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Großenhainer MWilW- m) AizchttM Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 48. Donnerstag, den 28. April 1859. Bekanntmachung. Die Militair-Verwaltung bedarf eine größere Anzabl von Reit- und Zugpferden, welche durch freien Einkauf auf Pferdewarkten vorerst erlangt werden sollen. Diese Märkte werden abgcbalten a) in Dresden, in der Neustädter Reiter - Cascrne, von jetzt an bis auf weitere Anordnung, b) in Pirna,Herrnhut,Großenhain,Chemnitz,Penig,Pegau und Riesa: den 2., 3. und 4. Mai, c) in Löbau, Meißen, Mitwcida, Rochlitz, Borna und Wurzen: den 5., 6. und 7. Mai, «I ) in Freiberg: den 6-, 7. und 9. Mai, e) in Eamenz, Roßwein, Leisnig, Grimma, Kohren und Leipzig: den 9., 10. und 11. Mai, von früh 8—1 Uhr. Die Verkäufer werden aufgefordert, ihre Pferde den zum Einkauf beauftragten Commissionen vorzustellcn. Die zu verkaufenden Pferde müssen zwischen 6 und IO Jahr alt, mindestens II Viertel 2 Zoll hoch, Stuten oder Wallache, fehlerfrei und gesund sein. Kommen in den nächsten Vier Wochen nach der Uebernahme Hauptfehler zum Vorschein, so ist der Verkäufer verbunden, die Pferde gegen Rückgabe deS Kaufgeldes zurückzunehmcn. Dresden, den 24. April 1859. Kriegs-Ministerium. v. Rabenhorst. Keilpflug. Bekanntmachung 1) Die sich meldenden Aerztc und Wundärzte müssen im Königreich Sachsen zur ärztlichen oder wundärztlichen Praxis lcgitimirl sein, oder die vorgeschriebcne Prüfung ablcgen. 2) Dieselben machen sich verbindlich, während der Dauer eines Feldzugs und wenigstens eines Jahres bei den Truppen oder in Hospitälern jeden ihnen übertragenen ärztlichen Dienst mit Sorgfalt und Pünktlichkeit zu verrichten. 3) Dieselben haben den Vorschriften gemäß sich zu equi- pircn und erhalten dazu eine Beihülfe von SO Thaler. 4) Den promovirtcn Aerzten wird der Rang und die Stellung eines wirklichen Assistenz-Arztes und ein monat- Dresden, den 25. April 1859. Diejenigen Aerzte, welche gesonnen sind freiwillig in die Armee unter nachstehenden Bedingungen einzutreten, werden aufgefordert sich bei der Sanitäls-Direktion der Armee anzumelden. licher Gehalt von 25 Thalern nebst Feldzulagc und Fcld- portionen zugesichert. 4f Den ineäieinae praetici« vorerst der Rang eines Unterarztes I. Claffe und ein monatlicher Gehalt von 16'/r Thalern und Feldzulage nebst Feldportionen. 6) Die Chirurgen erhalten den Rang als Unterärzte 2. Classc und einen monatlichen Gehalt von 12 Thalern nebst Fcldzulage und Feldpvrtionen. 7) Das Kriegs-Ministerium behält es sich vor nach einem Feldzüge oder beendigter Dienstzeit von 1 Jahre die jetzt sich meldenden Aerzte nach dreimonatlicher Kün digung wieder zu entlassen, oder ihnen eine bleibende An stellung zu gewähren. Kriegs -Ministerium. v. Rabenhorst. Keilpflug. Erinnerung. Die auf die Gewerbe- und Personalsteuern des abgelaufenen ersten Hebeterminö von vielen Beitragspflichtigen noch zu leistenden Zahlungen sind nunmehr sofort und spätestens bis zum 3V. dieses Monats an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme zu berichtigen, widrigenfalls zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschritten werden muß. Großenhain, am 23. April 1859. Dcr Stadtrach. S ch i ck e r t. Aufforderung zu Einzahlung der Grundsteuern auf den zweiten Termin 1859. Die auf den zweiten Termin, den I. Mai d. K., zahlbaren Grundsteuern nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit sind spätestens bis zum IS. Mai d. I. an die hiesige Stadt-Steuer-Einnahme abzuführen, da nach Ablauf dieser Frist zu dem gesetzlich vor geschriebenen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschritten werden muß. , Großenhain, am 18. April 1859. chi ckcrt