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Großenhainer Erscheinen: DienStag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Werhaltmzs- und AnzchMatt. Abonnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Amtsblatt des Köniqlichm Gcrichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 9 Uhr. Insertionsbeträge von auswärts sind in Post marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. Nedaction, Druck und Verlag von Herrmann Starte in Großenhain. M LIL Dienstag, den 6. October L8S4. Ladung. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte ist in dem zum Vermögen der Pirnaer Bank und deren Filialen zu Sebnitz, Meißen und Großenhain eröffneten ConcnrSprocesse zur Fortsetzung des am 4. Februar 1874 augestandenen Verhörstermines der 19. October 1874 eventuell die folgenden Tage anberaumt worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erhoben, hiermit aufgefordert, am IS. October 1874, eventuell an den darauf folgenden Tagen, jedesmal Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit der selben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf be vorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts > von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, was über Feststellung der Masse und ! über Gebahrung mit derselben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den Eoncurs betreffende Fragen! verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugeftimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der LS. Februar 187S, Vormittags 12 Uhr, als Termin für Eröffnung eines Ordnungserkenntnisses anberaumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 5 Thlr. —- — - Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Pirna, am 19. September 1874. Das Königliche Gerichtsamt im Bezirksgericht. Opitz. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen auf Antrag der Erben des! Halbhüfners Johann Gottlob Mehnert zu Colmnitz die zu dessen Nachlaß gehörigen l Feld- und Wiesengrundstücke, Parzelle Nr. 125, 126, 127, 151, 219, 229 des dasigen Flurbuchs, Fol. 5 des dasigen Hypothekenbuchs, welche ein Areal von 7 Hektar 78,1 Ar (14 Acker 18üj Ruthen) umfassen und ortsgerichtlich unter Berücksichtigung der Oblasten auf 3431 Thlr. geschätzt worden sind, Erbtheilungs halber den S. Oetober dieses Jahres in der Schenke zu Colmnitz freiwilliger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf die am hiesigen Gerichtsbrete und in genannter Schenke ersichtlichen Anschläge hier durch bekannt gemacht wird. . Großenhain, am 28. September 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Im Auftrage Bornemann, Assessor. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Weißig a. R. sollen den 8. Oetober 1874, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Raschüßer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 12 Raumcubikmeter kieferne Scheite, > 408 „ „ Rollen, k Brockwitzer Eichen, alter Garten 266 „ „ Stöcke, und 251 „ „ Aeste und l Schönberner Rand, 202 kieferne Langhaufen, ' einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Weißig a. R. zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltuug Weißig a. R., am 18. September 1874. Vras. v. Hopffgarten. Politische Weltschau. Seit einiger Zeit spukt in deutschen Zeitungen Allerlei von einer Neichseinkommensteuer. Die Sache nimmt positivere Gestalt an, da bereits eine aus München datirte „Einladung zur ersten allgemeinen Besprechung darüber am 11. d. M. zu Eisenach" vorliegt. Die Erörterung gesetzgeberischer Maßregeln außerhalb des Reichstages kann einen zweifachen Zweck haben. Entweder man will durch Heranziehung von Sachverständigen die technische Seite der Frage gründlicher klären, oder man will in den weitesten Volksschichten eine Idee populär machen und da durch die Gesetzgebung anspornen. Ein technischer Con- greß soll nun die Eisenacher Versammlung offenbar nicht sein; ausdrücklich werden in dem Programm die Verhand lungen über die Fragen der Progression, der Steuer befreiungen, der Besteuerung juristischer Personen, der Selbsteinschätzung, der Zusammensetzung der Steueraus- schüsse u. s. w. auf die