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October n. o. ersucht worden, das in Bezug auf die Tabak-Enquote gesammelte Material über Tabakfabrikation und Tabakhandel im Königreiche Sachsen umgehend einzusenden, da das betr. Material aus allen deutschen Staaten binnen kürzester Frist zusammen gestellt werden müsse. Nun sind aber mit Einsendung der durch das statistische Bureau an die gesummten sächsischen Localbehörden vertheilten a) Bedarfs-Anzeigen für die Erhebungs-Formulare zur Tabak-Enquote zur Zeit noch 18 Localbehörden, b) Erhebungs-Formulare zur Tabak-Enquote zur Zeit noch 418 Local- behördeu (incl. der obigen unter n) im Rückstände, und von 19 Localbehörden sind die zur Vervollständigung bez. Berichtigung wieder zurückgegebenen Erhebungs-Formulare noch nicht wieder zurückgelangt, obwohl die Bedarfs-Anzeigen binnen drei Tagen vom Empfange an, die ausgefüllten Erhebungs-Formulare bis zum 15. Septem ber n. e. und die zu vervollständigenden, bez. zu berichtigenden Erhebungs-For mulare an das statistische Bureau ungesäumt einzusenden waren. Die umgehende Einsendung der Bedarfs-Anzeigen (n), der ausgefüllten Erhebungs-Formulare zur Tabak-Enquote (d) und der zur Vervollständigung bez. Berichtigung wieder zurückgegebenen Erhebungs-Formulare wird daher unter Hinweis auf die Verordnung des Königlichen Ministeriums des In nern vom 22. August n. o., die statistischen Erhebungen über die Tabak- fabrikation und den Tabakhandel betreffend, hierdurch nochmals in Erinne rung gebracht. Dresden, am 10. October 1878. Die Direktion des statistischen Burean des Königlichen Ministeriums des Innern. I)r. Böhmert. Jüchtzer. Oeffcnttiche Ladung. Zu dem Vermögen des Handelsmanns Friedrich Ernst Hübner in Waldenburg ist auf die von demselben erstattete Anzeige der Zahlungsun fähigkeit von dem unterzeichneten Gerichtsamte der Concursproceß eröffnet worden. Alle Diejenigen, welche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger Ansprüche erheben wollen, werden daher hierdurch aufgefordert, bei Ver meidung des Ausschlusses von demselben bis zum 2«. November 1878 ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichts amte anzumelden, zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Rechtsvertreter, Herrn Rechtsanwalt Zückler in Glauchau, sowie nach Befinden über Vorzugsrechte mit einander rechtlich zu verfahren, sodann den 1«. Januar 1879 zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit derselben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen, unter der Verwarnung, daß gegen diejenigen, welche in diesem Termine nicht erscheinen oder eine Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklä rung nicht abgeben, Alles, was über Feststellung der Masse und Gebahrung mit derselben, sowie Anerkennung der angemeldeten Forderungen und An sprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den Concurs betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sie ebenso gilt, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten, ferner für den Fall, daß das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleichs sich nicht erledigen sollte, den 10. Februar 1879 der Eröffnung eines Ordnungserkenntnisses gewärtig zu sein. Auswärtige Betheiligte haben bei je 15 Ä. —- Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Waldenburg, am 7. October 1878. Fürstlich S ch ö n b u r g ' s ch e s Gerichtsamt. Martini. Fdlr. Bekanntmachung. In dem Handelsregister des unterzeichneten Gerichtsamtes ist am heutigen Tage die Firma B. Tenzler und als Inhaber derselben der Kaufmann Herr Carl Bruno Tenzler in Waldenburg zufolge Anzeige vom 8. October 1878 auf dem neuerrichteten Folium 51 eingetragen worden. Waldenburg, den 10. October 1878. Fürstlich Schönburg'sches