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Frankreich. Der Kaiser und die Kaiserin sind nach Biarritz abgereist. — Kossuth ist auf der Rückreise aus der Schweiz nach England in Paris eingetroffen. — In der Marine dauert die Rührigkeit ununterbrochen fort. Man fertigt jetzt ein Vcrzeichniß sämmtlicher Handels-Dampf schiffe an, die im Falle eines Krieges Dienste leisten können. — Es ist Befehl ertheilt worden, die Hafeneingange der französischen Seestädte aus zubaggern und Festungswerke zum Schutze der letzteren zu errichten. — Alle Punkte der Cher bourger Rhede sind jetzt mit dem Arsenal in tele graphische Verbindung gebracht worden. Ueber- haupt sollen längs der ganzen Ostkuste Tele graphenlinien angelegt werden. England. Die Regierung schickt sofort einen Theil der nach Indien bestimmten Truppen nach China; auch sind mehrere Kriegsschiffe schleunigst dahin beordert worden. — Das kürzlich vom Stapel gelassene größte Schiff, der Great Castern, ist am 10. Scptbr. auf der Rhede von Portland angekommcn, um sich in die offene See zu be geben. Es legte die 15 englische Meilen messende Strecke auf der Themse bis zum Meere in einer Stunde zurück und wird auf hoher See über 20 englische Meilen in der Stunde zurücklegen, da durch aber das schnellfahrendste Fahrzeug aller Zeiten und Meere werden. Als jedoch dieses Riesenschiff am 9. September Abends Nore (am Ausfluß der Themse) passirte, sand eine schreck liche Explosion im Cylinder der vorderen Kessel statt, wobei 12 Heizer von den heißen Dämpfen überschüttet und verbrannt wurden. Fünf der selben sind bereits gestorben und die übrigen sollen sich in einem hoffnungslosen Zustande befinden. Von den Passagieren, welche sich während der Explosion sämmtlich auf dem Deck befanden, wurde Niemand verwundet. Die mit Geschmack und großem Aufwand ausgcführtcn Decorationcn des großen Saales sind zertrümmert worden. Mit Ausnahme des zersprungenen Cylinders befindet sich das Schiff und die Maschine in unverletztem Zustande, so daß es am andern Morgen die Fahrt fortsetzen konnte. Der Schaden hat sich übrigens als nicht so groß herausgestellt wie man anfänglich erwartete; die Reparatur wird nur auf 5000 Pfd. St. (circa 34,000 Thlr.) zu stehen kommen, wovon 1000 Pfd. St. auf die neue Decoration des Saales verwendet werden sollen. Türkei. Die montenegrinische Grenzberichti- gungs - Commission ist in Grahowo versammelt. — Dem Sultan wäre kürzlich, als er sich zu Kaik nach der Seraispitze begeben wollte, fast ein Unglück zugcstoßen, indem ein kleiner englischer Schleppdampfer seinen Lauf gerade auf des Sul tans Boot zu nahm, und selbst als es wendete, ebenfalls den Cours ändernd, demselben in noch bedrohlichere Nähe kam. Durch große Anstrengung der Ruderer gelang es, der Gefahr zu entkommen. Edittalladung. Auf Jnsolvenzanzeige des Gutsbesitzers Jo hann Gottfried Bennewitz in Medessen ist zu dem Vermögen desselben der Concursproceß zu eröffnen beschlossen worden. Demnach werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger ernannten Bennewitzens und überhaupt alle diejenigen, welche an dessen Vermögen aus irgend einem Grunde einen Anspruch zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen, vor dem König lichen Gerichtsamte allhier am 23. December 1859 als dem anberaumten Liquidationstermine gehörig zu erscheinen, ihre Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Concursvertreter sowie, nach Befinden, der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen und am 7. Januar 1860 der Bekanntmachung eines Präclusivbescheidcs, welcher hinsichtlich des Außenbleibenden für be kannt gemacht wird geachtet werden, sich zu er- wärligen, sodann aber am 20. Februar 1860 Vormittags 9 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zu einem Verhör sowie zur Gütepflegung anderweit sich einzufinden; ferner am 3. März 1860 der Jnrotulation der Acten, sowie am 14. April 1860, für den Fall, daß bei der Gütepflegung ein Ver gleich nicht abgeschlossen wird, der Bekannt machung eines Locations-Erkenntnisses, welches hinsichtlich der Außenblcibenden für eröffnet ge achtet werden wird, oder, dafern bei der Güte pflegung ein Vergleich zu Stande kommt, der Bekanntmachung eines Locations- und Distri butions-Bescheides ohne neue Vorladung er- wärtig zu sein. Alle diejenigen, welche in dem obigen Liqui dationstermine nicht erscheinen oder ihre Forde rungen nicht gehörig angeben, werden mit den selben bei gegenwärtigem Creditwesen weiter nicht gehört, sondern derselben und der ihnen etwa zu- stchenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, insoweit dieses Benesicium nicht außerdem ausdrücklich nachgelaffen ist, für verlustig, diejenigen aber, welche in dem anbe raumten Gütepflegungstermine entweder sich gar nicht stellen, oder zwar erscheinen, jedoch darüber, ob sie dem etwa abzuschließenden Vergleiche bei treten wollen oder nicht, sich nicht mit Bestimmt heit erklären, für dem Beschlusse der Mehrzahl Beitretcnde werden geachtet werden. Uebrigens haben auswärtige Liquidanten bei Vermeidung einer Strafe von 5 Thaler an hie sigem Orte Bevollmächtigte zu bestellen und Aus länder solche mit gerichtlicher Vollmacht zu ver sehen. Als Güter- und Streitvertreter ist Herr Ad- vocat Härtig hierselbst bestellt worden. Großenhain, am 10. September 1859. Königliches Eerichtßamt daselbst. Böttger. Bekanntmachung. Vor dem Königl. Gcrichtsamte allhier sollen am 21. November 1859 die beiden zur Konkursmasse Herrn Johann