Tagesordnung einer späteren Ver sammlung verwiesen. Nur das Verhältniß einer Reichs einkommensteuer zu den Steuersystemen der Bundesstaaten im Allgemeinen bildet den Gegenstand der Besprechung. Es liegt aus der Hand, daß diese Seite der Frage wesent lich politischer Natur ist, wie denn überhaupt die Vorfrage, ob Neichseinkommensteuer, nur als eine politische angesehen werden kann. Die Beantwortung muß je nach dem poli tischen Parteistandpunkte verschieden auöfallen. Nach Aufhebung der Matrikularbeiträge würde der BundeSrath jedes Interesse an dem Reichsetat verlieren und der Schutz der Steuerzahler wäre einzig und allein auf den Reichstag und dessen mangelhaftes, in der letzten Session Lei der Militärfrage soeben erst geschwächtes Budgetrecht gestellt. Einkommensteuern lassen sich weit bequemer er höhen, als .mdirecte Steuern oder Matrikularbeiträge. Nachgerade aber können wir keine Machterweiterung des Reichskanzlers mehr gebrauchen, ohne entsprechende Stärkung der parlamentarischen Befugnisse. Ohne Einräumung des unumschränkten SteuerbewilligungSrechteS ist daher nicht daran zu denken, daß die gesammte liberale Partei auf den Gedanken einer Neichseinkommensteuer eiugeht. Ohne die Unterstützung der gesummten Partei ist aber das Project völlig aussichtslos. Die Einführung einer Reichs einkommensteuer setzt auch voraus, daß als Grundrecht sämmtlicher Einzellaudtage die jährliche Bewilligung der Landeseinkommensteuern anerkannt wird. Denn Laudeö- einkommensteuern wird man neben einer Reichseinkommen steuer so wenig entbehren können, wie Communal-Einkommen steuern. Wird daher den Einzellandtagen nicht das Recht eingeräumt, die Landeseinkommensteuer entsprechend der Er- sparniß von Matrikularbeiträgen zu ermäßigen, so bedeutet Reichseinkommensteuer für uns nur Steuererhöhung. Man kann ferner dem Project nicht näher treten, ohne eine bestimmte Höhe des Procentsatzes dafür ins Auge zu fassen. Diese Höhe aber wird wieder bevingt durch die Verschieden heit der Ansichten, welche in Betreff der Zukunft der übrigen Reichösteuern, z. B. Salzsteuer, Tabakssteuer rc., bestehen. ' Die Reichsregierung hat bekanntlich schon seit 1870 die ! Einführung einer Reichsgewerbesteuer ins Ange gefaßt. Eine solche würde die Ungleichheit der Matrikularbeiträge wesentlich ! ausgleichen, ohne sie doch entbehrlich zu machen. Ihre Ein- führung würde leichter sein, weil dann auf LandeSgewerbe- ! steuern verzichtet werden könnte. Aber der politische Gegen- ! satz in der Frage des Steuerbewilligungsrechtes würde anch hier zur Erscheinung gelangen. Oesterreich hat seine große „nordpolaristische Hetz" mit gewohntem Eifer durchgemacht und nicht weniger als zwei nene Nordpol-Expeditionen beschlossen, von denen die unter Payer Ostgrönland im Auge bat, dagegen die unter Wilczek vom Cap Tscheljeslin aus untersuchen soll, ob zwischen dem von Middendorfs vermutheten Festlande und dem Franz-Josephslande ein Zusammenhang bestehe. An 1 Begeisterung für das kalte Geschäft fehlt es in dem leicht- ! lebigen Wien so wenig, wie in den Provinzialstädten, die ! sich in Ehrenbezeigungen gegen die Löwen des Tages über bieten. lieber dem Jubel ob des neuen Glanzes, der über Oesterreichs Seegröße gekommen, ward die Rede fast über hört, die Cnltnsminister Stremayr in der Wählerversammlung zu Leibnitz gehalten. Er erklärte, die Regierung sei des entschiedenen Willens, ruhig und fest, jedoch ohne gegen eine Partei provocirend aufzutreten, die confessionellen Ge setze trotz mannigfacher Hemmnisse durchzuführen. Obwohl von einer von Anstand und Würde getragenen und ihres Berufes sich bewußten Regierung kaum etwas Anderes er wartet werden durfte, so erregte diese Versicherung dennoch lebhaften Beifall unter den Zuhörern. Der Wahlkampf zu Anjon in Frankreich, welcher nunmehr mit einem glänzenden Siege des republikanischen Banners über die Coalition der Negierung mit den Bona- partisten zu Ende geführt ist, war für Mac Mahon und sein Cabinet eine harte Schlappe, ja eine Warunng vor weiterem Vorgehen auf der gefährlichen Bahn, in welche Broglie von Anfang an das Septennat eingehoben hat. Die Negierung verband