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Großenhainer UMH Mmgs- M AnzchMü. dkmtsvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 7L 2 Sonnabend, den 3. September 18V« Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, den Ausbruch der Rinderpest betreffend. Die Rinderpest ist unter dem zum Marktverkauf stier in dem Grund stücke Nr. 19 der Königsbrücker Straße sSchönbrunnen, sonst Kammerdieners) aufgestellten Vieh ausgcbrochen und heute Morgen amtlich constatirt worden. Die nöthigen Maaßregeln zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung und zur Unterdrückung der verheerenden Seuche sind sofort in Anwendung gekommen. Indem das Ministerium des Innern dies hiermit bekannt macht und die Diehbesitzer zur größten Vorsicht ermahnt, verweist dasselbe zugleich auf die einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen, darunter insbesondere auf die §§ 2 bis mit 6 und §§ 8 bis mit 14 des Gesetzes, die Verhütung und Tilgung der Rinderpest re. betr., vom 30. April 1868 (S. 264 ff. des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1868), die §§4,5 und 6 des Bundes gesetzes, Maaßregeln gegen die Rinderpest betr., vom 7. April 1869 (S. 105 f. des Bundesgesetzblattes von demselben Jahre) und die §§ 11 ff. der Instruction zum Gesetze vom 7. April 1869 (S. 153 ff. ebendaselbst) und bemerkt, daß jede Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Bestimmungen oder von der competenten Behörde, oder dem bestellten Seuchencommissar, Landes thierarzt, Medicinalrath vr. Haubner, getroffene Anordnungen unnachsicht lich wird bestraft werden. Demnächst ist noch bekannt zu machen, daß in den letzten Tagen vor Constatirung der Seuche mehrere Viehstücke, soviel zu ermitteln gewesen 1 Ochse und l0 Kühe, von dem in Schönbrunnen (Kammerdieners) zum Markte gebrachten Viehe verkauft und weiter ins Land gekommen sind. Da diese Diehstücke als seuchenverdächtig betrachtet werden müssen, so werden alle Ortspolizeibehörden und deren Organe, sowie die Gendarmen ange wiesen, schleunigst und sorgfältigst zu erörtern, wohin diese Viehstücke ge kommen, auch gesetzten Falls unverzüglich den Gesetzen gemäß zu verfahren und dem obengenannten Seuchencommissar ohne Anstand anzuzeigen, wann und wo eines dieser Viehstücke angetroffen worden, sowie was darauf ge schehen ist. Dresden, den 31. August 1870. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Der hinter den Handarbeiter Paul Richard Goltzsche vou Linz unter dem 4. dieses Monats erlassene Steckbrief hat sich erledigt. Großenhain, den 30. August 1870. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bchnr. Das anstehende Grummet auf der ehemals Wunderlich- scheu Wiese hinter dem Jacobshospital soll in zwei getheilten Parzellen Sonnabend den 3. September Nachmittags 4 Uhr an Ort und Stelle im Wege des Meistgebotes verkauft werden. Die Verwaltung des städtischen Fuhrwerks. Baumgärtel, Bauinspector. Der Sächsische Militär-Hilfsverein, welcher im Jahre 1866 gegründet worden ist und sich der größten Sympathie und Mit wirkung des Publicums erfreute, hat die Unterstützung und Für sorge sÄr die Invaliden aus dem Feldzuge des Jahres 1866 und die Wittwen und Waisen der in diesem Feldzuge Gefallenen, und zwar der Sächsischen Armee, zu seiner Aufgabe gemacht. Ueber seine ausgedehnte und von dem glücklichsten Erfolg gekrönte Thätigkeit ist in den öffentlichen Blättern, zuletzt im Dresdner Journale 1870, Nr. 184, S. 1065, berichtet worden. Der Verein beabsichtigt nunmehr, seine Thätigkeit auch auf die Invaliden aus dem Feldzuge des Jahres 1870 und die Wittwen und Waisen der in diesem Feldzuge Gefallenen, und zwar des Königlich Sächsischen Armeecorps, zu erstrecken und hierzu die mildthätige Unterstützung und Mitwirkung des Publicums sich zu erbitten. Er hofft um so sicherer, keine Fehlbitte zu thun, als der Zweck des Vereins darauf berechnet ist, den Opfern des Krieges eine dauernde und nachhaltige Unterstützung zu gewähren, keineswegs aber sie nur mit einer einmaligen Gabe abzufinden. Die Erfahrungen, welche er gemacht hat, haben ihm bewiesen, daß gerade mit einer solchen dauernden Unterstützung in Wahr heit eine ergiebige Hilfe geleistet wird und daß insbesondere die Fürsorge des Vereins für die Waisenkinder von dem besten Segen begleitet ist. Angegangen von dem Verein, für seine Zwecke zu wirken und insbesondere zu Sammlung von Geldbeiträgen aufzufordern, ge statte ich mir, die geehrten Bewohner Großenhains und Um gegend zu ersuchen, mir für diesen Verein Gaben zugehen zu lassen und hoffe, obschon die Mildthätigkeit neuster Zeit schon so vielfach in Anspruch genommen worden ist, doch Gewährung meiner Bitte, da Tausende von Verstümmelten aus den blutigen Schlachten heimkehren und unzählige Familien ihrer Ernährer werden beraubt werden. Großenhain, am 31. August 1870. Hofrath psekmann. Bekanntmachung. Die SchankconcessLonszinsen und die Röhrwaffer- zinsen auf das dritte Vierteljahr 1870 sind bis zum 13. dieses Monats an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 1. September 1870. Der Stadtrach. Kunze. Gr. Lssicielle Kriegsnachrichten. (Nr. 30.) Telegramm an die Königin Augusta in Berlin. Varennes, den 30. August, 3 Uhr 30 Miu. Nachmittags. Wir hatten gestern ein siegreiches Gefecht durch das 4., 12. (sächsische) und 1. bayersche Armeecorps. Mac Mahon wurde geschlagen und von Beaumont bis über die Maas bei Mouzon zurückgedrängt. Zwölf Geschütze, einige Tausend Gefangene und sehr viel Material in unseren Händen. Verluste mäßig. Ich j kehre soeben auf das Schlachtfeld zurück, um die Früchte des I Sieges zu verfolgen. Möge Gott uns ferner gnädig helfen wie bisher. . Wilhelm. - (Nr. 31.) Es wird Aufklärung bedürfen, an welchen Tagen das Avantgarden - Gefecht bei Nouart (nicht Monart, wie in Nr. 29 angegeben) und die Schlacht bei Beaumont stattgefunden. Nach der Sachlage ist das Gefecht am 29. August geliefert, die Schlacht am 30. August geschlagen. Jedenfalls ist die Bezeich nung der Daten auf den Depeschen noch zu verificiren.