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^o. 4. Donnerstag, den II. Januar 18 V2. ß Bekanntmachung, die Anmeldung der Militairpflichtigen zur Eintragung in die A Stammrolle für das Jahr 1872 betreffend. K In Gemäßheit der Bestimmungen 8 58 und 59 der Militair- E Ersatz - Jnstruküon für den norddeutschen Bund vom 26. März 1868 werden die in den Ortschaften des unterzeichneten Gerichts- j amtes wesentlich aufhältlichen, in Arbeit oder in Dienst stehen den Militairpflichtigen sächsischer Herkunft oder sonst einem nord- E deutschen Bundesstaate angehörig, welche entweder im Laufe h dieses Jahres das 20. Lebensjahr vollenden, oder bei einer A früheren Gestellung aus irgend einem Grunde zurückgestellt, oder ß noch gar nicht zur Anmeldung gekommen sind, hiermit aufgefor- j dert, sich innerhalb der Zeit E vom IS. Januar bis zum 1. Februar ß dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle bei dem Gemeindevorstande ihres Wohnorts gehörig anznmelden, oder im Falle ihrer Abwesenheit durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren vorschriftsmäßig anmelden zu lassen. I Diejenigen militairpflichtigen Mannschaften, welche sich an dem Orte ihrer Geburt in die Stammrolle nicht eintragen lassen, M sondern dies an einem andern Orte außerhalb des hiesigen D Musterungsbezirks bewirken wollen, haben ihren Aufenthalt in der obbezeichneten Anmeldungsfrist an den Gemeindevorstanv ihres Geburts- oder Wohnorts selbst oder durch die Eltern oder sonst Angehörige anzeigen zu lassen. Wer die Anmeldung zur Stammrolle unterläßt, hat sich der in 8 176 und 177 der Militair - Ersatz-Instruktion angedrohten Strafen zu gewärtigen. Die Gemeindevorstände der Ortschaften im hiesigen Gerichts amtsbezirk werden hiermit angewiesen, durch öffentlichen Anschlag oder sonst ortsüblicher Weise die nach 8 58 in die Stammrolle aufzunehmenden Personen zur Anmeldung noch besonders auf zufordern. Bei Anfertigung und Fortführung der Militair-Stammrollen haben die Gemeindevorstände die ihnen im Jahre 1869 zuge- gangenen Bestimmungen über die Anlegung und Führung der Militairstammrollen genau zu beachten, die Militairstammrollen- A büch er aber sind spätestens bis den 13. Februar dieses Jahres 1 von jedem Gemeindevorstande persönlich nebst den dazu ge- / > hörigen Geburtslisten bez. Geburts- und Gestell-Scheinen an / Amtsstelle einzureichen. Großenhain, am 8. Januar 1872. Königliches Gerichtsamt. Pechmann. Grs. Großenhainer Uuterh Mnzs-und AnzchMatt. i AmtSvlatt z des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. H A Nedigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. war kürzlich auf dem Felde der Leichnam einer in den dreißiger Jahren stehenden Dienstmagd an einem Baume aufgehängt ge funden worden. Da man nach Lage der Sache einen Selbst mord nicht annehmen konnte, lenkte sich der Verdacht des Mor des auf den Geliebten der Magd, einen Dienstburschen im Alter von 16 bis 17 Jahren. Dieser junge Mensch, ein früherer Bräunsdorser Zögling, wurde gefänglich eingezogen und soll neuerdings den Mord auch eingestanden haben. — In Elterlein ist am 2. Januar Mittags infolge eines auf dem obern Boden ausgebrochenen Feuers das Rachhaus bis auf die Umfassungs mauern niedergebrannt. Sachsen-Altenburg. In der Nacht vom 5. zum 6. Jan. ist ein Flügel des Jagdschlosses zu Hummelshain, der gewöhn lichen Sommerresidenz der herzoglichen Familie, abgebrannt. Das Hauptgebäude ist nicht beschädigt worden. Das Unglück soll durch das Platzen einer Oesse entstanden sein. Preußen. Der „D. R.-C." zufolge hat das Reichs kanzleramt bez. der Bundesrach es für geboten erachtet, auch in Betreff des Paßwesens eine Einheit herbeizuführen durch Einführung eines einheitlichen deutschen Paßformulars, welches an Stelle der bisher üblichen Wappen u. s. w. der Einzelstaatm an dem Kopfe den Reichsadler trägt und damit gleichzeitig den Inhaber des Passes als dem deutschen Reiche angehörig kund- thut. Die Ausstellung der Paßdocumente wird dagegen nach wie vor durch die betreffenden Behörden der Einzelstaaten er folgen. — Im Abgeordnetenhause wurde am 8. Januar eine Interpellation, betreffend die aus dem letzten Kriege vermißten Angehörigen der preußischen Armee, begründet. Kriegsminister v. Roon erklärt hierauf, die Zahl der Vermißten sei überraschen* Tagesnachrichten. Sachsen. Die erste Kammer hat am 8. Januar den Ent wurf eines Kirchengesetzes über eine Abänderung der Bestimmung in 8 25 der Kirchenvorstands- und Shnodalordnung, die Be setzung geistlicher Stellen betreffend, berathen und ist hierbei nach einer längeren Debatte der Deputationsantrag, der beantragten Abänderung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen, mit Z4 gegen 9 Stimmen angenommen worden. Sodann wurden noch die Differenzpunkte in den beiderseitigen Kammerbeschlüssen be züglich des Gesetzentwurfs wegen Abtretung von Grundeigenthum zu Wasserleitungen rc. erledigt. — Die zweite Kammer beschäf tigte sich am 8. Januar mit Petitionen und Beschwerden und begann am 9. Januar die Vorberathung der drei Gemeinde gesetze, wobei zunächst ein Antrag bezüglich der geschäftlichen Behandlung dieser Gesetze debattelos angenommen wurde und sodann die ausführliche Erörterung folgender Principfragen statt fand: Nothwendigkeit einer Revision der Gemeindegesetzgebung; Aufstellung besonderer Gemeindeordnungen für Stadt und Land; Autonomie der Gemeinden; Gemeindemitgliedschaft; besonderes Bürgerrecht in Städten. — Wie aus Meißen gemeldet wird, sand man in den Nachmittagsstunden des 5. Januar in der Nähe der Restauration „zur Knorre" den Leichnam eines in den 40er Jahren stehenden unbekannten Mannes. Der Entseelte lag versteckt in einem Gebüsch, war seiner Stiefeln und des Rockes beraubt und hatte fünf Stiche in der Stirn. Es ist daher an zunehmen, daß der Unglückliche das Opfer eines frechen Raub mordes geworden; leider ist es bis jetzt nicht gelungen, des Thäters habhaft zu werden. — In der Lommatzscher Gegend