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Großenhainer MchMiG- M AnzchMM. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 17. Sonnabend, den 12. Februar 1859. Bekanntmachung. Nachdem durch die schon längere Zeit andauernde ungünstige Witterung, und namentlich durch den häufigen Wechsel von Frost und Thauwetter, die Kommunikotionswege auch im hiesigen Bezirke zum großen Theile in einen schwer passirbaren Zustand gebracht worden sind, so sichet Sich die unter zeichnete Königliche Amtshauptmannschaft, sowohl auf Grund eigner Wahrnehmung, als in Folge der deshalb bei Ihr eingegangencn Beschwerden, veranlaßt, die kommunikationswegebaupflichtigcn Do minien und Gemeinden Ihres Bezirks, unter Hinweis auf die Bestimmungen in tz 18 des Straßen baumandats vom 28. April 178l, andurch öffentlich aufzufordern, unausgesetzt, und namentlich bei nasser Witterung, streng darauf Acht zu haben, daß das auf der Fahrbahn der Wege sich ansammelnde Wasser öfters abgeleitet, die schlammige Decke fleißig abgezogen und die ausgefahrcnen Gleise, so oft als solche vorkommen, wieder verzogen werden, damit durch die schleunigste Erledigung der im An fänge oft nur geringen und unbeträchtlichen SchSdhaftigkeit mehrerer Nachtheil vermieden und der bei Hintansetzung sothaner Reparatur-Fürsorge in der Folge immer kostspieliger werdende Aufwand mög lichst verhindert werde. Hierbei kann Man jedoch nicht umhin, auch die betreffenden Fuhrwerks besitzer und Fuhrleute anzumahncn, bei ihren Ansprüchen an die Kommunikationswege, den jetzigen, auf die Beschaffenheit derselben so nachtheilig einwirkenden, Witterungsverhältnissen allenthalben billige Rechnung zu tragen, und nicht durch verhältnißmäßige Ueberlastung ihres Fuhrwerks die vorhandenen, zumeist auf ungünstigen Naturereignissen beruhenden, Uebelstände noch mehr zu steigern, wobei die selben auch noch besonders darauf aufmerksam zu machen sind, daß, wie im Allgemeinen das Gesetz vom 16. April 1840, — die Belastung und Felgenbreite des Frachtfuhrwerks auf den Chausseen betreffend, — nach ausdrücklicher Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern, analog auf die Kommunikationswege und das darauf verkehrende Fuhrwerk Anwendung zu finden hat, den wege unterhaltungspflichtigen Dominien und Gemeinden es sreisteht, in solchen Fällen, in denen sich, wie jetzt, namentlich eine wesentliche Benachtheiligung der Kommunikationswege durch unverhältnißmäßig überlastetes Fuhrwerk herausstellt, Anzeige an die competente Behörde des Kontravenienten, Behufs der Untersuchung und Bestrafung desselben, zu erstatten. Schlüßlich werden noch die Gerichtsobrigkeiten und Herren Friedensrichter des Bezirks veranlaßt, auf Vorstehendes allenthalben ihre Aufmerksamkeit zu richten und das dieserhalb Erforderliche jeder Zeit und ernstlichst wahrzunehmcn. Die Königliche Amtshauptmanuschast daselbst. Meißen, am 8. Februar 1859. von Egidy. Bekanntmachung. Um Verkehrsstörungen und Ercessen bei Gelegenheit des Dienstags den 15. Februar im Hotel <le 8axo stattsindenden Maskenballes vorzubeugen, sind folgende Anordnungen getroffen worden: 1) Der Zutritt in die 1. Etage des Notel Ze 8axe und zu der dahin führenden Treppe wird nur denjenigen gestattet werden, welche mit einer von der Gesellschaft „Scheibenschützengesellschaft" erhaltenen und so bezeichneten Eintrittskarte versehen sind; wer dicß nicht ist, wird von den auf gestellten Polizeiorganen zurückgewiesen werden. 2) In den Abendstunden des bezeichneten Tages von 6 — 9 Uhr ist ein Wagenverkehr in der innern Meißner Gasse lediglich in der Richtung vom Markte zum Nütol 6« 8»xe, nicht aber umgekehrt gestattet; Fuhrwerk aller Art, welches in diesen Stunden in die Stadt passiven will, ganz besonders auch die vom Hüte! zurückkehrenden Wagen, haben den Weg dahin durch die Johannis- oder Marienallee u. s. w. zu nehmen. 3) Den sonstigen Weisungen der ausgestellten Polizeiorgane, welche instruirt sind, über Ordnung zu wachen, ist unweigerliche Folge zu leisten. Die Polizeibehörde. Großenhain, am 8. Januar 1859. Schickert. Speisezettel -er öffentlichen Speifeanffalt. Sonntag: Nudeln mit Rindfleisch. Dienstag: Kartoffeln mit Sauerbraten. Montag: Hirse mit Schweinefleisch. Mittwoch: Graupen mit Rindfleisch.