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MN. AchWe -oft« d-tw- «vg-upreff« vl-ftwi». r xen s »rvv Zcgenwc:' lndern gi- alt: <ckr on Alpw- mcnsiom ?rdcnwm Verein; k'igende^' ren laßen oo Alpen nicht mit neu samt :rsten Ac ren gelas- Feilhalten ie Verord- Alpenblu- , und die yerrs )ete den ichte, die rlle. Tie ete ver- ser eine l einem >. „arme und die merkttn, nug da- m Hun- -ntkamei; tittag in >uf einer ie nicht," iele nahe „Nach'a ragte - - zurü( «n» AusreaE d« d-a Tod ins-Ig- d-s/nv-s.der Schmeer mNtelten Schrecks durch Serzichlag zur Huld-. Es m>. Ehrlos aellrn soll. Schlecht liollerle Slelleu kuuneu heldhrllch t a l. Au giore zic ie Schwei :nisch si no, Cari ber arm ntal. D n, wodur on wieder faßt, abe st das Ta witter der ) Gerölls ! den L Behörde i >t schon s, in verschwa ijeröll. Ei echen ein Felsstür ziemlich selten geworden. Der „Kurzschluß" gehört heutzutage zu den Seltenheiten und wenn man trotzdem manchmal von ihm liest, so kommt Lies daher, daß man eben einfach eine ganze Anzahl von Bränden, deren Ursachen man sich nicht er klären kann, auf den ominösen „Kurzschluß" zurückführt. Tas ist sehr einfach und bequem und erspart weiteres Nachdenken und weitere Nachforschungen. -Gerade mit dem „Kurzschluß", als angebliche Brandursache, ist ein derartiger Unfug einge- rissen, daß sich vor kurzem eine Versammlung von «Fachmän- nern damit beschäftigte, energischen Protest dagegen einlegte und an der Hand 'der Statistik nachwies, daß der Kurzschluß als Brandursache kaum mehr in Betracht kommt. Damit ist nicht gesagt, daß auch die Elektrizität als solche unter den Brandursachen ausscheidet; wir werden sogleich sehen, daß durch sie auch ohne Kurzschluß in mannigfachster Weise Brände hervorgerusen werden können. Weit häufiger, als die Brände, sind die Verletzungen und Tötungen von Personen durch Elektrizität. Hier spielen Unachtsamkeit, Leichtsinn und vor allem auch eine plötzlich auftretende Nervosität eine große Rolle. Es ist jetzt festge- stellt, daß gerade diese Nervosität sehr häufig zum Tode führt, ohne daß der elektrische Strom selbst dabei irgendwie in Be tracht kommt. -Erst in jüngster Zeit ereigneten sich mehrere Fälle, wo Arbeiter elektrische Leitungen berührten und tot zu Boden sanken. Später stellte sich heraus, -daß diese Lei- tungen entweder überhaupt nicht vom Strome durchflvssen waren, oder daß darin nur ganz schwache Ströme zirkulierten Diese konnten also den Tod nicht herbeigeführt Haben. Er er folgte vielmehr dadurch,^daß diese Arbeiter nicht wußten, daß in der Leitung kein Strom sei und daß sie beim zufälli- gen Berühren derselben in eine derartig starke und plötzliche terliegt keinem Zweifel, daß viele Todesfälle, die man der Elektrizität zuschreibt, auf die gleiche Ursache zurückzuführen sind, die ja freilich auch, aber nur indirekt, an ihnen schuld ist. Welche Ströme tödlich wirken, läßt sich überhaupt nicht genau angeben und die Sicherheitsvorschriften der verschie denen Länder zeigen, daß die Ansichten hierüber noch sehr weit auseinander gehen. Manchmal wirken sehr schwache Ströme, wie wir eben gesehen haben, tödlich und manchmal vermögen außerordentliche sta-rke keine Tötung heebeizufüh- ren. Den besten Beweis bieten die mit Recht so sehr verur teilten Hinrichtungen durch Elektrizität, wie sie in Amerika ausgeführt werden. Es kommen dort sehr starke Ströme zur Anwendung und trotzdem ist es schon vorgekommen, daß der Strom bis zu sechsmal und darüber angelassen werden mußte, ehe der Delinquent tot war. Auch bei Blitzschlägen kommen manchmal nur leichte Lähmungen, manchmal aber wieder» so fortige Tötungen vor. Es scheint also, daß sich die elektrt- schen Ströme in bezug auf ihre -Gefährlichkeit ganz verschie- den verhalten, oder daß auch die Empfindlichkeit der einzelnen Menschen gegen sie in sehr weiten Grenzen schwankt. In- folgedessen nimmt man mit Recht an, daß eben jeder Strom unter Umständen gefährlich werden kann, und die eingangs erwähnten Sicherheitsvorschriften verlangen deshalb auch für ziemlich schwache Ströme eine gute Isolierung. In Häusern werden selbst für Klingelleitungen keine blanken Drähte mehr verlegt, wie dies früher üblich wa-r, und man sieht nur noch isolierte