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Redaktioosschwtz r L Uhr Mittags. Sprechstunde der Redaktion: S—6 Uhr Rachmittags. Muße vnlßliße. Ter Führer der Nationalliberalen Bassermaiui ist nunmehr als Kandidat sämtlicher nationalen Parteien im schlesischen Wahlkreise Rothenburg-Hoyerswerda aufgestellt worden und hat die Kandidatur angenommen. Leine Wahl scheint gesichert. Für Koburg hat Bassermann in folgedessen die Kandidatur abgelehnt. Großadmiral von Köster ist in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension zur Dispo sition gestellt worden. Er ist in Anerkennung der dem Kaiser geleisteten langjährigen Dienste auch ferner in der Marinerangliste zu führen. Ter bayerische Vcrkehrsminister hat für die pfälzi schen Eisenbahnen die Einführung der vierten Wagenklasse genehmigt. Bei Haussuchungen in Petersburg und Moskau fiel der Polizei eine Liste von 27 hohen Staatsbeamten in die Hände, deren Ermordung von den Anarchisten geplant ist. Auch auf eine Privatkonferenz der Minister war ein Atten tat beabsichtigt. Nitißmle Pßlitik «vd Fraktioiispstttik. Die Zentrumvpresse tut jetzt so, als ob durch die neuesten günstigen Nachrichten über die llnterwersung der Bondclszwarts nachträglich die Haltung dos Zentrums im AlMliss »ml Drrtzdev Nr. SOS. V Nr. 2 -i! TestAroMM * Ndeche El»-«prrffe Vlosemi- i»e «>»-»»» 1b Pst. e von »v»eigen X tternom»«. in Ntttzendvn — F. «Slla « Leudsttz. N«ostra Krtobolftr. 6, ist. — Emil Noll«, t» Nadet«I, - Sind Sri«» t, Dr^ »risnitz, — Fried. Leucherl t» «»ssedaad«, - Otto stuaath in Totta. - Fra« der». Nicki«, Lolchwitz. Grundftr. VUH Stöhn« m Pillnitz, Vruvo Schneid« A Schöntet-, iockst sömttick« Avnonc« Erpedtttonen Deutichlavdö, »onatl'ch ^^«.1--°°--—,^^"- '-74- »»Ä "l— Reichstage gerechtfertigt worden und die Auslosu 6 Reichstages unbegründet gewesen sei. Wie liegen in heil die Dinge? In der Kommission und im Plenum rvar 5^ tretern des großen Gencralstabs erklärt worden: der xrug wird wahrscheinlich bald zu Ende gehen, wir dürfen ocn Süden nicht aufgeben, es bedarf nur noch einer letzten strengung, um der gefährlichen Banden Herr S" werden. Oberst von Deimling liat schon Tausende von «oldaten, oie entbehrlich geworden waren, in die Heimat geschickt un wird damit fortfahrcnHh ngch den Fortschritten der Kriegs Operationen; wir könnmi uns aber nicht festlegen auf be stimmte Termine und bestimmte Zyklen sisr die Truppen- be'rininderung, denn däs'baldigc Ende des Krieges ist nur toahricheinlich, nicht gewiß. Dasselbe sagte der Reichskanzler. Der Zentrums führer Spahn sprach auch sein volles Vertrauen in den ehr lichen Willen des Truppenkommandos aus. Trotzdem ver blieb das Zentrum bei dem Antrag, die Stärke der Lchutz- lrnppe für die Zeit vom l. Avril ab gesetzlich festzulegen, und lehnte den freisinnigen Antrag, der eine Bindung des Kommandos auf eine bestimmte Zahl vermied, ab. Das Zentrum war also eigensinnig, es wollte nach den Enthül lungen über die Einmischung von Zentrumsabqeordneten in den inneren Kolonialdienst seine Macht als stärkste Par tei fühlen lassen, stark auch deswegen, weil ihr die Sozial demokratie immer für die Bildung einer Oppositionsmehr heit zur Hano ist. Solche Proben macht man nicht, wenn es sich um die .Waffenehre und das Ansehen der Nation handelt, und eine Regierung, die sich das gefallen ließe, verlöre ihre Autori tät. Daß die von den Vertretern des Generalstabs in Aus sicht gestellte günstige Wendung auf dem Kriegsschauplätze Umrsblatt . «/.i jßWlrgtficoi lü' Äie Ngl. mck Monirdwg. kür Sie stgl. 5upmnlenäenlm vrer<ien II, <N« Xgl. solitrentäml« IN . Nle äie unä LsrrediKl« kolHeWlir, vodrlir, vl«l»ep»frin, gg>,i,u lür SI«r<«iir, Lorchwitr, liochvitr, lm cki« cS„iI»g«»«IUIe», »«'la,,«- * .»