Volltext Seite (XML)
Großenhainer Unterh Mmgs und AnWMatt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrn» ann Starke in Großenhain. 105. Sonnabend, den 18. September 18VO» Auf Grund der Anzeige vom 1. dieses Monats ist heute das Erlöschen der Firma Theodor Bethmann in Großenhain auf Fol. 121 des hiesigen Handelsregisters verlautbart worden. Großenhain, am 6. September 1870. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. S. Bekanntmachung. Nachdem zur hiesigen Localbauordnung vom 1. December 1859 ein vierter Nachtrag errichtet und derselbe vom Königlichen Ministerium des Innern genehmigt worden, so wird dieser Nachtrag mit dem Bestätignngsdecret nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Großenhain, den 8. September 1870. Der Stadtrath. Kunze. BLerter Nachtrag zur Bau-Ordnung für die Stadt Großenhain vom 1. December 1859. l. Auf Verlangen des Stadtratbes ist unter den § 2 und §4 des Ge- fotzes, die Gültigkeit der Localbauordnungen betreffend, vom 11. Juni 1868 gedachten Voraussetzungen jeder Grundstücksbesitzer im Stadtbezirke Großen hain verpflichtet, zu folgenden Zwecken: a) zur Verbreiterung, Geradelegung oder Fortsetzung der für den inner« Ortsverkehr bestimmten Straßen, Wege und Plätze; 6) zur Anlegung und Durchführung neuer dergleichen; c) zur Erbauung und Verbreiterung von Brücken; ä) zu Ufer- und Dammbauten; sowie <?) zur Herstellung von Schleußen und Wasserleitungen, den benötbigten Grund und Boden gegen volle Entschädigung abzutreten und die erforder liche dingliche Dienstbarkeit ebenfalls gegen volle Entschädigung auf das betreffende Grundstück zu übernehmen. 2. Die zu gewährende Entschädigung hat auf Verlangen des Eigen- tbümers des betroffenen Grundstücks in baarem Gelde zu bestehen, und ist sofort zu erlegen, wenn das Grundeigenthum entäußert oder die Dienst barkeit anerkannt ist. 3. Ist wegen der zu gewährenden Entschädigung zu einem gütlichen Ilebereinkomwen unter den Betheiligten nicht zu gelangen, so hat deren Ermittelung und Feststellung auf Kosten der hiesigen Stadtgemeinde durch drei vorher gehörig zu verpflichtende Sachverständige zu erfolgen, welche mit den Betheiligten weder durch Verwandtschaft, noch durch Schwäger- schast, Beides bis mit dem dritten Grade ungleicher Seitenlinie, noch durch das Band der Ebe verbunden sind. 4. Von den Sachverständigen wird der Eine durch den hiesigen Stadt rath, der Andere von den beteiligten Grundbesikern und der Dritte von diesen beiden Sachverständigen selbst gewählt. —" Sollten die Betheiligten binnen der von dem Stadtrathe vorgeschriebenen Frist ihren Sachverständigen nicht ernannt haben, so hat dessen Wahl durch die Bezirks-Amthauptmann- fchaft zu erfolgen. — Dasselbe Verfahren findet Anwendung, wenn die gewählten Sachverständigen über die Wahl des Dritten sich nicht einigen können. 5. Vermögen sich die Sachverständigen über die Höhe der zu gewähren den Entschädigung nicht zu vereinigen, so ist der Durchschnitt aus allen drei Taren zu ermitteln und als Entschädigung zu gewähren. Glaubt sich dec Eigentümer bei der durch den Stadtrath festgestellten Entschädigung nicht beruhigen zu können, so kommt die Bestimmung § 31 Alinea 2 der Ver fassungsurkunde zur Anwendung. 6. Was den vorstehenden Nachtrags-Bestimmungen entgegen in den 140—144 der Localbauordnung vom 1. December 1859 in Bezug auf Expropriationen und das Verfahren wegen Feststellung der Erpropriations- Entschädigung vorgeschrieben worden, wird hiermit außer Gültigkeit gesetzt. Großenhain, den 16. August 1870. Der Stadtrath. Das Stadtverordneten - Collegium. Ruine, Bürgermeister. C. G. Arnold. I. L. Müller. Ernst Caspari. Rudolph Vogt. Vorersichtlicher IV. Nachtrag zur Bauordnung für die Stadt Großenhain wird andurch bestätigt und hierüber gegenwärtiges Decket ausgefertigt. Dresden, den 24. August 1870. Ministerium des Innern. (D 8.) o. Aostitz-Wallwitz. Fr;. Nächste Sitzung der Armenverlorgungsbehörde Montag den 12. Septbr. Nachm. 4 Uhr im Rathssitzungszimmer. Großenhain, am 8. Septbr. 1870. Der Vorsitzende. Kunze. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Weißig a. R. sollen den LS September L87V von Vormittags 9 Uhr an folgende im Raschützer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 3^ Klaftern birkene Nollen,' 1 - erlene - l 4134 - kieferne - / 3494 - - Stöcke, c Alter Garten und Wüstes- 24 erlener Langhaufen, / dorf, 1 birkener - t 488 kieferne - , 46Z Schock kiefernes Reißig, / einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung unv unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Herrn Revierförster von Hopfsgarten in Weißig a. R. zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. König!. Forstverwaltungsamt Moritzburg, den 3. September 1870. Rüling. Eras. Lfficielle Kriegsnachrichtcn. (Nr. 39.) Varennes, den 4. Septbr., Vormittags. Die feindliche Armee, welche bei Sedan capitulirt hat, zählte 14 In fanterie- und 5 V2 Cavaleriedivisionen nebst zugehöriger Artillerie und Train. Während der Schlacht am 1. Septbr. wurden allein an 30,000 Gefangene gemacht, mehrere Adler und viele Geschütze genommen. Mac Mahon schwer blessirt. Diesseitig ist Oberst Scherbening todt, General Gersdorff und Oberst Bessel verwundet. ! Unsere Verluste sind verhältnißmäßig gering. Kaiser Napoleon ist heute früh nach Kassel abgereist. Podbielskv. (Nr. 40.) Nkcims, den 5. Septbr., 9 Uhr 20 Min. Abends. Se. Majestät der König haben beute Einzug in Rheims gehal ten. lgez.) Podbielsky.