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18V« Dienstag, den 21. Juni Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, was über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit der selben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den Concurs betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich eben so gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Be schlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der 22. October 1870 Vormittags 12 Uhr, als Termin für Eröffnung eines Ordnungserkenntnisses an beraumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 5 Thlr. — - — - Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hie sigen Orte zu bestellen. Großenhain, am 14. Juni 1870. Das Königliche Gerichtsamt. Concurseröffnung. Zu dem Vermögen des Kaufmanns Karl August Eduard Lienke hier ist vom unterzeichneten Gerichtsamte der Concurs- proceß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum 20. Juli 1870 ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befrie digung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzumelden und binnen der gesetz lichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden unt einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernächst aber um 24. September 1870 Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung den Bestand der Masse und die Gebahrung mit derselben, z r prufung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ass. v. Löben. Braune. Großenhainer WerhalluM und AnzeigeUM Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 28. Juni 1870 das dem Schloffermeister Herrn Gottlob August Vogel hier zugehörige, in der Postgasse gelegene Hausgrundstuck As Brand-Katasters, Folium 460 des Grund- und Hypothek^ buchs für hiesige Stadt, welches Grundstuck am 13. d. Mts. ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1200 Thaler — - — - aewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was u^ Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Rathhause hier aushängenden Anschlag hierdurch bekannt ^O^roß^nhain am 16. April 1870. Konigl. Sacks. Gerichtsamt. Pechmann. Pl. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen den 28. Juni 1870 die dem Windmühlenbesitzer Friedrich August Mehnert in Peritz zugehörigen Haus-, Windmühlen-, Feld- und Wiesen- Grundstücke Nr. 35V des Katasters, Nr. 85 und 104 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Peritz, welche Grundstücke am 4. bez. 8. April 1870 ohne Berücksichtigung der Oblasten und exo!, des beweglichen Mühlen-Inventariums auf zusammen 1530 Thaler — - — - gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Schänke zu Peritz aushängenden Anschlag hierdurch be kannt gemacht wird. Großenhain, am 14. April 1870. Königliches Gerichtsamt. Diejenigen Marktfieranten, welche nicht im Besitze gelöster Stellen sind, haben vor Abholung ihres Stättegeldzettels in hiesiger Stadtkassen-Expedition eine Bescheinigung vom Markt meister über die Größe ihres Standes beizubringen. Großenhain, den 20. Juni 1870. Der Stadtrach. Kunze. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betr. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden nachstehende Be stimmungen zur gehörigen Beachtung bekannt gemacht: 1) Der Jahrmarkt beginnt Dienstag den 21. Juni Morgens und dauert bis Mittwoch, den 22. desselben Monats, Abends 10 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist der Detailhandel, und das Auslegen der Waaren bei 5 Thlr. Strafe, beziehentlich Beschlagnahme der ausgelegten Waaren, verboten und nur der Grossoverkchr am Montag den 20. Juni von Mittags 1 Uhr an zugelassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen der mit der Marktaufsicht betrauten obrigkeitlichen Personen nachzugehen. 3) Die tarifmäßigen Stättegelder sind in dem in der ersten Etage des Rathhauses befindlichen Stadtcassenerpeditionslocale, wo von früh 8 bis Mittags 12 Uhr ezpedirt wird, vor Eröffnung des Markt- detriebes zu erlegen. Wer bei der Nachmittags stattsindenden Revision die Erlegung des Stättegeldes nicht bescheinigen kann, oder wer dabei un richtiger Angaben hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtungen überführt wird, hat nicht nur das hinterzogene Stättegeld nachzuzahlen, sondern auch den vierfachen Betrag als Strafe zu entrichten. 4t Des Nachts dürfen Stangen und andere Vorrichtungen, welche in die Straßen hervorragen, an Buden und Verkaufsständen nicht stecken, ingleichen Kisten und sonstige Hindernisse in der Passage nicht stehen oder liegen gelassen werden. Ass, v. Loeben. Bekanntmachung.