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Großenhainer MWilUP- M- AizchÄM. Gedruckt, verlegt und rcdigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 128. Sonnabend, den 5. November 1859. Erinnerung. Die auf die ordentlichen und außerordentlichen Gewerbe- und Merfonalsteuern des abgelaufen zweiten Hebetermins von vielen Beitragspflichtigen noch zu leistenden Zahlungen sind nunmehr sofort und spätestens bis zum 12. dieses Monats an die hiesige Stadtsteuer- Einnahme zu berichtigen, widrigenfalls zu dem gefttzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren unnach sichtlich verschritten werden muß. Großenhain, amZ. November 1859. Der Stadtrath. Bekanntmachung. Hinsichtlich der Trottoirs und zwar sowohl derjenigen, welche in Folge der getroffenen Orts einrichtung zusammenhängend und straßenweise, als auch derjenigen, die von vielen Grundstücksbesitzern vereinzelt vor ihren Grundstücken bereits ausgeführt worden sind und künftig noch ausgeführt werden, wird hierdurch Folgendes bekannt gemacht: 1) Diese Passagen sind ausschließlich für den Personenfußverkehr bestimmt und es ist jede andere Art der Benutzung verboten; 2) die freie Passage auf ihnen ist in keiner Weise zu verhindern oder unnöthiger Weise zu erschweren, besonders ist es unzulässig, dieselben zum Feilhalten, oder zum Aussteller: oder Aushängen von Verkaufsgegenständcn zu benutzen, oder sie in Folge gewerblicher oder häuslicher Verrichtungen zu versperren; — überragende Vorrichtungen, z. B. Marquisen, Aushängeschilde und dergleichen müssen wenigstens 4^ Ellen von der Trottoirfläche Abstand haben; 3) der Besitzer des anliegenden Grundstücks hat die Verpflichtung, die Trottoirs stets reinlich und im Winter schnee- und eisfrei halten und da nöthig mit Sand bestreuen zu lassen; 4) cs ist verboten, das Trottoir oder das Straßenpflaster ohne Weiteres aufreißen zu lassen, vielmehr ist hierzu vorherige Meldung bei dem Stadtbauinspector nöthig; bei demselben ist auch jede etwaige Beschädigung der Trottoirs anzuzeigen. 5) Contraventionen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 5 Thalern oder verhältnißmaßiger Gefängniß-, resp. Handarbeitsstrafe geahndet werden. Großenhain, den 1. November 1859. Der Stadtrath. F. W. Röting. In Stellvertr. Speisezettel der öffentl. Speiseanstalt. Sonntag: Reis mit Rindfleisch. Montag: Hirse mit Schweinefleisch. Dienstag: Weißkraut mit Schöpsenfleisch. Mittwoch: Bohnen mit Wurst. Kirchliche Nachrichten. Am SO. Sonntage nach Trinitatis Beichtrede (8 Udr): Herr Archidiaconus Müller. Dorinittagspredigt: Herr Diaconus Grübler, über Apostclgcsch. 19, 23 — 40. Nachmittagsprediqt: Herr Archldiaconus Müller, über Col. 3, 14—17-. Mittwoch den 9. Novbr. Kommunion; die Predigt hält Herr Archidiac. Müller und die Beichlredc Herr Diac. Grübler. Beerdigte. Berst, den 30. Oct.: Jgfr. Marie Camilla Meinhöfer, nachgcl. ehel. T. des xract.Arztes Hrn. Or. Joh. Friedr. Traug. Meinhöfer, 42 I. 2 M. 4 W. — Den 3l.: Mstr. Carl Traug. Funke, B. u. Sattler, 371.3 M. — Den 2. Nov.: Carl Goltl. Thalheim, Fabrikarb., 54 1.10 M. 2 T. Getraut den 30. Oct.: Christlieb Moritz Reinhardt, Schutzverw. u. Fabrikarb. hier, ein Junggcs., mit Frau Amalie Therese verw. Jung hier. — Heinrich Zipperer, Schutzverw. u. Tuchmacherges. hier, mit Johanne Christian- Pötzsch von hier. Getauft vom 27. Oct. bis 2. Nov.: 3 Knaben, 6 Mädch. Bekanntmachung. Von dem Gesetz- und Verordnungsblatte für das Königreich Sachsen im Jahre 1859 ist das 15. Stück erschienen, entbaltend: Nr. 79. Verordnung, die Anlegung einer fernerweitcn Aweigeiscnbahn der Chemnitz - Niederwürschnitzer Eisenbahn betr., vom 27. September 1859. Nr. 80. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt- Commun Plauen betr., vom 14. September 1859. Nr. 81. Verordnung, das Ausschreiben der katholischen Kirchenanlage betr., vom 30. August 1859. Nr. 82. Verordnung, das Lbdeckcn von Gebäuden mit Dachpappe oder Dachfilz betr., vom 29. September 1859. Nr. 83. Dekret wegen Bestätigung der Statuten der Gasbeleuchtungöactiengesellschaft zu Meerane, vom 27. Se ptember 1859. Nr. 84. Verordnung, die Rücksichtnahme auf Ent wässerung bei Grundstückszusammenlcgungen betr., vom. L8- September 1859. Nr. 85. Bekanntmachung, das Statut der deutsch-