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Großenhainer -;-- Werhaltunas- MAmeizMatt. mit Ausschluß der Feiertage. v M O Uboimemeni: Aß* AGU A Iß T Vierteljährlich 10 Ngr. O^ V V GG des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseralenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 9 Uhr. Jnserkionsketräge von auswärts sind in Post- marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. Redaktion, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. »I Dienstag, den 24. Marz L8S4. Bekanntmachung. Nach einer amtlichen Mittheilung ist in Jafsst die Trichinett-Ärankheit auf getreten nnd hat daselbst nm fo größeres Ansehen erregt, als dieselbe seither m Rnmanien noch nicht beobachtet worden ist. , - - << In Folge dessen hat der Consum an Schwemeflersch dort plötzlich in emem hohen Grade abgenommen, so daß bedeutende Transporte von Schweinen nach Oesterreich und Deutschland abgegangen sein sollen und wohl noch ferner abgehen werden. Da nun durch die Einfuhr und den Ankauf von Schweinen aus Rumänien die Ver breitung der sehr gefährlichen Trichinenkrankheit in hiesigen Landen zu befürchten steht, so findet fiel) das Ministerium des Innern veranlaßt, auf diese Gefahr unter Hmwels auf die Bestimmung in K 367 Nr. 7 des Reichsstrafgesetzbuches mit dem Bemerken hierdurch aufmerksam zu machen, daß nach dieser Vorschrift das Feilhalten oder der Verkauf trlchinen- haltiger Fleischwaaren mit Geldstrafe bis zu 50 Thlr. belegt oder mit Haft bestraft wird, neben der Geldstrafe oder der Haft auch noch auf die Einziehung der trichinösen Eßwaaren erkannt werden kann. Dresden, den 17. März 1874. Ministerium des Innern. Für den Minister: Körner. Jochim. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 19. Januar dieses Jahres wird hierdurch veröffentlicht, daß auf die von Reservisten und Landwehrleuten, sowie von Ersatzreservisten bereits angebrachten und die etwa noch eingehenden, spätestens bis zum 4. April 1874 an den mitunterzeichneten Civil - Vorsitzenden einzureichenden Gesuche um Zurückstellung für den Fall einer Mobilmachung in Betracht ihrer häuslichen und gewerblichen Ver hältnisse von der untengenannten Königlichen Kreis-Ersatz-Commission bei ihrer Anwesen heit in Großenhain aus dem Schieflhaufe daselbst Sonnabend, den 11. April laufenden Jahres, Mittags von 12 Uhr ab, Beschluß gefaßt werden soll. Es haben sich die Betheiligten in Begleitung eines Rathsmitgliedes oder des Gemeindevorstandes hierzu einzufinden. Hierbei wird noch besonders bemerkt, daß an dem fraglichen Clasfisikationßversahren auch diejenigen im dritten Concurrenzjahre befindlichen Militärpflichtigen Theil nehmen dürfen, welchen der Ersatz-Reserve-Schein zwar noch nicht ansgehändigt, deren Ueber- weisung zur Ersatz - Reserve erster Classe zu beantragen aber Seiten der Kreis - Ersatz- Commission beschlossen worden ist. Meißen, am 19. März 1874. Die Königliche Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungs-Bezirks Großenhain. Der Militärvorsitzende: Der Civilvorsitzende: von Mandelsloh, Oberstlieutenant. v. Egidy, Amtshauptmann. Krapf. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll ErbtheilungShalber die zum Nachlasse Carl Gottlieb Wachtel's in Wildenhain gehörige Gartennahrung Cat. Nr. 54 daselbst, welche ohne Berücksichtigung darauf haftender Herbergen ortsgerichtlich auf 2408 Thlr. 17 Ngr. 5 Pf. taxirt worden ist, außer den Gebäuden einen Feldplan von 2 Hect. 77,,-. Ar (5 Acker 5 kJ Ruthen) und einen Wiesenplan von 79,i Ar (1 Acker 129 lH Ruthen) um faßt und auf Fol. 49 des Wildenhainer Hhpothekenbuchs eingetragen ist, freiwilliger Weise den 26. März d. Js. im Gerichtsamte hier versteigert, der Mobiliarnachlaß und das todte Inventar aber den 27. März d. Js. an Ort und Stelle ortsgerichtlich verauctionirt werden, was unter Bezugnahme auf die Anschläge im hiesigen Gerichtshause und im Gasthofe zu Wildenhain hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 27. Februar 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bornemann, Ass. Concurseröffnung. Zu dem überschuldeten Vermögen des Fabrikbesitzers Friedrich August Döhnert hier ist