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WjM Erscheint wöchentlich drei Mal: Dinstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis incl. der Sonntagsbeilage „Der Erzähler" vierteljährlich 1 Mark, durch die Post bezogen 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummern 8 Pf. — Jnsertionsgebühren pro kleingespaltene Zeile für Abonnenten 7 Pf-, für Nichtabonnsnten 10 Pf., im Redactionstheil 20 Pf. Bei mehrmaliger Insertion entsprechender Rabatt. — Jnseraten- Annahme bis Abends 5 Uhr des vorhergehenden Tages. — Geeignete Beiträge sind stets willkommen. 61. Dinstag, 19. November 1878. Bekanntmachung. Zur Vornahme der Wahl von drei Stadtverordneten und zwei Ersatzmännern ist vom unterzeichneten Stadtrathe -er 9. Deeember 1878 terminlich anberaumt worden. An die stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt ergeht deswegen die Aufforderung, auf ihren Stimmzetteln drei wählbare Bürger — nämlich zwei mit Wohnhäusern angesessene und einen unansässigen — zu benennen und diese Stimmzettel am obgedachten Tage Vormittags von 10 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr im Sitzungszim mer für die Stadtverordneten (Rathhaus 1. Etage rechts) persönlich abzu geben. Zu bemerken ist, daß a) von den Stadtverordneten: 1 ., Herr Weberfactor Julius Hößler, 2 ., Herr Buchbindermeister Wilhelm Naumann, 3 ., Herr Webermeister Carl Ludwig Friedrich, d) von den Ersatzmännern: Herr Webermeister Carl August Linke ausscheiden. Waldenburg, den 16. November 1878. Der Stadtrat h. Cunrady. Bekanntmachung. Nachdem das zeitherige Fürstlich Schönburg'sche Gerichtsamt Walden burg am heutigen Tage als nunmehr Königliche Gerichtsbehörde eröffnet worden ist, wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle Termine, welche in den beim zeitherigen Fürstlich Schönburg'schen Politische Rundschau. * Waldenburg, 18. November 1878. Zur Errichtung eines Reichstagsgebäu des in Berlin werden, wie man annimmt, sei tens der Reichsregierung dem Reichstage in der nächsten Session zwei Bauplätze in Vorschlag gebracht werden; die Verhandlungen wegen even tueller Erwerbung des Racszynski'schen Hauses am Königsplatze sind nicht schon abgeschlossen, aber es scheint, als würden sie den gewünschten Verlauf nehmen. Das andere Project bedingt den Ankauf eines Häusercomplexes in der Stadt, und weil vermieden werden soll, daß unter der Hand die Spekulation eingreift, so wird über die Lage Verschwiegenheit beobachtet. Der aus der französischen Kriegsentschädigung für ein neues Reichstagsgebäude entnommene Fond hat verzins lich angelegt nahezu die Höhe von 30 Millionen Mark erreicht, es kann daher, selbst wenn die Erwerbung des Terrains kostspielig sein sollte, aus der Restsumme ein sehr ansehnlicher Monu mentalbau aufgeführt werden. Der Handelsvertrag mit Oesterreich wird am 1. Januar k. I. außer Kraft treten und es ist jetzt kaum noch wahrscheinlich, daß eine Pro longation desselben eintritt. Den beiden Häusern des preußischen Land tags ist gestern angezeigt worden, daß Graf Stollberg die feierliche Eröffnung morgen Dins tag Mittags 12 Uhr im Weißen Saale des kgl. Schlosses in Berlin vollziehen wird. Die erste Sitzung des Abgeordnetenhauses findet Mittags 1 Uhr desselben Tags statt. Dem Vernehmen nach wird im Laufe der nächsten Woche die im Gange befindliche Vor untersuchung über die Katastrophe des „Großen Kurfürst" zum Abschluß gelangen, nachdem die Acten durch das Generalauditoriat revidirt wor- Gerichtsamte Waldenburg anhängigen Rechtssachen bereits anberaumt wor den, ohne nochmalige Vorladung bei Vermeidung der in den erlassenen Ladungen angedrohten, oder der sonstigen gesetzlichen Nachtheile nunmehr bei der unterzeichneten neuerrichteten Königlichen Gerichtsbehörde abzuwar ten sind. Waldenburg, am 15. November 1878. Das Königliche Gerichtsamt das. Martini. Oeffentliche Vorladung. In der hier gegen den Schneider Franz Louis Häuptner aus Falken wegen Hinterziehung der Militärpflicht nach § 140 des Reichsstraf gesetzbuchs anhängigen Untersuchung ist zur Eröffnung des Verwsisungs- beschlusses der 28. Deeember 1878, Vormittags 9 Uhr, zur Beweisaufnahme und mündlichen Verhandlung der Sache aber der 18. Januar 187S, Vormittags 9 Uhr, als