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Großenhainer Merh altungs M AnWMatt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 48. Donnerstag, den 25. April 48 Bekanntmachung. Nachdem von beiden städtischen Collegien in Uebereinstimmung mit der Krankencassen-Deputation im Interesse der Allgemeinen Kranken-Unterstützungscasse mehrere für nöthig erachtete Ab änderungen des Regulativs für Letztere getroffen, beziehendlich durch das Königliche Ministerium des Jnuern genehmigt worden sind, so bringen wir hierdurch zur Kenntniß der Cassenmitglieder, daß gemäß dieser Abänderungen folgende anderweite Bestim mungen Platz zu greifen haben: 1. Von jeder beitrittspflichtigen Person ist bei ihrer polizeilichen Anmeldung und der daraus bedingten Eintragung als Mitglied der allgemeinen Kranken - Unterstützungscasse ein Eintrittsgeld von 3 Ngr., bei den beitrittsfähigen Mitgliedern ein solches von 5 Ngr. zu entrichten. 2. Der wöchentliche Beitrag zur Casse beträgt bei Dienst boten anstatt zeither —- —- 4 Pf. ---- 6 Pf. und bei den übrigen Mitgliedern anstatt bisher -—- —- 6 Pf. — - 1 Ngr. —- pro Woche. 3. Das, übrigens noch nach einem bestimmten Betrage fest zusetzende, Begräbnißgeld wird durch eine, von den nicht zur dienenden Classe gehörigen Mitgliedern besonders zu erhebende Steuer, aufgebracht. 4. Die, in Z 11 des Regulativs bestimmten Leistungen und Unterstützungen aus der Casse werden, ohne Unterschied ob die Krankheit acut oder chronisch ist, anstatt bisher 8 Wochen, fortan dreizehn Wochen lang gewährt. Indem wir solches andurch öffentlich bekannt machen, be merken wir zugleich noch, daß in Erwägung gezogen werden soll, ob nicht die dem Stande der Fabrikarbeiter angehörigen Mit glieder künftig von der zwangsweisen Geitrittspflicht zur Casse frei zu lassen sind, machen auch schließlich noch den Cassen- mitgliedern bekannt, daß die Function des Cassenarztes für den erkrankten Herrn I)r. Vent vom Herrn Assistenzarzt »SttKSL vorläufig wieder übernommen worden ist. Großenhain, den 23. April 1872. Der Rath daselbst. Kunze. WiMel. Bekanntmachung. In der stadträthlichen Bekanntmachung vom 5. März n. e. ist das fernere Ablagern von Schult rc. iu der alten Kiesgrube ueben der Gasanstalt nicht anders gestattet worden, als daß das betreffende Material auf dem mit Barrieren begrenzten Wege bis unmittelbar in die Grube gefahren und nicht außerhalb der letzteren abgeladen werde. Da nun diese Vorschrift nicht allenthalben befolgt wird, so ist man genöthigt, für deren fernere Verletzung eine Geldstrafe von Einem Thaler, oder im Unvermögensfalle entsprechende Haftstrafe hiermit anzudrohen. Großenhain, den 23. April 1872. Der Stadtrath. Kunze. Die Dienstmagd Johanne Wilhelmine Opitz aus Lindenau bei Ortrand ist bei dem unterzeichneten Gerichtsamte über einen gegen sie zur Anzeige gebrachten Diebstahl zu vernehmen. Da deren der- maliger Aufenthalt unbekannt ist, so wird sie hiermit öffentlich vorgeladen, sich bis zum 30. dieses Monats bei Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung allhier einzufinden und ihrer Ver nehmung gewärtig zu sein. Alle Polizeiorgane aber werden ersucht, die p. Opitz im Be tretungsfalle auf gegenwärtige Vorladung aufmerksam zu machen und zu deren Befolgung anzuhalten. Großenhain, den 19. April 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. v. L. Verpachtung. Folgende Grasnutzungen von communlichett Wiesen, Gräben und Rändern, als: 1) am Bleichplan am hohen Steg, nebst dem dazu gehörigen Grabenrande am Gerberdamm, 2) am Bobersberg und den Gräben an der Dresdner Straße, die Rasenränder an dem Wege nach Weßnitz und nach dem Bobersberge, 3) rechterseits der Pristewitzer Chaussee-Böschung und Grabensohle von der Röder bis an die Zschieschener Grenze, 4) von den Grabenrändern an der Pristewitz-Großenhainer Straße bis an die Eisenbahn längs der Zschieschener Grenze, ö) in dem Fluthgraben von der Wachtel'schen Wiesenparzelle bis zur Großraschützer Grenze, 6) von dem in Naundorfer Flur gelegenen sogenannten Meisterholze, 7) von der in Naundorfer Flur gelegenen, vormals zum Be sitzthum der Tuchmacher-Innung gehörig gewesenen Wiese, 8) in den Seitengräben an der Waldaer und Wildenhainer Straße, 9) vor dem St. Jakobshospitale, zwischen demselben und der Wildenhainer Straße, 10) an dem Jahn'schen Garten, dem Fluthgraben nach Fedor Zschille's Grundstück und rechts der Dresdner Straße sollen Montag, den 28. April d. I., Nachmittags 3 Uhr in der Cngelmann'schen Schankwirthschaft am Bobersberg unter den üblichen, im Termine noch besonders bekannt zu machenden Bedingungen au den Meistbietenden verpachtet werden, was wir für Pachtlustige andurch bekannt machen. Großenhain, den 22. April 1872. Der Rach daselbst. Kunze. WtzM.