-« . «ü,. ° B-Iil»,, »lal-wi, - — vN. Jayrg. Donnerstag, den 3. Januar IMi. — l——— E so bald eingetreten ist, verstärkt also nur die Slnpcht, wie leinlich und willkürlich die Haltung des Zentrums war. Man sagt, daß bis zur dritten Lesung noch acschäft mit dem Zentrum zu machen gewesen wäre. Sehr wahrscheinlich. Aber daß sich der Reichskanzler und die verbündeten Regierungen darauf nicht einlassen wollte^ l)at gerade in allen nationalen Kreisen den besten Eindruck gemacht. Die Uitemers«! ter V«strlq»«t». Nach alter Gewohnheit benutzen einige liberale Blät ter die erfreuliche Nachricht von der IknterwersuM der Bondclszwarts als Anlaß, der Reichsregierung in den Rücken zu fallen. In einer dieser Preßäußerungen wird eine Rechtfertigung des Zentrums wegen seiner Haltung am 13. Dezember unternommen, wie sie kein Zentrums mann besser zustande gebracht hätte. Tie Tatsache, das; sämtliche liberalen Abgeordneten in den entscheidenden Abstimmungen fest zur Regierung gestanden haben, wird mit der Ausrede zu beseitigen versucht, daß sie von der Sk- gierung über die Sachlage in Südwestafrika im unklaren gehalten worden feien. , ; In Wirklichkeit bat die Regierung die Situation auf dem Kriegsschauplatz nicht verschleiert, sie hat die Möglich keit eines schnellen Endes des Aufstandes durchaus in ihre Berechnung gezogen und war daher auch durch die letzten günstigen Nachrichten keineswegs überrascht. Zum Beweise dafür dienen die Ausführungen, die der Oberstleutruvllt Kuhl vom Großen Gencralstab am 7. Dezember in do« Ä Kommission machte: „Ueber den Verlauf kriegerischer Ereignisse kann man nicht prophezeien, doch ist begründete Aussicht vorhanden. Die Rechte des Glitzers m K»k»rik. (Nachdruck verboten.) F. F.) Wie oft kommt nicht der Geschäftsmann, selbst der vorsichtigste, in die Lage, Geld durch den Konkurs eines anderen einzubüßcn! Der moderne Handelsverkehr nimmt ja in ungleich größeren: Umfange als früher den Kredit in Anspruch! Kassageschäftc sind bei größeren Lieferungen nur selten, gewöhnlich wird ein längeres Zahlungszicl in Anspruch genommen bezw. Dreimonatsakzepte oder noch langfristigere Pavicre in Zahlung gegeben. Dieser Zeit raum genügt aber bei der stets wechselnden Konjunktur und der täglich zunehmenden Konkurrenz im Handel, um einen Geschäftsmann- der bislang kreditwürdig war, geschäftlich zu ruinieren. Er meldet Konkurs an, und es entsteht nun mehr für den Gläubiger, der Waren geliefert und Zahlung nicht erhalten l)at, die Frage: Wie habe ich mich zu verhal ten und welche Rechte stehen mir als Konkursgläubiger zu? Hierauf soll das Nachstehende Antwort geben. Zunächst ist oberster Grundsatz, daß man während der Dauer des Konkursverfahrens gegen das Vermögen desjenigen, der in Konkurs geraten ist (des Gemeinschuld ners) nicht mit Arrest oder Pfändung vorgehen darf. Man kann überhaupt sich ein Verzeichnis, das vom Konkursge- richt geführt wird, und in welches alle Forderungen der Reihe nach, wie sic ««gemeldet werden, eingetragen werden. Auf diesen Weg ist der Gläubiger verwiesen. Bei der An meldung selbst ist Folgendes zu beachten. Das Gericht er läßt sofort nach der Konkurseröffnung in den Amtsblät tern eine Bekanntmachung, in der es den Namen des Kon kursverwalters mitteilt und gleichzeitig die einzelnen Kon- knrsterminc und die Anmeldefrist bestimmt. Im Konkurs verfahren finden regelmäßig mindestens 3 Termine statt: der Wahltermin, der Prüfungstermin und der Schlußter min. Im ersten Termin zu