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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Großenhainer Mech altungs und AnMMM. Abonnement: Viertelsährlich lO Ngr. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. InseratenannaiMe: Bis Tags vorher spätestens früh 9 Uhr. Insertionsbeträge von auswärts sind in Post, marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. .N 112. Dienstag, den 29. September 1814. Am heutigen Tage ist auf Grund der Anzeige vom 21. dieses Monats die neuerrichtete Firma Herrmann Keil sim. in Großenhain und Herr Robert Albert Keil daselbst als deren Inhaber auf Fol. 171 des hiesigen Handelsregisters eingetragen worden. Großenhain, am 23. September 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann.S. i Bekanntmachung. Die am 1. October 1874 fälligen Brandversicherungsbeiträge sind nach einem Pfennig von jeder Einheit längstens bis zum j IS. Oetober 1872 an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 26. September 1874. Der Stadtrath. Ludwig - Wolf. Bekanntmachung. Nächste Mittwoch, den 3V. d. M., soll durch unsere Flur-Deputation die nach Z 116. der unterm 26. October 1843 er lassenen Ausführungs-Verordnung zum Grundsteuergesetz vom 9. September 1843 sich > alljährlich nöthig machende Vergleichung jeder Flurparzelle mit dem Flurbuche und da nöthig dem Croquis an Ort und Stelle vorgenommen werden. Es wird solches hierdurch mit dem Bemerken öffentlich bekannt gemacht, daß es den ! betheiligten Grundstücksbesitzern freigestellt bleibt, persönlich oder durch Beauftragte die Flurrevisoren zu begleiten und daß Letztere obigen Tags Vormittags 9 Uhr vom Gasthof zum rothen Haus aus zur fraglichen Besichtigung verschreiten werden. Großenhain, den 26. September 1874. Der Stadtrath. Ludwig-Wolf. j Bekanntmachung. In dem Commungebäude am Rahmenplatze soll ein Pferdestall hergestellt und die Herstellung an den Mindestfordernden mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten § vergeben werden. Baugewerken und Scharwerksmaurer, welche auf diesen Bau reflectiren, können Blanguet und Pause auf dem Stadtbauamte erhalten. Die Blanquets sind in verschlossenen Couverts bis Freitag, den 2. Oetober ». v., Mittags 12 Uhr an Rathsstelle ausgefüllt einzureichen. j Großenhain, den 28. September 1874. Der Rath. Ludwig-Wolf. Bekanntmachung. Eö ist im St. Johannishospitale eine Stelle zur Erledigung gekommen. StiftungS- ! gemäß sind bei Wiederbesetzung zunächst Wittwen hiesiger Bürger, wenn sie sich sonst zur Ausnahme qualifioiren und den Aufnahmebedingungen entsprechen, zu berücksichtigen. Würde sich bis zum 3. Oetober d. I. eine hiesige Bürgerwittwe um die erledigte Stelle nicht bewerben, so würde ander- ! weit über selbige verfügt werden. Großenhain, am 25. September 1874. Der Nath. Ludwig-Wolf. Wtzschl. ! Armendeputationssitzung Donnerstag, den 1. Lctober 1874, Nachmittags^ Uhr. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Weißig a. R. sollen den 8. Oetober 1872, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Raschützer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 12 Raumcubikmeter kieferne Scheite, 408 „ „ Rollen, ! Brockwitzer Eichen, alter Garten 266 „ „ Stöcke, , und 251 „ „ Aeste und 1 Schönborner Rand, 202 kieferne Langhaufen, ' einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Rcvicrvcrwalter zu Weißig a. R. zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revicrverwaltung Weißig a. R., am 18. September 1874. Gras. v. Hopffgarten. Bekanntmachung. Im Gasthofe zum Auer sollen den 13. Oetober 1872, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Kreier Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: I Raumcubikmeter kieferne Nutzscheite, in Abtheilung 23, 9 2 10 4 17 35 948 1 4 131 birkene gute Brennscheite, in den Abtheilungen 25 und 26, erlene „ „ in Abtheilung 56, kieferne „ „ in „ 23, „ „ Rollen, in Abtheilung 54, birkene gerodete Stöcke, in Abtheilung 27, erlene „ „ kieferne „ „ 55 und 56, birkene abgesägte „ erlene kieferne 55 und 56, in den Abtheilungen 27 nnd 56, ,, ,, „ 24, 27, 32, 36, in Abtheilung 27, in den Abtheilungen 27 und 36, „ „ „ 24, 27, 32, 36, 0,9 Wellenhundert birkenes Reißig, in den Abtheilungen 25 nnd 26, 0,s „ erlenes „ in Abtheilung 23, 4,2 „ kiefernes „ in den Abtheilungen 23, 32 und 51, 152 Raumcubikmeter Bodenstreu, in den Abtheilungen 24 und 27, einzeln und partienweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Be zahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten RevLerverwalter zu Kreier« zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revicrverwaltung Kreicrn, am 23. September 1874. Gras. Schulze. Die neuen Kirchengesetze im Großherzogthum Hessen. Vor dem Jahre 1848 war das Großherzogthum Hessen, wenigstens soweit es dem französischen Rechtögebiet an gehört, gegen kirchlich-hierarchische Ausschreitungen durch eine strenge Gesetzgebung geschützt, die mit Priestern, welche sich selbst mit der Kirche identificirten, wenig Umstände machte. Zudem erfreute sich der Gischofsstuhl von Mainz fast immer toleranter Männer und deshalb hörte man im Lande weder von Störungen des konfessionellen