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Großenhainer Unterhaltungs- MAiMgMatt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Aö. UH. Donnerstag, den 3. October 18VT. Bekanntmachung. Die am 1. October 1872 fälligen Brandverficherungsbeiträge auf den 2. Termin 1872 sind nach einem Pfennig von jeder Einheit längstens bis zum 18. Oktober 1872 an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 1. October 1872. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. Diejenigen Pächter von communlichen Wiesen- und Feld grundstücken, welche gesonnen sind, Brandschutt von der Brandstätte des Nathhauses auf ihre von der Commun erpach- teten Parzellen abzufahren, mögen sich zu diesem Behufs bei unserem Stadt-Bauinspector melden, von welchem ans weitere Anweisung ergehen wird. Großenhain, am 2. October 1872. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. Das hiesige Königliche Regiments-Commando sucht geeignete Räume zu Unterbringung von Montirungsstücken zu erpachten und nimmt der Stadtrath Pachtofferten entgegen. Großenhain, den 1. October 1872. Der Stadtrath. Kunze. Tagesnachrichten. Großenhain. Am 30. September fand hier die dritte Diöcesanversammlung statt, welche gleich ihren Vorgängerinnen einen aufgeregten Charakter annahm und ein Bild geistiger Zer fahrenheit und geistlicher Unduldsamkeit darbot. Sofort nach der Eröffnung der Versammlung richtete ein Mitglied an den Vorsitzenden die Anfrage, warum sein schriftlich eingegebener Antrag: die Kirchenvorstandsmitglieder von Riesa von der Ver sammlung auszuschließen, nicht auf der Tagesordnung stehe, j Der Vorsitzende antwortete hierauf: die Tagesordnung festzusetzen, . sei seine Obliegenheit, ihm unpassend scheinende Anträge auszu- schließen, stehe ihm frei, und von diesem Rechte habe er Gebrauch gemacht. Die nächsten beiden Gegenstände der Tagesordnung, ein Antrag, das Kirchenregiment zu ersuchen um Emanation eines Zusatzes zu § 28 der Kirchenvorstands- und Synodal ordnung, die Ausstellung von Urkunden durch die Kirchenvorstände betreffend, und ein Antrag auf Herbeiführung einer gemeinsamen Eegräbnißliturgie, fanden bei leidenschaftsloser Debatte allseitige Erörterung und endlich Annahme. Als jedoch der nächste Gegen stand der Tagesordnung zur Verhandlung kam, ein Antrag, das Kirchenregiment zu ersuchen, die gesetzlichen Bestimmungen über Wählbarkeit resp. Ausschließbarkeit der evangelisch-lutherischen Kirchen-Vorsteher zu revidireu und juristisch schärfer zu fasse», wurde hierzu als Unterantrag der Antrag eingebracht, die Kirchen vorstandsmitglieder aus Riesa von der Theilnahme an den Ver handlungen auszuschließen, und war dieß Anlaß zu einem un erquicklichen Kampfe. Der Einbriuger dieses Unterantrags gab in der Debatte große Kenntniß von Bibelversen, jedoch wenig Beispiel christlicher Duldsamkeit zu erkenne«, auch inclinirten seine Ansichten tief zu den orthodoxen Neligionsanschauungen, wogegen andere Sprecher, die zu dem Anträge auf der entgegen gesetzten Seite standen, freiere Ansichten entwickelten. Bei der Abstimmung wurde der Unterantrag auf Ausschließung der Riesaer Kirchenvorstandsmitglieder nur gegen die Stimme des Antrag stellers und dreier anderer Stimmen abgelehnt. Ob dieses Resultates gekränkt, verließ der Antragsteller mit seinen Ab stimmungsgenossen die Versammlung, nicht ohne vorher noch die Zusicherung gegeben zu haben, in Zukunft eine solche Versammlung meiden zu wollen. Im späteren Verlaufe der Verhaudlung wurde dann der ursprüngliche Antrag der Tagesordnung in seiner ein gebrachten Fassung angenommen. Hoffen wir, daß nunmehr und für die Zukunft die Elemente des Haders beseitigt sind und sich ferner in den Diöcesanversammlungen ein christlich-duldsamer freier Geist spiegelt. Sachsen. Ihre königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Georg sind am 1. October Mittags wieder in Dres den eingetroffen. — Das „Dresdner Journal" schreibt unterm 30. Septbr.: „Verschiedene öffentliche Blätter haben in den letzten Tagen über das bevorstehende fünfzigjährige Ehejubiläum Ihrer Majestäten des Königs und der Königin Artikel gebracht, welche sowohl über die beabsichtigten Festlichkeiten selbst, als hinsichtlich der möglicherweise in Aussicht stehenden hohen Be suche, neben einigen wenigen richtigen,' sehr viele gänzlich uns begründete Nachrichten enthalten und überdies von Vielem als sicher bevorstehend sprechen, was zur Zeit wenigstens noch als völlig unwahrscheinlich bezeichnet werden muß. Wir halten es daher für unsre Pflicht, darauf aufmerksam zu machen, daß alle diese Artikel — insoweit sie nicht etwa blos der Erfindungsgabe ihrer Urheber ihr Dasein verdanken — nur auf ganz unzuver lässigen, meist gänzlich unbegründeten Gerüchten beruhen können." — Bei dem Finanzministerium gehen noch viele Verlustentschä digungsgesuche wegen nicht rechtzeitig zum Umtausch gebrachter Kassenbillets von 1855 ein. Dasselbe macht jetzt bekannt, daß es, da der Präclusivtermin für den Umtausch dieser älteren Kassen- Lillets abgelausen ist, gegenwärtig außer Stande sei, dergleichen Gesuche berücksichtigen zu können, und zwar so lange, bis die demnächst wieder zusammentretenden Stände, denen die Angelegen heit vorgelegt werden soll, Beschluß darüber gefaßt haben. — In der Nacht zum 28. Septbr. ist in Leipzig ein Markthöker aus Gatzen bei Pegau, der auf dem Oberboden eines Gasthauses übernachtete und während der Nacht aus Unkenntniß oder in der Schlaftrunkenheit eine nach dein Hofe zu führende Thüre einer Luke öffnete, durch dieselbe in einer Höhe von vier Etagen bis in den Hof hinabgestürzt. Der Unglückliche, welcher 38 Jahre alt und verheirathet ist, zerschmetterte sich den Schädel und war auf der Stelle todt. — Bei einem am 26. Septbr. in Lichtenan (Gerichtsamt Kirchberg) stattgehabten Schadenfeuer hat ein ver- heiratheter Mann (Vater von fünf Kindern), der beim Retten thätig war, seinen Tod in den Flammen gefunden. Außerdem