Volltext Seite (XML)
Großenhainer llnterh Milgs- M Anzeigedlatt. MmtSvkatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Nedigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. VT. Sonnabend, den 22. Juni 18 Bekanntmachung. Vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachfen ist das 11. Stück erschienen. Dasselbe enthält: i Nr. 81. Verordnung, die Publication der Königlich Preußischen In struction für die Wachen, in Hinsicht der von ihnen vorzunehmenden vorläufigen Ergreifungen und förmlichen Verhaftungen vom^27. Juli 1850 betreffend; vom 18. Mai 1872. Nr. 82. Verordnung, die Publication der innenbemerkten Königlich Preußischen Instruction betreffend; vom 18. Mai 1872. Nr. 83. Declaration, die Aufhebung des Lehnsverbands betreffend; vom 22. Mai 1872. Nr. 84. Gesetz, die Regelung der durch Aufhebung des Lehnsverbandes berührten Privatrechtsverhältnisse betreffend; vom 22. Mai 1872. Nr. 85. Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 22. Mai 1872, die Regelung der durch Aufhebung des Lehnsverbandes berührten Privat rechtsverhältnisse betreffend, vom 23. Mai 1872. Nr. 86. Verordnung, den Betrag der Auslösungen bei auswärtigen Expeditionen richterlicher Beamter betreffend; vom 24. Mai 1872. Nr. 87. Gesetz, den Umtausch der bei dem Landtagsausschusse zu Ver waltung der Staatsschulden in Stücken Int. niedergelegten 4procentigen Staatsschuldencassenscheine vom 2. Januar 1869 gegen andere Appoints- gattungen betreffend; vom 18. Mai 1872. Nr. 88. Verordnung, eine Abänderung der Ausführungsverordnung zur Deutschen Gewerbe-Ordnung vom 16. September 1869 betreffend; vom 25. Mai 1872. Nr. 89. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Flöhathalbahn (Chem- nitz-Komotauer Eisenbahn) betreffend; vom 29. Mai 1872. Nr. 90. Bekanntmachung, die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 5 Millionen Thaler betreffend; vom 6. Juni 1872. Nr. 91. Bekanntmachung, die Bewilligung einer von dem Spar- und Vorschußvereine zu Sayda erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 1. Juni 1872. Nr. 92. Decret wegen Concesfionirung der Hainichen-Roßweiner Eisen bahn-Gesellschaft; vom 22. Mai 1872. Nr. 93. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der nachgedachten Eisenbahn betreffend; vom 23. Mai 1872. Nr. 94. Verordnung, die Erhebung und Einrechung der Beiträge zum Staatspensionsfond betreffend; vom 14. Mai 1872. Ein Exemplar hängt zu Jedermanns Einsicht in hiesiger Ratkskeller- wirthschaft aus. Großenhain, am 17. Juni 1872. Der Rath daselbst. Bekanntmachung. Vom Gesetzblatt für das Deutsche Reich ist das 17. Stück erschienen. Dapelbe enthält: Nr. 832. Gesetz, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Ge setzes über die Ausgabe von Banknoten vom 27. März 1870 (Bundesgesetzbl. S. 51). Vom 16. Juni 1872. Nr. 833. Gesetz, betreffend die Einführung der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 in Bayern und die Abänderung einiger Strafbestimmungen der Gewerbeordnung. Vom 12. Juni 1872. Nr. 834. Bekanntmachung, betreffend die klmrmaeoxoon Ootmaniea. Vom 1. Juni 1872. Ein Exemplar liegt zu Jedermanns Einsicht in der Rathsexpedition aus. Großenhain, am 20. Juni 1872. Der Rath daselbst. Tagesnachrichten. Großenhain. Der hiesige Militärverein, der unter der thätigen Leitung seines Vorstandes auch gesellschaftliche Ver gnügungen nicht völlig unterläßt, unternahm am Sonntage eine Landparthie oder, wie es in der in diesem Vereine üblichen militärischen Sprache benannt wird, einen Landmarsch nach Diesbar Bekanntmachung. Die städtischen Centralanlagen auf das zweite Vierteljahr 1872 sind am 15. Juni 1872 ge fällig und bis längstens zum 2S. Juni 1872 an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen. Großenhain, am 10. Juni 1872. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. Im Adam'schen Gasthofe zu Eisenberg sollen den 27. Juni 1872, 47 s s weyhmuthskieferne Klötzer, 15 (L>tück kieferne/ unterer Stärke. aspene Scheite, 38 321 dem jedesmaligen v. 5—15 Centim. von 11 bis 25 Centimeter Mittenstärke, 37 13 von 10 bis 36 Centim. oberer Stärke, 9 102 erlene aspene kieferne fichtene kieferne und fichtene Stämme, birkene Klötzer, harte Klöppel, weiche - harte Stöcke, weiche - Stangen, Raumkubikmeter Hundert 25 Stück fichtene Stangen, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Moritzburger Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 26 Stück birkene Stämme, 3,90 Wellenhundert hartes Reißig, 31,30 - weiches - einzeln und partienweise gegen sofort nach Zuschläge zu leistende Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbieten den versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Moritzburg zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revier verwaltung daselbst, am 13. Juni 1872. Eras. Zimmer. und Seußlitz, um dort mit dem gleichen Vereine aus Riesa zusammenzutreffen. Zum ersten Male trat bei dem hiesigen Vereine das aus Mitgliedern desselben gebildete Trompetercorps auf und zeigte, daß es fähig ist, dem Vereine musikalische Ge nüsse und Erheiterungen bieten zu können, sodaß künftighin auch hierin der Verein nur sich selbst beanspruchen darf. Auf dem sogenannten Pilze trafen sich die Brudervereine von hier und