sich nicht bloS mit den Bonapar- tisten, sondern sie bediente sich auch ihrer unsauberen Hilfs- ! mittel, um ihren Candidaten durchzubringen, mußte aber kläglich unterliegen. Die Nückwirkung dieses Mißerfolges dürfte sich auch bei den GeneralrathSwahlen geltend gemacht haben, die am vorigen Sonntag erfolgten. Das zweite große Ereigniß ist die bevorstehende Abberufung des Schiffes § „Orenoque" aus den Gewässern von Civitavecchia. Der Papst, zu dessen Schutz dieses Schiff seit einer Reihe von , Jahren vor Rom stationirt war, soll dieser Tage geäußert haben: „Die, welche uns zu Hilfe kommen könnten, sind geschwächt, feindlich oder gleichgittig. Gleichgültig ist Oester reich, feindlich sind Deutschland und Italien, geschwächt ist Frankreich. Wie die Kirche, so ist Frankreich von Gleich- giltigen und Feinden umgeben, und wie die Kirche ist es ohne Kraft, ohne andere Vertheidigung, als das Kreuz." Daö Florentiner Journal zieht daraus folgenden Schluß: „Frankreich hat ohne Zweifel eine Armee, aber diese Armee muß ihren Geist wieder Herstellen: eö hat Kanonen, aber nicht so viele, wie der Feind. Cs muß daher in allen Fragen bis zur letzten Grenze der Ehre nachgeben. Mit Einem Wort: die älteste Tochter der Kirche kann nicht darauf zählen, nur durch menschliche Mittel ihre militärische und christliche Stelle zurück zu erhalten. Gott wird ohne Zweifel, wie er die Gewohnheit hat, es zu thun, über die menschlichen Mittel verfügen, um sein direktes Eintreten in die Ereignisse zu verschleiern. Inzwischen muß Frankreich, ohne irgend etwas von seiner Thätigkeit zu verlieren, sich im Geiste zu den Füßen des Kreuzes halten. Daö Kreuz, welches das Heil der Kirche ist, wird auch das seinige sein." Diese Sprache, die so verschieden von der ist, welcbe die privilegirten Vertheidiger des päpstlichen Stuhles in Frank reich führen, muß in Frankreich bekannt werden. Sie beweist, daß man in Rom auf viel gerechtere Weise die Politik unserer Regierung beurtheilt und daß man ihr wegen der Nothwendigkeit nicht übel will, die sie erdulden muß. Der Grund zu dieser verschiedenen Anschauungsweise ist leicht zu begreifen; in Nom verhindert der Parteigeist nicht, ge recht und wahr zu seiu. Die „Union" widmet der „Ore- nogue"-Frage einen längeren Artikel, worin sie am Schluffe auSruft: „Heute ist Alles vollbracht. Das officielle Frank reich hat mit dem Papstthum gebrochen; das Werk des Kaiserreichs und der Revolution hat seine Krönung erhalten. Die Aera der Capitulationeu ist noch nicht beendet; die Feder, welche sie unterzeichnete, ist weder in Sedan, noch in Metz geblieben; die Politiker haben sie aufgerafft und ! in ihren Händen — höchste Beschimpfung — schreibt sie ' unter ihre Acten den Namen eines Marschalls von Frank ¬ reich." Aus Spanien werden nur kleine Siege der Negierungs- truppen gemeldet, aber von dem längst erwarteten Haupt schlage verlautet noch nichts. Tageönachrichten. -s- Dresden, 4. October. Der am 1. d. M. wieder ! zusammengetretene Landtag eröffnete Freitags in beiden Kammern seine Verhandlungen. Die I. Kammer erledigte zunächst den Rechenschaftsbericht pro 1870 und 1871, in dem sie auf Antrag ihrer Finanzdeputation beschloß: 1) die mittelst allerhöchsten Decrets vom 16. October 1873 von der Staatsregierung den Ständen gegebene Rechenschaft über den Staatshaushalt in der Fiuanzpcriode 1870/71 als ausreichend, sowie die Belegung und Begründung der finanziellen Vornahmen innerhalb dieser Periode durch die beigefügten Uebersichten und Unterlagen genügend gegeben zu erachten, so daß die Kammer sich als befriedigt erklären kann; 2) die Staatsregierung wolle beim Staatshaushalte die Regel festhalten, daß alle Beträge an Betriebsüber- schüsseu, Aufwandsersparnissen und außergewöhnlichem Erlös, insbesondere aus veräußertem Jmmobilbesitz, insoweit sie nicht in Folge besonderen Beschlusses, bez. mit ständischer Genehmigung, zu einem besonderen Zwecke zu reserviren und für sich zu verwalten sind, zur Centralcasse einzuliefern, bez. nnerhoben bei ihr zu belassen sind. Am Sonnabend , hielt die 1. Kammer zwei Sitzungen und beschäftigte sich j dabei mit der Steuerreform-Borlage.