Termin anberaumt worden. Da der derzeitige Aufenthaltsort Häuptner's unbekannt ist, so wird Häuptner hierdurch geladen, zu den gedachten beiden Terminen an hiesiger Amtsstelle in Person sich einzufinden, unter der Verwarnung, daß bei sei nem Ausbleiben im ersten Termine der Verweisungsbeschluß für erachtet, bei seinem Ausbleiben im zweiten Termine ebenso, als wenn er gegenwär tig wäre, mit Eröffnung der Verhandlung, Aufnahme des Beweises und Aburtheilung der Sache verfahren oder auf seine Kosten die Verhandlung vertagt und zu solcher ein anderweiter Termin anberaumt werden wird. Man ersucht die Behörden, Häuptner'n auf diese Vorladung hinzu weisen und Nachricht davon hierher gelangen zu lassen. Waldenburg, den 15. November 1878. Königliches Gerichtsamt. Martini. M. welche Macht die Durchführung des Berliner Vertrages anfechten sollte, werde Oesterreich seine Interessen mit den Interessen Europas in Einklang zu bringen verstehen, und im eventu ellen Kampfe nicht allein stehen. Es handle sich darum, in den orientalischen Kleinstaaten und in den Herzen der dortigen Volksstämme den Glauben Wurzel schlagen zu lassen, daß, wenn die orientalischen Wirren nicht weiter aufzuhalten seien, keine Macht auf ihr Schicksal größeren Einfluß auszuüben vermöge, als Oesterreich-Ungarn. Die Rede wird von den Blättern im allgemeinen günstig ausgenommen, sie habe die Ueberzeugung wachgerufen, daß Oesterreich-Ungarn sich seiner wahren Interessen im Orient und seiner Macht stellung bewußt sei. Ueber die Eröffnungen, welche der russische Botschafter Graf Schuwaloff in Pest zu machen beauftragt gewesen sein soll, gehen dem Pariser „Temps" Informationen zu, nach denen der Czar entschlossen ist, den Berliner Vertrag durch zuführen, unter der Bedingung jedoch, daß diese Durchführung eine allseitige sei. Das Wiener Cabinet, sowie das Londoner, kenne diese Dis positionen des Czaren, Dispositionen, von denen die beiden Cabinette die Versicherung erhalten haben und welche so beschaffen sind, daß der Kaiser von Rußland die Ansprache des Kaisers Franz Josef an die Delegationen hätte unter zeichen können. Graf Schuwaloff sei nach Buda pest gekommen, um mit Oesterreich-Ungarn Deiail- fragen zu ordnen, welche sich auf die neue Lage im Balkan beziehen und in keiner Weise die freundschaftlichen Beziehungen der beiden Reiche gefährden. In England hat sich ein Comitö gebildet, welches die Politik der Regierung in der afgha nischen Frage bekämpft; dasselbe hat den Premier Beaconsfield ersucht, ihm im Laufe des 20. d den, die Zusammensetzung des Kriegsgerichts er folgen kann. Dieses dürfte die Verhandlung nach einer ungefähren Schätzung im Laufe des Jahres zu Ende za führen im Stande sein. (Langsam aber sicher.) Beim Großherzog von Hessen-Darmstadt ist die Diphtheritis mit heftigem Fieber aufge treten. Mehrere Prinzessinen und auch der Erb großherzog sind ebenfalls an der Diphtheritis er krankt; die am 24. Mai 1874 geborne Prinzessin Marie ist am vergangen Sonnabend der Krank heit erlegen. Der Herzog von Cumberland ist am 16. d. M. in Kopenhagen eingetroffen. Derselbe wurde von König von Dänemark und von den Prinzen des königlichen Hauses bei seiner An kunft empfangen und ist mit denselben sofort nach Schloß Fredensborg weiter gereist. In Wien wird in nächster Zeit der Einzug des siegreichen Heeres stattfinden. Der Gemeinde- rath hat beschlossen, sich an dem festlichen Acte des Einzugs der aus Bosnien zurückgekehrten Truppen zu betheiligen. Im ungarischen Abgeordneten-Hause rechtfer tigte bei der Adreßdebatte Ministerpräsident Tisza eingehend die Politik der österreichischen Regie rung, die seit Beginn der orientalischen Wirren darin bestand, daß, soweit möglich, die Selbst ständigkeit der Türkei erhalten bleibe und falls solches unmöglich, die Türkei nicht eine Beute Rußlands werde. Tisza weist an der Hand der Ereignisse nach, daß in Befolgung dieser Politik verhütet worden sei, was mit den Interessen der Existenz Oesterreichs im Widerspruche stehe, daß irgend eine Macht die Gestaltung des Orients in den Kreis ihrer Allmacht ziehe. Er habe die bestimmteste Hoffnung auf Durchführung des Berliner Vertrages durch alle Mächte ohne Stö rung des europäischen Friedens; wenn aber irgend-