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Erscheint wöchentlich drei Mal: Dinstags, Donnerstags und Sonnabends. Preis incl. der Sonntagsbeilage „Der Erzähler" vierteljährlich 1 Mark, durch die Post bezogen i Mark 23 Pf. — Einzelne Nummern 8 Pf. — Jnsertionsgebühren pro kleingespaltene Zeile für Abonnenten 7 Pf., für Nichtabonnenten 10 Pf., im Redactionstheil 20 Pf. Bei mehrmaliger Insertion entsprechender Rabatt. — Jnseraten- Annahme bis Abends 5 Uhr des vorhergehenden Tages. — Geeignete Beiträge sind stets willkommen. .L 56. Domicrstag, 7. November 1878. Bekanntmachung. Nachdem am heutigen Tage Herr Gerichtsamlmann Arthur Martini hier und Herr Brauereibesitzer Carl Gustav Adolph Zieger hier zu Bürgern hiesiger Stadt verpflichtet worden sind, wird Solches hier durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Waldenburg, den 5. November 1878. Der Stadtrat h. Cunrady. Bekanntmachung. Nachdem für die hier bevorstehende Stadtverordneten-Ersatzwahl die Liste der Stimmberechtigten, sowie der Wählbaren aufgestellt ist, liegt die selbe vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab 14 Tage lang, sonach bis zum SS. November 1878 an hiesiger Nathsexpeditionsstelle zur Einsicht aus. Zufolge § 51 der Revidirten Städteordnung vom 24. April 1873 steht jedem Betheiligten frei, bis zum Ende des siebenten Tages nach Be kanntmachung und Beginn der Auslegung, also bis zum IS. November 1878 gegen die Wahlliste beim unterzeichneten Stadtrathe Einspruch zu erheben. Alle Bürger, welche in der geschloffenen Liste nicht eingetragen sind, können gemäß § 52 der Revidirten Städteordnung an der bevorstehenden Wahl nicht Theil nehmen. Waldenburg, den 5. November 1878. Der Stadtrat h. Cunrady. Bekanntmachung. Diejenigen, welche von der ihnen nach § 8 ul. 6 des für hiesige Stadt bestehenden Anlage-Regulativs eingeräumten Selbstabschätzung zur Gemeindeanlagen Einschätzung für das Jahr 187S Ge brauch zu machen gedenken, werden hiermit aufgefordert, ihre diesfallsigen Erklärungen bis zum 11. November dieses Jahres bei Verlust des Rechtes der Selbstabschätzung in der Rathsexpedition abzugeben. Waldenburg, den 23. October 1878. Der Stadtrat h. Cunrady. Die den 1. November d. I. fällige Einkommensteuer ist bis zum 1S. desselben Monats anher zu bezahlen. Stadtsteuer-Einnahme Waldenburg, am 29. October 1878. Diebftah lsbcta nntmachung. In der Nacht zum 27. October d. I. sind aus einem in der Nähe des Rittergutes Oberwiera in die Wyhra eingebauten Fischkasten circa 25 Lx. lebender Karpfen im Einzelgewicht von 1—14/r — 7 Stück am Schwänze durch Glattschneiden der einen Hälfte gezeichnet — gestohlen worden. Zur Ermittelung der Diebe und Wiedererlangung des Gestohlenen veröffentlicht man dies hiermit. Waldenburg, den 2. November 1878. Fürstlich Schönburg'sches Gerichtsamt. Martini. M. Mitifche LuM». * Waldenburg, 6. November 1878. Der Reichskanzler Fürst Bismarck ist am 3. November Abends aus Friedrichsruhe in Berlin wieder eingetroffen. Am 4..d. Abends sand aus Anlaß der Vermählung der Tochter des Reichs kanzlers mit dem Grafen von Rantzau eine Soiree statt, zu welcher 150 Einladungen er gangen waren und an welcher auch der Kron prinz des deutschen Reichs theilnahm. Heute Mittwoch Nachmittag 3'/- Uhr soll die Trauung im großen Festsaale des Palais, in welchem auch der europäische Congreß tagte, stattfinden, an welcher Feierlichkeit der Kronprinz nebst Gemah lin in Vertretung des Kaisers abermals theil nehmen wird. Die Bestätigung des Herrn v. Forckenbeä als Oberbürgermeister von Berlin ist am 25. October von dem Kronprinzen vollzogen worden. Die Einführung Forckenbecks dürfte gegen Mitte dieses Monats erfolgen. Der Bundesrath hat auf Antrag Preußens beschlossen, daß die Reichscommission zum direc- ten Verkehr mit den Reichs- und Landesbehör den befugt sei und daß die letzteren angewiesen werden sollen, die bei ihnen eingehenden Be schwerden unmittelbar der Reichscommission ein zureichen. Das Bundesheimatsamt hat in dem Er- kenntniß vom 7. Sept. d. I. den Grundsatz aus gesprochen, daß die Ertheilung eines Zwangs passes nach