Volltext Seite (XML)
Großenhainer Werh MM- und AWgMalt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Nedigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 23. Sonnabend, den 24. Februar 18 V2. Offene Hebammenstelle. In dem Verwaltungsbezirk der unterzeichneten Medicinal- Lehörde ist die Hebammenstelle im XIV. Districte, die Ortschaften Schönfeld, Thiendorf, Schönborn, Liega, Mühlbach, Lamperts- walda, Quersa und Brockwitz umfassend, erledigt. Hebammen, die sich um diese Stelle bewerben wollen, haben sich binnen 14 Tagen unter Beibringung der erforderlichen Zeug nisse bei dem unterzeichneten Gerichtsamte zu melden. Großenhain, am 19. Februar 1872. Das König!. Gerichtsamt. Der Königs. Bezirksarzt. Pechmann. Or. Gruner. Bekanntmachung. Am 21. dieses Monats ist in hiesiger Stadt ein Hund ein gefangen worden, welcher andere Hunde, sowie auch einen Knaben gebissen hat, nach vorgenommener Untersuchung im lebenden Zustande sowohl als auch bei der nach erfolgter Tödtung ge schehenen Section aber durch bezirksthierärztliches Gutachten als mit der Tollwuth behaftet erklärt worden ist. Mit Rücksicht hierauf ordnet die unterzeichnete Behörde für hiesigen Stadtbezirk hiermit an, daß innerhalb der nächsten 12 Wochen und zwar bis mit dem 18. Mai d. I. alle Hunde in hiesiger Stadt, die man nicht eingesperrt halten will, entweder an einer kurzen, ausreichend festen Leine zu führen oder aber mit einem vorschristmäßig construirten Maulkorbe zu versehen sind. Contraventionen hiergegen werden mit einer Ordnungsstrafe von 10 Ngr. für jeden einzelnen Fall geahndet werden, es ist Tagesnachrichten. Sachsen. Die zweite Kammer fuhr am 21. Febr. in der Berathung des Budgets des Ministeriums des Innern fort und lehnte nach längerer Debatte das Postulat der Regierung auf Anstellung von 50 neuen Landgendarmeu in namentlicher Ab stimmung mit 46 gegen 21 Stimmen ab. Der Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz, welcher die Vermehrung der Gendarmerie im Interesse der Sicherheit der Personen und des Eigenthums, sowie auch infolge der neueren Gesetzgebung für dringend noth wendig erklärte, äußerte bei diesem Anlasse unter vielfacher Zu stimmung: er wünsche lebhaft, daß die socialdemokratische Presse und die socialdemokratischen Redner es mit Dem, was gesetzlich erlaubt und verboten ist, etwas gewissenhafter nehmen, als sie es thun; ihre Art, ihre Ideen in der Presse und in Versamm lungen zu verkünden, könne nur Haß und Erbitterung nack- allen Seiten Hervorrufen, was niemals zu etwas Gutem führen könne. Die Regierung werde daher auch in Zukunft diesen Aus schreitungen mit dem Gesetze entgegentreten, so weit und so gut sie es könne. Bei dem weiteren Postulat der Regierung auf Vermehrung des Personals der k. Polizeidirection in Dresden um 50 Gendarmen wurden nach längerer Debatte, dem Vor schläge der Finanzdeputation gemäß, nur 25 bewilligt; ebenso wurde der weitere Antrag der Deputation: die Staatsregierung auch der Eaviller angewiesen worden, jeden ohne Maulkorb frei umher laufenden Hund sofort wegzufangen und, sofern derselbe in drei Tagen durch den Besitzer gegen Erlegung des festgesetz ten Fangegeldes nicht abgeholt worden sein sollte, nach dieser Frist zu tödten. Großenhain, am 23. Februar 1872. Die Stadtpolizeibehörde. Kunze. Bekanntmachung. Der nach der vorstehenden Bekanntmachung in hiesiger Stadt eingefangene tolle Hund war ein untermittelgroßes, weiß- und schwarzfleckiges, ca. 10 Jahr altes männliches Thier und mit einer Steuernummer oder einem Halsband nicht versehen. Wer den Eigenthümer dieses Hundes, welcher aus der Strogaer Gegend nach der Stadt gekommen sein soll, so benennt, daß derselbe wegen seiner sich zu Schulden gebrachten Fahrlässigkeit und Vernachlässigung zur Verantwortung gezogen werden kann, erhält aus hiesiger Sportelcasse eine Belohnung von Einem Thaler. Großenhain, am 23. Februar 1872. Die Stadtpolizeibehörde. Kunze. Bekanntmachung. Vom Gesetzblatt für das Deutsche Reich ist das 6. Stück erschienen. Dasselbe enthält: Nr. 788. Ucbereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und den Nieder» landen, betreffend die Herstellung einer Eisenbahn von Boxtet über Gennep nach Cleve und Wesel. Vom 18. August 1871. Ein Exemplar liegt zu Jedermanns Einsicht in der Rathsexpedition aus. Großenhain, am 19. Februar 1872. Der Nath daselbst. möge mit der Stadt Dresden wegen Auflösung, beziehendlich Modification des über Abtretung der Sicherheitspolizei abgeschlos senen Vertrags in Verhandlung treten und das Resultat der nächsten Ständeversammlung vorlegen, gegen 7 Stimmen ge nehmigt. — Aus dem erschienenen Bericht der Finanzdeputation über das Budget des Ministeriums des Aeußern und die Aus gaben zu Reichszwecken ist ersichtlich, daß die Deputation infolge einer auf Anfrage abgegebenen Erklärung der Staatsregierung weder die Verminderung der Arbeitskräfte beim Ministerium des Auswärtigen, noch den Wegfall der sächsischen Gesandtschaften in München und Wien beantragt. Weiter enthält der Bericht folgenden Antrag der Deputationömajorität: „Die Kammer wolle die Erwartung aussprechen, daß die Staatsregierung durch die sächsischen Bundescommisiare zu der vom Reichstag mit,großer Majorität beschlossenen Ausdehnung der Reichscompetenz auf das gesummte Eivilrecht im Bundesrathe zustimmend sich erklären werde." Hierzu erklärte der Minister des Auswärtigen, Frhr. v. Frie sen, innerhalb der Deputation ungefähr Folgendes: „Es sei über diese Angelegenheit erst im Ausschüsse beratben worden, der Bundesrath aber habe darüber noch nicht Beschluß gefaßt. Daß Sachsen sich allenthalben dem deutschen Reiche in politischer Beziehung angeschlossen habe, darüber könne kein Zweifel eristiren, doch sei in Bezug auf die Her stellung eines gemeinsamen deutschen Civilreckts Sachsen der Ansicht, sich gegen diese Maßregel zu erklären. Sachsen wolle sich nicht auf den Aus sterbeetat setzen lassen und könne daher dem immerwährenden Drängen auf Reichscompetenzerweiterung nur dann nachgeben, wenn wirklich ein all-