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Großenhainer Werh Mngs- und AnMgMM. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 4V. Donnerstag, den 22. April 1888. Bekanntmachung. Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß resp. zur Nach- achtuug gebracht, daß von jetzt ab die Besorgung des Impf geschäfts im I. Medicinalbezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft a) für den 1. Jmpfdiftriet, enthaltend die Ortschaften: Altleis, Baßlitz, Böhla bei Geißlitz, Döbritzgen, Dallwitz, Gävernitz, Geißlitz, Kolkwitz, Kottewitz, Lenz, Medessen, Mülbitz, Piskowitz, Porschütz, Priestewitz, Stauda, Strießen, Wantewitz, Zschauitz und Zschieschen, Herr med. prael. Böttger, d) für den 3. Jmpfdiftriet mit den Ortschaften: Groß raschütz, Kleinraschütz, Roda, Skassa, Weißig bei Skassa und Wildenhain, Herr Bezirksarzt vr. Gruner und e) für den 3. Jmpfdiftriet, bestehend aus den Ortschaften: Banda, Collmnitz, Görzig, Kleinthiemig, Nasseböhla, Stroga, Treugeböhla, Walda und Zabeltitz, Herr vr. med. Vent, sammt und sonders in Großenhain, übernommen haben. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 19. April 1869. — v. Lxid^. Bekanntmachung. Die wegebaupflichtigen Rittergüter und Gemeinden im Be zirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft werden hiermit darauf hingewiesen, wie es Vorschrift ist: 1) die locker auf der Fahrbahn der CommunicationSwege herumliegenden Steine von Zeit zu Zeit abzurechen, auch von Wiesen und Feldern zusammengelesene Steine nicht loser auf die Wege zu werfen, 2) die Gleise auf den Wegen so oft, als zum unbehinderten Fortkommen nöthig, einzuziehen resp. mit klarem Stein werk oder kernhaftem Schutt auszufüttern, 3) das auf der Fahrbahnfläche sich sammelnde Wasser ab- zuleiten, auch den etwaigen Schlamm alldort abzuziehen und 4) das zur Besserung und Befestigung der Wege erforderliche Steinmaterial, bevor es aufgebracht wird, gehörig klar schlagen zu lassen. Je mehr es aber auf der Hand liegt, daß und wie eine umsichtige Genügung dieser obgedachten Vorschrift das, unver kennbar oft schwer auflastende Wegeunterhaltungswerk ganz wesentlich erleichtern muß, je sicherer rechnet man darauf, daß die Wegebaupflichtigen, schon in ihrem selbstverstandenen eignen Interesse, dieselbe nicht ferner mehr so auffällig, wie es mit unter zeither erschienen, außer Acht lassen werden, widrigenfalls freilich diesseitige ernstere Mahnung und nach Befinden Epecutiv- maßregeln nicht ausbleiben würden. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 16. April 1869. V. Lxidy. Bekanntmachung. Nachdem der bisherige Impfarzt im 10. Jmpfdistricte des V. Medicinalbezirks des amtshauptmannschaftlichen Bezirks Meißen, Herr Gerichtswundarzt Freigang zu Riesa, seinem Anträge gemäß, dieser Function entbunden worden, und dafür in dieselbe Herr med. praet. Herberger zu Seußlitz eingetreten ist, als wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 17. April 1869. v. L^idy. Bekanntmachung. Am 30. vorigen Monats sind aus einem Wohngebäude zu Göltzscha nach Eindrücken einer Fensterscheibe verschiedene Klei dungsstücke gestohlen worden, wobei sehr starke Indizien dafür vorliegen, daß dieser Diebstahl von dem bereits durch das Königliche Gerichtsamt Döbeln wegen Bettelns und Vagabon- direns steckbrieflich verfolgten Handarbeiter Friedrich Wilhelm Stopp aus Neudorf ausgeübt worden ist. Es wird daher gebeten, den pp. Stopp, welcher übrigens ein Arbeitsbuch zu seiner Legitimation bei sich führt, sich hier als Eisendreher ausgegeben und erklärt hat, daß er über Dresden nach Chemnitz zu reisen gedenke, im Be tretungsfalle mittelst Schubes anher zu dirigiren. Großenhain, den 15. April 1869. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. v. L. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Gerichtsämtes sollen den I. Juni 1868 die der hiesigen Tuchmacherinnung zugehörigen Grundstücke, Brand-Cataster für Großenhain Nr. 616 , 642 und 643, Fol. 619, 666, 667, 668, 1194 des Grund - und Hhpotheken- buches für Großenhain, Fol. 273 und 274 desjenigen für Naundorf bei Großenhain, welche am 14. Januar 1869 ein schließlich der Wasserkraft und der Zubehörungen ohne Berück sichtigung der Oblasten auf 21986 Thlr. 20 Ngr. — Pf. ge- würdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aus hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenyain, am 13. Marz 1869. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bekanntmachung. Die Herren Fabrikbesitzer Gebrüder Zschille allhier wol len auf ihrem Grundstück Cat.-Nr. 408 , 409 und 410 eine Färberei anlegen. Indem wir die Absicht der genannten Firma hierdurch in Gemäßheit 8 26 des Gewerbegefetzes vom 15. October 1861 mit dem Bemerken, daß der projectirten Anlage allgemeine wohlfahrtspolizeiliche Bedenken nicht entgegenstehen, zur öffent-