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Großenhainer NtclhMW- M AiMMt. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 25. Donnerstag, dm 3. Marz 1859. Speisezettel der öffcntl. Spciseanstalt. Donnerstag: Graupen mit Rindfleisch. Freitag: Kartoffelbrei mit Kalbsbraten. Sonnabend: Erbsen mit Bratwurst. Bekanntmachung. Bor dem Königlichen Gerichtsamte allhier soll dm 13. Mai 1859 das baugewerklich unter Berücksichtigung der Steuern und Abgaben auf 1825 Thlr. qcwür- derte, auf hiesiger Klostergasse Cat.-Nr. 60 ge legene, früher Koch'sche HauSgrundstück Herrn Johann Friedrich Wunderlich's — Folium Nr. 59 des Grund- und Hypothekcnbuchs für hiesige Stadt — zwangsweise versteigert werden. Eine nähere Beschreibung desselben ist dem im Amtshause und an Rathhausstelle hiersclbst aus hängenden dcsfallsigen Subhastationspatente, auf welches im Uebrigen verwiesen wird, beigefügr. Großenhain, am 21. Februar 1859. Königliches Gerichtsamt daselbst. Böttger. Nachtrag zu Quittung und Dank für Luther- und Melanchthon-Denkmal. Zu dem in Nr. 18 d. h. Wchbl. befindlichen Berzeichnisse der eingegangenen Beiträge ist hinzuzusügen aus der Parochic Linz 1 thlr. 4 ngr. 6 pf. und Filialgemeinde Blochwitz I thlr. 19 ngr., sowie persönlicher Beitrag vom Hrn. Ober lehrer Braune 10 ngr. Auch gingen seit dem Abschlusse der Rechnung noch ein: 1 thlr. 19 ngr. aus der 3. Classe der ersten Mädchenschule incl. 5 ngr. vom Hrn. Lehrer Vogel, 15 ngr. aus der 2. El. der zweiten Mädchenschule und 21 ngr. aus der 3. El. derselben. Hierüber ist noch zu bemerken, daß die im Hauptverzeich nisse aufgeführten 8 ngr. 3 pf. als aus der Armenschule gesammelt nur zum Theil von der Armenfchule, sondern größtentheils in der vierten Classe zweiter Knabenschule gesteuert worden sind. Es erhöht sich sonach die mit l4l thlr. 22 ngr. 6 pf. in Nr. 18 des hiesigen Wochenblatts angegebene Gesammt- summe durch vorverzeichnete Beiträge an 5 thlr. 19 ngr. 3 Ps. auf 147 thlr. 11 ngr. 9 pf. Großenhain, am 1. März 1859. v. Hering. Men, welche bei dem Heimgange unsers guten Gatten, Vaters, Schwieger- und Großvaters ihm ihre Liebe und Achtung erwiesen und an unserm Schmerze so warmen Antheil genommen haben, sprechen wir unsern innigsten Dank hiermit aus. Familie Miclsch und Müller. Für den Kohlenbergbau im Schraden. Es ist eine nicht neue Thatsache und eben deshalb keineswegs überraschend, daß fast jedes bedeutendere Un ternehmen im Anfang seine Zeit der Wehen auszuhaltcn hat, ehe es von der öffentlichen Meinung gehoben und getragen wird. Auffallend ist aber die von der Erfah rung bestätigte Erscheinung, daß gerade solche Unter nehmungen, welche mit nur bescheidenen Mitteln unter Mühseligkeiten aller Art begonnen und ost nur darum vom Vorurtheil angefeindet oder mitleidig belächelt wur den, nicht selten eine Zukunft dös segensreichsten Ge deihens erlebten, während andere pomphaft angepricsene, mit großer finanzieller Kraft ausgerüstete und durch die berühmten Namen, die an ihrer Spitze glänzten, nach allen Seiten hin ^das unbegrenzteste Vertrauen einfiößende Unternehmungen auch nicht selten vcrhältnißmäßig schnell ihre schone Seele aushauchtcn oder verwelkend hinsiechten. Das in Rede stehende Vorhaben kämpfte bisher mit dem zuerst bezeichneten Geschick, um so mehr mußte es dem ergebenst Unterschriebenen zur Freude gereichen, endlich, obwohl nur im Gewände der Anonymität, Männern zu begegnen, stue dem Unternehmen Existenzberechtigung und Bedeutung zugestehen. Die Unterhaltung der Herren A. und B. in Nr. 20 dieses Blattes gern als Ankündigung der öffentlichen Mei nung würdigend, glaubt der Unterzeichnete es nicht ver säumen zu dürfen, durch Darlegung der wichtigsten Sach- verhältniffe der zu Gunsten des Kohlenbergbaues im Schraden offcrirten Sicherheits-Objecte derselben Rechnung zu tragen. Zunächst das Steinkohlenbau-Unternehmen in Gomsen bei Dresden. Es umfaßt circa 1600 Scheffel ä ISO sZR. Areal und wurde, frei von allem Tonnenzins und Zehnten, unter folgenden wesentlichsten Bedingungen erworben: „Die betreffenden Grundbesitzer überlassen dem unter zeichneten Bergbau-Unternehmer sämmtlichc ihrer Vcrmu- thung nach unter ihren Grundstücken befindlichen Stein- kohlenssötze zu seinem Besitz und Eigenthum. Der Letz tere macht sich dagegen verbindlich,' für jeden Scheffel Eleinkohlenfeld, wenn das Koblenflötz O'/r Elle mächtig ist, 50 Thaler, und für jede Elle bedeutenderer Mächtigkeit 20 Thaler, an diejenigen Grundbesitzer zu bezahlen, unter deren Grund und Boden Kohlenabbau stattfindet. Die Auszahlung der Gelder geschieht in nachstehender Weise: das erste Fahr, in welchem der Abbau der Steinkohlen beginnt, wird der dritte Theil der Kaufsumme der in An griff genommenen Kohlenselder an die betreffenden Grundbesitzer abgegeben und in den nächsten zwei Jabren, je am 1. Juli, ebenfalls ein Drittheil, womit die Kauf summe Berichtigung findet. Die Entschädigung für de» rum Bau erforderlichen Oberflächenraum beträgt pr. Schef fel alljährlich 12 Thlr." Ueberblicken wir nun die Ziffern in den Erwerbungs- Urkunden anderer Stcinkohlenwerke, dann finden wir, daß die lücr genannte Acguisition unter so außergewöhnlich billigen Bedingungen stattfand, wie sie wohl noch nie gewährt worden, noch je wieder gewährt werden dürften. Einige Beispiele, den betreffeiwen Prospecten entnom-