Volltext Seite (XML)
lehe»S und der jährlichen Prämie zu sichern vermag. Die für die Versicherung zu entrichtende Prämie ist in diesem Fall die Tilgungsrente, wodurch das Capital bis zum Tode des Versicherten abgelöst wird, indem mit letzterem die Versicherungssumme an den Gläubiger zur Auszahlung kömmt und dieser dadurch für seine Forde rung Befriedigung erhält. Wer Renten oder überhaupt feste Einkünfte auf seine Lebenszeit zu beziehen hat, die ihm für einen be stimmten Werth verkauft oder angerechnet worden sind, würde, wenn er frühzeitig stürbe, offenbar einen Theil Les Kaufpreises verlieren. Will er diesem vorbeugen oder auch sonst einen Theil der Rente seinen Erben erhalten, so kann er zu diesem Zwecke gelangen, wenn er den ihm entbehrlichen Theil der Einkünfte zur Versicherung seines Lebens verwendet und so in ein Capital verwandelt, Lai mit dem Aufhören der Rente flüssig wird. In Familien, wo Kinder aus verschiedenen Eher vorhanden sind und die einen Vermögen zu erwarten haben, die anderen nicht, kann durch eine Lebensversicherung zu Gunsten der letzteren, deren Kosten der Familien vater aus den ihm zustehenden Renten des Vermögens seiner wohlhabenden Kinder bestreitet, ein Ausgleichungs mittel gefunden werden. Wünscht Jemand ein Legat für eine wohlthätige Anstalt zu begründen, oder führt Dankbarkeit zu dem Wunsche einem treuen Diener oder irgend einer theuren Person im Stillen ein Capital zu sichern, das die Unterstützung, die ihr durch den Tod des Versorgers entgeht, ersetzen könne, so ist eine Lebensversicherung der bequemste und sicherste Weg, um das Capital ohne Belastung der gesetzmäßigen Erben zu beschaffen. Besitzer von Majoraten oder Mannlehngütern, welche nur auf die ältesten Söhne forterben oder worauf weibliche Nachkommen keine Ansprüche haben, können, wenn sie den Neberfchuß ihrer Einkünfte zu einer Ver sicherung auf ihr Leben verwenden, ihn fo alsbald in Capitale für diejenigen Kinder verwandeln, welche der Erbfolge nach den anderen nachstehen müssen. Es geschieht häufig, daß die Erlaubniß zur Ansässigmachung oder Verheiratung nur dann ertheilt wird, wenn der Besitz eines gewissen Vermögens nachgewiesm oder Kaution geleistet worden ist. Für Unbemittelte wird dies oft ein Hinderniß der Erreichung ihrer sehnlichsten Wünsche. Eine Lebensversicherung kann hier die Stelle eines Realvermögenö um so eher vertreten, weil jener Besitz hauptsächlich aus Rücksicht auf das einstige Fortkommen der Familie, nach dem Ableben des Versorgers derselben, verlangt und gerade dann, wenn dieses eintritt, die versicherte Lmmme gezahlt wird. Es ist sogar die Anwartschaft auf letztere dem wirklichen Vermögen gewissermaßen vcrzuziehen, weil sie nicht wie dieses während der Ehe verschwendet werden kann. Oft beruht das Gelingen und Ausfuhren einer Unternehmung auf dem eigentümlichen Geiste und Talente dessen, der die Idee dazu faßte und ins Werk setzte; so z. B. umfangreiche literarische Werke, große künstlerische Arbeiten, Bau von neu erfundenen Maschinen, Fertigung wichtiger Handelsartikel ans neuem und vorteilhaftem Wege u. dgl. m. Wird der schöpferische Geist dem Unternehmen vor dessen Vollendung oder ehe es gehörig fruchtbringend wirken konnte, durch den Tod entzogen, so entsteht häufig für den Unternehmer Verlust. Für diesen ist aber Ersatz zu erlangen, wenn zeitig das Leben des Trägers der schöpferischen Ideen versichert wurde. Diese Beispiele zeigen, welche verschiedene Zwecke durch die Lebensversicherung erreicht werden können und wie vielfach ihre Anwendbarkeit ist. Der Nutzen derselben für das allgemeine Beste besteht hauptsächlich darin, daß von Vielen, welche ihr Leben versichern, zur Aufrechthaltung und pünctlichen Fortsetzung der Versicherung Ersparnisse gemacht werden, die außerdem unterblieben wären, und daß aus kleinen Beiträgen, die in ihrer Zer splitterung unwirksam gewesen oder großentheils gänzlich verzehrt worden wären, sich größere Capitale bilden, die von den Empfängern entweder verzinslich belegt oder zu gewinnreichcn Handelsgeschäften, Jndnstrie- unternehmungen u. s. w. verwendet, den Wohlstand der betreffenden Familie und durch diesen den National wohlstand mehren. Von der Nützlichkeit der Lebensversicherung überzmgt, möchten wohl auch Viele eine solche Versicherung bewirken, sie scheuen aber die Opfer, welche dieselbe sorlert, und fürchten dieselben bei den sonstigen Bedürfnissen ihres Hausstandes nicht aufbringen zu können. Wem es jedoch Ernst ist mit einem so wichtigen Vorhaben, worauf das künftige Wohl Derer beruht, die ihm so thener sind, möge nur seine Verhältnisse genau und gewissen haft prüfen; ec wird finden, daß er sich entweder durch vermehrte Anstrengung eine neue Einnahmequelle ver schaffen, oder daß Manches sparsamer und vortheilhaster in seinem Hauswesen eingerichtet werden, daß auf manchen Genuß und manche Bequemlichkeit ohne Nachthnl verzichtet und daß dadurch der Beitrag für die Lebens versicherung erübrigt werden kann. Vor Allem möge dabei die Hausfrau zu Rathe gezogen werden; sie muß wünfchen, daß ihr Gatte nicht zögere ihre Unabhängigktit für die Zukunft zu sichern, und gewöhnlich hat sie eS in ihrer Macht, durch Nachweisung irgend einer häuslichen oder persönlichen Ersparniß den etwaigen Vor wand zur Unterlassung oder zum Aufschub der Lebensversicherung zu beseitigen. Die älteste und größte Lebensversicherungs-Anstalt Deutschlands ist die Gothaer Bank. Im Jahre 1827 gegründet, wurde sie am 1. Januar 1829 mit einem Bestände von 791 Mitgliedern und einer auf deren Leben versicherten Summe von 1,390009 Thlr. eröffnet; seitlem ununterbrochen durch lebendigen Zugang gewachsen, umfaßt sie dermalen 21500 Versicherte mit 34,6000(0 Thlr. Versicherungssumme. Aus den Beiträgen der