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Großenhainer Änterh altungs- und AnWMall Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Rcdigirt gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 129. Dienstag, den 2. November 1869. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 9. November 1869 das der Johanne Christiane verw. Scheibner hier zugehörige Hausgruudstück Nr. 102 des Katasters, Fol. 100 des Grund- und Hypothekeubuchs für Großenhain, welches Grundstück am 14. August 1869 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1900 Thlr. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichts stelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 28. August 1869. Königs. Gerichtsamt. Pechmann. Bekanntmachung. Die städtischen Centralanlagen auf das vierte Vierteljahr 1869 und die Grundsteuern auf den vierten Termin 1869 nach 3 Pfennigen für die Einheit sind am 1. November 1869 fällig und bis längstens zum 26. November 1869 an Stadthauptkassenexpeditionsstelle zu bezahlen. Nach Ablauf vorstehenden Zahlungstermins muß wegen aller Rückstände zur Stadthauptkasse mit Zwangsmaaßregeln ver fahren werden. Großenhain, am 30. October 1869. Der Stadtratb. Kunze. Bekanntmachung, den zweiten Gewerbe- und Personalsteucr-Hebetcrmin betr. Die Gewerbe - und Personalsteuern auf den zweiten Termin laufenden Jahres sind fällig und mit einem halben Jahresbetrage der ordentlichen Steuer, sowie mit einem Fünftheile des ganzen Jahresbetrages — also mit 6 Neugroschen von jedem Thaler, mit 2 Pfennigen von jedem Neugroschen der letzteren — als Zuschlag, bis läugstens zum 6. November 1869 an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen. Ferner ist zu Deckung des Aufwandes bei der Handels - und Gewerbekammer zu Dresden hoher Verordnung zufolge von jedem Thaler der Gewerbesteuer, soweit letztere wenigstens einen vollen Thaler beträgt, ein Zuschlag von zwei Neugroschen zu erheben und zugleich mit dem am 15. dieses Monats fälligen Termine der Gewerbe - und Personalsteuer ab zuentrichten, wovon die Zahlungspflichtigen andurch mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt werden, daß ihnen bereits Zettel hierüber behändigt worden sind und 8 Tage nach Ablauf des Termins gegen etwaige Restanten mit Zwangsmaaßregeln ver fahren werden wird. Großenhain, am 14. October 1869. Der Stadtrath. Kunze. Bräuer. Bekanntmachung. Von der unterzeichneten Behörde sollen vom 1. Januar 1870 an 300 Thaler Legatengelder gegen 5 "/<> Verzinsung auf sichere Hypothek aus geliehen werden. Hierauf bezügliche Gesuche sind bis längstens den 1. Dezember d. I. an uns abzugeben. Großenhain, am 27. Septbr. 1869. Der Rath. Kunze.- Wtzschi. Bekanntmachung. Daß dem Zimmermeister Herrn Moritz Ernst Müller hier die Verwaltung des communlichen Röhrmeisterpostens bis auf Weiteres interimistisch übertragen worden ist, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Großenhain, den 1. November 1869. Der Stadtrath. Kunze. Tagesnachrichten. Sachsen. Die zweite Kammer hat in ihren Sitzungen am 29. und 30. October die Vorberathung im Plenum über die wegen der beantragten Abänderung der Gemeindeverfassung ein schlagenden Principienfragen fortgesetzt und die Streit'schen Anträge nach gründlicher Debatte mit einigen Abänderungen in erster Lesung angenommen. Auf diese Angelegenheit bezügliche weitere Anträge wurden an die erste Deputation zur Bericht erstattung verwiesen. — Die zu Ermittelung des Eigenthümers der beim Jnterimstheaterbau in Dresden aufgefundenen Gold- und Silbermünzen angestellten Erörterungen haben, wie das „Dr. I." erfährt, bereits ergeben, daß dieses Geld von einem Diebstahl herrührt, welcher am 28, December 1839 an einem Kaufmann K., welcher damals sein Geschäft an der Ecke des Altmarktes und der Schreibergasse hatte, verübt worden ist. Das aufgefundene Geld beträgt etwas mehr als die Hälfte des damaligen Diebstahlsobjects und wird der Witwe des längst verstorbenen Bestohlenen, welche mit irdischen Gütern nicht ge segnet sein soll, ein willkommener Nothpfennig sein. Preußen. Im Abgeordnetenhause erklärte bei der am 29. October begonnenen Budgetvorberathung der neue Finanz- minister v. Camphausen Folgendes: Er sei dem Rufe des Königs ! zur Leitung des Finanzministeriums willig, aber schweren Herzens gefolgt. Er vertraue, daß das Haus ihn bei Herstellung der Ordnung in den Finanzen unter möglichster Schonung der Steuerkraft des Landes unterstützen werde. Ueber die Finanz lage könne er heute noch keine umfassende Darlegung geben: nur so viel wolle er im Allgemeinen andeuten, daß ihm drin gendes Gebot einer richtigen Finanzpolitik erscheine, bezüglich der Staatöschuldentilgung größere Leichtigkeit der Bewegung zu ermöglichen, so daß in günstigen Jahren größere Tilgungs- summen, m ungünstigen kleinere zur Verwendung kommen. Wenn im vorliegenden Etat bei einem Deficit von 5^ Millionen zur