Leitungen, d. h. solche, wo der leitende Metalldraht von mehrfachen Hüllen aus Guttapercha und Seide oder an- deren Isolationsmitteln umgeben ist. Es bedarf wohl keiner weiteren Austührungen, daß jede «Verletzung dieser Isolation «ine Gesah^ bedeutet, und gerade in der sorgfältigen Isolation L199 Ic» Re Gefihrr« der ElettriM »d ihre Verhütung. Von Dr. Franz Kittler. (Nachdruck verboten.) In einer Versammlung von Elektrotechnikern fiel kürz lich das Wort: „Wenn man seinerzeit bei der Einführung der Gasbeleuchtung so viele Sicherheitsvorschriften gehabt hätte, wie jetzt für die Elektrizität, so hätte sie sich wohl nie eing'- sührt." Dieser Ausspruch ist in mehr als einer Hinsicht cha rakteristisch. Zunächst zeigt er, wie lästig und störend in Fach kreisen die zahlreichen Sicherheitsvorschriften empfunden wer- , dann aber beweist ihre Menge, daß die Elektrizität in zug auf Gefährlichkeit ganz anders zu behandeln ist, als s Gas, für dessen Leitung und Verbrauch verhältnismäßig ;nige Vorschriften genügen. Hierzu kommt noch als dritter instand, daß diese Vorschriften nicht von einer Behörde er- assen worden sind, in welchem Falle ihre «Zahl ja vielleicht rklärlich wäre, sondern von dem größten tzachvereine Deutsch- ands, dem „Verband deutscher Elektrotechniker". Allerdings st ihnen eine gewisse gesetzliche Geltung zu teil geworden. Die Gefahren, die durch den elektrischen Strom hervor- rufen werden können, lassen sich im ganzen und großen in ei Klassen teilen, nämlich in Verletzungen von Personen und die Erzeugung von Bränden. Unter Liefen beiden Klas- ist die erstere diejenige, in der bei weitem häufiger Un- e zu verzeichnen sind, denn zur Erzeugung eines Brandes "d fast immer Fehler -in der Leitung oder unsachgemäße Be- ndlung derselben nötig; bei der Sorgfalt aber, -mit dec utzutage die Leitungen angelegt und geprüft werden, und anbetracht des Umstandes, daß bei Leitungen für stärkere tröme meist mehrere Arbeiter gleichzeitig arbeiten, fo Laß der Fehler, den der «ine macht, vom andern gemerkt wird, nd die zur Entstehung eines Brandes führenden Ursachen Gesinde Stüllnnge«. Der Landwirt ist seiner ganzen Betriebsverhältnisse we gen auf Viehzucht oder Viehhaltung angewiesen. Die tieri- schen Tüngerstvffe sind ihm unentbehrlich, und zudem ist die Milch- und Butterwirtschaft ein Nebenbetrieb, auf den er meist nicht verzichten will oder kann. Auch zur Pferdehaltung ist er genötigt. Die Kostspieligkeit der Tierhaltung legt es nahe, eine Unterkunft für -Las Vieh zu schaffen, die den An- forderungen der Tiergesundheitspflege entspricht, aber auch gleichzeitig danach eingerichtet ist. Laß der volle Nutzen der Tierhaltung gewahrt bleibt. Wenn neue Stallungen gebaut werden sollen, ist mancherlei in Betracht zu ziehen. Würden diese Stallungen am Fuße eines Hügels gebaut, so würde, falls nicht für ordnungsmäßige Entwässerung gesorgt ist. Las niederfließende Regenwasser in die Fundamente eindringen, ständige Feuchtigkeit und Schwamm erzeugen und vielerlei Krankheiten bei den Tieren verursachen. Dasselbe würde der Fall sein, wenn auf sumpfigem Boden gebaut wird. Am be- Fernsprecher: Dresden Nr. »0». Die Streik-Klausel. Im Jahre 1903 ist das Kaiserliche Statistische Amt in eine Sammlung Les Materials bezüglich -der Bedingung für Vergebung der öffentlichen Arbeiten eingetreten und hat sei nerzeit von 57 deutschen Städten auf seinen Wunsch die Sub- missionsbedinglmgen erhalten. Dies Material ist erheblich erweitert worden, und das „'Reichsarbeitsblatt" veröffentlicht auf Grund dessen einige Ausführungen über den Gegenstand denen das Nachstehende entnommen ist: Die Möglichkeit der Einhaltung vertraglich übernom mener Termine hängt für Len Arbeitgeber -davon ab, -daß er in seinen Anordnungen nicht durch einen Streik der beschäf tigten Arbeiter gestört wird. Umgekehrt liegen die Aussich ten -der Arbeiter auf Verbesserung Ler Arbeitsbedingungen zum Teil darin, daß sie durch die strenge zeitliche Bindung des Arbeitgebers, -die Arbeit an einem bestimmten Termine zu vollenden, in der Lage sind, einen starken Druck auf ihn in der Richtung der Gewährung ihrer Forderungen auszu- üben. Es ist aus dieser Gegensätzlichkeit der Interessen ohne