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Großenhainer Werh Mngs «ck AkpigMaL Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 18VS 3» Donnerstag, den 4. April Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt ist die Er öffnung des Ediktalverfahrens beschlossen worden I. zu Ermittelung des Lebens und Aufenthalts nachgenannter Ab wesender : 1) Des Bäcker-Gesellen Friedrich August Wilhelm Sicker aus Großenhain, welcher im Jahre 1848 nach Amerika gegangen ist und seit 1849 keine Nachricht von sich gegeben hat und dessen Vermögen in einem hypothekarischen Außenstände von 175 Thalern — - — - und einem Sparcassencapitale von 134 Thlrn. 18 Ngr. 8 Pf. besteht. 2) Curl Gottlieb Döhnels aus Großenhain, welcher vor dem Jahre 1848 Schulden halber nach Amerika ausgetreten sein soll und für den sich in der Sparkasse 60 Thlr. 29 Ngr 6 Pf. befinden. 3) Des vormaligen Soldat Friedrich Wilhelm Grmer aus Golzscha, welcher sich nach Mittheilung des betreffenden königl. Kriegsgerichts am 27. November 1847 aus der Dresdner Caserne heimlich entfernt hat, dessen Aufenthalt zeither un bekannt geblieben ist und dessen Vermögen, in der Sparcasse befindlich, 27 Thlr. 21 Ngr. — Pf. beträgt. 4) Johann Gottfried Ziegerts aus Frauenhain, dessen Vermögen an 7 Thlr. 21 Ngr. 5 Pf. seit dem 22. Mai 1849 zur Auszahlung bereit liegt, n Zu Ermittelung Derjenigen, die an folgende alte Deposita Ansprüche zu machen haben: 1) Johann Gabriel Ernsts zu Hain Depositum im Betrage von 17 Thlr. 22 Ngr. 6 Pf. 2) Johann Gottfried Quietzschens zu Hain, im Be trage von 3 Thlr. 17 Ngr. — Pf. 3) Johann Gottfried Richters in Hain, im Betrage von 4 Thlr. 3 Ngr. — Pf. 4) Johannen Christianen Böhme in Hain, im Be trage von 38 Thlr. 17 Ngr. 6 Pf. 5) Johann Benjamin Siegfried Fischer s in Hain, im Betrage von 10 Thlr. 20 Ngr. 1 Pf.; über den Ursprung Lieser in die Sparkasse eingelegten Deposita, welche bei Abgabe hiesiger Stadtgerichtsbarkeit anher gelangt sind, sind Acten nicht vorhanden. 6) Johannen Christianen Sophien Knoll in Hain Nachlaßdepositum, bestehend in 2 erbländischen Pfandbriefen zu 25 Thlr. und 69 Thlr. 2 Ngr. — Pf. Sparkassencapital. Hierüber ist ein weiterer Nachweis nicht vorhanden, als daß nach dem hiesigen Rathsdepositenbuche von 1816 Johanne Christiane Knoll am 2. October 1826 für die Wildgruber'schen Erben 62 Thlr. 18 Ngr. — Pf. deponirt hat. 7) Johann Georg Klunkers in Adelsdorf Concurs- Lepositum, mit 51 Thlr. 15 Ngr. 2 Pf. in der Sparkasse be findlich, worüber nichts weiter bekannt, als daß die Einlage verbliebener Ueberschuß von in den Jahren 1818, 1821 und 1824 zu dem Depositum eingesendeter Termingelder ist. 8) Des Schullehrers Johann Christian Kern in Seußlitz Nachlaßdepositum, in 140 Thlr. 24 Ngr. 3 Pf. be stehend, welches, als Erbtheil der Söhne eines in Petersburg verstorbenen Sohnes des Erblassers, des Kaufmanns Heinrich August Kern, Heinrich August, Eduard Friedrich und Carl Wilhelm, im Jahre 1821 bei dem vormaligen Patrimonial- gericht zu Seußlitz zur Deposition gelangt ist. III. zu Löschung der auf Friedrich Ernst Manig s zu Peritz Nahrung seit 9. Juni 1807 haftenden 6 Thlr. — Ngr. 9 Pf. unbezahltes Kaufgeld an Lorenzens Erben. Es werden daher die unter I. 1—4 genannten Abwesenden, sowie alle die, welche an das Vermögen derselben als Erben oder Gläubiger, ingleichen die in die unter II. 1—8 aufgeführ ten Depositen und die Hypothek unter UI. aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, andurch geladen, den 29. Mai 1872, welcher zum Anmeldetermine anberaumt worden ist, Vormittags an Gerichtsamtsstelle dahier persönlich oder durch gehörig legi- timirte Bevollmächtigte zu erscheinen, sich anzumelden, ihre Ansprüche anzubringen und zu bescheinigen, mit dem Rechts vertreter, beziehentlich unter sich rechtlich zu verfahren, binnen drei Wochen zu beschließen, sodann aber den 29. Juni 1872 des Actenschluffes und den 18. Juli 1872 der Eröffnung eines Erkenntnisses, welches hinsichtlich der Außen bleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht erachtet werden wird, sich zu gewärtigen. Diejenigen Interessenten, welche im Anmeldungstermine nicht erscheinen oder im Falle des Erscheinens ihre Ansprüche nicht oder nicht gehörig anbringen oder bescheinigen, werden für aus geschlossen und bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiederein setzung in den vorigen Stand ihrer Ansprüche für verlustig er achtet, die Abwesenden für todt erklärt und deren Vermögen, so wie die unter II. aufgesührten Deposita den sich anmeldenden Erben und Gläubigern zugesprochen, oder sonst den Rechten gemäß über beides verfügt, die Hhpothek unter III. endlich zur Löschung gebracht werden. Auswärtige Interessenten haben bei 5 Thaler —- —- Strafe Bevollmächtigte allhier zu bestellen, Ausländer ihre Be auftragten mit gerichtlicher Vollmacht zu versehen. Großenhain, am 9. März 1872. Das Königlich Sächsische Gerichtsamt. Pechmann. Bekanntmachung. Die am 1. April 1872 fälligen Brandverstcherungsbeiträge sind nach zwei Pfennigen von jeder Beitragseinheil längstens bis zum 18. April L872 an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 28. März 1872. Der Stadtrach. Kunze.