Friedens, noch von Conflicten mit der Kirche. Erst der ultramontane Zelot von Ketteler verstand es nach seiner Erhebung zum Bischof, dieses glückliche Verhältniß umzukehren; ja er verstand noch mehr, nämlich sich eine solche Herrschaft in den innern Angelegenheiten des Landes mit Hilse des Herrn von Dalwigk zu erringen, daß man versucht war, den Großherzog nicht in Darmstadt, sondern in Mainz zn suchen. Man wird fragen: wie war das im Lande Philipp des Großmüthigen möglich? Die Antwort lautet einfach: wie überall, wo nach dem Jahre 1847 kurzsichtige Fürsten und Staatsmänner durch schlaue Jesuiten sich überzeugen oder doch wenigstens überreden ließen, daß gegen die Wiederkehr der Revolution nur allein der Altar eine sichere Gewähr für den Thron biete. Auf diese Weise hatte in ganz Deutsch land, Preußen und Sachsen keineswegs ausgenommen, die Reaction der fünfziger Jahre einen entschiedenen kirchlichen Beigeschmack. Mncker und Jesuiten florirten an den Höfen und kirchliche Herrschsucht brauchte sich kein Gelüst zu ver sagen. Im Großherzogthum Hessen wüthete diese Reaction am unbändigsten. Herr von Dalwigk, Chef des hessischen Ca- binets, machte zwar einen schüchternen Ansatz zum Wider stand gegen den Mainzer Bischof, mußte sich aber sehr bald überzeugen, daß Ketteler das Ohr des Großherzogs ganz und gar in Beschlag genommen. Von da an ward Dalwigk der ergebenste und gehorsamste Diener des Bischofs und half ihm ein Recht des Staates und der Krone nach eem andern illusorisch machen. StaatSgesetze und Staats- einrichtungen kamen nicht mehr in Betracht und galten nur so weit, als das Mainzer Pfäfflein sie gelten lassen wollte. Wenn die zweite Kammer der hessischen Ständeversammlung gegen diese Wirthschast Einspruch erhob, predigte sie stets tauben Ohren. Bekannt ist in dieser Hinsicht die Geschichte der geheimen Convention, welche Dalwigk mit Ketteler abgeschlossen hatte. Als er ihre Epistenz nicht mehr hinweglügen konnte, ver sprach er sie außer Kraft zu setzen, ließ dieselbe aber nach wie vor von Punkt zu Punkt vollziehen. Lw kam eS, daß der Bischof die katholische Facultät der Universität Gießen lahmlegen und dadurch die Heranbildung des Diöcesan-Clerus ausschließlich in seinen Händen concentriren konnte, daß ihm ferner alle Schulen und Unterrichtsanstalten in den katholischen Landestheilen nach Abstreifen des confessionslosen Charakters unterworfen wurden, daß weiter er den Jesuiten gegen das Gesetz eine Niederlassung in Mainz gründete und das Land mit einem Netz jesuitischer Hilfövereine überzog, daß endlich sich die hessische Bureaukratie in ein williges Werkzeug des allmächtigen Bischofs verwandelte. Als die neue Aera end lich vor Kurzem den Großherzog zur Entlassung des Herrn von Dalwigk zwang, verlangte das Land auch den de^ finitiven Bruch mit den Zuständen, welche dieser Minister Arm in Arm mit dem Bischof geschaffen. Es war dies eine vollkommen billige und gerechte Forderung. Das neue Ministerium Hoffmann, welches erst den Vorgang des deutschen Reiches glaubte abwarten zu sollen, hat nunmehr dem hessischen Landtage fünf Gesetzentwürfe zur Regelung des Verhältnisses zwischen «staat und Kirche vorgelegt. Die Entwürfe betreffen die rechtliche Stellung ! der Kirche, den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt, die ! Bildung und Anstellung der Geistlichen, das Bestenerungs- recht der Kirchen und das Ordenswesen. Ihren Inhalt näher zu kennzeichnen, ist überflüssig; er entspricht, wie es in der Natur der Sache liegt, den vielfach erwähnten preußischen Mai-Gesetzen und hat deshalb im Lager des Bischofs einen furchtbaren Sturm hervorgerufen. Das „Mainzer Journal" brachte bereits die Erklärung, daß die Ultramontanen niemals diesen Gesetzen gehorchen würden. Wer Herrn von Ketteler kennt, der verhehlt sich nicht, daß derselbe Himmel und Hölle aufbieten wird, um die Katholiken Hessens in einen schweren Conftict mit dem Staat zu Hetzen. Wir wünschen Herrn Ketteler, daß es ihm damit ergehen möge, wie mit seinem berüchtigten Ver bot der Sedanfeier, welches nirgends den gewünschten Er folg, Wohl aber überall das Gegentheil erzielte. Nickt alle hessischen Katholiken sind ultramontan, und nicht alle Ultra- montanen dürften geneigt sein, für den streitsüchtigen Herrn - Bischof die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Politische Weltschau. Kaiser Wilhelm ist von den Truppenübungen wieder nach der Residenz zurückgekehrt. Seine Reisen erlangten diesmal eine Bedeutung, die über den unmittelbaren Zweck derselben hinausgeht. Die großen Herbstmanöver schließen gewisser maßen die militärische Arbeit deö Jahres ab. ^ie bieten den Truppen Gelegenheit, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben. Zugleich stellen sie den Befehlshabern tactische nnd stra tegische Aufgaben, wie sie sonst nur der Krieg bietet. Jn- i sofern kann man sie eine praktische Kriegsschule nennen. Alle Fortschritte der militärischen Technik werden in ihrer praktischen Anwendbarkeit, in ihrem harmonischen Zusammen- ! wirken erprobt. Es ist daher erklärlich, daß der oberste i Feldherr diesen Hebungen große Aufmerksamkeit zuwendet.