am 5. dieses Monats auf geschehene Jnsolvenzanzeige vom unterzeichneten Gerichtsamte der Concursproceß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schulvenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum 27. April 1874 ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzumclden und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernächst aber am 8. Juni 1874 Vormittags 9 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit derselben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, was über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit derselben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über an dere den Concurs betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der 0. Juli 1874 Vormittags 12 Uhr als Termin für Eröffnung eines OrdnungSerkenntnisses anberaumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 5 Thlr. —- —- Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Großenhain, am 14. März 1874. Das Königliche Gerichtsamt. i. v. Aff. v. Loeben. Braune. Bekanntmachung, die Gewinnung des Bürgerrechtes betreffend. Nach § 17 der mit Anfang October dieses Jahres in Kraft tretenden revidirten Städteordnung vom 24. April 1873 sind zur Erwerbung des Bürgerrechtes verpflichtet alle diejenigen männlichen Gemeindemitglieder, welche 1) die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen; 2) das 25. Lebensjahr erfüllt haben; 3) öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben; 4) unbescholten find; 5) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuern und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben; 6) seit drei Jahren im Gemeindebezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 7) mindestens 3 Thlr. an directen Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. (Bei Berechnung der Steuern sind die Ansätze des Ortscatasters maaßgebend.) In Gemäßheit des § 139 des erwähnten Gesetzes, wonach die Ausführung dieser Vorschriften noch vor dem Inkrafttreten der revidirten Städteordnung einzuleiten ist, werden alle männlichen Gemeindemitglieder der Stadt Großenhain, welche hiernach mit dem Ein tritts der Wirksamkeit der revidirten Städteordnung zur Gewinnung des Bürgerrechts ver pflichtet sind und dasselbe noch nicht erworben haben, hiermit aufgefordert, ihre Anmeldungen als Bürger und zur Verpflichtung als solcher unter Beibringung der erforderlichen Nach weise bei dem unterzeichneten Stadtrathe binnen der nächsten vier Wochen und längstens bis Ende April u. e. mündlich oder schriftlich zu bewirken. Die hiernach zu beschließenden Bürgerrechtsverleihungen gelangen jedoch nach Vorschrift des § 139 der revidirten Städte- ordnung erst mit dem Eintritte der Wirksamkeit des genannten Gesetzes zur Geltung. Großenhain, den 23. März 1874. Der Rath. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die Schulgelder auf das erste Vierteljahr 1874 sind längstens bis 28. März 1874 an Stadthauptcaffeneppeditionsstelle zu bezahlen. Großenhain, am 3. März 1874. Der Stadtrath. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Bekanntmachung. Im Gasthofe „zum blauen Hirsch" in Radeburg sollen den 6. und 10. April 1874, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Würschnitzcr Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: den S. April a. e. 98 Stück kieferne Stämme, von 20—31 Centim. Mittenstärke, 1 in den 340 - - Klötzer, von 16—22 Centm. oberer Stärke Abtheilungen und 4,s Meter Länge, / 37 u. 38 905 - - Klötzer, von 23 — 45 Centim. oberer Stärke (Dittmannsdorfer und 4,5 und 4,6 Meter Länge, i Rand), 5090 - fichtene Stangen, von 3—15 Centimeter unterer Stärke, in den Ab ¬ theilungen: 15, 16 und 27, (Ziehm und Wolfsberg), den 10. April ». e. 282 Raumcubikmeter kieferne Scheite, ) 1 - birkene Rollen, / 592 - kieferne - f in den Abtheilungen: 154 - - Stöcke, > 15, 16, 37 und 38 (Ziehm und 3 - birkene Aeste, i Dittmannsdorfer Rand), 790 - kieferne - H 47 Wellenhundert Reißig, - einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Würschnitz zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg nnd König!. Revierverwaltung Würschnitz, am 14. März 1874. Eras. Werner.