten. Dreimal Motorhavarie und leichter Gegenwind ans dem Rückwege verzögerte die Reise und führte mich im Nebel nach Holland, wo wir aus Gewehren beschaffen wurden. Drei Motore versagten gleichzeitig und mach ten unsere Stellung schwieriger. Nachmittags ungefähr um 1 Uhr brach unsere letzte Stunde an. Löwe." Die Flasche, eine gewöhnliche Bierflasche, enthält fer ner einige Postquittungen und außerdem 15 letzte Karten grüße der Besatzung an die Angehörigen. Löwe schreibt an seine Gattin: „Die letzte Stunde auf der Plattform mit meinen Leuten! Lange denke ich an Dich, vergib mir alles! Erziehe unser Kind." — Obermaschinist Flade schreibt: „Meine innigstqeliebte Martha und Kinder! Fetzt ist also der Augenblick gekommen, wo ich mein Leben lassen muß. Auf hoher See, aus einem Wrackstück unseres Luft schiffes, sende ich Dir die letzten Grüße. Es muß aber so sein. Grüße auch Eltern und Geschwister. Die letzten herz lichen Grüße u. Küsse von Deinem treuen Mann." — In ei nem andern Schreiben heißt eS: Wir leben uoch alle, haben aber nichts zu essen. Früh war hier ein englischer Fischdampfer, er wollte uns jedoch nicht retten. Er hieß „King Stephen" und war aus Grimsby. Unser Mut sinkt, der Sturm nimmt zu. Euer an Euch noch im Himmel denkender Hans." — Englands Irreführung der öffentlichen Meinung im Falle Fryatt. London, 3. Aug. (WTB.) Das Reutersche Bu reau erklärt zu der Erschießung des Kapitän Fryatt: Wenn die Handlungsweise der deutschen Regierung auch noch so plausibel dargestxllt wird, so kann sie doch nur als flagran ter Jusnzirrtum angesehen werden. Die deutsche Admira lität s.lbst läßt in ihrem Anhang zur Prisengerichtsord nung vom 22. Mai 1914 zu, daß die Mannschaften eines bewaffneten feindlichen Handelsschiffes als Kriegsgefan gene zu behandeln sind, wenn sie der Beschlagnahme Wi derstand leisten. Das Recht der Selbstverteidigung ist auch von Dr- Hans Wehberg, einem deutschen Völkerrechts kundigen, in seinem Werke „Das Seekriegsrecht 1915" an erkannt worden, das er nach Ausbruch des gegenwärtigen Krieges veröffentlicht hat. Er sagt darin u. a.: In Wahr beit aber kann kein einziges Beispiel aus den internatio nalen Präzedenzfällen angeführt werden, in welchem die Staaten einem feindlichen Handelsschiffe das Recht der Verteidigung gegen einen feindlichen Angriff vorenthalten batten. Dieses Recht kann es gegen eine Durchsuchung ausübey. Denn eine solche stellt in der Tat die erste Hand lung einer Beschlagnahme dar. Die deutschen Vorschriften machen indeffen einen Unterschied zwischen Angriffs- und Verteidigungshand lungen, die von einem bewaffneten Handelsschiffe unter- s „Um UV? Uhr hatten wir noch ein gemeinsames Gebet, dann nahmen wir von einander Abschied." Ter gesamte Fund mit der Flaschenpost ist dem deut schen Konsul in Göteborg übergeben worden. Tas Marineluftschiff „L. 19" befand sich auf einer Aufklärungsfahrt, von der es nicht zurückgekehrt ist. Die angestellten Nachforschungen blieben zunächst ergebnislos. Nachträglich war zu erfahren: Das Luftschiff wurde am 2. Februar von dem in Grimsby beheimateten englischen Fischdampfer „King Stephen" in der Nordsee treibend an getroffen, Gondel und Schiffskörper teilweise unter Wasser-, die Besatzung befand sich auf dem über Wasser befindlichen- Teil des Luftschiffes. Tie Bitte um Rettung wurde von dem englischen Fischdampfer abgeschlagen. Er kehrte nach Grimsby zurück. — Tie damalige Meldung wird durch die aufgefundene Flaschenpost bestätigt. Unser deutsches Gefühl empört sich von neuem gegen das Ver halten der Besatzung des englischen Fischdampfcrs gegen über der in Seenot Geratenen. Die vorstehende Flaschen post ist eine sehr gewaltige Anklage gegen England. Tie Schandtat beweist, daß dieser Krieg uns eine Roheit der britischen Volksseele enthüllt, die uns bisher so fremd war, daß wir lange brauchen, sie für möglich zu halten. Die Mannschaft des „King Stephen" hat sich ihrer Kollegen vom „Baralong" durchaus würdig benommen. Nür grau samer war ihr Verfahren. Sie hat nicht dem Gegner ein schnelles Ende bereitet, wie es die Leute vom „Baralong" taten, sondern ihn hilflos den Qualen eines langsamen Todes in den winterkaltcn Fluten der Nordsee überlassen. Ter Fall „King Stephen" ist ebenso wie der Fall „BSra- long" ein bleibender Schandfleck auf dem Schilde der „meerbeherrschenden" Britannia. Der auf hoher See um-' gekommenen deutschen Besatzung des „L. 19", ihrem pflichtgetreuen Vorgesetzten, der, den Tod vor Augen, sei nen letzten Dienstbericht zu Papier brachte, wird unser Volk immerdar ein ehrendes Andenken bewahren. nommen werden. Angriffe werden als seeräuberische Handlungen betrachtet. Aber wo kann eine Linie zwi schen Verteidigung und Angriff gezogen werben bei dem System der Unterseebootskriegsführung, das von den deutschen seit länger als 18 Monaten angewandt wird? Völkerrecht und internationale Sittlichkeit sind