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Mitglieder ist ein Fonds von 9,200000 Thlrn. angesammelt worden, welcher in pupillarisch sicheren Hy- und betmgen wahrend des letzten Jahrzehnds durchschnittlich 27,g Proc. der eingezahlten Prü ¬ der jährliche Versicherungsaufwand für eine lebenslängliche Versicherung von 100 Thlrn. für Beitritt im 2 Thlr. 19 Sgr. Pf. auf Thlr. Pf- den von 4 und In den nächsten 5 Jahren kommen anderweit etwa reiner Ueberschuß an die Versicherten zur 3 10 I 2 10 9 6 3,890000 Thlrn. mien, wodurch sich 2 3 3 4 5 1 7 10 2 3 4 5 4 13 26 12 4 5 2 6 7 24 11 28 22 22 potheken belegt, jede wünschenswerthe Garantie gewährt. Die Gothaer Lebensversicherungsbank ist nicht zum Vortheil einzelner Unternehmer gegründet, sondern beruht auf Gegenseitigkeit ihrer Versicherten, welche als die alleinigen Eigenthümer der Anstalt auch allem allen Nutzen des Geschäftsbetriebs genießen und von ihren Beiträgen (Prämien) dasjenige als Dividende vollständig und unverkürzt zurückempfangen, was zur Erreichung des Gesellschaftszwecks nicht gebraucht wird. Auf jede für eine Lebens- oder Ueberlebensversicheruug bezahlte Jahresprämie wird nach fünf Jahren eine dem betreffenden Jahresüberschusse entsprechende Dividende gewährt, so daß jedes Mitglied mit der sechsten Prämienzahlung in den Genuß der Dividende tritt und dieser Genuß noch fünf Jahre über das Bestehen der Versicherung hinaus fort dauert. Die an die Versicherten auf diese Weise vertheilten Neberschüsse erreichten bis Ende 1858 die Höhe von 30. Jahre 35. „ 40. , 45. „ 50. „ 55. „ 1,480000 Thlr. 1 Verkeilung und die desfallsige Dividende für 1859 beträgt 30 PrvttNt. 60. „ „ 7 „ 4 „ für die Zwischenstufen nach Verhältniß ermäßigte. Außer den tarifmäßigen Prämien rnsx. nach Abzug der Dividenden sind keinerlei Nebenkosten zu entrichten; aller Aufwand wird aus der gemeinsamen Bankcasse bestritten uud es stellen sich dadurch bei einer auf das Spar samste eingerichteten Verwaltung, die Alles in Allem gerechnet nur ohngefähr 4 Proc. der Jahreseinnahme erfor dert, die Versicherungskosten aus das äußerste Maas der Billigkeit herab, wie eine Prüfung und Vergleichung der eben aufgeführten Nettoprämien ergibt. Die Angelegenheiten des gemeinsamen Bankvereins werden in oberster Instanz von 3 Ausschüssen (in Erfurt, Gotha und Weimar) geleitet, welche aus und von den Versicherten in Thüringen gewählt ihrer Stellung nach kein anderes Interesse haben als dasjenige des Vereins, dem sie angehören, und aller seiner Mitglieder. Diese Einrichtung gewährt die Bürgschaft, daß die Versicherten loyal behandelt werden und jede Erleichterung genießen, welche das Wohl des Ganzen gestattet. Die Rücksicht darauf wird nicht von fremden Interessen durchkreuzt. Es werden von der Gothaer Bank nur Personen versichert, die einer guten Gesundheit genießen uud eine regelmäßige Lebensweise führen, nicht unter 15 und in der Regel nicht über 60 Jahre alt sind. Der Betrag der auf ein Leben versicherbaren Summe ist mindestens 300 Thlr., höchstens 15000 Thlr. Die Prämien (Tab. I., II. und III.) richten sich nach dem Alter des zu Versichernden zur Zeit seiner Aufnahme und bleiben, abge sehen von der Ermäßigung durch die Dividende, unverändert, so lange die Versicherung besteht. Bei Berechnung des Alters werden 6 Monate über das zuletzt zurückgelegte Altersjahr nicht gerechnet, mehr als 6 Monate gelten für ein volles Jahr. Die von der Bank ausgestellten Versicherungsscheine (Policen) werden freies Eigenthum des Versicherten und können von demselben beliebig verpfändet und auf Andere übertragen werden, ohne daß es zur Gültigkeit solcher Acte der Genehmigung der Bank oder einer Anzeige bei derselben bedarf. Mit zurückgelegtem 90. Lebensjahre hört die Prämienzahlung auf; es erfolgt dann sofort noch bei Lebzeiten des Versicherten die Auszahlung des Capitals. Dieser Vortheil kann auch für beliebig jüngere Alter durch Ent richtung besonderer Zusatzprämien (Tab. III.) erworben werden. Bei Todesfällen zahlt die Bank verfassungsmäßig die versicherte Summe 3 Monate nach Empfang der Lterbefallpapiere an den Inhaber der Police, ohne von ihm den oft kostspieligen Beweis des Erb- oder sonstigen Eigenthumsrechts zu fordern. Seit Eröffnung der Bank wurden bis jetzt im Ganzen nahe an 11,000000 Thlr. an die Erben von 6600 gestorbenen Versicherten vergütet. Zur Ertheilung weiterer Auskunft und Vermittelung von Versicherungen erbietet sich G. I. Wolff, Aäroklli uml Mllr in Grofumlumi.