Gerichtsamt. Martini. Hllbr. politische Rundschau. * Waldenburg, 14. October 1878. Die Abstimmungen im Reichstage über das Socialistengesetz haben ergeben, daß die Vor lage mit einzelnen Abänderungen angenommen werden wird und da die Durchberathung in einigen Tagen vollendet sein dürfte, so würde verfassungsmäßig das Gesetz vierzehn Tage nach Veröffentlichung im „Reichs-Anzeiger", also An fang November, in Kraft treten. Ueber die Giltigkeitsdauer des Gesetzes wird es höchstwahr scheinlich noch im Reichstage zu langen Debatten kommen, und ist vorab noch nicht abznsehen, in welcher Weise eine Einigung erzielt werden wird. Der Grund, weshalb die Nationalliberalen auf einer 2'/-jährigen Zeitdauer bestehen, ist wie schon bemerkt, darin zu suchen, daß sie dem jetzigen Reichstage das Recht vorbehalten wollen, über die Wiederaufhebung oder den Fortbestand des Gesetzes bestimmen zu können. Gesetzt nun, die Regierung nähme die 2'/-jährige Zeitdauer an, die Stimmung des Reichstags zeige sich später aber als gegen eine Verlängerung gerich- test 'Ede der Negierung nicht das Mittel der Auflösung zu Gebote stehen und damit das vom jetziges Reichstag vorbehaltene Recht illuso risch werden? Im Hinweis hierauf könnte man ' die capriciöse Festhaltung an ihren Entschlüssen sowohl seitens der Regierung als auch seitens der nationalliberalen Fraction für nutzlos halten. Jedenfalls wird man das Vertrauen zur Regie rung haben können, daß sie ein Gesetz, das seine Wirkung verfehlt oder vielleicht gar von Schaden für die Sicherheit des Staates ist, noch Erkennt- niß dieser Thatsache nicht länger in Geltung läßt. In socialdemokratischen Kreisen glaubt man allen Ernstes, daß der Reichskanzler nächstens mit der Schaffung von Productivgenossen schaften mit Staatshilfe vorzugehen beabsich tigt. Mit der Verwirklichung dieser Idee dürfte es indessen noch gute Weile haben, da die be deutenden Summen, welche zu derartigen Zwecken nöthig sind, schwerlich von einem Finanzminister oder einer Volksvertretung bewilligt werden. Ueber Verhandlungen bezüglich des Handels vertrags zwischen Deutschland und Oester reich verlautet noch immer nichts. Da nun der gegenwärtige Handelsvertrag mit diesem Jahre sein Ende erreicht, so scheint es, daß mit Anfang des neuen Jahres der allgemeine Zolltarif in Anwendung kommen wird. In Beziehung ans das Schreiben des Papstes an den Kardinal Nina registrirt die „Germania" in ihrer Nr. vom Freitag an der Spitze der politischen Nachrichten Folgendes: Von Nom schreibt man dem Mailänder „Osservatore Catto- lico" Folgendes, das wir registriren, ohne dafür irgendwelche Verantwortlichkeit zu übernehmen: „Eine sehr gut insormirte Persönlichkeit giebt mir die Versicherung, infolge des apostolischen Schrei bens Sr. Heiligkeit Leo XIII. an den Kardinal Nina habe Fürst Bismarck diesertage ein längeres Schreiben an Se. Eminenz den Kardinal-Staats sekretär übersendet. Fürst Bismarck ersucht darin im Namen des deutschen Kaisers den Kardinal, derselbe möge dem heiligen Vater den herzlichen Dank ausdrücken für die verbindlichen und wohlwollenden Worte, die dort an den Kaiser Wilhelm und die deutsche Nation gerichtet seien. Fürst Bismarck drückt seine feste Ueberzeugung aus, daß die Unterhandlungen zwischen dem hei ligen Stuhle und der Regierung Sr. kaiserlichen Majestät binnen Kurzem mit einem dauernden und glücklichen Erfolg gekrönt werden würden." Das türkische Rundschreiben dürfte seinen Urhebern nicht den gehofften Nutzen, dagegen aber einen sehr fühlbaren moralischen Schaden eintragen. Das Schreiben hat bei den meisten Signatarmächten des Berliner Vertrages den denkbar ungünstigsten Eindruck hervorgebracht. Thatsache soll fein, daß der Marquis von Salis bury den österreichischen Geschäftsträger in Lon-