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Schönburger Tageblatt und Waldenburger Anzeiger Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Sonntags eine Gratisbeilage „Der Erzähler". Preis vierteljährlich L Mk. 50 Pf. Alle Postanstalten, die Expedition und die Colporteure dieses Blattes nehmen Bestellungen an. Jnsertionsgebühren pro kleingespaltens Zeile für Abonnenten 7 Pf., für Nicht abonnenten 10 Pf. Jnseraten-Annahme für die nächsterscheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. M «3. Waldenburg, Diustag, de» 24. December 1878. Bekanntmachung. Das für das Jahr 1879 aufgestellle Commun-Anlagen-Ab schätzungs-Cataster liegt 14 Tage lang zur Einsichtnahme der Steuerpflichtigen an Rathsexpeditionsstelle aus. Etwaige Reclamationen gegen die erfolgte Einschätzung sind schriftlich und mit Gründen unterstützt binnen obiger Frist und längstens bis zum 24. December dies. Jahr. hier anzubringen. Späteren Einsprüchen kann keine Folge gegeben werden. Waldenburg, am 5. December 1878. Der Stadtrath. Cunrady. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen Sonnabend, den 28. December 1878 verschiedene Gegenstände, darunter 2 Schreibtische, 4 gewöhnliche Tische, mehrere Actenregalc mit verschließbaren Thüren und das vorhandene Brennmaterial, an den Meistbietenden gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden, wozu Erstehungslustige eingeladen werden, sich gedach ten Tages Nachmittags 1 Uhr an hiesiger Amtsstelle einzufinden. Remse, am 11. December 1878. Das Königliche Gerichtsamt. In JnterimSverwaltung: Gaudlitz, Assessor. MMMnüs-EiMiing. Mit dem 1. Januar 1879 beginnt ein neues Abonnement auf das täql'ch erscheinende „Schön burger Tageblatt". Der Inhalt des „Schön burger Tageblattes" wird außer den sämmtlichen Bekanntmachungen des hiesigen Stadtraths und des Gerichtsamts, sowie der fürstlich Schönbur- gischen Verwaltungen eine übersichtliche politische Rundschau, möglichst vollständige Nachrichten aus dem Sachsenlande und des Oefteren zeitge mäße selbstständige Artikel und vorzugsweise auch geschichtliche Nachrichten aus den Receßherrschaften rc. umfassen, weshalb wir zu einem recht zahlreichen Abonnement ergebenst einladen. Abonnements nehmen sämmtliche Postanstalten, die Colporteure und die Expedition dieses Blattes zum Betrage von vierteljährlich 1 Mark 5V Pf. entgegen. Zur Bequemlichkeit des Publikums haben wir bis jetzt an folgenden Stellen Listen zur Ein zeichnung von Abonnements auslegen lassen: a) in Altstadt Waldenburg bei Herrn Kaufmann Max Liebezeit, „ Restaurateur Friedemann, „ „ Althanns; d) in Altwaldenbnrg bei Herrn Restaurateur Lein; c) in Callenberg bei Herrn Restaurateur Fritzsche, „ „ Böhme, „ „ Harnisch; ä) in Kertzsch bei Herrn Restaurateur Müller; o) in Remse bei Herrn Restaurateur Rosenfeld; k) in Langenchursdorf bei Herrn Restaurateur Wagner, „ „ Kühnert; A) in Oberwiera bei Herrn Restaurateur Martin, „ „ Heitzsch; b) in Ziegelheim bei Herrn Restaurateur Eduard Oehmigen, „ „ Valentin Mehner, „ „ Louis Heinicke in Thiergarten; i) in Uhlemannsdorf bei Herrn Restaurateur Gottfried Vogel. Expedition des Schönburger Tageblattes. Politische Rundschau. * Waldenburg, 23. December 1878. Die Magdeburgische Zeitung enthält einen sehr ausführlich entwickelten und eingehend motivirten Vorschlag zur Verwendung der Wilhelmsspende von Herrn Arthur von Studnitz. Der Herr Ver fasser führt aus, daß sich in dem deutschen Arbeiter versicherungswesen eine Lücke befinde, indem es an einer Versicherung gegen Arbeitslosig keit kehle. Ein Antrieb zur Einführung einer solchen könne in der Verwendung der Wilhelms spende gefunden werden. „Soll die Wilhelms spende wirklich zu erheblichen Leistungen in dem beregten Sinne im Stande sein, so wird aller dings eine allmälige Verzehrung des Capitals in Aussicht genommen werden müssen." Sollte sich dagegen die Commission dafür ausfprechen, daß das Capital nicht aufgezehrt werden dürfe, so werde es allerdings nothwendig sei», daß das Capital der Wilhelmsspende nicht zu Schenkungen, sondern zu, wenn auch zinslosen, Darlehen benutzt wird; die Rückzahlung der Darlehen kann durch statularische Bestimmungen, welche die Mitglieder eventuell zu über längere Zeiträume vertheilten Extrasteuern verpflichten, gewährleistet werden. Der