erscheinen, empfiehlt sich für jeden Konkursgläubiger. Im Wahltermine berichtet näm lich der Konkursverwalter über den Stand der Sache und die bisher ergriffenen Maßregeln. Der Gläubiger kann sich also, wenn er in diesem Termine erscheint, ein Bild da von verschaffen, wie ungefähr die Sache steht und welche Aussichten sich bieten. Zu den übrigen Terminen zu gehen, verlohnt sich für den Gläubiger nicht. Ter Schlußtermin bat gar kein Interesse für ihn, wenn er nicht etwa die Schlußrechnung des Verwalters, die aber regelmäßig in Ordnung ist, überdies auch schon vom Konkursgericht nach geprüft wird, aus irgend einem Grunde bemängeln will- das Recht dazu steht ihm nämlich an sich zu. Der Prü- fungstermin ist nun allerdings der wichtigste im ganzen Konkursverfahren, da er über das Schicksal der einzelnen angemeldettn Konkursforderungen entscheidet. Der Kon kursverwalter erkennt nämlich in diesem Termine die an gemeldeten Forderungen, die aus der Tabelle der Reihe nach von dem Konkursrichter verlesen werden, entweder an oder er bestreitet sic. Erkennt er sie an, so werden sie in die Tabelle als festgestellt eingetragen, womit dem Gläu biger das Recht auf prozentuale Befriedigung aus der Kon kursmasse erwächst. Bestreitet der Konkursverwalter aber eine angemeldete Forderung, d. h. also, will er sie nicht auS der Masse befriedigen, so ersährt das der Gläubiger, der nicht im Prüfungstermin anwesend war, schon rechtzeitig genug! Tas Gericht teilt es ihm nämlich alsbald mit Dann hat sich der Gläubiger an den Konkursverwalter direkt ru wenden. Er kann diesen auf Anerkennung seiner Forde rung zur Konkurstabclle verklagen. Das empfiehlt sich aber zunächst durchaus nicht, da der Gläubiger, abgesehen davon, daß eine Klage Zeit und Geld kostet, noch gar „A tz weiß, weshalb der Vertvalter seine Forderung bestritten Hal. Das kann aus Irrtum oder sonst einem Grunde ge schehen sein, über den der Gläubiger, wenn er selbst zum Verwalter geht, diesen aufklären und dadurch herbeifuhren kann, daß der Konkursverwalter nastträglich dem Gericht schriftlich oder mündlich anzeigt, daß er die Forderung doch noch anerkenne, womit dann die Tabelle berichtigt und die Sache für den Gläubiger in Ordnung gebracht ist. Im Prüfungstermin kann es übrigens dem Gläubiger auch passieren, daß seine Forderung gar nicht geprüft oder aber, daß seine Forderungsanmeldung vom Gericht einfach zu rückgewiesen wfxd. — Wenn nämlich der Gläubiger die vom Gericht bestimmte Anmeldefrist versäumt, und erst nach Ablauf derselben seine Forderung angcmeldet hat, so kann der Verwalter oder irgend ein Konkursgläubiger, der im Prüfungstermin anwesend ist, der Prüfung der nachträg lich angemeldeten Forderung widersprechen. Der Erfolg ist dann der, daß ein neuer Termin zwecks Prüfung dieser nachträglich angemeldeten Forderung bestimmt wird und der Gläubiger die Kosten dieses Termins zu bezahlen hat. Die Forderungsanmeldung wird vom Gericht zurückgewie- 'en, wenn sic den gesetzlichen Erfordernissen nicht entspricht. L?ie muß in jedem. Fall« den Betrag, den der Gläubiger vom Gemeinschuldner zu fordern hat, genau in Reich-Wäh rung ausgedriickt angeben und überdies die Angabe des Grundes der Forderung sowie eines etwa beanspruchten „^kchtes enthalten. Es muß also der Anmeldung ge wöhnlich eine spezielle Rechnung beigefügt oder wenigstens genau angegeben werden, daß es sich um eine Kaufpreis- wrdr^ung oder sonst eine Schuld handelt. Außerdem sind n^r^^"bldung die urkundlichen Beweisstücke oder eine Abschrift derselben beizufügen. Das trifft namentlich für wechsel und Schuldscheine zu. Ist eines dieser Erforder-