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Großenhainer MttthllltmzI- Md AuMM. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 141. Dienstag, den 6. December t859. Bekanntmachung. Das hiesige, in Nr. 11 dieser Blatter abgedruckte Gemeinde-Anlagen-Regulativ vom 3. Januar 1859 ist, unter Genehmigung der Königl. Kreis-Directum zu Dresden, in § 7 Satz 1 und 2 aufgehoben und dafür abgeändert worden, wie folgt: „In das Erwerbscinkommen ist Alles einzurechnen, was Jemand an Renten und Natural bezügen, Zinsen, Dienstgehalten und Emolumenten, Lohnarbeit, oder aus einem innerhalb des Stadtgemeindcb,ezirks befindlichen Gewerbsbetriebe, oder aus dem eben darin gelegenen Grundbesitze bezieht— in letzter Hinsicht jedoch nur insoweit, als das aus diesem Grund besitze herfließende, abzuschätzende Einkommen den zu Einem Thaler angenommenen, jähr lichen Ertrag jeder dem Besitzthume aufliegenden Grundsteuereinheit übersteigt." Diese Bestimmung wird hiermit zur vorschriftsmäßigen Publication gebracht. Großenhain, den 1. December 1859. Der Sladlralh. S ch i ck e r t. Bekanntmachung. Da die Benutzung des Mädchcnschulhauses als öffentlichen Durchganges mit Störungen für den Unterricht verbunden ist, so wird die derartige Benutzung dieses öffentlichen Grundstücks bei 1 Thlr. Strafe verboten. Der Stadtrath. Großenhain, am 3. December 1859. Schickert. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Großenhain vom 4. December 1859. Zufolge stadträthlicher Verfügung hat das Königl. Ministerium des Innern die Aufhebung der hiesigen ^ommunalgarde angcordnet, und indem der Unterzeichnete kraft der ihm überwiesenen Befug nisse die Herreu Chargirten und Mannschaften ihres an Eidesstatt geleisteten Handschlages hiermit entbindet, ist die hiesige Eommunalgarde mit Erscheinen gegenwärtigen Befehles als erloschen zu betrachten. Die Herren Chargirten wollen ihre Dienstschriften an mich und die Mannschaften ihre Kammergewchre an ihre Herren Feldwebel bald gefälligst abgeben. Der Co m Mandant Fr. Opitz. Täglicher Abgang -er Poften zu den Da^rpfwagenzügen in Pristewitz. Nach Leipzig: früh 67«, Vormittags to, Mittags 12'/«, Nachmittags 2 und Abends 6'/« Uhr. Nach Dresden: früh 77-, Vormittags w, Nachmitt. 2, Nachmittags 3'/« und Abends 8 Uhr. Abgang der Post nach Ortrand: Abends 57» Uhr. Tagesnachrichten.- Sachsen. 'Da das Ministerium des Innern aus fass allen Theilen des Landes Klagen darüber vernommen hat, daß Münzen, welche durch die Verordnungen vom 8. September 1841 und 8. Juni 1842 ausdrücklich als verbotene bezeich net sind, namentlich aber ausländische Scheide münzen, polnische '/z- und 7^-Thalerstücke, fremde, nicht preußische, '/^-Thalerstücke, zu leichte Gold münzen häufiger im Verkehre vorkommen, so nimmt dasselbe Veranlassung, auf die obangezo- genen Verbote und die im Gesetze vom 22. Juli 1840 auf Uebertretung derselben gesetzten Strafen wiederholt nachdrücklich aufmerksam zu machen. Preußen. Der Kriegsminister von Bonin ist auf sein Ansuchen entlassen und der Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen mit der»porläusigen Führung der Geschäfte des Kricgskiinisteriüms beauftragt worden. Kur-Hessen. Den 29. Novbr. sind die Mit glieder der zweiten Ständekammer auf unbestimmte Zeit beurlaubt worden. Die verschiedenen Aus schüsse bleiben zurück. Frankfurt a. M. Von der Bundes-Militär- Commission ist zum Referenten über den ihr über wiesenen Antrag der Mittelstaaten, ob und in welchen Punkten eine Abänderung der Bundes- Kriegs-Verfassung wünschenswert!) oder nothwen dig sei, der preußische Militärbevollmächtigte, Ge- neralleutn. von Dannhauer, gewählt worden. Die