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5l1 „Die Erfahrung, die ich so eben gemacht habe, ist mir als eine gerechte Strafe für das Verleugnen erprobter und anerkannter Grundsätze erschienen. — Wohl habe ich früher stets die Ansicht gehabt, daß ein mittelloser Mann kein Ehebündniß schließen müsse, weil er, heirathet er ein armes Mädchen, diese und vielleicht eine ganze Familie unglücklich macht, wird ihm aber eine reiche Frau zu Theil, zum Knecht herabsinkt, alle Selbststän digkeit verliert und die Würde des Mannes mit Füßen tritt, und dennoch bin ich in die letztere Schmach ge- rathen: So gedemüthigt vor mir selbst ich aber auch jetzt dastehe, so ist doch noch soviel Kraft in mir ver blieben, mich wieder aufzurichten und eine Fessel zu lösen, die mir bisher wie ein Rosengewebe erschien, die sich aber heute als Sclavenkette dargestellt hat. Jur Tragung einer Sclavenkette halte ich mich aber, so un zufrieden ich auch mit mir selbst bin, doch zu gut. Ich hebe also hiermit, wenn gleich mit gebrochenem Herzen, ein Verhältniß auf, welches fortbestehen zu lassen, die Ehre mir verbietet, und scheide von hier, ärmer wie ich kam, ober mit dem Bewußtsein, nicht durch den Reichthum zu einem Bündniß verlockt worden zu sein, was durch sich selbst mir unendlich theuer war, und dessen Zerreißung zwar mein Lebensglück auf immer ver nichtet, doch aber unerläßlich ist. Das einzige Stück von Werth, was ich besitze, ein theures Andenken meiner verewigten Mutter lasse ich zurück; es wird nothdürftig die Kosten, die für meine Person während meines hie sigen Aufenthalts entstanden sind, decken." Hiermit schloß dieses merkwürdige Schreiben. Egmont packte nun schnell seinen Mantelsack, welcher blos Klei dungsstücke enthielt, die ihm schon vor seiner Verheirathung gehört batten, alles seit dieser Zeit Affgeschaffte blieb zu rück. Er ließ nun, obgleich es schon ziemlich spät gewor den, den Jnspecor noch zu sich rufen, eröffnete ihm, daß er, einer Familienangelegenheit wegen, sogleich eine kleine Reise machen müsse, händigte ihm ein versiegeltes Kästchen ein, welches er am folgenden Morgen seiner Gemahlin übergeben und auch über alle Geld- und sonstige Ange legenheiten der Güter nach ihren Bestimmungen sich richten solle. Der Inspektor schüttelte bedenklich den Kopf über alle diese Anordnungen, gewohnt aber, den Verfügungen seines Herrn pünktliche Folge zu leisten, und den strengen Ernst auf Egmonl's Gesicht bemerkend, erlaubte er sich keine Iwischenreden und Fragen, sondern versprach, Allem genau nachzukommen, wünschte dem gnädigen Herrn eine recht baldige frohe Rückkehr und empfahl sich. (Fortsetzung folgt.) Zwangsversteigerung. Vor hiesigem Gerichtsamtc soll, wie hierdurch unter Verweisung auf das deshalb an hiesiger Gerichtsstelle und im Rathhause hierselbst aus hängende Patent bekannt gemacht wird, dm 1. December 185V das in hiesiger Stadt am Radeburger Platze unter der Brandcataster-Nummer 578 gelegene, bau- gewerklich auf 775 Thaler abgeschätzte Haus des Ricmermcistcrs Karl Friedrich Rein hardt, Folium 564 des Grund- und Hypolheken- buchs für hiesige Stadt, zwangsweise versteigert werden. Großenhain, am 9. September 1859. Königliches Gerichtsamt daselbst. Böttger. Bekanntmachung. Vor dem Königl. Gerichtsamte allhicr sollen am 21. November 1859 die beiden zur Konkursmasse Herrn Johann Gottfried Bennewitzens gehörigen Bauer- guter Eat.-Nr. 1 und 2 zu Medessen — Fo lium 1 und 2 des Grund- und Hypothekenbuchs — zur Zwangsversteigerung gebracht werden. Das erstere derselben ist ein Fünfhufengut und am 4. Juli dieses Jahres durch in amtlicher Pflicht stehende landwirthschaftliche Sachverständige mit Einschluß der damals anstehenden, nach ihrem Erachten der Landesart angemessen ausgefallenen, Erndte, im Ucbrigen aber unter Berücksichtigung der Landessteuern und öffentlichen Abgaben sowie der sonstigen Oblasten auf 19,580 Thlr. 9 Ngr., das zweite, ein daranstoßendes Einhufeugut, zu derselben Zeit und ebenso auf 2747 Thlr. 22 Ngr. abgeschätzt worden. Es wird auf das der Ver steigerung halber im hiesigen Amthause und in der Schänke zu Medessen aushangcnde Patent, welchem eine nähere Beschreibung beider Güter angefügt ist, verwiesen. Großenhain, am 12. September 1859. Königl. Gerichtsamt daselbst. Böttger. Freiwillige Subhaftation. Künftigen 26. Oktober 1859 soll auf Antrag der Erben Friedrich August Weinerts in Gohlis Stammgut, Nr. 11 des Brand-Eatasters und des Grund- und Hy pothenbuchs für Gohlis, von 11 Acker 57 sZRuthen in der Weinertschen Gutswohnung zu Gohlis an den Meistbietenden versteigert werden, was, unter Bezugnahme auf das an hiesiger Amtsstelle und im Gasthofe zu Gohlis aushängcnde Subhastations- patent sammt Beschreibung, für Kauflustige hier mit bekannt gemacht wird. Königl. Gerichtsamt Strehla, am 16. Septbr. 1859. Häntzschel. Montag den 24. Octbr. Vormittags 10 Uhr soll das im Leckwitzer Leiche befindliche Rohr und Schilf meistbietend gegen gleich baare Be zahlung an Ort und Stelle verkauft werden. Rittergut Hirschstein, den 12. Octbr. 1859. Siegel, Jnspector. Berichtigung. In meiner in voriger Num mer d. Bl. enthaltenen Gewinnanzeige lese man statt Nr. 18968 100 Thlr.: 65 Dhlr. Auch fehlt Nr. 58067. Eduard Richter, Untercollecteur. Ein brauchbares, starkes Ackerpferd (braune Stute) verkauft das Rittergut Dallwitz. Auf dem Rittergute Tiefenau stehen noch wcioefette Hammel und Schafe zum Verkauf. Mit sehr fetten Stralfun-er Pöklingen kommt David Kirschel heute, Dienstag, hier an und empfiehlt solche dem Publikum zur ge neigten Beachtung. Stand: unterer Frauenmarkt. Ein freundliches Oberlogis an der Sommer seite (Stube mit Schlafkammer und sonstigem Zubehör), Weihnachten beziehbar, steht, zu ver- miethen: Große Schloßgasse Nr. 6.