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MW iß Itbm.Mijickmmg nm! MM Met jw? Mit besonderer Beziehung auf die Gothaer Lebensversicherungsbank. Jeder sorgsame Familienvater hegt den Wunsch nicht aus dieser Welt zu scheiden, ohne seinen Angehö rigen ein Vermögen zu hinterlassen, das geeignet ist deren Fortkommen zu sichern oder doch zur Vermehrung und festeren Begründung ihres Wohlstandes beizutragen. Ist derselbe nicht bereits reichlich mit äußeren Glücks gütern ausgcstattet, so wird er durch Fleiß und Sparsamkeit solche zu erwerben suchen und seinen Zweck erreichen können, wenn er fleißig und lange spart, auch stets Gelegenheit findet das Ersparte zu guten Zinsen und sicher anzulegen. Den letzteren Bedingungen treten in der Wirklichkeit oft große Schwierigkeiten entgegen. Nicht nur, daß der Versuchungen sehr viele sind die Ersparniß einmal auszusetzen oder gar das ersparte Capital anzugreifcn, es kann auch dasselbe durch Ausleihung an unzuverlässige Schuldner oder durch Anlegung in Staats- und Jndustriepapieren ganz oder lheilweise verloren gehen. Vor Allem aber, wer bürgt dem Familienvater dafür, daß sein Dasein besonders verschont bleiben, daß der Tod ihm Zeit lassen werde die beabsichtigten Ersparnisse zu vollenden? Setzt derselbe seiner Thätigkeit unerwartet früh ein Ziel, so bleibt die größte Sparsamkeit und die beharrlichste Anhäufung des Ersparten ohne den erwarteten Erfolg. Niemand weiß, wie nah oder fern sein Lebensziel gesteckt ist und wie viel Zeit ihm zur Ausführung der Pläne, die ihm am Herzen liegen, vergönnt sein wird. Diese Ungewißheit, welche Manchen, der außerdem gern sparen würde, davon abhält, Manchen von weit aussehcuden Unternehmungen abschrcckt, läßt sich zwar durch menschliche Kräfte nicht aufheben, es gibt aber Mittel und Wege das Drückende derselben zu beseitigen oder doch zu mildern. Mn solches Mittel ist die Lebensversicherung; sie dient dazu, nicht nur in das Sparen eine feste Regel zu bringen und das Ersparte vor frühzeitigem Angriff zu sichern, sondern auch die Resultate des Sparens von der größeren oder geringeren Lebensdauer des Sparenden unabhängig zu machen. Gegen einen gewissen jährlichen oder halbjährlichen Beitrag, welchen man an die Lebensversicherungs-Anstalt zahlt, übernimmt diese die Verpflichtung, ein im Voraus bestimmtes Capital beim Tode des Versicherten, wann auch derselbe ein treten möge, auszuzahlen. Eine Lebensversicherung empfiehlt sich daher zunächst für Solche, welche ihre Familien durch ihrer Häude Fleiß oder durch die Früchte ihrer Geistesthätigkeit erhalten, — für jene zahlreiche Classe von Familienvätern, deren ganzer Erwerb durch die Bekleidung eines Amts, die Ausübung einer gewissen Berufsbeschäftigung oder den Genuß eines lebenslänglichen Einkommens bedingt ist. Mit wie banger Sorge müssen dieselben dem Zeit- puncte entgegensetzen, wo der Tod sie aus dem Kreise der Ihrigen abruft und Letzteren dadurch den Ernährer entzieht! Diese Sorge wird gehoben, wenn sie durch Versicherung ihres Lebens Vorkehrung getroffen haben, daß bei ihrem Tode eine gewisse Summe zur Versorgung ihrer Angehörigen zu Gebote steht. Mag auch die Wittwe eines Beamten die tröstende Aussicht auf Beziehung einer lebenslänglichen Pension haben, eine solche Pension pflegt gewöhnlich nur hinzureichen, um ihr für ihre Person ein nothdürftiges Aus kommen zu sichern, — die Erziehung der Kinder, die Ausstattung der Töchter, die Unterhaltung Ler Söhne auf Schulen und Akademien, die Befähigung derselben zur Begründung eines Geschäfts erfordert eine augenblickliebe größere Geldhülfe, — ein Capital — und dieses gewähst die Lebensversicherungsbank, wenn der Familienvater sich entschließen tonnte einen verhältnißmäßigen Theil seines jährlichen Einkommens an die Casse derselben zu entrichten. Diejenigen, welche bereits im Besitz eines zur Erreichung obiger Zwecke genügenden CapitalvermögenS sind, können die Lebensversicherung benutzen, um jährliche Erübrigungen auf sichere Weise anzulegen und sie alsbald in Capitale zu verwandeln, die bei ihrem Tode oder westn sie ein gewisses Alter erreicht haben (Tab. III.), zur Auszahlung kommen. Sie sind dabei der Sorge sür dis sichere Unterbringung des Erübrigten, so wie den Nach theilen bei Herabsetzung des Zinsfußes überhoben nnd können sich jeden Augenblick sagen, welchen Betrag sie für ihre Ersparnisse den Erben hinterlassen oder bei Erreichung eines gewissen Alters selbst dafür empfangen werden. Die Lebensversicherungsbank wird für sie die Käuferin ihrer Ersparnisse zu einem gewissen,' im Voraus fest gesetzten Preise. Kaufleute uud Gewerbtreibende versichern ihr Leber, theils nm auf diese Weise ebenfalls ein Capital für ihre Hinterbleibenden zu sammeln, theils um ihrem Cridit eine festere Grundlage zu geben und Mittel in Be reitschaft zu stellen, mit denen im Fall ihres plötzlicher Todes andringenden Gläubigern Befriedigung gewährt und das Geschäft erhalten oder doch vor übereilter Liquilazion bewahrt werden kann. Ist ein Schuldner außer Stande eine Forderung zurückzuzahlen oder Realsicherheit für ein Darlehen zu geben, so kann eine Lebensversicherung dazu dieneu, Leu Gläubiger oder Darleiher zufrieden zu stellen, sofern nur jener durch Anweisung auf eine Besoldung oder sonst eine feste Einnahme die Zahlung der Zinsen des Dar-