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Großenhainer Unterhallmlzs MAnWMaL des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. »«. Sonnabend, den ir. August L8VS Bekanntmachung, Feuerpolizei - Commiffariat betreffend. Von der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft ist die zeither von dem Rittergutspachter Herrn Zeibig zu Schön feld verwaltete, durch dessen Wegzug von dort aber zur Erledi gung gekommene Function des stellvertretenden Feuerpolizei- Commissars im XIl. Feuerpolizei - Commissariats - Districte des Gerichtsamtsbezirks Großenhain dem Herrn Rittergutspachter Schwauß zu Schönfeld übertragen worden, was der Vorschrift gemäß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 3. August 1872. In Jnterimöverwaltung: von Harttmann, Negierungsrath. Bekanntmachung. Es ist zur Kenntniß der unterzeichneten Schulinspection ge kommen, daß bei Schulfesten die Kinder in die Ortsschänke geführt worden sind und dort von ihnen, wenn auch unter der Aufsicht des Lehrers, getanzt worden ist. Da dieß als ein für Schulkinder geeignetes Vergnügen in keiner Weise anzusehen ist, eine solche Art der Belustigung auch den Bestimmungen der von der Schulinspection bezüglich der Begehung von Schulfesten an die Herren Geistlichen und Lehrer ihres Bezirks unterm 31. Juli 1865 erlassenen patentarischen Verfügung entgegenläuft, so ergeht an die Schulvorstände hier mit Anweisung, das Einführen der Schulkinder in die Schänken und insbesondere das Veranstalten von Tanzbelustigungen für dieselben bei Schulfesten gänzlich zu unterlassen, die Herren Localschul - Jnspectoren aber haben darüber zu wachen, daß derlei Ausschreitungen künftig nicht mehr stattfinden. Großenhain, am 9. August 1872. Die AimMche Schulmssteclion. Clauß, 8. Pechmann. Am heutigen Tage ist auf erfolgte Anzeige das Ausscheiden ! des Herrn Georg Friedrich Philipp aus der Firma Schilling und Philipp und der Eintritt Herrn Paul Julius Rudolph Gadi ng's als Mitinhabers dieser Firma, welche unter der zeitherigen Bezeichnung fortgeführt wird, auf Fol. 144 des hiesigen Handelsregisters verlautbart worden. Großenhain, am 12. August 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. m Bekanntmachung. Vom Gesetzblatt für das Deutsche Reich ist das 27. Stück erschienen: Dasselbe enthält: ' Rr. 873. Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn 2l^ Mm^1872^"^ Eisenbahn zwischen Görlitz und Reichenberg. Vom Nr. 874. Bekanntmachung, betreffend Abänderungen des Betriebs- Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands. Vom 5 August l872. Ein Exemplar liegt zu Jedermanns Einsicht in der Rathsexpedition aus. Großenhain, am 15. August 1872. Der Räth daselbst. Bekanntmachung. Das Auftreten eines nach dem Ergebnisse der stattgehabten Section mit der Tollwuth behaftet gewesenen Hundes in dem Dorfe Coselitz veranlaßt das unterzeichnete Gerichtsamt, für die im Umkreise bis mit zwei Stunden von Coselitz gelegenen Ort schaften die Hundesperre anzuordnen. Es sind demnach zu Vermeidung einer Geldstrafe bis zn 5 Thalern — - — - oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe innerhalb zwölf Wochen und bis zum 11. November dieses Jahres die Hunde entweder eingesperrt zu halten, oder, falls sie nicht an einer kurzen Leine geführt werden, nur mit einem vorschrift mäßigen Beißkörbe versehen herauszulassen. Die Ortsgerichten der von dieser Anordnung betroffenen Ort schaften werden angewiesen, für weitere Bekanntmachung gegen wärtiger Anordnung und Ueberwachung derselben besorgt zu sein. Großenhain, am 14. August 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Schrtr. Bekanntmachung. Im Adam'schen Gasthofe zu Eisenberg sollen -en 20. August 1872, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Moritzburger Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 61 Stück weiche, dürre, mitunter auch wandelbare Stämme, von 12 / in den Forstorten: bis 38 Centim. Mittenstärke, f Ochsenbruch (Abth. 27), 33 - dergl. Klötzer, von 16 bis^U^ 39 Centim. oberer Stärke, l ^ berg 12 Naumkubikmeter weiche Scheite, K Hahneberg (Abth. 35), 15 . - - Klöppel, / / Schwarzholz (Abth. 8), t Pfaffenberg (Abth. 13, 14), RKlebsch (Abth. 18), Unterer fAltenteich (Abth. 20, 21), 11 Raumkublkmeter harte Stocke und/ Försterberg (Abth. 22), 1451 - Weiche - 1 Ochsenbruch (Abth. 27), ^Hinterer Langenberg (Ab- I theilung 29), Griesberg s (Abth. 30, 3l), und Hahneberg (Abth. 35), einzeln und partienweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbieten den versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Moritzburg zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Wald orte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revier verwaltung daselbst, am 6. August 1872. Eras. Zimmer.