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Großenhainer UMH altungs und AnMzeblaü. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. LV. Sonnabend, den Iv. Februar L8VS Bekanntmachung. Nachdem Herr Stellmachermeister Carl Gottlob Wiegand, Dresdener Straße Nr. 327 wohnhaft, an Stelle des freiwillig zurückgetretenen Herrn Friedrich August Sicker für das Amt eines stellvertretenden Bezirksvorstehers im Dresdener Viertel erwählt und verpflichtet worden ist, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Großenhain, den 7. Februar 1872. Der Rach daselbst. Franke, stellv. Vorsitzender. Wtzschl. Nächste Sitzung der Armenversorgungsbehörde Montag den 12. Februar Nachm. 4 Uhr im Nathssitzungszimmer. Großenhain, am 9. Februar 1872. Der Versitzende. Franke. Tagesnachrichten. Sachsen. Die zweite Kammer hat am 7. Februar die Berathung des Einnahmebudgets fortgesetzt. Die Einnahmen aus den Staatsforsten wurden nach mannichfacher Erhöhung der Gehalte der Forstbeamten mit 1,727,523 Thlr. ins Budget ein gestellt. Hierbei wurde ein Antrag auf öffentliche Verpachtung der Jagd auf Kammergutsfluren angenommen. Bei der Position „Jntradenverwaltung" wurden mehrere Anträge auf Verkauf der Kalkwerke rc. angenommen und der Zustand des Großen Gartens bei Dresden mehrfach erörtert, die Position selbst mit 56,000 Thlr. Einnahme ins Budget eingestellt. Sodann wurde noch auf An trag des Abg. vr. Heine der ersten Deputation die Rechtsfrage zur Prüfung überwiesen, inwieweit und in welchem Umfange das Kriegsministerium berechtigt sei, die Localität des Schlosses Pleißenburg in Leipzig mit Militär zu belegen. Am 8. Februar wurde zunächst über die Frage der nochmaligen Abstimmung über letzteren Antrag debattirt und hierauf in der Berathung des Einnahmebudgets fortgefahren. Bei den Nutzungen der Kammer güter rc. (127,074 Thlr.) ermächtigte man die Staatsregierung, den Verkauf von Kammergütern bei passenden Gelegenheiten vor zunehmen und den Erlös zum Ankauf von Forstgrundstücken zu verwenden, sowie für den Fall, daß ein dem gegenwärtigen Reinertrag entsprechender Kaufpreis nicht zu erlangen sein sollte, die Kammergüter im Wege des öffentlichen Meistgebots zu ver pachten. Die Nutzungen aus den Weinbergen und Kellereien gaben keinen Anlaß zur Debatte, diejenigen aus dem k. Stein kohlenwerke wurden, um 90,000 Thlr. erhöht, mit 2t5,000 Thlr. und die Nutzungen aus dem Braunkohlenwerke Kaditzsch in Höhe von 70,000 Thlr. in das Budget eingestellt. — Neber den bereits erwähnten Brand des Schießhauses zu Adorf schreibt man von dort unterm 6. Febr.: Gestern Nachts zwischen 11 und 12 Uhr brach in einem Schuppen des hiesigen Schießhauses während eines Schützenballes Feuer aus. Der mitten in den Jubel hinein schrillende Feuerruf brachte eine entsetzliche Wirkung hervor. Alles drängte nach dem einen Ausgange des Saales, Bekanntmachung. Die den 1. Februar 1872 fällig werdenden Grundsteuern auf den ersten Termin 1872 sind nach 3 Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum 13. Februar 1872 an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 29. Januar 1872. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. Gesuche um Versetzung von Kindern aus der II. in die III. Schule sind bis Ende Februar bei mir anzubringen. Großenhain, am 8. Februar 1872. Schuldirector Mushacke. nach der hölzernen Treppe. Die Verwirrung war eine ungeheure und noch ehe der Brand erheblich um sich gegriffen hatte, waren vier Frauen, darunter drei Mütter mit 6, 4 und bez. 3 Kindern, ein junges Mädchen und ein junger Mann erdrückt oder zertreten. Daß das hölzerne Schießhaus schließlich ein Raub der Flammen wurde, tritt natürlich bei dem Jammer um sechs Menschenleben, welche wir als Opfer dieses Schreckensballes beklagen, und um die armen Hinterlassenen völlig in den Hintergrund. — Von den städtischen Behörden Freibergs ist nun auch dort eine Real schule erster Ordnung begründet worden. — Am vorigen Sonn tage ist ein in Niedergablenz bei Ehemnitz wohnhafter Fabrik arbeiter (Vater von vier Kindern) durch Vergiftung mittelst Schwefelsäure plötzlich ums Leben gekommen. Derselbe hatte ein Fläschchen mit solcher Flüssigkeit neben einem Fläschchen mit Schnaps in der Stube aufbewahrt. In der Absicht, einmal Schnaps zu trinken, hat er unglücklicherweise nach dem unrechten Fläschchen gegriffen und daraus getrunken. Nach Verlauf von zwei Stunden ist er verschieden. Preußen. Die „Prov.-Corr." bespricht die Aeußerung des Fürsten Bismarck über das Auftreten der Centrumspartei und sagt, die wirkliche Bedeutung der Aeußerung beruhe in der mahnenden Abwehr gegen politische Bestrebungen, welche unter dem Deckmantel des religiösen Glaubens ganz andere Ziele ver folgen. Aus den Aeußerungen Bismarck's gehe klar hervor, daß die Regierung fern davon war und ist, die katholische Bevölkerung irgendwie in ihrem kirchlichen Leben anzutasten oder zu beunruhigen. Auch die Concilsbeschlüsse über die Unfehlbarkeit des Papstes hät ten die Regierung nicht bestimmt, ihre Stellung zu den inneren Glaubensangelegenheiten der Katholiken zu ändern. Fürst Bis marck habe die Frage, ob durch die jüngst verkündete Lehre die Grundlage des katholischen Glaubens eine durchgreifende Wand lung erfahren habe, nicht berührt. Von dem weiteren Verhalten der Centrumspartei werde es vor Allem abhängen, ob und wie bald der Wunsch Bismarck's in Erfüllung gehen werde, aus der Calamität theologischer Erörterungen auf dem politischen Gebiete einen friedlichen und ruhigen Ausweg zu finden. —- Nach der