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Großenhainer AnterhaltunSS und AMgeblaü. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. — — — ——. —. ————— — — — ' — - 12. Donnerstag, den 28. Januar 1889. Bekanntmachung. Hoher Ministerial-Verordnung von: 18. dieses Monats ge mäß werden die verehrlichen Polizeibehörden des amtshaupt- j mannschaftlichen Bezirks, resp. unter Bezugnahme ans die ein- - schlagende, unterm 7. August 1867 erlassene und in dem Kreis- blatte abgedruckt zu befindende Generalverordnung, darauf noch ' besonders aufmerksam gemacht, daß alle Führungszeugnisse, die ! von den Obrigkeiten zürn Behnfe der Zlnmeldung zürn freiwil- ! Ligen Mititairdienste erbeten und ertheilt werden, kosten- und! stempelftei auszttstellen sind. - Königl. Amtshauptmannschaft Meißen, am 21. Ian. 1869. von Egidy. Bekanntmachung, die Hundesteuer und deren Erhebung betreffend. ; Nachdem durch das Landesgesetz, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, vom 18. August 1868, das mit dem l. Januar dieses Jahres in Kraft getreten, jedwede Be- ! freiung von der Hundesteuer in Wegfall gekommen, so daß in ! Zukunft auch die Kettenhunde der Steuer unterworfen sind! (die Zughunde waren zeither schon hier von der Steuer nicht! befreit), wird Folgendes bez. aus gedachtem Gesetze hiermit zur ! genauen Nachachtung bekannt gemacht: ! 1- Die Steuer auf das laufende Jahr für einen jeden Hund (nur j junge Hunde, die noch gesäugr werden, sind steuerfrei zu lassen) ist mit ? Zwei Thalern bis zu Ende dieses Monats an StadthauvtcassenerpeditionS' z stelle unerinnert abzuführen, so daß also von jetzt an die Steuer nicht > mehr halbjährlich, sondern ganzjährlich erhoben werden soll. 2) Bei Bezahlung der Hundesteuer ist zugleich eine Marke für einen ; jeden Hund mit 2 Ngr. 5 Pf. zu lösen. Diese Marken gelten aus die Zeit, auf welche sie lauten, als Nachweis der entrichteten Steuer. 3) Beim Verluste einer Steuermarke hat sich der Beriustträger an Eassenstelle eine neue Marke ausantworten zu lassen, und zwar beim un verschuldeten Verlust gegen Erlegung der Hälfte des Steuersatzes, beim verschuldeten Verlust gegen Erlegung des vollen Steuersatzes. 4) Besitzer solcher Hunde, welche nach dem laufenden Monat Januar außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Localitäten ohne die fürs Jahr 1869 gültige Marke am Halsbande betroffen werden, sind, soweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, um Einen Thaler zu bestrafen. Hinterziehungen der Hundesteuer sind mit dem dreifachen Be trage der letzteren zu ahnden. Die Hunde selbst, welche außerhalb der vorbedachten Moralitäten ohne die vorschriftsmäßige Steuermarke am Halsbande betroffen werden, sind durch den Eaviller wegzufangen. Werden solchergestalt eingefangene Hunde nicht binnen 3 Tagen unter dem Nachweise der erfolgten Erlegung der vor stehend gedachten Strafe von Einem Thaler reclamirt, so ist über die selben zum Besten der Nrmencasse zu verfügen, oder nach Be finden mit ihrer Tödtung zu verfahren. 5) Wer innerhalb des Steuerjahres einen Hund anschafft, für welchen die Steuer auf dieses Jahr noch nicht entrichtet worden, hat für denselben binnen 14 Tagen von der Anschaffung an den vollen Steuer betrag zu bezahlen. Dasselbe gilt rücksichtlich solcher bereits versteuerter Hunde/welche ohne die Steuermarke in den Besitz eines anderen Herrn übergehen. Großenhain, den 12. Januar 1869. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. Vom Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes ist das 1. und 2. Stück erschienen. Dieselben enthalten: Nr. 216. Allerhöchster Erlaß vom 31. Decemder 1868, betreffend die Genehmigung der Instruction zur Ausführung des Bundesgesetzes wegen der Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustan des vom 25. Juni 1868. Nr. 227. Gesetz, betreffend die antheilige Uebernahme einer Garantie des Norddeutschen Bundes für eine zur Herstellung der dauernden Fahr barkeit des Sulina-Armes der Donaumündungen von der Europäischen Donauschifffabrts-Eommission aufzunehmenden Anleihe. Dom 11. Juni 1868. Ein Exemplar liegt zu Jedermanns Einsicht in der Rathsexpedition aus. Großenhain, den 26. Januar 1869. Der Stadtrath. anderen Morgen in Eibenstock anfgegriffen und verhaftet. Der selbe ist des Mordes geständig und null ihn aus Rache wegen der infolge seines schlechten Lebenswandels erfahrenen Zurück- setznng auögeführt haben. — In: Dorfe Seeligstadt bei Stolpen hat sich kürzlich ein 12h^jähriger Schulknabe, angeblich wegen schlechter Behandlung seiner Pflege - Aeltern, erhängt. — Aus Sebnitz, 23. Jan., berichtet man der „C. Z.": Gestern ereig nete sich in dem an unsere Stadt angrenzenden böhmischen Dorfe Niedereinsiedel ein großes Unglück. Früh 4 Uhr brannte daselbst eine alte, fast nur aus Holzwerk bestehende Mühle ab und fan den hierbei An schon bejahrter Mann, eine Wittfrau und deren Gebäude glücklich entkommen, findet er nirgends seine Mutter und eilt zurück, um sie zu retten; aber man sah ihn nicht wie der, bis man die drei halbverbrannten Leichname aus dem Schutte Mensch, der in wahrhaft rührender kindlicher Liebe sein Leben zum Opfer brachte. Bereits dem über und über brennenden Lageönachrichten. Großenhain, den 27. Januar. Ans Anlaß des Geburts festes Ihrer Majestät der Königin-Witwe wurde heute Morgen vom Trompetercorps hiesiger Garnison eine Reveille ausgeführt. Gachsen. Wie das „Dr. I/" mittheilt, ist auf der Straße zwischen Dresden und Strießen am 24. Januar Abends gegen 10 Uhr ein Schmiedegeselle von zwei ihm nachgekommenen Männern angefallen, zu Boden geworfen und seiner Baarschaft an circa 3 Thlr. nebst Uhr und Ueberrock beraubt worden. Die Räuber haben alsdann ihren Weg nach dem t. Großen Garten zu genommen. An dem Halse des Beraubten zeigen sich noch Spuren der verübten Gewaltthätigkeit. — Ueber den schon kurz erwähnten Mord wird aus Schneeberg folgendes Nähere ge meldet: Der allgemein geachtete Böttchermeister Leisching, wel- — - cher bereits 74 Jahre zählt, wurde von seinem, in den dreißiger ; 19jähriger Sohn in den Flammen ihren Tod. Letzterer wird Jahren stehenden Sohn mit einem Hammer erschlagen. Letz- besonders beklagt. .Er war ein in jeder Beziehung wackerer terer, welcher von Jugend auf kein gutes Früchtchen gewesen, war erst vor Kurzem aus einer sechsjährigen Haft aus dem Arbeitshause in das Vaterhaus zurückgekehrt und wollte von seinem greisen Vater Geld erpressen, welcher ihm dasselbe ver weigerte. Auf diese Weigerung hin hatte er verschiedene Male ! die Drohung laut werden lassen, den rochen Hahn krähen zu ! lassen. Schließlich führten den Leisching diese Rachegedanken zum Vatermord, den er leider auch ausgeführt hat. Nach voll z brachter That entfloh der Mörder, wurde jedoch bereits am