einem bestimmten Orte den Inhaber dieses Passes thatsächlich nicht verhindern kann, sich dahin zu wenden, wo er künftig seinen Auf enthalt nehmen will, also seine freie Selbstbe stimmung in der Wahl des Aufenthaltsortes keinen Augenblick im Sinne des ß 24 des Neichsgesetzes vom 6. Juni 1870, betreffend den Unterstützungs wohnsitz, aufhebt; wählt also derselbe einen an deren Ort zu seinem beständigen Aufenthaltsort, ohne daß die Ortsbehörde seiner Niederlassung entgegentritt, so erwirbt er durch einen zweijähri gen Aufenthalt daselbst den Unterstützungswohnsitz. Wie mitgetheilt wird, sollen die Altkatholiken eine Eingabe an das preußische Ministerium ge richtet haben, in welcher sie um Gewährung einer jährlichen Unterstützung aus den für katholische Zwecke vorgesehenen Fonds des Staatshaushaltes bitten. Man ist gespannt, wie sich die Regierung und die Kammern dem gegenüber verhalten werden. Der Erzbischof von Bamberg vr. v. Schrei ber ist von der Reise nach Rom zurückgekehrt und am I. November in München wieder einge troffen. Was er in Rom verhandelt und welche Resultate er erzielt hat, darüber verlautet noch nichts. In Frankreich ist eine Statistik über die Klöster veröffentlicht worden, die in klerikalen Kreisen großen Unmuth erregt hat, da dieselben es der Regierung wirklich zutrauen, daß sie auch die Geistlichkeit zur Beobachtung der Gesetze zwin gen und, wenn der Senat erst einmal erneuert ist, Maßregeln ergreifen werde, dem Uebel abzu helfen. Die französischen Bischöfe sind über die einzunehmende Haltung getheilter Ansicht. Die Einen wollen noch schroffer auftreten als bisher, während die Andern sich in das Unvermeidliche fügen und versuchen wollen, einen moäus vivouäi mit der Republik zu Stande zu bringen. Es ist kaum zu hoffen, daß die Klerikalen die Ober hand gewinnen werden. Der größte Theil der 200,000 Nonnen und Mönche, von denen die officielle Statistik spricht, hält zu den Jesuiten, vor allen aber die Unzahl von katholischen Ver einen, von welchen in der ministeriellen Statistik nicht die Rede ist. Es besteht kaum mehr ein Zweifel, daß auch in Frankreich der Culturkampf entbrennen wird und ärger vielleicht noch als in Deutschland. Die Prozeßacten gegen den Attentäter Oliva y Moncasi befinden sich seit dem 2. November in den Händen des Staatsprocurators, welcher innerhalb 24 Stunden die Anklage er heben soll. Auf Verlangen des Vertheidigers Moncasi's hat das Gericht angeordnet, bezüglich der Behauptung Moncasi's, er sei 3 Monate im Jrrenhause in Barcelona gewesen, auf telegra phischem Wege noch Erörterungen vorzunehmen. In dem Berichte der Aerzte, welche den Geistes zustand des Attentäters 3 Tage lang beobachte ten, wird constatirt, daß sich bei demselben keiner lei Symptom von fixer Idee gezeigt habe. England hat wieder eine Erwerbung in Afrika gemacht. Der Kölnischen Zeitung wird aus London gemeldet, die Verhandlungen zwischen England und Portugal wegen Abtretung der Delagoa-Bai an der Nordgrenze des Kaffernlandes seien zum Abschlusse gelangt. England zahle an Portugal 600,000 Pfd. Sterl. Es solle sofort eine Eisenbahn von der Bai nach Transvaal an gelegt werden. Das englische Ultimatum an den Emir von Afghanistan ist am 2. d. M. dem afghani schen Befehlshaber des Forts Alimusjid, Aghan, zugestellt worden; eine Abschrift desselben wurde von Peschawer aus mittelst Postcourriers an den Emir abgesendet. Nach weiteren Meldungen zieht der Emir Truppen zusammen und soll derselbe entschlossen sein, die Engländer anzugreifen, falls diese nicht mit dem Angriff beginnen. Das eng lische Ultimatum fordert die Entfernung der russischen Gesandtschaft aus Kabul und daß der Emir kein Bündniß mit Rußland schließen dürfe, sondern eine neutrale Haltung beobachten müsse. Einer gefährlicher Lage ist der russische Großfürst Sergius glücklich entgangen. Der selbe reiste am 2. d. M. mit der Pacht „Liva- dia" nach Odessa ab. Infolge dichten Nebels und heftigen Südwindes gerieth die „Livadia" auf den Grund, doch wurden der Großfürst, die Officiere und die Mannschaften wohlbehalten an's Land gesetzt. Die „Livadia" wurde durch