Volltext Seite (XML)
Großenhainer WchaltiWS- M AychkblÄ. Erdrückt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. M 148. 1859 Donnerstag, den 22. December Bei der heute stattgefundenen Erganzungswahl des Stadtverordnetencollegiums sind mit der erforderlichen Stimmenzahl gewählt worden: I. aus der Clafse der Ansässigen: Herr Posamentirer Carl Gottfried Krieger, Herr Fabrikbesitzer Heinrich Ewald Meißner, als Ersatzmann; - Lohgerbermstr. Earl Friedrich Müller, - Klempnermstr. Johann Gottfr. Ernst Dietze, - Scifensiedermstr. Johann Christian Brückner, - Auctionator Carl Gottlieb Arnold, als Mitglieder, Gemas tz 21 des Localstatuts wird dicß hierdurch Großenhain, am 19. December 1859. II. aus der Clafse der Unansäsfigen: Herr Kaufmann Franz Theodor Müller, als Ersatzmann. bekannt gemacht. Der Stadtrath. ' S ch i ck e r t. Bekanntmachung. Indem wir hierdurch zur öffentlichen Kennlniß bringen, daß die Wcidenpflanzungcn auf den städtischen Wiesen nicht mehr verpachtet sind, und daß Niemand ein Recht hat, in diesen An pflanzungen zu schneiden, sichern wir, weil in neuerer Vergangenheit mehrfache Diebstähle daran vorgekommen sind, Demjenigen eine Belohnung zu, der dergleichen Entwendungen zur Anzeige und dadurch die Diebe zur Bestrafung bringt. Der Stadtrath. Großenhain, den 13. December 1859. Schickert. Bekanntmachung. In Veranlassung des bevorstehenden Weihnachtsfestes wird hierdurch Folgendes wiederholt be kannt gemacht: 1) Es haben sich die hiesigen Kaufleute der Verabreichung von Geschenken oder Zugaben, sie mögen in Geld, Waaren, oder in andern Gegenständen bestehen, an ihre Abkäufer, deren Dienstboten oder an andere zum Einkauf oder zur Abholung der Waaren beauf tragte Personen zu Weihnachten und zu jeder anderen Zeit schlechterdings zu enthalten. 2) Wer diesem Verbote zuwiderhandelt, wird in jedem solchen Falle mit einer Geldstrafe von 5 bis 10 Thalern belegt werden. 3) Jeder Prinzipal ist bei Uebertretungssällen für die in seinem Dienste oder in der Lehre befindlichen Personen verantwortlich. 4) Hierbei kann jedoch das Ansühren, daß ein Geschenk oder eine Zugabe mit Ungestüm verlangt worden, oder nur eine Geringfügigkeit gewesen, oder als eine Vergeltung für andere Dienstleistungen zu betrachten sei, als ein Entschuldigungsgrund nicht angesehen werden. 5) Dem Denuncianten wird die Hälfte der zuerkannten Strafe zugesichert, was hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht wird. Der Stadtratb. Großenhain, den 14. December 1859. Schickert. Speisezettel der öffentl. Speiseanstalt. Donnerstag: Reis mit Rindfleisch. Freitag: Kartoffeln mit Schöpsenfleisch. Sonnabend: Hirse mit Schweinefleisch. Täglicher Abgang der Posten zu den Dampfwagenzügen in-Pristewitz. Nach Leipzig: früh 6'/r, Bormittags 10, Mittags 12'/«, Nachmittags 2 und Abends 6'/« Uhr. Nach Dresden: früh 7'/«, Vormittags 10, Nachmitt. 2, Nachmittags 3-/. und Abends 8 Uhr. Abgang der Post nach Ortrand: Abends 5'/. Uhr. Tagesnachrichten. Sachsen. Von dem Bezirksgericht zu Meißen wurde den 17. December der schon zweimal be strafte Armenhausbewohner und Schuhflicker Jo hann Friedrich Traugott Stephan in Schönfeld, wegen Bedrohung mit Brandstiftung, zu 6 Mo naten Arbeitshaus verurtheilt. — Wie die „C. Z." meldet, ist vom Direktorium der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Gesellschaft an die städtische Behörde Meißens die Mitthcilung gelangt, daß vom Aus-