von den Deutschen zu Land^und zur See systematisch verletzt wor den. Unsere HanoWsschiffe werden fortfahren, ohne sich durch die Ermordung Fryatts abschrecken zu lassen, sich mit allen Mitteln in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu verteidigen. (Anmerkung: Zu diesen Ausführungen des Reu- terschen Bureaus erfahren wir: Festzustellen ist zunächst, daß Reuter oder vielmehr durch Reuter die englische Re gierung verschweigt, daß sie selbst ihre Handelsschiffe auf gefordert hat, jedes Unterseeboot, sobald es gesichtet wird, anzugreifen und zwar ohne eine feindselige Handlung ab zuwarten, daß sie für die Vernichtung deutscher Untersee boote Prämien ausgesetzt hat, und daß sie dem Kapitän Fryatt für die von ihm behauptete Vernichtung eines deut schen Unterseebootes eine Prämie gegeben hat. Festzu stellen ist ferner nochmals, weil Reuter hier zu verdrehen sucht, daß Kapitän Fryatt nicht deshalb zumTode verurteilt worden ist, weil^ er sich verteidigt hat, sondern weil er einen heimtückischen Überfall zu dem Zwecke unternommen hat, um sich durch Vernichtung des Unterseebootes die aus gesetzte Prämie zu verdienen. Wenn demnach für die Be strafung des Kapitäns Fryatt auch die Frage, ob ein feind liches Handelsschiff sich gegen ein anhaltendes Kriegsschiff verteidigen darf, garnicht zur Anwendung kommt, sei doch kurz auf die Frage eingegangen, weil Reuter sie zur Irre führung der öffentlichen Meinung als für die Beurteilung der Sache maßgebend mißbraucht. Wiederholt wird daher, was schon in der Denkschrift vom 8. Februar 1916 zum Ausdrucke kam, daß Deutschland ein allgemeines Recht zur Verteidigung nicht anerkennt. Ob England auf einem an deren Standpunkte steht, ist gleichgültig. Tenn Rechts widriges wird dadurch nicht Recht, daß England es, weil feinen Zwecken frommend, als Recht hinzustellen sucht. Oder will England etwa auch behaupten, daß sein scham loser, allem Völkerrecht ins Gesicht schlagender Hungerkrieg gegen die wehrlose deutsche Bevölkerung recht sei, weil es ihn als Recht hinstellt? In dieser Beziehung hat ja be kanntlich die letzte Note der Vereinigten Staaten schon klar genug gemacht, was von solchen englischen Behauptungen über Recht und Unrecht zu halten ist. Tie Zeit war ein mal, daß Deutschland alles das ungesehen als richtig hin- nahm, was englische Prisengerichte zur Verteidigung der jeweiligen seeräuberischen Zwecke Englands als Recht hin stellten. Reuter versucht aber auch, durch ein Zitat aus dem Buche eines Deutschen, des Tr. Wehberg, nachzuwei sen, daß die englische Ansicht über das Recht zur Verteidi gung auch die Ansicht der deutschen Wissenschaft sei. Wenn man schon einmal aus Wehberg zitieren will, so soll man das wenigstens ganz tun. Tut man dies, so findet mau, daß sogar Wehberg auf dem Standpunkte steht, daß die Anlage zur deutschen Prisenordnung, die den Besatzungen feindlicher bewaffneter Schiffe die Stellungen Kriegsge fangenen zusichert, sich nur auf bewaffnete^Handelsschiffe bezieht. Denn er sagt ausdrücklich: Ter bewaffnete Wi derstand von einem unbewaffneten feindlichen Handels schiffe wird stillschweigend als unerlaubt angesehen. Fest zustellen ist also auch hier wieder eine bewußte Irrefüh rung. Im übrigen sei Reiter darauf hingewiesen, daß die deutsche Wissenschaft keineswegs von Wehberg repräsentiert und dM noch viel weniger das Buch Wehbergs als ver bindlich für das, was nach deutscher Ansicht Recht ist, an gesehen wird. Zum Schluffe sei noch ein Wort gesagt zu dem Satze: Das Völkerrecht wie die internationale Sittlichkeit sind von den Deutschen zu Lande und izur Sek systematisch ver letzt worden! Wenn die englische Regierüng glaubt, mit solchen Worten ein vernichtendes Urteil über Deutschland fällen zu können, und wenn sie glaubt, daß solche Heuche leien und Unwahrheiten auch nur einen einzigen Deutschen berühren, so irrt sie. Deutschland hat für Urteile über Mo ral, Sitte und Recht aus englischem Munde nur ein Achsel zucken, zumal wenn es aus dem England der Baralong-. Mörder, des King Stephen und der irischen Schlächtereien kommt. Besonders eigenartig berührt aber solches eng lisches Urteil angesichts des in diesen Tagen bekanntgewor- denen Falles des Heldenmädchens von Loos, das für feigen und hinterlistigen Mord von 5 deutschen Soldaten einen englischen Orden erhalten hat. Zur Rückfahrt der „Deutschland". Französische Blätter melden einem Genfer Tele gramm zufolge, daß die Abfahrt der „Deutschland" aus Baltimore einem Triumphzuge geglichen habe. Di« Be satzung, die mit dem Kapitän auf Deck gestanden habe, sei Gegenstand begeisterter Kundgebungen von den im Hafen liegenden Schiffen gewesen. Die Deutschland sei von Be gleitschiffen und Polizeibooten umgeben gewesen. Der in Paris erscheinende „Newyork Herald" be- richtet aus Baltimore, daß die „Deutschland", die sich auf der Heimreise befindet, eine Ladung von 500 Tonnen