Braunschweiger Landtag hat am 20. d. einen Antrag angenommen, in welchem das Staatsministerium ersucht wird, Maßregeln in Erwägung zu ziehen, damit im Falle der Thron erledigung die in der durch die Reichsverfassung verbürgten Selbständigkeit des Landes inbegriffene ordnungsmäßige Verwaltung vor Störungen gesichert werde und die in dieser Beziehung für zweckmäßig erachteten Vorlagen bald thunlichst an die Landesversammlung gelangen zu lassen. Der Herzog von Braunschweig ist bekanntlich un verheiratet; nach dem braunschweigischen Staats gesetz von 1832 vererbt sich die Regierung des Landes in dem fürstlichen Gesammthaus Braunschweig-Lüneburg nach der Linealerbfolge und dem Recht der Erstgeburt im Mannesstamm und nach dessen Erlöschen auf die weibliche Linie. Nach dem Absterben des Herzogs müßte nach diesem Erbfolgerecht Braunschweig an die han növersche Linie fallen, doch bei der Stellung, welche dieselbe Preußen und dem deutschen Reiche gegenüber einnimmt, ist diese Nachfolge zur Un möglichkeit geworden und so wird Braunschweig entweder an Preußen fallen, das als Rechts nachfolger der Welfen in Hannover auch für diesen erbrechtlichen Fall die Rechtsnachfolge be anspruchen könnte, oder Reichsland wie Elsaß- Lothringen werden. Der Gesandte der Vereinigten Staaten in Berlin, Bayard Taylor, ist am 19. d., Nach mittags 4 Uhr an der Wassersucht gestorben. In Wien ist die polizeiliche Auflösung des Lesevereins deutscher Studenten erfolgt und zwar unter der Motivirung, daß der Ver ein nationalpolitische Tendenzen verfolge, mit anderen Worten: den Anschluß an Deutschland erstrebe. Die schweizerische Bundesversammlung hat die am 5. November in Paris abgeschlossene Münzconvention, betreffend die Ausprägung von Fünffrancsstücken angenommen. Der Oberkommandirende der russischen Okku pations-Armee in Ost-Rumelien, General-Adju- tant von Totleben, gab wie der „Odeßkij" berich tet, neulich sparsamskeitshalber den Befehl, von nun an den Soldaten seiner Armee anstatt, wie ! bisher, ein Glas Schnaps täglich drei Glas ! wöchentlich zu verabfolgen. Werden die russischen Schnapskehlen sehr erbaut davon sein. Der russische Regierungsanzeiger berichtet, daß sich in Petersburg am Donnerstag vor der Wohnung des Ministers für Wege und Ver kehrsanstalten gegen 100 Studirende des Jn- genieurinstituts versammelten, in der Absicht, eine Bittschrift zu überreichen. Der Minister berief 3 Personen aus der Mitte der Supplicanten zu sich und stellte ihnen die Gesetzwidrigkeit dieses Schrittes vor, worauf sich die Supplicanten un verzüglich ohne Ruhestörung zerstreuten. Das läßt der Regierungsanzeiger wirklich recht glatt ablaufen. Die rumänische Deputirtenkammer hat eine Adresse an den Fürsten von Rumänien am 20. d. mit 75 gegen 1 Summe angenommen. In Be zug auf die Abänderung des Art. 7 der Ver fassung, welcher die einer nichtchristlichen Con- feision angehörigen Ausländer hinderte, die Rechte der rumänischen Staatsbürger zu erlangen, heißt es in der Adresse: Da sich Rumänien heute in einer wohldefinirten politischen Stellung befinde, so glaube die Kammer, daß jene einschränkende Bestimmung aus der Verfassung verschwinden könne. Es handelt sich dabei hauptsächlich um die zahlreichen in Rumänien wohnenden Juden. Ein Telegramm aus Lahore vom 20. d. meldet: Nachrichten vom Khyberpasse zufolge ist Generalmajor Maude heute (Freitag) früh mit einer Truppenablheilung aufgebrochen, um die den Engländern feindlichen Stämme im Thale Bazar zu züchtigen. Neuerdings geht das Ge rücht, Schir Ali sei entflohen und habe die Regierung Afghanistans in den Händen seines Sohnes Jacub Khan gelassen. Aus dem Muld enthalt. * Waldenburg, 23. December. lEine wich tige Entscheidung) hat das sächsische Ober appellationsgericht getroffen. In einer Forde rungsklagsache gegen die sächsische Lebensver sicherungs- und Sparbank hat dasselbe ausge sprochen, daß die genannte Genossenschaft so lange als insolvent nicht zu betrachten sei, als nicht das Privatvermögen sämmtlicher Mitglieder (Versicherungsnehmer) sich als unzureichend zur Deckung der vorhandenen Schulden erwiesen habe. Durch diese Entscheidung ist festgestellt, daß der Concurs über die Genossenschaft nicht eher verhängt werden kann, als bis nicht der letzte Genossenschafter erfolglos ausgepfändet wor-