weiteres verständlich, -daß die Aufnahme einer Bestimmung, nach welcher im Falle eines Streiks die Vertragstermine um die Dauer des Streiks hinausrücken sollen, von Ler einen Leite ebenso lebhaft gefordert als von Ler anderen Seite be- kämpft wird. Für Lie öffentlichen Behörden und Stadtverwaltun gen, welche zu diesem Interessenkonflikt Stellung zu nehmen haben, liegt Lie Sache so, daß sowohl die Annahme wie Lie allgemeine Ablehnung der Klausel eine Parteinahme für die eine Vertragspartei bedeutet. Wird ohne weitere Prüfung der Einzelheiten allgemein in Lie Submissionsverträge Lie Bestimmung ausgenommen, Laß Streik als höhere Gewalt gilt, und daher Lie Fristen Les Vertrages sich um die Dauer des Streikes verlängern, so wird dadurch der Standpunkt des -Unternehmers in etwaigen Arbeitsstreitigkeiten ohne Prüfung seiner Berechtigung im Einzelfalle ganz generell »ls berechtigt anerkannt und Len Arbeitern die Möglichkeit, LUN« hoben sich gestellt: München, Flanksurt a. M„ Chem- ni, Eborü-ttenchurs, Augsburg, Ltrobburg i. E., ,°wu> der Dresdner Entwurf. Die aroße Mehrheit Ler untersuchten -stabte erwähnen also die Streikklausel in ihren Vertragsbedingungen bei Ergebung öffentlicher Arbeiten überhaupt nicht. ^n Ler vrattischen Wirkung läuft Las darauf hinaus, Laß die stadte in der Behandlung dieser Frage keine Bindung emgeganzen »sind weder nach der einen noch nach der anderen seit«, unL -daher der Behandlung von Fall zu Fall durch sie an stch Schwierigkeiten nicht entgegenstehen. Beruckstchtigt man dies fo wird man zu dem Ergebnis kommen, baß die Ent scheidung der Behandlung Ler Streikklausel von Fall zu KM seitens Ler öffentlichen Verwaltungen überwiegend als. Grundsatz angenommen ist — ein Ergebnis, das wohl Len Anforderungen der Zweckmäßigkeit entspricht. NAwiyÄtza« t» VUdtt-, Vvmö so»ftsü«tlich« Annonce«.Ervedtttonri, Dernlchlau^" ^' - : »-»-».««rL L" ««-- Gemeinden Msrevitt, lorchviUr, komm«. ro»,I«,r«i-er lür die rSrr»«r-mei»ae>. »- «» Wilh-lm ». «u.tlar, » To., Vlasewi»; °er-nl , Dienstag, den 28. August 1906. > 68. Zsayrg bei wirklich vorhandenen Mißständen aus dem «ubmMions- vertrage einen Druck auf Lie Verbesserung ihrer Arbeitsbe- Zungen herzuleiten, genommen. Andererseits, rvird e generell abgelehnt, wegen eines Streiks der beschäftigten Ar- Fristen zu verlängern, auf deren Nichteinhaltung mer,t hohe Konventionalstrafen stehen, so gibt man den Un- ternehmer dem Drucke Ler Arbeiter auch bei Stellung unbe rechtigter Forderungen preis. ^-lese Erwägungen sind für die Stellungnahme Ler Be hörden und auch besonders Ler Stadtverwaltungen mehr oder minder nratzgebend gewesen. Im allgemeinen muß die Stellungnahme der Behörde dahin gehen, Laß sie nicht gene rell »die Streikklausel annimmt oder ablehnt, sondern daß sie stch die Entscheidung von Fall zu Fall vorbehält, uni die Be rechtigung der beiden Standpunkte von Fall zu Fall zu prü fen und danach zu entscheiden. Dies ist -denn auch der Stand punkt, welcher seitens des preußischen Ministers -der öffent lichen Arbeiten in einem Antwortschreiben an den Verband der Baugeschäfte in Berlin eingenommen wird, in dem er es mit ben staatlichen Interessen unvereinbar erklärt, die Einführung Ler Streikklausel in die von Len Behörden abzu schließenden Verträge ein für allemal anzuordnen. In dem gleichen sinne entsck)ei>det sich auch -der größte Teil der Stadt verwaltungen. Gruppiert man die Städte, deren Bestimmungen das Kaiserliche Statistische Amt untersucht hat, nach den drei Ge sichtspunkten: 1) unbedingte -Ablehnung der Streikklausel, 2) unbedingte Annahme der Streikklausel, 3) Entscheidung von Fall zu Fall, io ergibt sich folgendes Bild: Von den 57 Städ ten, die untersucht wurden, find es nur zwei, die die Streik klausel unbedingt ablehnen. Es sind das Bielefeld und Mül hausen i. E. Eine besondere Klausel, aber nur bei Ausführ ung ^der Kanalisationsarbeiten, findet sich in Augsburg. Ten entgegengesetzten Standpunkt der unbedingten Annahme der Streikklausel nehmen vier Städte ein, nämlich Schöneberg, Altona, Gera und Stettin. Tie Entscheidung von Fall W Fall ist, wie gesagt, das Gewöhnliche. Auf Liesen Stand- re illt. usatz ü aber cr um«, ngen »s bei ei,, zur tz, ckenpsG und A,